Ein Schuldtitel macht eine Vollstreckung beim Schuldner möglich

Das Wichtigste zum Schuldtitel

Was ist ein Titel bei Schulden?

Hierbei handelt es sich um eine offizielle Urkunde darüber, dass ein Schuldner dem Gläubiger gegenüber z. B. zur Bezahlung einer konkreten Forderung verpflichtet ist. Dies wird auch Vollstreckungstitel genannt.

Wann darf ein Gläubiger gegen den Schuldner Vollstreckungsmaßnahmen veranlassen?

Erst nachdem ein Gläubiger einen solchen Schuldtitel erwirkt hat, ist eine Zwangsvollstreckung zulässig. Allein der Zahlungsverzug und ggf. eine Mahnung reichen hierfür nicht aus.

Wann verjährt ein Schuldtitel?

Ein derart titulierte Forderung verjährt erst nach 30 Jahren. Gewisse Umstände können sogar dazu führen, dass die Frist erneut beginnt.

Was ist ein Schuldtitel? Eine Definition

Was bedeutet ein Titel bei Schulden?
Was bedeutet ein Titel bei Schulden?

Hat eine Person bei einem Gläubiger Schulden gemacht, muss dieser tätig werden, um doch noch an sein Geld zu kommen. Zunächst wird er selbst Mahnungen schreiben. Zeigt dieses Vorgehen keinen Erfolg, sind weitere Schritte nötig. Die Zwangsvollstreckung durch einen Gerichtsvollzieher soll etwa dazu führen, dass der Schuldner endlich die Forderung des Gläubigers befriedigt.

Damit eine solche Vollstreckung möglich ist, muss der Gläubiger allerdings zunächst einen sogenannten Schuld- bzw. Vollstreckungstitel erwirken. Hierbei handelt es sich um eine Urkunde, welche belegt, dass der Gläubiger dem Schuldner gegenüber bestimmte Ansprüche besitzt.

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Hierbei ist zu beachten, dass es nicht den einen Vollstreckungstitel gibt, sondern vielmehr verschiedene Formen. Gläubiger können beispielsweise einen Schuldtitel beantragen, nachdem sie ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet haben. Oft wird hier ein Vollstreckungsbescheid gewählt. Ein Schuldtitel kann jedoch auch aus einer notariellen Urkunde, einem Vergleich oder einem gerichtlichen Urteil bestehen.

Welche Verjährung wird beim Schuldtitel angesetzt?

Grundsätzlich kann eine Forderung, etwa aus einem Kaufvertrag oder der Erbringung von Dienstleistungen, maximal drei Jahre lang geltend gemacht werden. Laut § 199 Abs. 1 BGB beginnt die Frist dabei mit dem Ende des Jahres, in welchem der Anspruch entstand. Das bedeutet also, dass etwa Firmen oder Verkäufer nach diesem Zeitpunkt die offenstehenden Schulden nicht mehr einfordern können.

Anders verhält es sich jedoch bei einem offiziellen Schuldtitel. Die Verjährung verlängert sich gemäß § 197 BGB auf insgesamt 30 Jahre, wenn ein solcher Titel erwirkt wurde. Gläubiger können eine Forderung also sehr viel länger geltend machen, wenn der Gerichtsvollzieher bislang erfolglos war, was einen bedeutenden Vorteil darstellt.

Des Weiteren kann die Verjährung unter gewissen Umständen neu beginnen. Hierzu kommt es laut § 212 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), wenn

  • der Schuldner den Anspruch anerkennt (z. B. durch eine Abschlagszahlung) oder
  • eine Vollstreckungshandlung durch das Gericht oder Behörden vorgenommen bzw. beantragt wird.

Können Gläubiger einen Schuldtitel verkaufen?

Bei einem Schuldtitel tritt die Verjährung erst nach 30 Jahren ein.
Bei einem Schuldtitel tritt die Verjährung erst nach 30 Jahren ein.

Gläubiger müssen ihre Forderungen nicht selbst eintreiben. Was viele nämlich nicht wissen: Schuldtitel gelten als Gegenstand eines Handelsumsatzgeschäftes und stellen damit ein Handelsgut dar. Ein Vollstreckungstitel kann somit verkauft werden.

Unternehmen, wie etwa Inkassobüros, können einen Schuldtitel kaufen. Der ursprüngliche Gläubiger erhält hierfür einen bestimmten Betrag und die Rechte bezüglich der Forderung gehen auf den Käufer über.

