Das Wichtigste zum Konkurs
Der Begriff Konkurs hat dieselbe Bedeutung wie die Insolvenz: die (drohende) Zahlungsunfähigkeit bzw. Überschuldung eines Schuldners.
Bis 1999 waren die Zahlungsunfähigkeit eines Schuldners und die entsprechenden Verfahren in der Konkursordnung geregelt. Heute gilt die Insolvenzordnung. Wie sich diese beiden Gesetze unterscheiden, lesen Sie hier.
Arbeitnehmer eines insolventen Unternehmens können bei der Arbeitsagentur Insolvenzgeld (veraltet: Konkursausfallgeld) beantragen. Näheres erfahren Sie im folgenden Abschnitt.
Inhalt
Was bedeutet Konkurs? Eine Definition zum Begriff der Insolvenz
Kann ein Unternehmen seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen, so ist es pleite. Dieser Zustand wird im Insolvenzrecht Insolvenz genannt oder – umgangssprachlich – „in Konkurs gehen“. Für diese Pleite kann es nach der Insolvenzordnung drei Gründe geben:
- Ist das Unternehmen nicht in der Lage, die fälligen Verbindlichkeiten zu bezahlen, so gilt es als zahlungsunfähig.
- Wenn der Schuldner hingegen voraussichtlich nicht in der Lage sein wird, seine Rechnung zu zahlen, wenn diese fällig werden, so droht das Unternehmen, zahlungsunfähig zu werden.
- Ein Unternehmen kann aber auch überschuldet sein. Das ist immer dann der Fall, wenn dessen Vermögen die bestehenden Schulden nicht deckt.
In diesen Fällen muss die Geschäftsleitung des Unternehmens, also z. B. eine GmbH oder eine vergleichbare juristische Person, Konkurs anmelden und die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens (Konkursverfahren) beantragen. Anderenfalls machen sich die Verantwortlichen wegen Insolvenzverschleppung (auch Konkursverschleppung) strafbar.
Das Insolvenzverfahren dient in erster Linie dazu, die Gläubiger des Unternehmens zu befriedigen und so die Schulden abzubauen. Es besteht aber auch die Möglichkeit einer Unternehmenssanierung, bei der das Unternehmen wieder wettbewerbsfähig gemacht und vor dem wirtschaftlichen Untergang gerettet wird.
Konkurs oder Insolvenz? – Neue und alte Rechtslage
Doch wo besteht der Unterschied zwischen Konkurs und Insolvenz? Diese beiden Begriffe meinen im Grund dasselbe: die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners. Bis zum 31.12.1999 war das Verfahren in Deutschland in der Konkursordnung geregelt. Es wurde anschließend von der heute noch geltenden Insolvenzordnung abgelöst.
Diese gravierende Gesetzesänderung war notwendig, weil die Konkursordnung veraltet war und sich die wirtschaftlichen Verhältnisse seitdem grundlegend verändert hatten. Dadurch war es kaum noch möglich, die Interessen der Gläubiger hinreichend zu sichern, Arbeitsplätze zu erhalten oder marode Unternehmen zu sanieren. Aus diesen Gründen führte die neue Insolvenzordnung unter anderem folgende Neuerungen ein:
- Eine Konkursanmeldung bzw. Beantragung der Insolvenzeröffnung ist nun bereits bei drohender Zahlungsunfähigkeit möglich. Nach dem alten Recht war dies erst bei Konkurs, also bei Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit möglich.
- Dieser neue Eröffnungsgrund ermöglicht eine frühzeitige Unternehmenssanierung. Hierfür kann das Insolvenzgericht einen vorläufigen Insolvenzverwalter bestellen, der das Geschäft fortführt. Er entwickelt gemeinsam mit der Unternehmensleitung Sanierungspläne und setzt diese in die Tat um.
- Der Gesetzgeber schuf mehrere Anreize, damit Unternehmen frühzeitig Konkurs bzw. Insolvenz anmelden. So sind diese z. B. mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens vor Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ihrer Gläubiger geschützt.
- Insolvenzgläubiger werden nach der Insolvenzordnung gleich behandelt. Finanzamt und Sozialversicherung werden nicht mehr bevorzugt. Deren Forderungen sind gleichwertige Insolvenzforderungen wie die anderer Gläubiger.
Konkursverfahren: Für Unternehmen gilt das Verfahren der Regelinsolvenz
Bei einem (drohenden) Konkurs muss das Unternehmen innerhalb einer Frist von drei Wochen ab Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beim zuständigen Insolvenzgericht beantragen. Dieses prüft zunächst im Eröffnungsverfahren, ob einer der drei Eröffnungsgründe vorliegt und ob ausreichend Konkursmasse vorliegt, um die Verfahrenskosten zu decken.
Konkursmasse ist dabei der veraltete Begriff für Insolvenzmasse. Darunter fällt nach der Insolvenzordnung das gesamte Vermögen des Unternehmens, das ihm zur Zeit der Verfahrenseröffnung gehörte und das es während des Verfahrens erwirbt.
Wenn beide Voraussetzungen erfüllt sind, eröffnet das Gericht das Insolvenzverfahren per Beschluss und bestellt einen Insolvenzverwalter. Er führt er das Unternehmen mit Eröffnung der Firmeninsolvenz fort. Dieser Verwalter prüft die wirtschaftliche Situation des Unternehmens und analysiert, ob das Unternehmen saniert und gerettet werden kann oder der Konkurs nur eine Liquidation bzw. Auflösung des Unternehmens erlaubt.
Alle Gläubiger des Unternehmens müssen ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden. Dieser prüft die Forderungen und nimmt sie in einem Verzeichnis, der Insolvenztabelle, auf.
Konkursausfallgeld: Insolvenzgeld für Arbeitnehmer bei Unternehmenspleite
Meistens bedroht der Konkurs von einem Unternehmen zahlreiche Arbeitsplätze. Wenn ein Arbeitgeber insolvent ist, kann er meist auch keine Löhne und Gehälter mehr bezahlen. Als Ersatz für dieses Einkommen erhalten Arbeitnehmer von der Agentur für Arbeit Insolvenzgeld (früher Konkursausfallgeld). Dieser Anspruch besteht ab dem Zeitpunkt, in welchem ein Insolvenzverfahren über den Arbeitgeber eröffnet wird.
Das Gesetz spricht in diesem Fall von einem sogenannten Insolvenzereignis. Ein solches liegt auch vor, …
- wenn Konkurs festgestellt wurde, d. h. dass der Arbeitgeber seine offenen Schulden nicht mehr begleichen kann oder
- wenn dieser nichts unternimmt, um sein Unternehmen weiterzuführen.
Einen entsprechenden Antrag auf diese Zahlung können Betroffene bei der Agentur für Arbeit stellen. Sie müssen dabei jedoch eine Frist einhalten: Der Antrag ist nur innerhalb von zwei Monaten nach Insolvenzeröffnung möglich. Sie benötigen hierfür:
- Aktenzeichen des Insolvenzverfahrens
- Insolvenzgeldbescheinigung des Arbeitgebers oder vom zuständigen Insolvenzverwalter
- Kopie des Arbeitsvertrags
- Kündigungsschreiben
- letzte drei Gehaltsabrechnungen
Ich brauche bitte Hilfen für meine Schulden bezahlen ich bin danut s.
Hallo Danut,
Hilfe erhalten Sie unter anderem bei einer Schuldnerberatungsstelle. Kontaktinformationen finden Sie unter anderem auf https://www.schuldnerberatung.de/beratungsstellen/
Ihr Team von schuldnerberatung.de