Inkassokosten: Welche Kosten und Gebühren sind unseriös?

Das Wichtigste zu Inkassokosten

Wann entstehen Inkassokosten?

Inkassokosten entstehen, wenn der Gläubiger ein Inkassounternehmen beauftragt, eine fällige, aber noch offene Rechnung einzutreiben.

Warum bzw. inwiefern sind solche Kosten überhaupt zulässig?

Dem Gläubiger kann aufgrund der verspäteten Zahlung ein Schaden entstehen (Verzugsschaden). Hierunter fallen z. B. Unkosten zur Durchsetzung seiner Forderung. Berechtigte bzw. zulässige Inkassokosten darf er deswegen als Verzugsschaden geltend machen.

Welche Gebühren sind als Inkassokosten überhaupt zulässig?

Der Dienstleister bzw. der Gläubiger darf z. B. Verzugszinsen (im Rahmen des Gesetzes) und Mahnkosten ab der zweiten Mahnung erheben. Unsere Infografik gibt einen kleinen Überblick über zulässige und unzulässige Inkassogebühren.

Inkassokosten als Verzugsschaden des Gläubigers

Der Gläubiger darf Inkassokosten als Verzugsschaden geltend machen.
Der Gläubiger darf Inkassokosten als Verzugsschaden geltend machen.

Vorab ein Beispiel: Ein Unternehmen verkauft und liefert seinem Geschäftspartner teure Maschinen. Dieser lässt die vereinbarte Zahlungsfrist von 30 Tagen verstreichen und reagiert auch danach nicht auf die Mahnungen des Lieferanten. Für diesen ist der Zahlungsausfall sehr riskant, weil er selbst auf die pünktlichen Zahlungen seines Kunden angewiesen ist, um sein Geschäft am Laufen zu halten.

So ist es nur verständlich, wenn der Unternehmer versucht, die Schulden einzutreiben und damit ggf. auch ein Inkassounternehmen beauftragt. Das ist legitim trotz daraus resultierender Inkassokosten. Das hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 07.09.2011 klargestellt (BVerfG, Az. 1 BvR 1012/11):

„Die Kosten eines Inkassobüros können – wenn im Einzelnen manches umstritten ist – […] unbeschadet bestimmter Einschränkungen, grundsätzlich als Verzugsschaden geltend gemacht werden.
[…] anerkannte Einschränkungen sind etwa, dass die Höhe der geltend gemachten Kosten die alternativ bei Beauftragung eines Rechtsanwalts entstehenden Kosten nicht übersteigen dürfen und dass der Schuldner zum Zeitpunkt der Beauftragung nicht bereits von vornherein erkennbar zahlungsunwillig gewesen ist.“

Das bedeutet, dass der Schuldner Inkassokosten nur bezahlen muss, wenn er mit seiner Zahlungspflicht in Verzug geraten ist. Was unter Verzug zu verstehen ist, regelt § 286 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Die Vorschrift ist nicht ganz leicht zu verstehen. Ihr Inhalt lässt sich aber grob wie folgt zusammenfassen:

  • Zum Verzug kommt es erst, wenn der Gläubiger den Schuldner nach Fälligkeit seines Zahlungsanspruchs angemahnt hat.
  • Es bedarf für einen Verzug dann keiner Mahnung, wenn „für die Leistung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist“ oder wenn der Schuldner die Zahlung ernsthaft und endgültig verweigert.
  • Ist der Schuldner ein Verbraucher, so tritt Verzug automatisch 30 Tage nach Zugang der Rechnung ein. Voraussetzung ist, dass dieser in der Rechnung ausdrücklich auf diese Folgen hingewiesen wurde.

Gerät der Schuldner nach dieser Vorschrift in Verzug, hat der Gläubiger einen Anspruch auf Ersatz des erlittenen Verzugsschadens. Das bedeutet aber nicht, dass der Schuldner uneingeschränkt alle geltend gemachte Inkassokosten zahlen muss. Vielmehr trifft den Gläubiger eine sogenannte Schadensminderungspflicht. Demnach muss er den Schaden so gering wie möglich halten.

Die Frage, welche Kosten bei einem Inkasso in welcher Höhe zulässig sind, ist teilweise stark umstritten. Dementsprechend umfangreich ist auch die Rechtsprechung hierzu.

Welche Inkassokosten können erhoben werden und welche Kosten sind unzulässig?

Wie hoch dürfen Inkassokosten sein?
Wie hoch dürfen Inkassokosten sein?

