Eidesstattliche Erklärung wegen Schulden: Die Vermögensauskunft

Das Wichtigste zum Thema „eidesstattliche Erklärung bei Schulden“

Was versteht man unter einer eidesstattlichen Versicherung?

Die eidesstattliche Versicherung dient der Information des Gläubigers über die Vermögens- und Einkommenssituation eines Schuldners. So weiß Ersterer, ob und was er bei dem Betroffenen pfänden kann.

Was bedeutet eine eidesstattliche Versicherung für mich als Schuldner?

Sie als Schuldner müssen ein umfassendes Formular über ihre finanzielle Situation ausfüllen und unter anderem alle Einkünfte und Vermögenswerte offenlegen. Rechnen Sie nach Ihrer Vermögensauskunft damit, dass der Gläubiger Zwangsvollstreckungsmaßnahmen veranlasst, um die Schulden einzutreiben. Er kann beispielsweise Ihr Konto pfänden lassen.

Wie bekomme ich eine eidesstattliche Erklärung vom Schuldner?

Eine Bedingung hierfür ist, dass der Gläubiger – wie bei jeder anderen Vollstreckungsmaßnahme auch – einen Vollstreckungstitel vorweisen kann, beispielsweise in Form eines Urteils oder Vollstreckungsbescheids.

Wo kann ich (freiwillig) eine eidesstattliche Versicherung abgeben?

Der Schuldner kann nur dann eine Vermögensauskunft abgeben, wenn sein Gläubiger dies ausdrücklich beantragt. Eine freiwillige Erklärung an Eides statt sieht das Gesetz nicht vor.

Gibt es für die eidesstattliche Versicherung/Erklärung ein Muster?

Verwenden Sie für die eidesstattliche Erklärung die Vorlage, die Ihnen der Gerichtsvollzieher zukommen lässt und füllen Sie dieses Formular sehr sorgfältig aus. Lassen Sie sich gegebenenfalls von den Mitarbeitern einer Schuldnerberatung dabei helfen.

Informationen zur Vermögensauskunft: Im Video

Erfahren Sie im Video was eine Vermögensauskunft beinhaltet.
Erfahren Sie im Video was eine Vermögensauskunft beinhaltet.

Was ist eine eidesstattliche Erklärung/Versicherung? Definition

Eidesstattliche Versicherung: Was ist das eigentlich?
Eidesstattliche Versicherung: Was ist das eigentlich?

Hinter dem Begriff „eidesstattliche Versicherung“ (auch: Offenbarungseid oder Versicherung an Eides statt) verbirgt sich nichts anderes als die Vermögensauskunft. Dabei handelt es sich bereits um eine Zwangsvollstreckungsmaßnahme, mit deren Hilfe der Gläubiger wichtige Informationen über die finanzielle Situation des Schuldners erhält, beispielsweise:

  • seine Bank- und Kontodaten
  • wer sein Arbeitgeber ist
  • welche Vermögenswerte und Immobilien der Schuldner besitzt
  • welches Einkommen er bezieht

Darüber hinaus muss der Schuldner versichern, dass die von ihm gemachten Angaben vollständig und tatsächlich wahr sind.

Übrigens: Eine Pfändung trotz eidesstattlicher Versicherung ist möglich und zulässig. Schließlich handelt es sich hierbei um eine Auflistung des Vermögens und Einkommens eines Schuldners. Die Vermögensauskunft sorgt nicht dafür, dass Schulden erlassen werden oder Gläubiger nicht mehr pfänden dürfen. Vielmehr ermöglicht sie es dem Gläubiger, herauszufinden, wie er seine Forderungen am besten durchsetzen kann. Der Schuldner muss nun also mit einer Lohn- oder Kontopfändung und mit anderen Vollstreckungsmaßnahmen rechnen.

Eidesstattliche Versicherung, Offenbarungseid, Vermögensauskunft: Gibt es Unterschiede?

Gläubiger beantragen die eidesstattliche Versicherung. Die Schulden nicht zu bezahlen, wird schwierig, wenn diese dabei von Vermögen erfahren.
Gläubiger beantragen die eidesstattliche Versicherung. Die Schulden nicht zu bezahlen, wird schwierig, wenn diese dabei von Vermögen erfahren.

Bis 1970 mussten Schuldner einen Offenbarungseid ablegen und damit ihre Vermögenssituation preisgeben. Danach löste die eidesstattliche Versicherung bzw. Erklärung den Offenbarungseid ab.

