Gläubiger meldet sich nach der Restschuldbefreiung – Rechtslage

Das Wichtigste zum Thema „Gläubiger meldet sich nach der Restschuldbefreiung“

Was passiert, wenn die Wohlverhaltensperiode vorbei ist?

Nach Ablauf der Wohlverhaltensphase entscheidet das Insolvenzgericht über die Erteilung der Restschuldbefreiung. Mit der Restschuldbefreiung werden dem Schuldner alle noch offenen Schulden erlassen – bis auf wenige Ausnahmen, die wir hier vorstellen. Versagt das Gericht allerdings die Schuldenbefreiung, so bleiben die noch offenen Verbindlichkeiten weiterhin durchsetzbar.

Was passiert mit den Forderungen nach der Restschuldbefreiung?

Die noch offenen Forderungen bleiben trotz Restschuldbefreiung weiterhin bestehen. Sie sind aber nicht mehr durchsetzbar, sodass Sie dürfen deren Bezahlung verweigern dürfen. Eine vom Gläubiger eingeleitete Zwangsvollstreckung ist dann unzulässig. Sie können sich mit einer Vollstreckungsabwehrklage dagegen wehren.

Ein Gläubiger meldet sich nach der Restschuldbefreiung. Wie verhalte ich mich?

Wie Sie sich am besten verhalten, hängt vom jeweiligen Sachverhalt ab. Angenommen, ein Gläubiger meldet sich nach Erteilung der Restschuldbefreiung – dann können Sie die Bezahlung der noch offenen Schulden getrost verweigert. Das gilt allerdings nicht für Verbindlichkeiten, die nach der Insolvenzeröffnung entstanden sind.

Was bedeutet die Restschuldbefreiung für den Gläubiger?

Ein Gläubiger meldet sich nach der Restschuldbefreiung: Muss ich bezahlen?
Ein Gläubiger meldet sich nach der Restschuldbefreiung: Muss ich bezahlen?

Nach Erteilung der Restschuldbefreiung sind die noch offenen Forderungen der Insolvenzgläubiger nicht mehr durchsetzbar.

Denn genau das ist ja laut § 1 S. 2 InsO das Ziel des Insolvenzverfahrens. Der Schuldner darf deshalb deren Bezahlung verweigern.

Das gilt laut § 301 I 2 InsO auch für diejenigen Gläubiger, die vergessen haben, ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anzumelden.

Angenommen, ein Gläubiger meldet sich nach der Restschuldbefreiung dennoch bei Ihnen und fordert Sie zur Zahlung, dann schicken Sie ihm den Beschluss des Insolvenzgerichts zur Erteilung der Restschuldbefreiung.

Droht der Gläubiger dann immer noch mit rechtlichen Schritten oder mit einer Zwangsvollstreckung, so sollten Sie einen Rechtsanwalt einschalten. Er hilft Ihnen, die unberechtigte Forderung abzuwehren und kann für Sie eine Vollstreckungsabwehrklage einlegen, sollte der Gläubiger tatsächlich Zwangsvollstreckungsmaßnahmen veranlassen.

Achtung! Schulden, die nach der Insolvenzeröffnung entstanden sind, fallen nicht unter die Restschuldbefreiung. Diese Verbindlichkeiten müssen Sie also begleichen, anderenfalls darf der Gläubiger sehr wohl Vollstreckungsmaßnahmen einleiten.

Von der Restschuldbefreiung ausgenommene Forderungen

Gläubiger macht Forderung nach Restschuldbefreiung geltend: Wenden Sie sich ggf. an einen Anwalt, um die Forderung abzuwehren.
Gläubiger macht Forderung nach Restschuldbefreiung geltend: Wenden Sie sich ggf. an einen Anwalt, um die Forderung abzuwehren.

Ein Gläubiger meldet sich nach der Restschuldbefreiung und behauptet, dass seine Forderung von dieser Schuldenbefreiung ausgenommen ist.

Diese Situation ist durchaus denkbar, denn laut § 302 InsO fallen folgende Verbindlichkeiten nicht unter die Restschuldbefreiung:

  • Forderungen aufgrund einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung des Schuldners
  • Unterhaltsschulden, sofern der Schuldner den Unterhalt „vorsätzlich pflichtwidrig nicht gewährt hat“
  • Steuerschulden, die auf einer Steuerstraftat nach §§ 370, 373 oder § 374 der Abgabenordnung beruhen, und wenn der Schuldner rechtkräftig deswegen verurteilt wurde
  • Geldstrafen, Bußgelder sowie Ordnungs- und Zwangsgelder 
  • zinsloses Darlehen zur Begleichung der Kosten des Insolvenzverfahrens

Angenommen, ein solcher Gläubiger meldet sich nach der Restschuldbefreiung – was gilt dann?

  1. Eine nach § 302 InsO ausgenommene Forderung bleibt weiterhin durchsetzbar und damit auch vollstreckbar. Voraussetzung dafür ist, dass der Gläubiger seine Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren beispielsweise auf vorsätzlich pflichtwidrig nicht gewährten Unterhalt oder auf eine vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung gestützt.
  2. Will der Gläubiger die Zwangsvollstreckung wegen dieser Forderung betreiben, benötigt er einen vollstreckbaren Auszug aus der Insolvenztabelle als Vollstreckungstitel.
  3. Der Schuldner kann sich mit einer Vollstreckungsabwehrklage gegen die Zwangsvollstreckung wehren. Sofern diese Forderung nicht schon zur Zeit der Forderungsanmeldung tituliert war, wird nun geprüft, ob diese Forderung überhaupt besteht. Das ist mitunter schwierig, weil der Sachverhalt bereits mehrere Jahre zurückliegt.

Gläubiger meldet sich nach Versagung der Restschuldbefreiung

Ihr Gläubiger meldet sich nach der Versagung der Restschuldbefreiung? In diesem Fall müssen Sie bezahlen.
Ihr Gläubiger meldet sich nach der Versagung der Restschuldbefreiung? In diesem Fall müssen Sie bezahlen.

Hat das Insolvenzgericht die Restschuldbefreiung auf Antrag eines Gläubigers versagt, so ist das Insolvenzverfahren gescheitert.

Sämtliche Forderungen, die noch nicht im Verfahren getilgt wurden, bleiben durchsetzbar.

Die Gläubiger können nun die noch offenen Schulden zwangsweise eintreiben – auch hier dient ihnen der Auszug aus der Insolvenztabelle als Vollstreckungstitel.

Für den Schuldner ist dies fatal, denn er kann je nach Versagungsgrund erst nach einer Sperrfrist von drei bzw. fünf Jahren erneut eine Privatinsolvenz mit Restschuldbefreiung beantragen.

Wenden Sie sich in einem solchen Fall am besten umgehend an einen Rechtsanwalt. Er kann prüfen, ob eine sofortige Beschwerde gegen die Versagung der Schuldenbefreiung sinnvoll ist und welche Möglichkeiten der Schuldenregulierung in Betracht kommen.

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Über den Autor

Franziska
Franziska L.

Seit 2017 verstärkt Franziska das Redaktionsteam von schuldnerberatung.de. In ihren Texten vermittelt sie Wissen rund um Schuldenabbau, Finanzen sowie Verbraucherschutz und beantwortet Fragen zur Insolvenz und Zwangsvollstreckung. Entsprechendes Fachwissen bringt sie aus ihrer juristischen Ausbildung mit.

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