Für viele Gläubiger ist es durchaus praktisch, einen Schuldtitel zu verkaufen. Die Vollstreckung der offenen Forderungen bringt nämlich in der Regel einen hohen Arbeits- sowie Zeitaufwand mit sich. Mittlerweile gibt es auch Plattformen im Internet, auf welchen Gläubiger ihre Schuldtitel zum Verkauf anbieten können.

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Ein Schuldtitel macht eine Vollstreckung beim Schuldner möglich
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Über den Autor

Meike
Meike Z.

Meike erwarb ihren Master-Abschluss im Fach Linguistik an der Universität Paderborn und ist seit 2016 Teil des schuldnerberatung.de-Teams. Ihr thematischer Fokus liegt insbesondere auf unterschiedlichsten Fragestellungen rund ums Schulden- und Insolvenzrecht.

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47 Gedanken zu „Ein Schuldtitel macht eine Vollstreckung beim Schuldner möglich

  1. Insolvenzgläubiger

    Als Schuldner sollte man nicht vergessen, was Schulden nunmal sind! Bei manchen Kommentaren kann man bloß den Kopf schütteln, da wird nach Rechten und/oder Recht auf Erlass gedrungen. Mit so einer Einstellung lässt sich schon Vorsatz oder gar Betrug vermuten. Es ist Schuldnern eh schon leicht gemacht, wenn Gläubiger sich auf Ratenzahlungen einlassen. Die Gesetzgebung sollte dem Schuldner gegenüber wirklich deutlich verschärft werden und die Schulden-Existenz unterm Hintern weggepfändet werden! Der Schaden ist am Gläubiger verursacht, nicht AM Schuldner sondern DURCH den Schuldner.

  2. Ludwig

    Hallo liebes Team der schuldnerberatung.de
    gegen mich liegt ein Titel seit dem September 1996 vor. Habe darauf jedoch nie reagiert, keine Ratenzahlung vorgenommen. Der Gerichtsvollzieher war das letzte Mal im September 2016 vor Ort, konnte jedoch nicht vollstrecken, da ich schon seit vielen Jahren kein Gehalt mehr beziehe und nur vom Gehalt meiner Frau lebe. Sonst war der GV immer alle 3 Jahre da, jetzt ist es schon 4 Jahre her.

    Wurde durch die Besuche des GV die Verjährung immer wieder unterbrochen, oder kann ich hoffen das der Titel Ende 2026 für mich erledigt ist?

    Vielen Dank.
    Gruß Ludwig

  3. AB

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich habe in wenigen Monaten den Restbetrag meines Titels abgegolten/abbezahlt. Was passiert dann? Verschwindet der Titel einfach? Was muss ich unternehmen?

  4. Anja

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    wie kann man als Schuldner in Erfahrung bringen, ob und wann ein Gläubiger den letzten Vollstreckungsversuch unternommen hat.
    Es gibt ja inzwischen die zentralen Mahngerichte, und der Schuldner erfährt ja nicht, ob es Vollstreckungsversuche gab, wenn z. B. die
    eidesstattliche Versicherung abgegeben hat.

    Diese Frage stellt sich gerade für meinen Mann, da er ein Insolvenzverfahren anstrebt (mehrere verschiedene Gläubiger) und einige
    Vollstreckungstitel aus den Jahren 1984 bis 1989 sind.

    Vielen Dank.
    Mit freundlichen Grüßen
    A.

  5. Jonas

    1. Wie bekommt man raus, ob die Schuldsumme eines Titels der 30 Jahre gilt bereits gezahlt / überwiesen wurde? Sind Informationen darüber irgendwo in Systemen des Mahngerichtes hinterlegt und abrufbar?
    2. Ist der Titel an Erben übertragbar? Oder muss ein neuer Titel beantragen werden?

  6. Stefan

    Hallo
    Was passiert wenn der Schuldner stirbt?
    Müssen die Erben dann bei einem Titel mit 30 Jahren dies bezahlen auch wenn sie das Erbe ausschlagen?
    Stefan

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Stefan,
      möglicherweise geben Ihnen unsere Ratgeber zu Erbschulden und zum Erbe ausschlagen eine erste Orientierung. Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an einen Anwalt, da wir keine Rechtsberatung anbieten.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

      1. Philipp

        Hallo liebes Schuldneuberatungsteam, eine AG drückte mir 2011 mit 25 Jahren über eine angeblich 90% KfK geförderte Unternehmensberatung (Beratung wurde schlussendlich nie wahrgenommen) knapp 6000 Euro Schulden auf. Die AG wurde 2016 aufgelöst der Unternehmensberater ist ein paar Monate danach verstorben. Was passiert mit den gerichtlichen Titeln in so einem Fall?

