Kann ich eine Privatinsolvenz vorzeitig beenden?

Das Wichtigste zum Thema „Privatinsolvenz vorzeitig beenden“

Wie lässt sich eine Privatinsolvenz vermeiden?

Werden vor der Anmeldung der Privatinsolvenz die bestehenden Schulden vorzeitig bezahlt, weil sich etwa die Gläubiger auf einen Vergleich einlassen, muss ein Insolvenzverfahren gar nicht erst eingeleitet werden.

Ist eine vorzeitige Beendigung der Privatinsolvenz möglich?

Ja, eine vorzeitige Beendigung der Privatinsolvenz ist nach drei oder fünf Jahren möglich. Damit erfolgt auch die Restschuldbefreiung früher.

Was muss ich tun, um die Privatinsolvenz vorzeitig zu beenden?

Schuldner können die Privatinsolvenz vorzeitig beenden durch die Zahlung von 35 Prozent der Forderungssumme inkl. der Verfahrenskosten (drei Jahre) bzw. nach alleiniger Begleichung der für die Insolvenz anfallenden Kosten (fünf Jahre).

Achtung, wichtiger Hinweis! Dieser Ratgeber bezieht sich auf die alte Rechtslage, die bis zum 30.09.2020 galt. Sie findet nur noch bei älteren Privatinsolvenzverfahren Anwendung. Verbraucher, die ab dem 1.10.2020 Privatinsolvenz beantragt haben, durchlaufen nur noch ein dreijähriges Verfahren bis zur Restschuldbefreiung. Weitere Informationen zur generellen Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens von sechs auf drei Jahre lesen Sie in unserem Ratgeber zur Restschuldbefreiung.

Gut zu wissen: Was ist die Privatinsolvenz eigentlich?

In diesem Video erfahren Sie, was genau die Privatinsolvenz eigentlich ist.
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Umgehen Sie die Privatinsolvenz, indem Schulden vorzeitig abbezahlt werden

Viele Schuldner fragen sich, ob sie die Privatinsolvenz vorzeitig beenden können.
Viele Schuldner fragen sich, ob sie die Privatinsolvenz vorzeitig beenden können.

Bevor Schuldner die Insolvenz anmelden können, müssen sie zunächst einen außergerichtlichen Einigungsversuch mit den Gläubigern unternehmen. In einem Schuldenvergleich müssen Betroffene diesen mitteilen, welchen Teil der offenen Forderungen sie entweder durch eine Einmal- oder eine Ratenzahlung begleichen können.

Hierbei ist, wie auch bei der Insolvenz an sich, die Unterstützung durch einen Anwalt oder eine Schuldnerberatungsstelle unverzichtbar. Lassen sich die Gläubiger auf diesen Schuldenvergleich ein, ist es nicht nötig, die Privatinsolvenz anzumelden. Ist der Einigungsversuch jedoch erfolglos, bleibt dem Schuldner die Insolvenz in der Regel nicht erspart. Es gibt jedoch Möglichkeiten, die Privatinsolvenz vorzeitig zu beenden. Wann genau diese Option bei der Insolvenz besteht, erklären wir im Folgenden.

Privatinsolvenz: Vorzeitige Restschuldbefreiung nach drei oder fünf Jahren

In der Regel dauert die Wohlverhaltensphase bei der Insolvenz sechs Jahre. Unter gewissen Umständen können Schuldner diese jedoch auf drei oder fünf Jahre verkürzen und die Privatinsolvenz damit vorzeitig beenden:

  • Eine Restschuldbefreiung ist bei der Insolvenz nach einer drei Jahre langen Wohlverhaltensperiode möglich, wenn in dieser Zeit sowohl 35 Prozent der Forderungssumme als auch die kompletten Verfahrenskosten bezahlt werden konnten.
  • Das Verfahren kann auf fünf Jahre verkürzt werden, wenn in diesem Zeitraum zumindest die Verfahrenskosten abgezahlt wurden.
Betroffene sollten jedoch beachten, dass das Insolvenzverfahren in einem solchen Fall nicht automatisch endet. Damit sich die Privatinsolvenz vorzeitig beenden lässt und die Restschuldbefreiung erfolgen kann, muss vielmehr ein entsprechender Antrag beim zuständigen Insolvenzgericht gestellt werden.

Weitere Möglichkeiten, um die Privatinsolvenz vorzeitig zu beenden

Vermeiden der Privatinsolvenz, indem Schuldner vorzeitig Schulden ablösen: Das ist möglich.
Vermeiden der Privatinsolvenz, indem Schuldner vorzeitig Schulden ablösen: Das ist möglich.