Seit 1.1. 2013 geben Schuldner eine Vermögensauskunft ab – wiederum mit der Erklärung an Eides statt, dass diese Auskunft vollständig ist und der Wahrheit entspricht.

Auch die rechtlichen Bedingungen änderten sich etwas: Anders als früher ist heutzutage kein erfolgloser Pfändungsversuch mehr notwendig, bevor der Gläubiger die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung beantragen kann.

Des Weiteren haben Gerichtsvollzieher nun die Möglichkeit, gemäß § 802I ZPO Auskünfte bei bestimmten Behörden einzuholen, wenn der Schuldner die Vermögensauskunft verweigert. Außerdem werden die betreffenden Dokumente nach der neuen Regelung nur noch elektronisch in einer Datenbank gespeichert, auf welche sämtliche Gerichtsvollzieher Zugriff haben.

Voraussetzungen: Wann muss der Schuldner eine eidesstattliche Versicherung abgeben?

Seit 2013 muss kein erfolgreicher Pfändungsversuch mehr vorliegen, bevor der Gläubiger die eidesstattliche Erklärung des Schuldners beantragen darf. Weil es sich bei der Vermögensauskunft bereits um eine Zwangsvollstreckungsmaßnahme handelt, benötigt er eine sogenannte titulierte Forderung.

Eidesstattliche Versicherung: Nicht ein Notar, sondern ein Gerichtsvollzieher nimmt diese ab.
Eidesstattliche Versicherung: Nicht ein Notar, sondern ein Gerichtsvollzieher nimmt diese ab.

Als Vollstreckungstitel dienen insbesondere:

  • Gerichtsurteil
  • Vollstreckungsbescheid
  • notarielle Urkunde, , in der sich der Schuldner der (sofortigen) Zwangsvollstreckung unterwirft
  • gerichtlicher Beschluss
  • rechtskräftiger Bescheid einer Behörde

Im Regelfall muss der Schuldner die eidesstattliche Versicherung nur einmal innerhalb von zwei Jahren abgeben. Nur wenn sich die Vermögensverhältnisse des Schuldners wesentlich verändert haben, ist er zu einer erneuten Abfrage verpflichtet.

Wird ein Schuldner erneut zu einem Termin geladen, obwohl sie bereits innerhalb der letzten 24 Monate eine solche Erklärung an Eides statt abgegeben hat, sollte er umgehend den Gerichtsvollzieher kontaktieren und ihm das entsprechende Aktenzeichen mitteilen. Im Anschluss sendet dieser dem Gläubiger einen Ausdruck der letzten eidesstattlichen Erklärung.

Übrigens: Online-Schuldenanalyse ** gibt Ihnen eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu der Frage, ob Sie erneut eine eidesstattliche Versicherung abgeben müssen.

Wann und wie erfolgt die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung?

Eidesstattliche Versicherung: Sind die Schulden danach weg?
Eidesstattliche Versicherung: Sind die Schulden danach weg?

Der Schuldner muss bzw. kann nur dann eine eidesstattliche Erklärung abgeben, wenn ein Gläubiger dies ausdrücklich beantragt bzw. wenn er einen Gerichtsvollzieher mit dieser Maßnahme beauftragt.

Ist dies erfolgt, setzt der Gerichtsvollzieher dem Schuldner zunächst eine zweiwöchige Frist. Bezahlt er in diesem Zeitraum seine Schulden, bleibt ihm die Vermögensauskunft erspart. Manchmal erhält der Schuldner auch eine längere Zahlungsfrist oder eine Ratenzahlungsvereinbarung für seine Schulden, immer vorausgesetzt, der Gläubiger ist damit einverstanden (was eher selten vorkommt) – einen Rechtsanspruch darauf haben Betroffene allerdings nicht.

Zahlt der Schuldner nicht innerhalb der zweiwöchigen Frist, legt der Gerichtsvollzieher einen Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft fest. Der Schuldner muss dann in der Regel die Geschäftsräume des zuständigen Gerichtsvollziehers aufsuchen und dort seine eidesstattliche Versicherung wegen vorliegender Schulden abgeben.

Hierfür muss der Schuldner ein Formular mit dem Titel „Vermögensverzeichnis“ ausfüllen und an Eides statt versichern, dass er alle Angaben vollständig gemacht hat und diese der Wahrheit entsprechen. Wer falsche Informationen angibt, macht sich strafbar.

