
Die Situation auf dem deutschen Wohnungsmarkt ist seit langem angespannt. Jetzt ruft sie auch die Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung auf den Plan. Diese betrachtet die steigenden Mietpreise als Schuldenfalle. Selbst bei Haushalten, die über ein mittleres Einkommen verfügen, bestünde die Gefahr einer Verschuldung.
Rücklagenbildung wegen hoher Wohnkosten kaum möglich
Aufgrund der hohen bzw. steigenden Wohnkosten könnten selbst Menschen mit einem mittleren Einkommen kaum noch einen Notgroschen für unerwartete Ausgaben oder Reparaturen zurücklegen. Deswegen könnten immer mehr Menschen aufgrund der enormen Mietpreise in die Schuldenfalle geraten.
Die Geschäftsführerin der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung Ines Moers äußerte sich diesbezüglich wie folgt gegenüber der Deutschen Presse-Agentur dpa:
„Die hohen Wohnkosten selbst sind ein Überschuldungsrisiko. Und Menschen, die ohnehin schon Schulden haben, sind ganz besonders benachteiligt.“
[Quelle: https://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/hohe-mieten-schuldnerberater-warnen-vor-steigendem-schuldenrisiko-a-1267477.html]
Der Fachverband formuliert diesbezüglich auch ganz klare Forderungen an Politik und Vermietungsgesellschaften. So verlangt er unter anderem, dass die Vergabe von Sozialwohnungen unabhängig von der Kreditwürdigkeit der Bewerber bzw. auch ohne Vorlage einer SCHUFA-Auskunft erfolge.
Hilfe bei Mietschulden: Mieter müssen schnell handeln

Wenn die Mietpreise bereits zur Schuldenfalle geworden sind, müssen Mieter schnell reagieren, weil ihre Situation sonst sehr bedrohlich werden kann. Betragen die Mietschulden bereits zwei Monatsmieten, so ist der Vermieter aufgrund von § 543 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) berechtigt, das Mietverhältnis außerordentlich zu kündigen. Im schlimmsten Fall droht dem Mieter dann eine Räumungsklage bzw. Zwangsräumung.
In solchen Fällen empfehlen sich folgende Maßnahmen:
- Suchen Sie umgehend das Gespräch mit Ihrem Vermieter und signalisieren Sie ihm Ihre Zahlungsbereitschaft. Möglicherweise lässt er sich auf eine Ratenzahlung ein.
- Wenden Sie sich umgehend an eine gemeinnützige oder öffentliche Schuldnerberatungsstelle. Diese kann Ihnen helfen, mit Ihren Gläubigern zu verhandeln und eine Lösung zum Schuldenabbau zu erarbeiten.
- Auch ein Anwalt für Schulden kann Sie unterstützen. Wenn Sie einen Beratungshilfeschein vom zuständigen Amtsgericht erhalten, übernimmt der Staat die Anwaltskosten, während Sie allenfalls eine Gebühr von 15 Euro bezahlen.
- Hartz-4-Empfänger können zur Tilgung ihrer Mietschulden ein Darlehen beim Jobcenter beantragen.