Es gibt außerdem noch weitere Möglichkeiten, um die Insolvenz zu verkürzen. Haben Schuldner bei einer Privatinsolvenz die Schulden vorzeitig bezahlt und auch die Verfahrenskosten abgetragen, ist ein Antrag auf Beendigung des Insolvenzverfahrens jederzeit möglich.

Des Weiteren können Betroffene die Privatinsolvenz vorzeitig beenden, wenn die Gläubiger einem Vergleich mit einem Teilzahlungsangebot zustimmen. Dies ist laut einem Urteil des Bundesgerichtshofes (AZ: IX ZB 219/10) auch während der Wohlverhaltensperiode erlaubt. Der Schuldner muss jedoch belegen, dass sowohl die Verfahrenskosten als auch die sonstigen Masseverbindlichkeiten getilgt wurden.

Privatinsolvenz vorzeitig beenden: Werden SCHUFA-Einträge sofort gelöscht?

Meldet ein Schuldner ein Insolvenzverfahren an, wird dies bei der SCHUFA vermerkt. Doch wie verhält es sich nach erfolgter Restschuldbefreiung? Die gespeicherten und nach dem Verfahren erlassenen Schulden werden zunächst mit einem Erledigungsvermerk versehen. Die eigentliche Löschung der Einträge erfolgt hingegen nur auf Antrag – und zwar erst drei Jahre nach der Beantragung.

Video: Privatinsolvenz nach nur drei Jahren beenden

In diesem Video erfahren Sie, wie Sie Ihre Privatinsolvenz auf drei Jahre verkürzen können.
In diesem Video erfahren Sie, wie Sie Ihre Privatinsolvenz auf drei Jahre verkürzen können.

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Kann ich eine Privatinsolvenz vorzeitig beenden?
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Über den Autor

Meike
Meike Z.

Meike erwarb ihren Master-Abschluss im Fach Linguistik an der Universität Paderborn und ist seit 2016 Teil des schuldnerberatung.de-Teams. Ihr thematischer Fokus liegt insbesondere auf unterschiedlichsten Fragestellungen rund ums Schulden- und Insolvenzrecht.

Bildnachweise

97 Gedanken zu „Kann ich eine Privatinsolvenz vorzeitig beenden?

  1. Claudia B.

    Hallo, ich habe jetzt die 3 Jahre für die Restschuldbefreiung hinter mir und nach Auskunft von der Insolvenzverwaltung über 35 % bezahlt. Muss ich Belege beibringen, denn ich habe jeden Monat einen glatten Betrag durch den Arbeitgeber bezahlt und nur jetzt zum Schluss noch eine Summe als freiwillige Zahlung, dass es auch ausreicht. Kann ich dann dies Schreiben wegschicken

    Ihr Zeichen: das Aktenzeichen von mir

    Antrag auf vorzeitige Restschuldbefreiung gemäß § 300 InsO

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    hiermit stelle ich den Antrag auf vorzeitige Restschuldbefreiung nach Ablauf von 3 Jahren gemäß § 300 InsO. Meine Insolvenz wurde mit Datum vom 08.01.2016 eröffnet, sodass nunmehr 3 Jahre seit der Eröffnung vergangen sind. Sollte das Gericht über den Antrag derzeit noch nicht entscheiden können, bezieht sich der Antrag auf den Zeitpunkt, in dem das Gericht erstmalig über diesen Antrag entscheiden kann.

    Unterschrift

    Nach Auskunft der Insolvenzverwaltung holt sich das Gericht dann die entsprechende Auskunft von denen.
    Vielen Dank für die Auskunft im Voraus.

    1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

      Hallo Claudia,

      wir dürfen an dieser Stelle keine kostenlose Rechtsberatung anbieten und Ihr Schreiben aus diesem Grund nicht prüfen. Beim Insolvenzgericht bzw. dem Insolvenzverwalter sollten Sie Informationen zum weiteren Vorgehen erhalten.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  2. Max

    Ich befinde mich in der Privatinsolvenz und möchte die Restschuldbefreiung nach drei Jahren erlangen. Es wurden zirka 230000€ Schulden beim Gericht angemeldet. In dieser Summe war eine Hypothek in Höhe von 130000€ als angemeldete Forderung. Die Immobilie wurde für 200000€ verkauft. Die 70000€ sind auf dem Notarkonto. Zusätzlich habe ich 20000€ an Lohnpfändungen und Sonderzahlungen geleistet. Wie werden jetzt die 35% berechnet und wie werden die 200000€ angerechnet?