Neben der eigentlichen Hauptforderung wird ein Inkassobüro zumeist folgende Kosten im Auftrag des Gläubigers geltend machen:

  • Zinsen auf die Hauptforderung
    Verbraucher zahlen maximal 5 Prozent über dem Basiszinssatz und zwar frühestens ab dem Folgetag des Zugangs der ersten Mahnung.
  • Mahnkosten
    Für die erste Mahnung dürfen keine Kosten in Rechnung gestellt werden, sie ist grundsätzlich kostenfrei. Ab der 2. Mahnung sind jeweils höchstens 2,50 Euro zulässig. Das gilt natürlich nur, wenn der Gläubiger tatsächlich gemahnt hat.
  • Mahnbescheid
    Wenn ein Inkassounternehmen einen gerichtlichen Mahnbescheid gegen den Schuldner erwirkt, dürfen die Gebühren hierfür als Inkassokosten vom Schuldner eingefordert werden, jedoch nur bis zu einer Höhe von 25 Euro. Zusätzliche Kosten für den Vordruck und das Porto zum gerichtlichen Mahnverfahren dürfen nicht erhoben werden.
  • Vollstreckungskosten
    Auch die Kosten für eine Zwangsvollstreckung hat der Schuldner zu tragen, wobei das zum Mahnbescheid Gesagte auch hier gilt.
  • Zustellungskosten
    Wenn ein Inkassobüro einen Gerichtsvollzieher mit der Zustellung (z.B. eines Vollstreckungsbescheids) beauftragt, darf es die Zustellungskosten vom Schuldner verlangen, wenn diese Inkassokosten entsprechend nachgewiesen werden.
  • Telefon- und Portokosten
    Diese Auslagen können im Inkassoverfahren als zusätzliche Kosten geltend gemacht werden, aber nur bis zu einer Höhe von maximal 20 Euro.
  • Kosten für die Adressermittlung und für Bankrücklastschriften sind zulässig. Auch hier muss das Unternehmen die Höhe der Kosten nachweisen.
Infografik zu den Inkassokosten: Welche sind zulässig und welche nicht?
Infografik zu den Inkassokosten: Welche sind zulässig und welche nicht?

Inkassogebühren (Geschäftsgebühren) für die Tätigkeit des Inkassodienstleisters

Wenn Gläubiger ein Inkassobüro beauftragen, werden die Kosten für diese Inkasso-Dienstleistung der Höhe nach beschränkt. Für die Tätigkeit von Inkassounternehmen gibt es zwar keine Gebührenordnung wie für Rechtsanwälte. Um zu verhindern, dass Inkassounternehmer überhöhte Inkassokosten berechnen, hat die Rechtsprechung eine Regel zu deren Höhe festgelegt:

Höhe der Inkassokosten: Die Geschäftsgebühr des Inkassobüros orientiert sich an der Rechtsanwaltsgebührentabelle.
Höhe der Inkassokosten: Die Geschäftsgebühr des Inkassobüros orientiert sich an der Rechtsanwaltsgebührentabelle.

Danach dürfen nur die Kosten geltend gemacht werden, die auch bei einer Beauftragung eines Rechtsanwalts mit dem Inkasso entstanden wären. Inkassobüros müssen sich bei der Berechnung an der Rechtsanwaltsgebührentabelle orientieren. Demnach richten sich die Inkassogebühren am Gegenstandswert, das heißt an der Höhe der Forderung.

Nach dem ersten Mahnschreiben darf in der Regel nur eine Geschäftsgebühr von 0,5 bis 1,3 berechnet werden. Nur bei schwierigen oder umfangreichen Fällen erhöht sich die Gebühr auf 1,3 bis 2,5.

Diese höheren Inkassokosten (Geschäftsgebühren) sind z.B. gerechtfertigt, wenn

  • es sich um eine grenzüberschreitende Forderung handelt und Fremdsprachenkenntnisse erforderlich sind
  • der Schuldner häufig seinen Wohnsitz wechselt und sein Aufenthalt ermittelt werden muss
  • es zu streitigen Rechtsfragen kommt, die umfassende Recherchen erfordern

Wie hoch die Gebühr im Einzelfall ist, kann der Rechtsanwaltsgebührentabelle entnommen werden. Bei einer geltend gemachten Forderung von bis zu 500 Euro kann in einem durchschnittlich schwierigen Fall eine Gebühr von höchstens 1,3 erhoben werden – also laut Tabelle maximal 58,50 Euro.

Unzulässige Gebühren: Für welche Inkassokosten müssen Schuldner nicht zahlen?

Leider versuchen unseriöse Dienstleister, weiteren Gewinn aus der Angelegenheit zu machen und erheben ungerechtfertigt weitere Gebühren. Unzulässig sind folgende Kosten:

  • zusätzlich geltend gemachte Umsatzsteuer, obwohl diese bereits in der Rechnung ausgewiesen ist
  • pauschale Telefon-Inkassogebühren für jeden Anruf beim Schuldner
  • Kosten für den „1. Brief nach Titulierung der Forderung“ (im Anschreiben oft abgekürzt: 1. Br. Tit. Ford.)
  • Kontoführungsgebühren
  • zusätzliche Kosten für einen beauftragten Anwalt, die neben den anderen Inkassokosten gefordert werden
  • Übersendung der Forderungsaufstellung

Wie Schuldner unberechtigte Inkassokosten abwehren können

Wer Post vom Inkassobüro bekommt, sollte Ruhe bewahren und folgende Dinge genau überprüfen:

Inkassobüro beauftragt: Welche Kosten entstehen für den Gläubiger?
Inkassobüro beauftragt: Welche Kosten entstehen für den Gläubiger?

