Schulden im Ausland: Rechtliche Grundlagen

Das Wichtigste zu Schulden im Ausland

Was passiert, wenn man Schulden im Ausland hat?

Haben Sie Schulden im Ausland nicht bezahlt, kann Ihnen auch hier eine Zwangsvollstreckung drohen. Diese erfolgt innerhalb der EU durch ein spezielles Mahnverfahren.

Können Schulden im Ausland eingetrieben werden?

Schulden eintreiben ist auch im Ausland möglich. Hierzu dient das grenzüberschreitende oder das europäische Mahnverfahren. Mehr dazu erfahren Sie hier.

Wann ist ein europäischer Vollstreckungstitel notwendig?

Im Falle einer unbestrittenen Forderung ins Ausland erlaubt Ihnen der europäische Vollstreckungstitel, Ansprüche in allen EU-Mitgliedsstaaten durchzusetzen. In diesem Abschnitt erfahren Sie mehr dazu.

Schulden im Ausland nicht bezahlt – Was sind die Folgen?

Wenn Sie Ihre Schulden im Ausland nicht bezahlen, kann per europäischem Mahnverfahren eine Zwangsvollstreckung erwirkt werden.
Wenn Sie Ihre Schulden im Ausland nicht bezahlen, kann per europäischem Mahnverfahren eine Zwangsvollstreckung erwirkt werden.

Wenn Sie Schulden im Ausland eintreiben oder wissen wollen, inwiefern Sie für derartige Schulden belangt werden können, kommt es vor allem auf den Standort Ihrer Schuldner oder Gläubiger an.

Im Falle von Schulden im EU-Ausland gibt es eine Vereinbarung zwischen den Mitgliedstaaten. Diese soll das Eintreiben von Schulden innerhalb der EU vereinfachen. Hierfür gibt es das grenzüberschreitende sowie das europäische Mahnverfahren sowie den europäischen Vollstreckungstitel (EUVT).

Eine Ausnahme bildet hier Dänemark. Obwohl auch das skandinavische Land Mitglied der EU ist, werden hier weder der europäische Vollstreckungstitel noch das europäische Mahnverfahren anerkannt, um eine Zwangsvollstreckung aus dem Ausland zu erwirken.

Der europäische Vollstreckungstitel kann zudem nur eingesetzt werden, wenn es sich um unbestrittene Forderungen handelt. Bei dem europäischen Mahnverfahren muss es um unbestrittene Geldforderungen gehen. Unbestritten bedeutet hier, dass weder der Grund noch die Höhe der Forderung angefochten wurde.

Schwieriger wird es, wenn Sie Schulden im Ausland eintreiben wollen und es sich hierbei nicht um einen EU-Mitgliedsstaat handelt. In diesem Fall müssen Sie als Gläubiger die nationalen Gesetze des Landes beachten. Häufig können Schuldeneintreibung nur verwirklicht werden, wenn es ein internationales Vollstreckungsabkommen zwischen den beiden betreffenden Ländern gibt.

Eine weitere Folge von Schulden im Ausland kann sein, dass Sie sich von diesen nicht befreien können, obwohl Sie in Deutschland eine Insolvenz angemeldet haben. Schulden im Ausland sind davon nicht betroffen und können für Sie weiterhin bestehen bleiben.

Haben Sie durch Schulden im Ausland eine Privatinsolvenz angemeldet, ist eine EU-weite Restschuldbefreiung möglich. Dies gilt, sofern Sie ein EU-Insolvenzverfahren durchlaufen und dessen Bedingungen erfüllt haben.

Kann man trotz Schulden auswandern?

Trotz Privatinsolvenz in Deutschland: Schulden im Ausland bleiben in der Regel bestehen.
Trotz Privatinsolvenz in Deutschland: Schulden im Ausland bleiben in der Regel bestehen.

Wenn Sie selbst Schuldner sind und trotz Ihrer Schulden das Land verlassen wollen, ist das durchaus möglich. Allerdings werden Sie dadurch nicht automatisch von Ihren Schulden befreit. Diese bleiben weiterhin bestehen.

Wenn Sie sich also fragen: Was passiert mit den Schulden, wenn ich ins Ausland ziehe? Ihre Schulden können nach wie vor eingetrieben werden. Je nach Aufenthaltsort kann dies für Gläubiger aber erschwert werden.

Grundsätzlich können Gläubiger aber auch im Ausland ihre Forderungen durchsetzen. Die Methoden dazu haben wir Ihnen bereits genannt. In der Regel wird für ein solches Mahnverfahren aus Deutschland innerhalb der EU kein weiteres Anerkennungsverfahren nötig.

Auch wenn keine Abmeldepflicht in Deutschland gilt: Eine Meldepflicht ist auch in den meisten anderen Ländern gang und gäbe. Häufig arbeiten Gläubiger mit Inkassounternehmen o. Ä. zusammen, die die Melderegister untersuchen können. Sich auf diese Weise den Schulden zu entziehen, ist also keine empfehlenswerte Lösung.

Auswirkungen von Schulden im Ausland auf Steuererklärung und Schufa

Schulden im EU-Ausland können Ihre Steuererklärung beeinflussen.
Schulden im EU-Ausland können Ihre Steuererklärung beeinflussen.

Häufig geht mit Schulden im Ausland die Frage einher, ob diese z. B. bei der Steuererklärung Auswirkungen haben oder Ihre Schufa beeinträchtigen.

Direkte Auswirkungen haben Schulden im Ausland auf Ihre Schufa oftmals nicht. Ausländische Gläubiger melden ihre Forderungen bzw. die Schulden bei der Schufa nämlich nur selten. Dennoch kann es zu negativen Einträgen kommen.

Das kann z. B. passieren, wenn Sie Schulden bei einem ausländischen Unternehmen haben, das die Forderungen an ein deutsches Unternehmen abtritt. Wenn das Unternehmen mit der Schufa zusammenarbeitet, können Ihre Schulden der Schufa gemeldet werden.

Ebenso kann eine Zwangsvollstreckung aus dem Ausland in der Schufa auftauchen. Das ist der Fall, wenn Sie ins öffentliche Schuldenregister eingetragen wird.

Schulden im Ausland können auch Ihre Steuererklärung betreffen. Wenn Sie auf Ihre Schulden Zinsen zahlen, sind diese in Deutschland möglicherweise nicht von Ihren Steuern abziehbar. Ebenso können Sie keine Steuervergünstigungen aus dem Land, in dem Sie Schulden haben, in Anspruch nehmen, es sei denn, Sie sind in diesem Land ebenfalls steuerpflichtig.

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Über den Autor

Sascha Münch (Rechtsanwalt)
Sascha Münch

Sascha Münch ist Rechtsanwalt für Verbraucher-, Schadens- und Wirtschaftsrecht und außerdem Notar a. D. Er studierte an der Universität Bremen und absolvierte anschließend am OLG Celle sein Referendariat. Als Autor für schuldnerberatung.de informiert er seine Leser zu Themen wie Pfändung und Insolvenzrecht.

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