    1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

      Hallo Max,

      aus der Ferne lässt sich dies nur schwer beurteilen. Ein Anwalt für Insolvenzrecht kann Sie beraten. Bedenken Sie außerdem, dass Sie zusätzlich noch die vollständigen Verfahrenskosten sowie die Vergütung des Insolvenzverwalters zahlen müssen.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  3. Tina

    Hallo, ich bin seit Oktober 2017 im privaten Insolvenzverfahren. Aufgrund eines sterbefalls in der Familie habe ich Geld erhalten. Dieses Geld wurde direkt an die Insolvenzverwalterin die ich gestellt bekommen habe überwiesen. Nun wurde die vorzeitige Beendung beantragt. Heute habe ich Post erhalten dass von den 90.000€ welche ich erhalten habe, die verwalterin 26.000 Euro erhält. Ist das rechtens? Mit welches Begründung? Insolvenzsumme ist 30.000€.
    Kann man dagegen angehen?
    Vielen Dank für eine kurze Rückmeldung

    1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

      Hallo Tina,

      grundsätzlich gilt, dass die Hälfte von einem Erbe abgetreten werden muss, wenn dieses während der Wohlverhaltensphase eingeht (siehe https://www.schuldnerberatung.de/erben-in-der-insolvenz/). Nähere Informationen erhalten Sie bei einem Anwalt.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  4. Sven

    Hallo, Ich befinde mich in der Wohlverhaltensphase und habe Die Gläubiger im Feb 2019 zu 100% getilgt. Gerichts & Insolvenzverwalterkosten befinden sich im April 2019 in voller Höhe auf dem Anderkonto.
    Wie verhält es sich hier mit einer Restschuldbefreiung, schließlich ist ja keine Restschuld mehr vorhanden.
    Zusätzlich dazu wüsste ich gern Mit welchem Antrag ich die Wohlverhaltensphase beenden kann & wie verhält sich das Ende der Insolvens ( Mit 100%iger Abzahlung ) in der Schufaauskunft?

    Mit frendlichen Grüßen

    1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

      Hallo Sven,

      haben Sie die komplette Forderungssumme sowie die Verfahrenskosten bezahlt, kann die Wohlverhaltensphase auf Antrag beendet werden. Informationen erhalten Sie beim zuständigen Insolvenzgericht oder einem Anwalt. Informationen zur SCHUFA erhalten Sie auf https://www.schuldnerberatung.de/privatinsolvenz-schufa/.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  5. Thomas

    Hallo,

    Im Jahre 2014 habe ich Privatinsolvenz beantragt.
    Im September 2018 habe ich die Verfahrenskosten beglichen.

    Ich beabsichtige im August 2019 mit meiner Familie ins Ausland (EU) zu ziehen.
    Dass dies prinzipiell möglich ist, weiss ich schon.
    Meine Frage hierzu: Wann soll ich dies meinem Rechtsanwalt mitteilen?

    Für Ihre Hilfe bedanke ich mich im Voraus.

    Thomas

    1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

      Hallo Thomas,

      eine gesetzliche Vorgabe hierzu gibt es nicht.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  6. Reuter

    Hallo,gehören auch die in Darlehen vereinbarten Zinsen zu den Schulden und müssen in den 6Jahren mit abbezahlt werden?

    1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

      Hallo Reuter,

      in der Regel sollte die volle Forderungssumme abbezahlt werden.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  7. Alex

    Sehr geehrtes Team,

    Ich bin in der wohlverhaltensphase und habe meine Gerichtskosten komplett abbezahlt. Jetzt könnte ich normalerweise ein Antrag auf Restschuldbefreiung nach 5 Jahren beantragen?
    Meine Insolvenz begann Februar 2014. Oder gilt es nur für die , die ab Juli 2014 in die Insolvenz gekommen sind?

    1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

      Hallo Alex,

      die Verkürzung ist nur für Verfahren möglich, die nach dem 01.07.2014 beantragt wurden.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  8. Maria

    Hallo!
    Ich befinde mich seit Januar 2015 in der Privatinsolvenz.
    Nach 3 Jahren hatte ich die gesamten Verfahrenskosten beglichen sowie etwa 25% von der Summe. Im Januar 2019 werde ich die Verfahrenskosten sowie die
    35% erreicht haben. Kann ich in diesem Fall bereits nach 4 Jahren das Verfahren beenden, mit Erreichung der der 35%?