Handelt es sich bei dem Unternehmen um ein registriertes Inkassobüro mit entsprechender Genehmigung? Sie erkennen das in der Regel am Briefbogen des Absenders. Inkassobüros müssen dort auf ihre Registrierung hinweisen. Sie können dies aber auch kostenlos im Rechtsdienstleistungsregister prüfen. Ohne Registrierung darf ein Unternehmen keine Kosten und Gebühren geltend machen. In diesem Fall ist es recht einfach, die Inkassokosten abzuwehren.

Lassen Sie sich die Original-Vollmacht des Gläubigers oder die Abtretungsurkunde vom Inkassobüro vorlegen, um herauszufinden, wer der eigentliche Anspruchsinhaber ist und ob das Unternehmen überhaupt befugt ist, den Anspruch im fremden oder eigenen Namen einzufordern.

Enthält die Forderungsaufstellung alle Informationen darüber, wie sich die Inkassokosten im Einzelnen zusammensetzen? Wenn nicht, sollten Sie zuerst ein detailliertes Forderungsverzeichnis anfordern. Denn nur dann sind Sie in der Lage zu prüfen, ob die einzelnen Posten zulässig sind und ob die Inkassokosten zu hoch sind.

Sie haben ein Inkassoschreiben erhalten, das alle Kosten detailliert aufschlüsselt, jedoch unzulässige oder zu hohe Inkassokosten beinhaltet? Erstellen Sie eine Gegenrechnung, die Sie akzeptieren. Listen Sie dort auch die abgelehnten Posten genau auf.

Prüfen Sie unbedingt, ob die geltend gemachte Hauptforderung überhaupt berechtigt ist. Welchen Grund nennt der Gläubiger bzw. das Inkassounternehmen in seinem Anschreiben? Besteht etwa ein Vertrag? Ist der eingeforderte Betrag der Höhe nach berechtigt?

  • Einer unberechtigten Forderung sollten Sie schriftlich widersprechen.
  • Ist die Forderung dem Grunde und der Höhe nach gerechtfertigt, sollten Sie diese Schulden umgehend bezahlen, um weitere Kosten zu vermeiden. Wenn Sie dazu nicht in der Lage sind, kann es ratsam sein, den Gläubiger bzw. das Inkassobüro darauf hinzuweisen und ggf. eine Ratenzahlung zu vereinbaren.

Vorsicht: Manche Inkassounternehmen versuchen, Schuldner zur Abgabe eines (versteckten) Schuldanerkenntnisses zu veranlassen. Wer dies unterzeichnet, kann die darin enthaltenen Inkassokosten kaum noch abwehren, selbst dann nicht, wenn diese überhöht sind. Aus diesem Grund sollte auch eine vorgefertigte Ratenzahlungsvereinbarung im Inkassoschreiben genau unter die Lupe genommen werden.

Wenden Sie sich an eine Schuldnerberatung, die Verbraucherzentrale oder einen Rechtsanwalt, wenn Sie unsicher sind, ob die Forderung oder die Inkassokosten überhaupt berechtigt sind.

Inkasso beauftragen: Kosten für den Gläubiger

Ein Inkasso ohne Kosten gibt es nicht. Das Durchsetzen offener Forderungen kostet Geld.
Ein Inkasso ohne Kosten gibt es nicht. Das Durchsetzen offener Forderungen kostet Geld.

Es kann sehr mühsam für den Gläubiger sein, Forderungen durchzusetzen und den (unwilligen) Schuldner zu Zahlung zu veranlassen. Gerade Unternehmen geben dieses Forderungsmanagement gern in professionelle Hände. Dabei stellen sich zwei Fragen: Rechtsanwalt oder Inkassounternehmen? Und: Welche Kosten entstehen, wenn der Gläubiger letzteres beauftragt?

Handelt es sich um eine unstreitige Forderung, reicht es in der Regel, ein Inkassobüro zu beauftragen. Wenn der Schuldner die Forderung jedoch bestreitet, empfiehlt sich eher der Gang zu Rechtsanwalt. Denn dieser kann den Gläubiger im Falle eines Prozesses auch vor Gericht vertreten, während ein Inkassodienstleister erst einen Anwalt hiermit beauftragen müsste.