  7. Barbara

    Hallo,

    eine Frage, eine Kreditkartenfirma hat eine Forderung aus dem Jahr 2016 im September 2019 an ein Inkasso-Unternehmen verkauft. Bisher liegt kein gerichtliches Mahnschreiben vor. Die Inkassofirma hat Mahnschreiben geschickt. Ist der Betrag zum 31.12. 2019 verjährt oder verlängert sich die Verjährungsfrist durch den Forderungsverkauf.

    1. Reinsch

      Verjährt und zwar eindeutig.

  8. Volker

    es besteht seit 1986 ein Schuldtitel gegen mich troz nunmehr 33 jahren will das Inkassounternehmen immer noch Geld ist das Rechtens?

  9. Piet

    Guten Tag.

    Die Akademie, an der ich studiert habe, lässt mich heute wissen, dass ich noch Schulden aus meinem Studium haben soll. Dieses habe ich im September 2014 beendet. Über ein offizielles Mahnverfahren oder gar eine titulierte Forderung ist mir nichts bekannt.

    Vielmehr bittet man mich, einen Vorschlag zu machen, wie ich die vermeintlichen Schulden zurückzuzahlen gedächte.

    Greift in diesem Fall die Verjährungsfrist? Kann man das so einfach sagen?

    Vielen Dank.

    1. Reinsch

      Hallo, wenn es keinen rechtskräftigen Titel gibt, ist der Anspruch nach 3 Jahren verjährt. Auf keinen Fall auf die Forderung reagieren, man möge einen Vorschlag zur Begleichung machen, denn das kommt einem Schuldanerkenntnis gleich! Schlicht die Forderung zurück weisen mit der Einrede der Verjährung. Kein Gericht würde denen Recht geben!

  10. Orina

    Hallo hier ist Conny

    Mein Mann hat diese Tage ein Schuldnertitel zugestellt bekommen, der vom 25.7.85 her stammt, Es wurde versucht dieses einzutrweiben am 13.2.85, 21.5.90, 7.6.93, und jetzt am 9.12.19 und wurde mit VV NR 3009 und VV Nr 1008 /VV IVR 7002 und VVNR7008 abgerechnet. Von einer Summe von 400€ wurden16.000€. Ist das legal?

  11. Marie

    Guten Tag.

    gegen mich liegt ein Schuldtitel vor, der meiner Meinung nach mittlerweile nach 30 Jahren verjährt ist. Ich zahle seit 7 Jahren monatliche Raten an das Inkassounternehmen. Auf meiner letzten Überweisung habe ich nach der Verjährung gefragt. Heute erhielt ich einen Anruf von einer Mitarbeiterin des Inkassounternehmens, in dem Sie mir dermaßen unfreundlich mitteilte, dass sich aufgrund meiner Ratenzahlungen die Verjährungsfrist von 30 Jahren verlängern würde. Ich finde hierzu keine Quellen im Internet und frage freundlich an, ob mir jemand hierzu etwas sagen kann bzw. ob durch Ratenzahlungen und schriftlicher Ratenzahlungsvereinbarung tatsächlich die laut Titel verjährte Forderung noch existiert.

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Marie,
      laut § 212 Abs. 1 Nr. 1 BGB beginnt die Verjährung neu, wenn der

      „Schuldner dem Gläubiger gegenüber den Anspruch durch Abschlagszahlung, Zinszahlung, Sicherheitsleistung oder in anderer Weise anerkennt.“

      Für weitergehende Fragen wenden Sie sich bitte an eine Schuldnerberatung oder einen Anwalt.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  12. Jasmin

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    ich habe eine Frage – gibt es eine Möglichkeit dass ich meine Schuldtitel nochmals alle vollständig erhalte? Leider sind mir diese (ca.3-5Stck) uralten um die 10 Jahre alten Schuldtitel bei einem Umzug verloren gegangen. Ich erhalte immer noch Post von Inkassounternehmen und müsste dringend überprüfen welche Schuldtitel tatsächlich existieren (da es Inkassounternehmen gibt die Schuldtitel einfach erfinden) und deshalb suche ich eine Möglichkeit Kopien von den Titeln zu erhalten. Die Dame vom Vollstreckungsgericht sagte mir am Telefon dass die Titel eventuell bereits vernichtet seien und sie nicht weiß ob sie diese noch auffinden kann!? Desweiteren sollte ich ihr alle Inkasso-Briefe weiterleiten – ist das rechtens? Habe ich nicht das Recht auf Einsicht in meine Titel? Und ist es zwingend notwendig dass ich der Dame die Briefe weiterleite? Für eine AW wäre ich sehr dankbar!