Muss ich eine eidesstattliche Versicherung während der Privatinsolvenz leisten? Ja. Wenn Sie Ihren Insolvenzantrag stellen, müssen Sie dabei unter anderem ein Vermögensverzeichnis, eine Vermögensübersicht sowie ein Gläubigerverzeichnis und ein Verzeichnis der gegen Sie gerichteten Forderungen ein einreichen. Bei all diesen Dokumenten müssen Sie versichern, dass Ihre Angaben richtig und vollständig sind. Wenden Sie sich bei Fragen zu Ihrem Insolvenzantrag für eine kostenlose und unverbindliche Erstberatung an www.schuldenanalyse-kostenlos.de **

Was geschieht, wenn Sie keine eidesstattliche Erklärung abgeben?

Pflicht zur Abgabe: Wird die eidesstattliche Versicherung verweigert, droht ein Haftbefehl.
Pflicht zur Abgabe: Wird die eidesstattliche Versicherung verweigert, droht ein Haftbefehl.

So mancher Schuldner würde die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung lieber umgehen – bedeutet diese doch, dass die Gläubiger dadurch umfassend über seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse informiert werden.

Wie bereits erwähnt, erfolgt die eidesstattliche Versicherung von dem Gerichtsvollzieher. Erscheint der Schuldner unentschuldigt nicht zu diesem Termin, kann der Gläubiger einen Haftbefehl beantragen. Dieser ist jedoch nicht mit einem strafrechtlichen Haftbefehl zu vergleichen, da er nicht zur Fahndung ausgeschrieben wird. Allerdings kann sich der Gerichtsvollzieher an die Polizei wenden und den Schuldner mit deren Hilfe vorführen lassen.

Sollte sich der Schuldner auch dann noch weiterhin weigern, eine eidesstattliche Erklärung abzugeben, ist es möglich, dass er bis zu sechs Monate in Haft verbringen muss. Gibt er seine Erklärung ab, wird er jedoch unverzüglich aus der Haft entlassen. Die Schulden bleiben weiterhin bestehen.

Verweigert der Schuldner die Abgabe seiner Vermögensauskunft, darf der Gerichtsvollzieher entsprechende Auskünfte bei bestimmten Behörden einholen:

  • Beim Kraftfahrt-Bundesamt kann er sich darüber informieren, welche Kraftfahrzeuge auf den Schuldner zugelassen sind.
  • Das Bundeszentralamt für Steuern verfügt über Informationen hinsichtlich Depots und Konten des Betroffenen.
  • Über die Rentenversicherung bzw. Krankenkasse lässt sich der Arbeitgeber des Schuldners ermitteln, so dass Lohnpfändungen möglich sind.

Können Sie den Termin zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung nicht wahrnehmen, weil sie z. B. erkrankt sind, sollten Sie den Gerichtsvollzieher umgehend darüber informieren und eine ärztliche Krankschreibung vorlegen können. Bitten Sie ihn um einen neuen Termin.

Die eidesstattliche Versicherung & ihre Folgen: Was passiert danach?

Die eidesstattliche Erklärung zieht einen negativen SCHUFA-Eintrag nach sich.
Die eidesstattliche Erklärung zieht einen negativen SCHUFA-Eintrag nach sich.

Die eidesstattliche Versicherung hat enorme Bedeutung für den Gläubiger. Er findet so zum Beispiel heraus, …

  • ob und wo sein Schuldner arbeitet
  • welches Arbeitseinkommen und welche sonstigen Einkünfte er erzielt
  • ob er verheiratet oder geschieden ist und Kinder hat (wichtig für die Berechnung von Unterhaltspflichten, die sich auf den Pfändungsfreibetrag auswirken)
  • ob der Schuldner Immobilien oder wertvolle Kraftfahrzeuge besitzt

Mithilfe dieser Informationen kann der Gläubiger eine Lohnpfändung beim Arbeitgeber oder eine Kontopfändung in die Wege leiten – er kann sogar diese beiden Maßnahmen miteinander kombinieren. Findet der Gläubiger jedoch heraus, dass der Schuldner keine pfändbaren Werte und Einkünfte besitzt, verzichtet er möglicherweise auf Vollstreckungsversuche oder weitere Mahnungen.