Wer ein Inkassobüro beauftragen möchte, sollte sich im Vorfeld genau informieren. Was es kostet, ein Inkasso zu beauftragen, ist sehr unterschiedlich und hängt auch von den Vertragsbedingungen bzw. den AGB der einzelnen Dienstleister ab.

In der Regel kann der Gläubiger zulässige und berechtigte Inkassokosten als Verzugsschaden geltend machen. Diese Kosten für das Inkassobüro sind dann vom Schuldner zu tragen.

Im Video zusammengefasst: Inkassokosten

Was sind Inkassokosten und ab wann können Schuldner dafür zur Kasse gebeten werden? Das erfahren Sie in diesem Video!
Was sind Inkassokosten und ab wann können Schuldner dafür zur Kasse gebeten werden? Das erfahren Sie in diesem Video!

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Inkassokosten: Welche Kosten und Gebühren sind unseriös?
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Über den Autor

Franziska
Franziska L.

Seit 2017 verstärkt Franziska das Redaktionsteam von schuldnerberatung.de. In ihren Texten vermittelt sie Wissen rund um Schuldenabbau, Finanzen sowie Verbraucherschutz und beantwortet Fragen zur Insolvenz und Zwangsvollstreckung. Entsprechendes Fachwissen bringt sie aus ihrer juristischen Ausbildung mit.

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50 Gedanken zu „Inkassokosten: Welche Kosten und Gebühren sind unseriös?

  1. Guido

    Meine Schulden betrugen 3100 Euro.Seit 2005 Zahle ich Monatlich 15 Euro.Ab 2014 Monatlich 30 Euro.Das Inkassounternehmen,hatte eine Einzugsermächtigung von mir.Im März 2021 bat ich nach Jahren um eine Auflistung.Diese wurde mir mit 38 Euro berechnet.Darauf kündigte ich ihr die Ermächtigung.Sie haben mich Angerufen und waren sofort damit einverstanden,wenn ich noch einmahl 50 Euro Überweise alles einzustellen,obwol noch angeblich 360 Euro offen waren.Nach Ihren Unterlagen ,die sie mir zugesand hatten,waren die Schulden schon im Oktober 2017 beglichen.Danach waren nur noch zinsen und Schadenersatszinsen ersichtlich. Ich Frage mir ist das Rechtlich?

  2. Kilian

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich habe eine Forderung eines Inkasso-Unternehmens erhalten über insgesamt 113,94€.
    Diese schlüsseln sich wie folgt auf:
    – 27,40€ Hauptforderung
    – 15,00€ Nebenforderung (ohne sonstige Aufschlüsselung)
    – 1,30€ Zinsen

    – 58,50€ Kosten des beauftragten Rechtsdienstleisters
    – 11,70€ Auslagenpauschale

    Jetzt meine Frage, sind die aufgeführten 58,50€ die Inkassogebühren?

    Und dann verstehe ich eine Sache in Ihrem Artikel nicht. In Ihrem Beispiel bezgl. Gebühren schreiben Sie das bei einer Forderung von 500€ höchstens 58,50€ Gebühren bei 1,3 entstehen dürfen. Was sind denn jetzt genau diese 1,3? Wie berechne ich die erlaubten Gebühren?
    58,50€ sind 11.7% von 500.

    Vielen Dank im Voraus

    1. Lukas

      Hallo Kilian,

      die 1,3 sind ein Faktor auf die volle Gebühr. (bis zum 29.12.2020 waren es bis 500 € 45 Euro (mit Faktor 1,3 = 58,50).

  3. Patricia

    Hallo Schuldnerberatung,
    ich habe eine Zahlungserinnerung 2 Tage zu spät bezahlt.
    Die Zahlung hätte am 09.11.20 beglichen sein sollen nun habe ich eine Zahlungsaufforderung vom Inkassobüro mit einer Auftragbestätigung vom 13.11.2020 erhalten. Ich solle doch bitte den restlichen Betrag (Inkassoforderung von 40,76 €) bezahlen.
    Muss ich das noch bezahlen?

  4. thom

    Ich bin auf diese Seite gestoßen, weil mich die Frage beschäftigt ob Inkasso Gebühren Verzinst werden dürfen. Leider habe ich im Netz noch keine Antwort dazu gefunden.

    1. GID

      Hallo Thom,

      Inkassogebühren selbst dürfen nicht verzinst werden. Die Zinsen dürfen nur auf die Hauptforderung angerechnet werden. Dabei sind die Zinssätze unterschiedlich je nachdem ob der Schuldner eine Privatperson oder ein Unternehmen ist.