  13. Angela

    Guten Tag, gegen mich liegt von der Postbank ein Titel vor! Rechtsanwalt! Hatte über nen Anwalt vergleich abgeschlossen, auf Ratenzahlung, konnte aber gesundheitlichen Gründen nicht weiterarbeiten, somit nicht die komplette Ratenzahlung für den Vergleich einhalten! Das ist jetzt 4 Jahre her, erlischt der Titel mit Vergleich, und somit die Forderung! Ich habe nichts mehr von dem Anwalt gehört, seit 4 Jahren!

  14. Nicole

    Hallo,
    wir haben Post von h bekommen, ja es gibt einen Titel. h hat von der Bank die Forderung aus dem Jahr 2005 aufgekauft.
    Jetzt ist es soweit gekommen, dass h ( obwohl wir eine Ratenzahlung anstreben) troztdem ein Haftbefehl gegen meinen Lebensgefährten erwirkt hat.
    Nun nach vielen, vielen Telefonaten habe ich den Haftbbefehl erledigen können.
    Aber ich habe zwar das Versäunmisurteil aus 2005 und auch die Vollmachten aus 2018 zur Abtretung, jedoch finde ich keine Forderungsaufstellung.
    Ist das alles so korrekt?

  15. Christiane

    Der Gerichtsvollzieher darf lt. nur Pfänden wenn es einen vollstreckbaren Titel gibt.
    Hat der Gerichtsvollzieher damals keinen vollstreckungsauftrag vorgelegt?

  16. Biene

    Hallo
    habe im Jahr 2004 Mietschulden aus früherer Selbstständigkeit. 2005/2007/2009 musste ich eine Eidesstattliche Versicherung abgeben das letzte mal kam 2015 der Gerichtsvollzieher. Ich habe damals Arbeitslosengeld 2 bezogen und deshalb konnte man nichts Pfänden. Deshalb musste ich erneut eine Eidesstattliche Versicherung abgeben. Bis heute hat sich keiner mehr gemeldet. Der Gläubiger hat damals das Gerichtsverfahren eröffnet, hat er somit automatisch einen Titel erwirkt? Ich kann das nirgendwo erlesen oder es steht auch auf keinem schreiben vom Gericht. Vielen Dank im voraus Biene

  17. Steffy

    Wie ist es denn , wenn man sich nach erhalt des Vollstreckungsbescheids mit dem Gläubiger auf eine Ratenzahlung einigt und diese komplett beglichen hat ? Erlischt es dann mit den 30
    Jahren ?

    1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

      Hallo Steffy,

      haben Sie Ihre Schulden komplett bezahlt, ist die Forderung erledigt. Der Gläubiger kann danach keine Ansprüche mehr an Sie richten.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  18. M.

    Guten Tag,
    Eine wichtige Frage,
    Ein titel wurde gegen mich erworben, von einer Krankenkasse aus dem Jahr 2010-2011.
    Hier die Frage,
    Die Krankenkasse hat vor heer einen anderen Namen und Ort,
    zweitens
    So wie ich einen anderen Nach- Namen hatte.
    jetzt
    will diese mich Pfänden, ist das mit diesen Titel überhaupt so möglich
    oder müssen diese das erst mal abändern.
    LG
    Josef

    1. Melanie

      Gegen mich liegt ein Titel vor der bisher seit ueber 10 Jahren nicht eingesetzt wurde. Ich bekam nie mahnungen, es gab nie eine Kontopfaendung und auch niemals einen Gerichtsvollzieher.
      Wir leben seit einigen Jahren im Ausland aber ich habe dann und wann etwas Geld auf meinem deutschen Konto. Sollte es zu einer KOntopfaendung kommen, wird dies vorher angekuendigt oder kann mein Konto jederzeit bedingungslos leergerauemt werden?

      herzlichen Dank
      Melanie

  19. Konstanze

    Hallo
    Frage, wenn ein schuldtitel 19 Jahre lang besteht, aber seit 15 Jahren, weder Vollstreckungen noch gerichtliche massnahmen vollzugen wurden. Warum kommt das Inkasso jetzt und fordert altschulden ein, woran ich mich nur schwer erinnern kann

    1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

      Hallo Konstanze,

      ist die Forderung noch nicht verjährt, kann der Gläubiger jederzeit entsprechende Maßnahmen ergreifen.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

    2. Christiane

      Nach so langer Zeit gibt es die Möglichkeit der Einrede Verwirkung.

      Die Verwirkung ist aus der Generalklausel des § 242 BGB, dem Grundsatz von Treu und Glauben, abgeleitet und dementsprechend gesetzlich nicht weiter ausgeführt.