Eine eidesstattliche Erklärung hat darüber hinaus weitere Folgen:

  • Die ermittelten Informationen werden zwei Jahre lang beim zuständigen Vollstreckungsgericht in elektronischer Form gespeichert. Andere Gläubiger können auf Antrag auf diese zugreifen und Auskünfte über die Einkommens- und Vermögenssituation des Betroffenen einholen.
  • Die Abgabe der eidesstattlichen Erklärung führt außerdem dazu, dass Schuldner einen Negativeintrag bei der SCHUFA erhalten, sodass sie weder Kredite noch andere wichtige Verträge abschließen können.
  • Unter Umständen kündigt die Bank den Dispo-Kredit des Betroffenen. Auch bei der Wohnungssuche können sich auf Grund des negativen SCHUFA-Eintrags Schwierigkeiten ergeben.
Bei Fragen zum Thema „eidesstattliche Versicherung“ ist ein Rechtsanwalt oder eine Schuldnerberatungsstelle der richtige Ansprechpartner. Dort können sich Betroffene auch allgemein beispielsweise zur Privatinsolvenz beraten lassen. Gemeinnützige Organisationen bieten Hilfestellung in der Regel kostenlos an, dafür müssen Schuldner mit längeren Wartezeiten rechnen. Wenden Sie sich für eine kostenlose und unverbindliche Erstberatung an Online-Schuldenanalyse **.

Exkurs: Allgemeines Muster für eine eidesstattliche Erklärung

Für die Abgabe der Vermögensauskunft erhalten Sie vom Gerichtsvollzieher ein amtliches Formular, das Sie vollständig ausfüllen müssen. Das folgende Muster ist hierfür nicht geeignet. Es soll lediglich veranschaulichen, wie in etwa eine Versicherung in Eides Statt in anderen Bereichen aussehen kann.

Max Mustermann
Musterweg 2
10245 Musterstadt

Amtsgericht Musterstadt
Musterallee 1
10247 Musterstadt

Datum, den 01.04.2018

Eidesstattliche Versicherung

Sehr geehrte Damen und Herren,

Eidesstattliche Versicherung – Muster

Hiermit versichere ich, Vorname und Nachname, wohnhaft in vollständige Anschrift, Folgendes an Eides statt zur Vorlage bei Gericht:

Bitte führen Sie im Folgenden den genauen relevanten Sachverhalt aus und fügen Sie ggf. wichtige Beweismittel bei.

Ich versichere an Eides statt, dass alle Angaben richtig sind und ich nichts verschwiegen habe.
Mir sind die strafrechtlichen Konsequenzen einer unrichtigen bzw. unvollständigen Erklärung bekannt.

________, den _____________________
Ort, Datum

_________________________
Unterschrift

Laden Sie das Muster für eine eidesstattliche Versicherung hier kostenlos herunter

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Über den Autor

Meike
Meike Z.

Meike erwarb ihren Master-Abschluss im Fach Linguistik an der Universität Paderborn und ist seit 2016 Teil des schuldnerberatung.de-Teams. Ihr thematischer Fokus liegt insbesondere auf unterschiedlichsten Fragestellungen rund ums Schulden- und Insolvenzrecht.

Bildnachweise

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72 Gedanken zu „Eidesstattliche Erklärung wegen Schulden: Die Vermögensauskunft

  1. Kai

    Hallo!

    das Finanzamt (ca. 14000€ Steuerschulden), hat beim Amtsgericht einen Antrag auf Insolvenzeröffnung gestellt. Ich war bis vor gut 11 Jahren in einer Regelinsolvenz, die erfolgreich beendet wurde. Nun ist meine Frage, da eine Insolvenz erstens mit hohen Kosten und meiner Ansicht nach zweitens nicht sinnvoll für das FA ist, würde ich gerne Wissen, ob da nicht eine EV wesentlich unkomplizierter und kostengünstiger wäre. Ist dies generell überhaupt möglich?

    Vielen Dank!

  2. Josh

    Wenn ich damals eine eidesstattliche Versicherung abgegeben habe, und nun meine Schulden dann doch beim Gläubiger zahlen kann – auf einen Schlag (Lottogewinn, Erbschaft – was auch immer).

    Wie geht es dann eigentlich weiter? Die Schuld ist getilgt und verschwindet die EV / Vermögensauskunft dann automatisch oder muss ich noch etwas aktiv unternehmen? Oder gibt es Fristen?

  3. H.

    Wo kann ich ersehen ob ein Bürger die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat ?