      Beste Grüße

  5. Anja

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    … schickt mich nun seit geschlagenen 1,5 Jahren fast monatlich immer wieder erneut ins Inkasso, weil ich es gar nicht mehr schaffen kann, von einer früheren Hauptforderung von ca.300 Euro trotz Ratenzahlungsvereinbarung die monatlich vereinbarte Rate zurückzuzahlen, da sie mich erneut nach ca. 3 Wochen nach Zahlung wieder ins Inkasso schicken und die Kosten wieder u fleissig in die Höhe treiben. Da ich nur einen gewissen Betrag im Monat abzgl.aller Fixkosten mit 300 Euro noch f mich übrig habe ist es ein Unding, aus der Spirale irgendwie herauszukommen, ich verdiene ja nicht mehr im Monat.
    Der gesamte Vorgang streitet sich seit 1, 5 Jahren…Dies ist doch rechtswidrig??? Sämtliche Vorschläge geht … null ein..obwohl sie sehr deutlich sehen, dass die Rückzahlungen regelmäßig immer monatsanfang kommen.WAS kann ich hier noch weiter tun, bin langsam am Ende mich weiter mit denen herumzustreiten.Rechttschutz habe ich derzeit nicht..wollte auch schon Alles kündigen, hängt aber zu viel Technisches mit bei mir dran; denke das wissen die mit genau…Bitte um Hilfe…

  6. Andreas L.

    Hallo , Ich erlitt 4 Schlaganfälle und der Schuldenberater der Stadt Duiburg half und Fordertet überall Stundung. Mein Konto wurde Gekündig hin und her mit allem Bauten die 14.500 € – Der Schuldschein wurd von Unternehmen zu Unternehmen verkauft und nun soll ich dafür über 11700 € Zinsenzahlen. Gesamt über 25.465.. € Lebe Gemeinsam mit meiner Freundin in einer Wohnung und nach telefonischen Drohungen das Sie mich bis an mein Lebensende Pfänden selbst bei Privater Isolvenz kam, nun schriftlich das „Intrum“ jemand nach uns nach Hauseschickt und wir diese Kosten auch Zahlen müssen. Eine EV ist vor 7 Monate abgelegt worden bei der Zuständigen Gerichtsvollzieherin. Weil Die …für eine Krankenkasse die ich nicht hatte (Nachweis wurde von meiner ..Erbracht das es keinen Versichrungswechsel gab) Geld wollte was Sie aber nun zurück nahm doch die Anwaltskanzlei über 1000 € Bearbeitungskosten will !

  7. Roberto

    Muß man auf Zinsen noch Zinsen bezahlen,wenn die Hauptforderung abgezahlt ist?

  8. Christine

    Hallo guten Tag,
    wir haben eine offen Forderung von … über nicht bezahlte Telefonrechnungen in Höhe von rund 700 Euro. Da dies nicht bezahlt werden konnte, kamen erst Mahnandrohungen mit Sperrung und dann eine Rechnung über die ursprüngliche Forderung plus 400 Euro Schadenersatz für den Basispreis. Auch diese Rechnung konnte nicht bezahlt werden. Der säumige Kunde schrieb daraufhin einen Brief an … mit der Erklärung, warum die Rechnung nicht bezahlt werden konnte (Arbeitsplatz verloren) und die Bitte, die Rechnung nochmal zu überprüfen und einer Ratenzahlung zuzustimmen. Seitens … kam keine Reaktion, stattdessen wurde ein Inkassobüro beauftragt. Es kam zu Mahnungen, Mahnbescheid, erneutes Schreiben des säumigen Kunden (dieses Mal ans Inkasso-Büro, ebenfalls mit der Bitte um Überprüfung der Gesamtsumme und Bitte um Ratenzahlung – ohne Reaktion des Inkassobüros), anschließend Vollstreckungsbescheid und Schufa Eintrag. Geld ist mangels geringem Einkommen nicht zu pfänden. In regelmäßigen Abständen kommt seitdem vom Inkassobüro Schreiben mit der Bitte um Bezahlung. Die ursprüngliche Rechnung entstand im Oktober 2017, der Pfändungs- und Überweisungbeschluss ist vom Mai 2018. Nun möchte eine Verwandte des säumigen Kunden helfen und dem Inkassobüro einen Vergleich anbieten. Macht das Sinn? Wie hoch kann/soll der Vergleich angesetzt werden (Gesamtsumme inzwischen bei knapp 1.700 Euro)? Soll der Vergleich ans Inkassobüro oder an den Gläubiger gerichtet werden?
    Wir würden uns über eine Rückmeldung und eine Tipp, wie wir am besten vorgehen, sehr freuen und bedanken uns vorab.

  9. Mario

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    Habe Heute ein Brief vom Inkassobüro bekommen sie wollen 212,29 € haben ich hätte bei Spiegel Verlag einen Vertrag abgeschlossen was nicht stimmt, es kam mal eine Zeitschrift habe gleich angerufen und es wurde eingestellt jetzt 5 Monate danach kommt das schreiben. Ist das rechtens bei einer Forderung von 75.80Euro ein Bearbeitungsgebühr von 136,49 € zuberechnen. Das ist ja das doppelte von der Forderung.