    1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

      Halo Maria,

      das sollte möglich sein. Nähere Informationen erhalten Sie beim Insolvenzverwalter bzw. dem Insolvenzgericht.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  9. Frank

    Hallo, wie ist es wenn ich in den 5 Jahren der Insolvenz alles bezahlt habe. Steh ich da trotzdem noch 3 Jahre negativ in der SCHUFA?

    1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

      Hallo Frank,

      Informationen über die Restschuldbefreiung werden drei Jahre von der SCHUFA gespeichert.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  10. David M.

    Hey, ich hab ne Frage zu meiner Privatinsolvenz!
    Im Juli 2016 ist meine Insolvenz eröffnet, Forderungssumme ca. 123000Euro nach 2 Jahren und 2 Monaten kam der Schlussbericht vom Insolvenzverwalter und eine Mitteilung das die Einspruchsfrist der Restschuldbefreiung abgelaufen ist! Jetzt stand noch eine Restschuld von 71000 Euro und 6500 Euro sind noch auf dem Treuhänderkonto zur Verteilung. Heist noch offen wären 64500Euro. Abschmelzung der Ursprünglichen Summe von 123000Euro auf 71000 Euro erfolgte durch verkaufe von einem Finanzierten Auto sowie zweier Finanzierten Eigentumswohnungen und Lohnpfändungen.
    Jetzt meine Frage! Die 35% die benötigt werden um Vorzeitig zu beenden, sind das 35% der ersten Forderung von 123000Euro oder 35% der Schuld nach dem Abschlussbericht des Verwalters von 71000Euro?

    1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

      Hallo David,

      es ist die gesamte Forderungssumme zu beachten.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  11. Cemil

    Hallo!
    Bin seit Sep2014 im Privat Insolvenz bisher wurden mir ca 1600€ abgezogen was mir bekannt ist.
    Von wem bekomme ich Auskunft wieviel mir noch fehlen um die Verfahrenskosten zu decken?
    Ich möchte nämlich möglichst die 5 Jahre Regelung in Anspruch nehmen und ggf. vorher handeln falls das bisherige einbehaltene Summe nicht ausreicht.
    Vielen Dank im Voraus für die Antwort

    1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

      Hallo Cemil,

      Fragen dieser Art sollte der Insolvenzverwalter beantworten können.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  12. Meik

    Hallo ist es möglich wenn ich meine Schulden in der Insolvenz komplett zahle das ich dann sofort raus bin und die restschuldbefeeiung bekomme ? Oder ist dies nur nach 3 bzw 5 Jahren möglich

    1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

      Hallo Meik,

      haben Sie sowohl die kompletten Schulden als auch die Verfahrenskosten bezahlt, können Sie einen Antrag auf vorzeitige Erteilung der Restschuldbefreiung stellen.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

      1. Matthias

        Hallo, muss ich eine Restschuld beantragen? Wenn ich alles bezahlt habe und mit den Gläubigern einig bin, dass sie ihre Forderung aus der Schufa löschen und somit nicht mehr in der Schufa steht, muss ich dann die restschuldbefreiung überhaupt beantragen?

  13. Christine

    Hallo Liebes Schuldnerberatungsteam,

    Wo kann ich herausfinden , wie hoch die Verfahrenskosten sind?

    Liebe Grüße
    Christine

  14. Ricardo L.

    Hallo. Ich bin seit 13 Monaten in der privatinsolvenz und nun in der wohlverhaltensphase.
    Ich habe in 4 Monaten die 35% der Gesamtschuld durch Einkommen getilgt und möchte mich in 4 Monaten also im Dezember durch einen Sponsor rauskaufen lassen.
    Meine Frage wäre nun: Müsste mein sponsor die restlichen 19 Monate für mich bezahlen die mir jeden Monat abgezogen werden? Sodass ich auf gesamt 36 gezahlte Monate komme? Oder wird hochgerechnet wie viel Geld ich noch benötige um 35 % zu erreichen + gerichtsgebühren und IV Gebühren.
    Also das ich so auf ca. 50 bis 55 % gesamt komme.? Weil in mein IV Antrag hat mein Rechtsanwalt 29 Monate veranschlagt mit der summe x die mir laut Pfändungstabelle genommen werden kann, jedoch wurde wegen Überstunden viel mehr gepfändet,sodass ich bereits nach 17 Monaten 35% erreicht habe aber ohne die ganzen Auslagen. Müsste doch dann eigentlich jetzt nur noch die IV restgebühren und restlichen gerichtskosten bezahlen und die RSB dann beantragen? Vielen Dank im voraus