  4. Noname

    Hallo liebes Schuldner Team,
    Ich habe im Jahr 1999 oder 2000 rum die Eidesstaatliche Erklärung abgegeben da ich bei der Bank einen Kredit und einen überzogenes Konto hatte.
    Lange Zeit habe ich nichts mehr gehört.Ich habe mich in der Zeit von 2005 bis 2019 im Ausland aufgehalten.Jetze habe ich ich einen Brief von Inkasso Gmbh erhalten indem ich zur Zahlung aufgefordert werde.Haben die überhaupt das Recht noch etwas zu fordern.Ich mache derzeit eine Ausbildung und habe 2 Kinder.Somit auch nicht die möglichkeut etwas zu bezahlen.
    Danke im voraus für Ihre informationen.

  5. Caleta

    Mein Mann muss EV abgeben in zwei Wochen. Kann er noch vorher Insolvenz anmelden ?! Oder was ist von der beiden Sachen besser für mein Mann.

  6. Dieter

    Hallo,
    ich hätte da mal eine Frage.
    Wenn ich bei einem Unternehmen Schulden habe und jeden Monat 20.- Euro bezahle, desweiteren eine EV abgegeben habe darf eine Rechtsanwaltskanzlei dennoch in der EV Zeit Anfragen stellen und diese mit extra Kosten belegen?
    Ich fühle mich gerade richtig abgezockt durch die Rechtsanwaltskanzlei. Ich war schon runter auf 291,01 .- €, dann haben die wieder einen Gerichtsvollzieher beauftragt obwohl ich in der EV Zeit war und schwupp Kosten wieder bei 325,27 .- €. Ist das rechtens?

    LG
    Dieter

  7. Melanie

    Hallo,
    ich habe for ca 7 Jahren eine Eidestattliche abgegeben und spaeter im selben Jahr ins Ausland gezogen.
    Ich bekomme jetzt auf einmal eine Forderung aus Deutschland. Man droht mir mit Gehalts Pfaendung wenn ich nicht sofort Zahle.
    Was kann ich hier tun? Warum hat man fast 7 Jahre gewartet und kann Deutschland im Ausland Gehalts Pfaendungen erreichen?
    vielen Dank und Gruss
    Melanie

  8. Peter

    deutschland ist nur noch abzocker land wennman mit schulden job sucht wird man abgelehnt und mit wohnungssuche das gleiche.
    leider verstehen arbeitgeber nicht , dass heute ARbeit wichtig ist um zahlungsfähig zu bleiben. stattdessen wird man stigmatisiert, und ins abseit befördert.
    ich habe 2008 mein job durch adecco kündigung verloren und dann sidn mir finanzprobleme entstanden die ich bis heute habe. ich wohne mit 52 jahren zuhause, weil mir kein vermieter trotz alg II keine wohnung gibt, weil auf alles auskunft geholt wird. mit job das gleiche. wer kann sollte aus deutschland in anderes eu land gehen oder wie ich vielleicht nach 40 jahren zurück nach tschechien . das land hier ist mir einfach zu doch und zu politisch geworden!
    sorry

  9. Monika

    Hallo,
    meine Tochter hatte eine EV abgegeben. Nun soll sie ein Auto geschenkt bekommen.
    Wenn ich als Mutter im Kaufvertrag als Käufer stehe, sie aber das Auto anmeldet und versichert auf ihrem Namen, kann man ihr das Auto weg nehmen?
    Mfg
    Monika

  10. Kathrin

    Guten Tag
    Ich habe eine Eidenstattliche Erklärung letztes Jahr erst unterschrieben, nun habe ich (ledig, 1 Kind von 9 Jahren) eine Lohnpfändung bekommen. Mein Netto Verdienst sind 1190,94.
    Der Gerichtsvollzieher meinte ich brauch keine Angst zu haben, da mein Gehalt mein Selbstbehalt ist. Ist es nun richtig das sie mir vom Gehalt die Summe von 124,94 pfänden?
    Danke schon mal im voraus für eine Antwort

  11. Faisel

    Hallo habe letzte woche eidelstaatliche verishh CH erung abgegen bekomme im mom arbeitslosengeld in höhe von 1500 euro

    Ich habe mich mit dem anwalt in kontakt gesetzt und meine schulden auf raten vereinbart…

    Können die trotz vereinbarung meinen konto pfänden ??

  12. markus

    Also das problem ist die schulden verfallen normal nach 3 jahren, aber durch die eidestattlliche versicherung können sie nicht verfallen richtig?
    Das wird hie rnicht erwähnt in diesem kontex. Es wird dazu benutz das die schulden nicht verfallen können.
    Falls ich hier falsch liege bitt eich um verbesserung, weil meine schulden sind schon alt und sollten verfallen sein.