    Vielen Dank

    Mfg

    1. Gabriele

      Hallo guten Tag,
      ist dieses Forum noch aktiv? Ich würde mich sehr über Antwort freuen.
      Vielen Dank schon mal im Voraus.

  10. Sarah

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich habe eine Rechnung (58€) nur sehr knapp bezahlt. Ich hatte einen Anteil bereits beglichen und den Rest erst später überwiesen. Das überschnitt sich dann offensichtlich mit dem Ablauf der Frist. Ich erhielt, nach der Zahlung, ein Schreiben eines Inkassobüros, dass ich 4 € gezahlt hätte (was nicht so war) und der Rest nun per Inkasso eingefordert wird. Inkassogebühren lagen bei 45€. Ich teilte mit, dass die Zahlung geleistet wurde. Daraufhin kam eine Bestätigung, dass das Inkassobüro darüber in Kenntnis gesetzt worden sei, jedoch weiterhin ein Betrag von 45€ zzgl. Bearbeitungsgebühren etc. geleistet werden muss.
    Ist ein Betrag von 45€ bei einer Hauptforderung von (bereits geleisteten) 58€ rechtmäßig? Sind alle Sätze unter 500€ gleich? Ob 30€ Hauptforderung oder 500€?

    Vielen Dank vorab!
    MfG

  11. Yvonne

    Hallo Schuldneuberatungsteam,

    wenn ein Gläubiger aufgrund meiner Beweislage und Schilderung, die Forderung, die er bereits beim Inkassounternehmen gegen mich gestellt hatte, zurücknimmt. Was für mich bedeutet, dass die Kosten durch den Gläubiger mir erlassen wurden.
    Muss ich die Extra-Kosten der Inkassounternehmen (79 €) für die Zusendung einer einzigen Forderung, die sich jetzt als erlassen herausgestellt hat, dennoch bezahlen?
    Der Gläubiger hat mir mitgeteilt, dass er die Forderung zurücknimmt, aber die Kosten der Inkassounternehmen muss ich bezahlen. Muss ich das wirklich? Ist das Korrekt?

    Vielen Dank für die Klärung meiner Frage.

    Mit herzlichen Grüßen

  12. steve G.

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    der Artikel ist interessant aber für mich kaum anwendbar, da hiernur Schätzwerte von Anwälten beschrieben sind.
    Ich habe eine Hauptforderung hier liegen über 25,90,- (keine Mahnkosten) und Rechnung über 111,86,- vom Inkassounternehmen bekommen.
    DIe angegebenen Werte dieser Seite sind davon meilenweit entfernt!
    Was kann ich tun?
    Ist ein Händler welcher Steuern ausweist nicht gleichzeitig vorsteuerabzugsberechtigt?

    Vielen dank und Gruß Steve

  13. Kay

    Ich habe mit Karte einen Betrag von 5 Euro bezahlt , diese Lastschrift konnte nicht eingelöst werden. Dies war mir bisher nicht aufgefallen.
    Nun 1,5 Monate später bekomme ich von einen Inkassounternehmen eine 1.Mahnung die sich wie folgt zusammen setzt.
    1 Hauptforderung , 5,22
    2.Bankrücklastschriftkosten , 6,08
    3.Mahnspesen , 2,47
    4 Belegermittlungskosten 6,62
    5 Adressermittlungskosten 10 ,00
    6 Geschäftsgebühr , 33,75
    7 Post und Telekommunikationspauschale , 6,75
    Gesamtforderung 70,89 Euro

    Aus meinen 5,22 die nicht gedeckt waren ,wurden also 70,89 sind tatsächlich alle diese aufgeführten Extrakosten von mir zu tragen ?
    Zumal es sich ja um ein erstanschreiben handelt ?

  14. Bilal A.

    Hallo,

    ich habe einen Brief von der Inkasso aus Verl bekommen. Die Hauptforderung war 16,87 € mit Basiszins (0,02 €), Vorgerichtliche Mahnauslagen (1,25 €), Reduzierte Inkassovergütung (31,40 €) und Telekommunikationpauschale (6,30 €) sind es insgesamt 55,94 €. Ist dass rechtens Seiten des Inkasso.

  15. Hausmann

    Hallo liebes Berater Team.
    ist es zulässig das ein Gläubiger das Inkasso Büro wechselt und mir zusätzlich zu den Kosten des neuen Inkasso Büro die des Alten in REchnung gestellt werden?????

  16. Häge

    Guten Abend,
    ich bestelle im Internett immer mit Lastschrift. Am 16. Mai für 33,66. Nun bin ich leider nicht der Typ der andauernd alle Mails checkt oder alle Lstschriften kontrolliert. Nun wollte ich wieder etwas bestellen und bekam eine Mail mit der Stornierung der Bestellung wegen Rechnungen die nicht bezahlt sind. Ich habe diese Summe sofort bezahlt. Zwei Tage später bekomme ich ein Schreiben eines Inklassodienstes, die mit der Hauptsumme von 33,66 insgesamt 102 Euro von mir haben wollen. Miuttlerweile hat das Geschäft den Eingang der Hauptsumme bestätigt. Muss ich die Inkassokosten zahlen?