    1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

      Hallo Ricardo,

      damit Sie einen Antrag auf vorzeitige Restschuldbefreiung nach drei Jahren stellen können, müssen Sie 35 Prozent der Forderungssumme sowie die kompletten Verfahrenskosten bezahlt haben. Nähere Informationen erhalten Sie beim zuständigen Gericht.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  15. Manfred

    Hallo
    Mein Verfahren wurde im März aufgehoben. Die Voraussetzungen für eine Verkürzung auf 5 Jahre sind erfüllt. Ich kann somit einen Antrag stellen auf Verkürzung.
    Nun meine Frage:
    Gibt es einen Vordruck dafür (und wo), kann ich dies überhaupt selbst erledigen oder muss ich erneut Geld ausgeben für irgendwelche Anwälte ??
    Besten Dank im voraus.

    1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

      Hallo Manfred,

      Sie müssen beim zuständigen Insolvenzgericht einen entsprechenden Antrag stellen und nachweisen, dass Sie die nötigen Kosten beglichen haben. Dort erhalten Sie auch nähere Informationen zum weiteren Vorgehen.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

      1. Enrico

        Hallo ich habe die vVerfahrenskosten schon gezahlt und bin schon über 35 % und die Ablauffrist der 3 jahre ist am 30.12.2019. Antrag habe ich gestellt. Meine Frage bekomme ich das Geld was über die 35% liegt Zurückerstattet? Lg Enrico

  16. Andre

    Hallo,

    meine Privatinsolvenz ist seit März abschlussreif. Lt. Insoverwalter alles vorzeitig bezahlt undich soll auch noch Geld zurückbekommen.
    Seitdem tut sich allerdings nichts. Ich überweise zwar nichtsmehr seit März, abber ansonsten tut sich nichts. Bei Anrufen bei dem Insoverwalter werde ich immer wieder vertröstet. Welche Möglichkeiten habe ich um das Verfahren endlich zu beenden?

    1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

      Hallo Andre,

      unter Umständen kann das Insolvenzgericht Auskunft geben. Nähere Angaben kann ein Anwalt machen.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  17. Jacek

    Hallo
    Ich hab ein auftrag auf privat insolvenz

    Wen ich den Schulden vorher ausgleiche fehlt das Auftrag aus ??

    1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

      Hallo Jacek,

      sind die Gläuiger mit einer Zahlung bzw. einem Vergleich einverstanden und wurden die Verfahrenskosten sowie sonstige Masseverbindlichkeiten getilgt (insofern diese bereits bestehen), sollte es möglich sein, die Privatinsolvenz vorzeitig zu beenden. Das zuständige Gericht sollte Ihnen hierzu Informationen zur Verfügung stellen können.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  18. Andreas

    Hallo in die Runde,
    Ich habe seit 2Jahren Private Insolvenz die FH ich durch dritte beänden könte. Der IV hat nicht reagiert. Ich wollte die genau Summe wissen die Höhe seiner Vergütung und die Höhe der GK.
    Antwort war wieso ich mit H4 keine Steuererklärung für 2017 gemacht habe. Und das der PKW von Dritten mir kostenlos zur Verfügung gestellt wird und somit in die IM fällt und ich Auskunft geben soll über Zustand usw. Eigentümer ist jemand anderes.
    Das Gericht hat gemeint das IV nur nach Vorschrift geht und ich mir mit meinem Anwalt ein Antrag stellen soll auf RSB. Die Summer der GK konnte er mir auch nicht sagen.
    Kann jamand helfen ?

    1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

      Hallo Andreas,

      ein Anwalt kann Ihren Fall prüfen und Sie zum weiteren Vorgehen beraten.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  19. Philipp

    Hallo,
    Stimmt es, dass ich mich während der Wohlverhaltensphase mit den Gläubigern, die ihren Anspruch während des Insolvenzverfahrens angemeldet haben in Verbindung setzten kann um mit diesen einen Vergleich auszuhandeln? Sodass ich nach drei Jahren nur noch die Verfahrenskosten zu begleichen habe und damit die Insolvenz vorzeitig beenden kann?