  13. Lara

    Hallo,
    ich musste diese Woche eine EV abgeben. Es gibt allerdings noch weitere Gläubiger, die mir mit Inkasso, Vollstreckung (bisher noch keine gerichtlichen Mahn- und Vollstreckungsbescheide) und SCHUFA Eintrag drohen. Wie hoch schätzen Sie die Wahrscheinlichkeit ein, dass sich diese Gläubiger Titel holen bzw. die dann beauftragten Inkassos mir massiven Zahlungsdruck machen?

    Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.

    Beste Grüße

  14. Ramon

    Hallo ich hätte eine Frage.

    Ich wurde zur EV Unterzeichnung eingeladen. Kann hatte aber mit dem Gerichtsvollzieher Monate zuvor eine Rate X vereinbart und diese gezahlt. Dann bin ich umgezogen und hatte einen neuen Gerichtsvollzieher bekommen. Mit der alten hatte ich vereinbart das ich 3 Monate pausiere und dann im 4. Monat die restlichen Monate wieder Ausgleich, jetzt hab ich von neuem gleich eine EV Einladung bekommen. Ich werde zwar hingehen aber diese nicht unterzeichnen sondern im klar machen das ich die Raten weiterhin bezahlen werde da ich Liquide bin. Was meint ihr wie das ausgeht ?

  15. Di

    Hallo !
    Ich möchte gerne wissen was in der Schufa steht wenn man eine eidesstattliche Versicherung abgegeben hat.
    Wie genau wird dieser Posten bezeichnet.

    Danke im voraus

  16. Benni

    Hallo,

    ich habe 3x Keine Abgabe der Vermögensauskunft in der Schufa stehen, aber ich weiß den Gläubiger nicht. Wie finde ich raus bei wem ich diese Schulden habe und wie kann ich diese tilgen ?

  17. Sandra

    Hallo, ich habe im Mai 2012 eine eV abgegeben, seit dem kann auch nix und ich hab auch kein mist mehr gebaut. Habe aber heute wieder das gleiche Rechnungen mit gleiche Summe bekommen von Inkasso… Was soll ich tun?
    Bitte um Hilfe…
    Danke LG

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Sandra,
      Sie können sich hierzu von einer Schuldnerberatungsstelle oder einem Anwalt beraten lassen. Wir bieten keine Rechtsberatung an.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  18. Sandra

    Wer beantragt eidesstattliche Erklärung. Muss ich vorher machen oder?

  19. L.K.

    Hallo liebes Schuldnerberater-Team!

    Das Finanzamt fordert von mir eine Vermögensauskunft, obwohl etwa zwei Wochen nach diesem Termin meine Steuerschulden (ursprünglich 25000,-€, zum Zeitpunkt der Abgabe der EV nur noch 4500,-€) beglichen sein werden. Das Finanzamt hat meinem Auftraggeber (ich bin freiberuflich tätige Krankenschwester) eine Einziehungs- und Überweisungsverfügung auferlegt, sodass jeder Cent, den ich verdiente direkt an die Finanzbehörde geht. So wurden bis jetzt (innerhalb von vier Monaten!) fast 20000,-€ abgezahlt und mit Ablauf diesen Monats wird die Schuld vollständig beglichen sein. Trotzdem verlangt das Finanzamt, dass ich zu dem Termin erscheine und eine EV abgebe und haben meinen Einspruch abgelehnt.
    Meine Frage ist nun:
    Wofür muss ich denn noch eine EV abgeben, wenn doch klar ist, dass die Schuld spätestens zwei Wochen nach der Vermögensauskunft vollständig beglichen sein wird? Es gibt doch dann gar keinen Grund mehr für die Abgabe einer EV, oder doch???
    Beste Grüße

  20. Stefan39

    Hallo,
    Ich musste vor Kurzem eine EV abgeben, nun Fordert der Anwalt der gegenseite diesen betrag erneut vor Gericht. Darf er das oder gibt es ein Gesetz was dem anwalt das verbietet ?

  21. Marion

    Hallo ,

    mein Sohn kam wegen 2800 Euro Schulden die er nicht zurückzahlte in Haft . verurteilt zu 6 Monaten Haft . Kann er dort eine EV ablegen um wieder entlassen zu werden und braucht er einen Anwalt oder steht im dort ein Pflichtverteider zu ?
    Was können wir tun ?
    MFG M.

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