  20. Gerd

    Da braucht es aber dringend Gesetzesänderung, so wird ein Schuldner trotz Teilzahlungen seine Schulden nie los. Im übrigen, diese 30 Jahre Verjährungsfrist, die sich auch noch verlängert, das ist doch ein Witz, wenn sogar schlimmste Straftaten verjähren!
    Was für ein Hohn ist das in Deutschland eigentlich?

  21. G.

    Wie verhält es sich wenn der Gläubiger einen Titel besitzt und mit Hilfe des Gerichtsvollziehers nur einen Teil der Summe geltend macht. Kann der Gläubiger den selben Titel nochmal für einen restlichen Betrag verwenden und wiederum mit Gerichtsvollzieher gelten machen? Wobei bei der ersten Forderung nicht ersichtlich war das es sich um einen Teilbetrag handelt.

  22. Markus

    Ein vollstreckbarer Schuldtitel verjährt nach 30 Jahren.
    Was mir aber nicht klar ist:
    Unter welchen Umständen könnte die Verjährung nach §212 BGB in diesem Fall aber auch zwischendurch neu beginnen?

    1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

      Hallo Markus,

      dies ist § 212 BGB zu entnehmen: „Die Verjährung beginnt erneut, wenn
      1.
      der Schuldner dem Gläubiger gegenüber den Anspruch durch Abschlagszahlung, Zinszahlung, Sicherheitsleistung oder in anderer Weise anerkennt oder
      2.
      eine gerichtliche oder behördliche Vollstreckungshandlung vorgenommen oder beantragt wird.“

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

      1. Norbert

        Bin Schuldner seit den 09.06.1988 – Zahle dem Gläubiger (Inkasso) monatlich 5 € – Wann ist meine Verpflichtung beendet bzw wie kann ich aus dieser Spirale, die ja nur die Schulden noch vergrössert rauskommen ?

        1. schuldnerberatung.de

          Hallo Norbert,
          wenden Sie sich bitte an eine Schuldnerberatungsstelle. Diese kann alle Schulden mit Ihnen prüfen und Sie bei der Schuldenregulierung unterstützen.

          Ihr Team von schuldnerberatung.de

      2. Micha

        Das heißt also,das eine Verjährung bis 60 Jahre laufen kann,man muss nur kurz vor Ende einen Antrag stellen?

        1. schuldnerberatung.de

          Hallo Micha,
          zu welchem Zeitpunkt die Verjährung neu beginnt, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab.

          Ihr Team von schuldnerberatung.de

  23. Fischer

    Wie sieht es denn aus, wenn der Schuldtitel mehrfach den Besitzer wechselt, also verkauft wurde. Dann entsteht doch eine Einnahme beim jeweiligen Gäubiger! Er hat also Geld bekommen. Das heißt , eigentlich müsste sich die Schuld beim Schuldner entsprechend verringern?? Oder sehe ich das verkehrt?
    Beste Grüsse
    H.F.

    1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

      Hallo H.,

      beim Forderungsverkauf geht die Forderung auf einen neuen Gläubiger über. Der alte Gläubiger hat dann nichts mehr mit der Forderung zu tun. Es kommt also nicht zu einer Verringerung der Schuld, da die Forderung komplett auf einen Dritten übergeht.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  24. Christian

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    vor ca. 4 Jahren habe ich einen Titel gegenüber meinem ehemaligen Arbeitgeber (einer GmbH) rechtskräftig erwirkt. Eine damalige Vollstreckung wurde baeauftragt, führte aber nicht zum Erfolg. Diese GmbH existiert heute noch und erwirtschaftet munter weiter. Wie kann ich an mein Geld kommen? Eine erneute Beauftragung eines Vollstreckungabeamten müsste ich doch tragen, oder?

    1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

      Hallo Christian,

      zum besten Vorgehen kann Sie ein Anwalt beraten.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  25. Michael

    Also die D. die seit mehr als 10 Jahren nicht mehr existiert verkauft an das Inkasso Unternehmen einen Titel der 30 Jahre gültig ist. Das ist doch nicht gerecht. Mit freundlichen

    1. Christiane

      Gerecht ist das nicht. Zumal es in diesem Land nur noch einen Tatbestand gibt der auch erst nach 30 Jahren verjährt. MORD. Schlussfolgerung egal aus welchem Grund man in die Schuldenfalle geraten ist , man hat das Gefühl Schulden machen ist genauso schlimm wie Mord

      1. Reinsch

        Was für ein Humbug, Mord verjährt nicht nach 30 Jahren! In Deutschland verjährt Mord nie, Du kannst dafür auch noch als 100 jähriger bestraft werden, wenn du mit 20 den Mord begangen hast….

      2. Breselow

        Mord verjährt nie!

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