    1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

      Hallo Philip,

      laut einem Urteil des BGH ist es möglich, die Restschuldbefreiung vorzeitig zu erlangen, wenn mit den Gläubigern ein Vergleich ausgehandelt wurde und gleichzeitig alle Verfahrenskosten und sonstigen Masseverbindlichkeiten getilgt wurden. Ein Anwalt kann Sie zum genauen Vorgehen beraten.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  20. Volker

    Hallo,

    ich habe die vorzeitige Restschuldbefreiung nach 3 Jahren beantragt, da ich mittlerweile 77 Prozent meiner Schulden bezahlt habe. Jedoch bekomme ich seit 2 Monaten keine Antwort vom Insolvenzverwalter und von der Rechtspflegerin.

    Was kann ich tun ?

    Danke

    1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

      Hallo Volker,

      erkundigen Sie sich erneut bei den zuständigen Personen. Dort kann Ihnen Auskunft über den Stand der Dinge erteilt werden.

      Ermittlungen zum Wohnsitz oder zum ständigen Aufenthaltsort der steuerpflichtigen Person

  21. Marek M.

    Hallo!

    Ich befinde mich seit 1. März in der Privatinsolvenz.
    Mal angenommen ich schaffe es über mein Gehalt nach 28 Monaten 35% der Schuldsumme plus Verfahrenskosten zu tilgen. Wird dann trotzdem noch bis zum 36. Monat mein Gehalt nach der Insolvenz Tabelle gepfändet oder wird ab dann nichts mehr vom Gehalt abgezogen?

    Beste Grüße,
    M.

    1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

      Hallo Marek,

      haben Sie die nötigen Zahlungen geleistet, müssen Sie einen entsprechenden Antrag stellen, damit die Restschuldbefreiung früher erfolgt. Hat das Gericht die entsprechenden Schritte eingeleitet, findet keine Pfändung mehr statt.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

      1. Micki

        Die vorzeitige Restschuldbefreung bei einer Quote von 35% erlangt man nur auf Antrag bei dem zuständigen Insolvenzgericht nach 3 Jahren . Der Antrag sollte rechtzeitig gestellt werden, damit das Gericht die Möglichkeit hat, die genaue Summe zu ermitteln, die fällig wird bis Antagsdatum. Zu beachten ist dabei, dass exakt die Gerichtskosten und die Verwaltergebühren „innerhalb“ der 3 Jahre gezählt sein müssen. Vor diesen 3 Jahren kann man nur bei einer Quote von 100% beenden.

  22. Katharina S.

    Hallo wenn ich mein insolvenz verfahren vorzeitig beenden will, bekommen dann nur die gläubiger ihr Geld die es angemeldet haben oder können die anderen ihre Forderungen auch noch geltend machen. Ich bin in der wohlverhaltensphase. LG kathi

    1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

      Hallo Katharina,

      Sie sind dazu verpflichtet, ein vollständiges Gläubigerverzeichnis vorzulegen, wenn Sie die Privatinsolvenz anmelden. Verschweigen Sie vorsätzlich Gläubiger, können diese auch noch nach erfolgter Restschuldbefreiung seine Ansprüche geltend machen. Weiß ein Gläubiger von der Insolvenz und meldet seine Forderungen nicht pünktlich an, kann er diese später nicht mehr geltend machen. Die Frist wird in der Regel vom Insolvenzverwalter festgelegt.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  23. Naza

    Hi, zurzeit beziehe ich ALG II (mit meinem Mann und meiner Tochter, 5 Monate). Mein Mann ist krank kann nicht arbeiten und ich betreue meine Tochter. Was passier wenn ich eine Privatinsolvenz beantrage und zurzeit nichts bezahlen kann ? Wann endet somit die Insolvenz ?

    1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

      Hallo Naza,

      bleibt kein pfändbares Einkommen und Vermögen übrig, endet die Privatinsolvenz nach einer sechsjährigen Wohlverhaltensphase mit der Restschuldbefreiung.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  24. Marion R.

    Wo oder besser wie kann ich erfahren wie hoch meine Restschuld ist?

    1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

      Hallo Marion,

      dies sollte beim zuständigen Insolvenzgericht zu erfragen sein.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  25. Erich S.

    Werden Bei vorzeitiger Beendigung der privatinsolvenz die schufa einträge sofort gelöscht

    1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

      Hallo Erich,

      erfolgt die Restschuldbefreiung, wird dies von der SCHUFA gespeichert. Die SCHUFA-Einträge werden dann erst nach Ablauf von drei Jahren komplett gelöscht.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

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