  17. Martin

    Hallo,

    ein Inkassobüro will von mir 195,00 € Gebühren für eine Ratenzahlungsvereinbarung! Raten 100,00 € Gesamtschulden 1380,00 €.
    Ist das so gerechtfertigt?

    1. Stefanie

      Hallo,

      ich habe eine Mahnung eines Inkasso-Unternehmens erhalten. Es handelt sich scheinbar um die zweite Mahnung, wobei mir eine erste Mahnung sowie das Schreiben der in Auftrag gebenden Firma gar nicht bekannt waren. Die ursprünglichen Kosten habe ich allerdings tatsächlich verursacht.
      Die Forderung ist daher eigentlich rechtens. Zu meiner Frage:
      Die Forderung beläuft sich auf 145,46 € (inkl. aller Inkassogebühren). Für die vereinbarte Ratenzahlung wollen die nun nochmals 45 € oben drauf haben.
      Ist diese hohe Gebühr so rechtens, bei einem so geringen Betrag? Immerhin zahle ich ca. 1/3 mehr, nur dafür das ich in Raten zahlen darf…

      Für eine Antwort wäre ich sehr, sehr dankbar!

      Gruß

  18. Kerstin

    Hallo,

    ich habe ein Inkassoschreiben mit einer Forderung aus einer Warenlieferung von 32 60 Euro( Warenwert) erhalten ( was auch richtig ist, da ich leider vergaß diese Rechnung zu begleichen) nun möchte das Inkassounternehmen noch zusätzlich Inkassovergütung von 45 Euro, Auslagenpauschale 9 Euro und 0,22 Euro Zinsen, sodass der Gesamtbetrag nun auf 86,82 Euro sich beläuft, ist dies zulässig?

    Vielen Dank!

    1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

      Hallo Kerstin,
      es kann sinnvoll sein, das Inkassoschreiben von einer Schuldnerberatung oder der Verbraucherzentrale prüfen zu lassen. Wir hingegen bieten keine Rechtsberatung an und dürfen die Zulässigkeit eines Schreibens daher nicht beurteilen.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  19. Martin

    Guten Abed,

    mein Vater ist an Demenz und Alzheimer erkrankt. Er hat fleißig bestellt und auch die Rechnungen bezahlt. Wir haben dann Ende letzten Jahres Einhalt geboten und die Firmen angeschrieben (per Einschreiben und Mail) und auch darauf hingewiesen und zudem das Attest verschickt.
    Er hat u. a. bei Auranatura bestellt. Diese haben fleißig weiter verschickt.
    Nach nochmaligem Anruf hieß es im Januar das das Konto ausgeglichen sei. Ende März flatterte dann eine Rechnung ins Haus dass er noch Geld offen hätte aus August letzten Jahres. Dem haben Wir widersprochen und es wurde uns weis gemacht dass die Firma aufgeteilt wurde und dass man diese Rechnung vergessen hätte, da für dieses Konto der neue Teil der Fa. zuständig wäre. Prompt flatterte dann über ein Inkasso-Büro die Rechnung ins Haus, der wir ebenfalls widersprachen.

    Jetzt wurde nochmals über das Inkasso-Büro die letztmalige Aufforderung verschickt.
    Ich würde es ehrlich gesagt gerne auf einen Gerichtstermin ankommen lassen.
    Vater ist inzwischen 90 Jahre alt – was raten sie?

    1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

      Hallo Amrtin,
      bitte wenden Sie sich an einen Schuldnerberatung oder ggf. eine Verbraucherzentrale und lassen Sie sich dort zu den Inkassokosten beraten.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  20. Rosemarie G.

    Liebes Schuldnerberatungsteam,
    habe Ware an Teleshop retour gesendet und 15,00 € Inkassogebühren überwiesen.

    Warenwert und Inkassogebühren insgesamt 158,66 € .
    Jetzt nochmalige Forderung von 20,00 € .
    Was kann mir passieren , wenn ich nicht auf diese Forderung eingehe?

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Rosemarie,

      ist die Forderung rechtens, kann das Unternehmen entsprechende Schritte einleiten, um diese einzufordern. Es könnte unter anderem ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  21. E.

    Ich habe heute von …kasso eine Forderung in Höhe von 30,05 € erhalten, mit inkassokosten in Höhe von 27,00 €.. Ergo fast nochmal so viel.. Ist das denn rechtens???

  22. Günter L.

    Sehr interessant wären Ausführungen zur sog. „Verhältnismäßigkeit“ von Verzugsschaden-Kosten / Inkassokosten, gegenüber von nur geringen Hauptforderungen, unter 50€.
    Wie stellt sich dem gegenüber die Rechtssituation, wenn dann man locker mehr als 3-fache Inkasso-/ oder Rechtsanwaltkosten zu deutlich geringeren Hauptforderungsbeträgen abgerechnet werden.

  23. George

    Gibt es eine Regelung um wieviel die Inkassokosten die ursprüngiche Hauptforderung übersteigen dürfen?

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo George,

      es sind die Vorgaben der Rechtsanwaltsgebührentabelle im RVG zu beachten.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

      1. Dagmar P.

        Hallo Schuldnerberatungs Team,
        bei mir wurde eine Rechnung am 11.4.19 von P. nicht abgebucht und habe keinerlei Nachricht von P. erhalten( sonst hätte ich den Betrag längst nochmal überwiesen. Jetzt kam am 28.5.19 ein ‚Forderungsschreiben‘ ( kein Mahnschreiben) von einem Inkassobüro ,ich soll 149,55€ bis zum 30.5.19 zahlen! Schön dass ist einmal eine schweinerei.
        Offener Betrag war 77,98€ und Inkasso kosten 58,50€ , Zinsen 5% =0,12€ , Vorgerichtliche Mahnauslagen 1,25€ und Post und Telekommunikationspauschale 11,70€ ( für einen Brief?!)
        Macht Inkassogebühren von 71,57€ sprich 91,75% .
        Ist dass rechtens oder normal?
        Wäre um jede Hilfe dankbar.
        MfG.

        1. Meier

          Das hab ich gerade auch. … hat anscheinend einige Bankkonten. Hatte aufs falsche überwiesen. Meine Bank, hat es mir ein Monat später zurück überwiesen, was ich natürlich nicht direkt gesehen habe. Meine Bestellung lag bei 11 Euro. Jetzt soll ich 91 Euro an das Inkasso Unternehmen bezahlen. Obwohl ich denen sogar die Überweisung via Bild zugesendet habe. Diese sahen sie am Anfang als eine andere Forderung, was überhaupt nicht stimmt.

  24. Manfred B.

    Hallo,
    ich habe heute eine Forderung eine Inkassounternehmens erhalten und verstehe einiges nicht Ihr Artikel hat mir geholfen das ganze von einer anderen Seite zusehen als das Inkassounternehmen.
    Ich sage Danke für so einen Artikel !!!!!!
    M.B.

  25. Hans Walter G.

    Warum lässt man bei den Gebühren der Inkassobüros die Nummer 2301 des Rgv immer ausser Betracht, welcher eine Gebühr für ein einfaches Mahnschreiben definiert? Oftmals sind die vorgefertigten schreiben als ein solches anzusehen und betragen dann 13,50€ statt 58,50€ gemäß Paragraph 254 BGB.

    1. Dirk S-D

      Fragst Du das Inkasso nach der Antwort, wird es Dir folgendes erwiedern:
      „Unsere Tätigkeit beschränkt sich eben gerade nicht nur auf ein Schreiben einfacher Art, vielmehr sind wir mit unserem Auftrag in der Lage gerichtliche Mahnbescheide zu erlassen und weiterführende Schritte zur Beitreibung der Forderung gegen Sie einzuleiten.“
      Jetzt musst Du dagegenhalten können und nachweisen das es nur Schreiben einfacher Art sind.
      Die Schadensminderungspflicht wird sehr gern zitiert, aber oftmals wissen Gläubiger heute garnicht mehr welche Kosten Inkassos den Schuldnern auferlegen, da sie vertraglich nur noch Abtretungserklärungen oder Generalvollmachten unterschreiben. Viel wichtiger wäre der Punkt des Schadensrechts zu betrachten in dem klar definiert ist, das aus einem Schadensersatzanspruch kein Gewinn erwachsen darf. Regelmäßig machen die Inkassos aber Gewinne. Weiterhin darf ein Schadensverursacher nicht mit übertriebenen Kosten zusätzlich bestraft werden- was hält man denn davon!? Sind die Inkassogebühren keine zusätzliche Strafe??? Ich glaube hier besteht noch riesiger Klärungbedarf seitens der Politik!!!!

    2. Handke.

      Hallo, hatte eine Rechnung vergessen zu bezahlen, fiel mir auch nicht auf,
      Weil ich umzog und heiratete, nun bekam ich ohne Mahnung , bei einer Schuld von 20€ ,so 65€ Inkassokosten, soweit rechtens, ich rief dann das Inkassobüro an und schilderte alles, die Dame dort zeigte Verständnis und sagte ,ich kann die Förderung überprüfenund mich melden, nach 10 Tagen nun, eine neue Rechnung von 137€, so schnell verachtfacht, bin verzweifelt

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