Pfändungsrecht als Teilgebiet des Zwangsvollstreckungsrechts

Das Wichtigste zum Pfändungsrecht 

Was regelt das Pfändungsrecht?

Dieses Rechtsgebiet gehört zum Zwangsvollstreckungsrecht. Zwangsvollstreckung bedeutet wiederum, dass der Gläubiger seine titulierte Forderung mithilfe staatlichen Zwangs durchsetzen darf. Dafür ist je nach Vollstreckungsmaßnahme entweder das Vollstreckungsgericht oder der Gerichtsvollzieher zuständig. 

Was macht ein Anwalt für Pfändungsrecht?

Ein Rechtsanwalt für Pfändungsrecht kann sowohl Gläubiger bei der Durchführung der Zwangsvollstreckung unterstützen als auch Schuldnern helfen, sich gegen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen zu wehren. 

Welche Wirkung hat die Pfändung?

Mit der Pfändung einer Sache oder einer Forderung wird diese vom Staat beschlagnahmt (sog. Verstrickung). Damit verliert der Schuldner die Verfügungsmacht und -befugnis über den Gegenstand bzw. seine Forderung. Mehr zur Wirkung einer Pfändung lesen Sie hier.

Im Video mehr: Alles zur Pfändung

Was Sie über die Pfändung wissen müssen, erfahren Sie auch im Video.
Was Sie über die Pfändung wissen müssen, erfahren Sie auch im Video.

Pfändungsrecht als Teilgebiet des Zwangsvollstreckungsrechts

Pfändungsrecht: In welchem Gesetz ist es geregelt?
Pfändungsrecht: In welchem Gesetz ist es geregelt?

Das Pfändungsrecht stellt ein Teilgebiet des Zwangsvollstreckungsrechts dar. Die Zwangsvollstreckung wiederum umfasst alle rechtlichen Maßnahmen staatlichen Zwangs, mit denen ein Gläubiger seine Forderung gegen den Schuldner durchsetzen kann – vorausgesetzt, er besitzt einen Vollstreckungstitel. Dabei kann der Gläubiger frei entscheiden, welche Vollstreckungsmaßnahme er ergreifen will. Er darf sogar mehrere Maßnahmen miteinander kombinieren.

Typische Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sind zum Beispiel:

  • Abgabe der Vermögensauskunft: Sie dient der Informationsgewinnung und Vorbereitung der eigentlichen Pfändung.
  • Pfändung von Forderungen, die dem Schuldner zustehen: Hierunter fallen insbesondere die Kontopfändung und die Pfändung von Arbeitseinkommen (Lohn- oder Gehaltspfändung).
  • Sachpfändung, also die Pfändung von beweglichen Gegenständen, die dem Schuldner gehören

Das Pfändungsrecht schreibt genau vor, unter welchen Bedingungen der Gläubiger derartige Maßnahmen beantragen darf. Die wichtigste Voraussetzung ist der Vollstreckungstitel (z. B. vollstreckbares Urteil oder Vollstreckungsbescheid), der dem Schuldner zuzustellen ist. Außerdem muss eine Ausfertigung des Vollstreckungstitels mit einer Vollstreckungsklausel versehen sein.

Das Pfändungsrecht, insbesondere das Zwangsvollstreckungsverfahren, ist in der Zivilprozessordnung (ZPO) und im Gesetz über die Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung (ZVG) geregelt.

Droht Ihnen eine Zwangsvollstreckung – etwa durch eine Kontopfändung? Welche Möglichkeiten Sie haben, um diese unter Umständen zu vermeiden, erfahren Sie im Rahmen einer kostenlosen und unverbindlichen Erstberatung durch den Online-Schuldencheck **.

Wirkung einer Pfändung

Pfändungsrecht: Dem Vermieter steht ein Pfandrecht nach § 562 BGB zu.
Pfändungsrecht: Dem Vermieter steht ein Pfandrecht nach § 562 BGB zu.

Jede Pfändung einer Forderung oder einer Sache führt zu einer Verstrickung. Das ist der juristische Fachbegriff für die staatliche Beschlagnahme durch einen hoheitlichen Akt, beispielsweise indem der Gerichtsvollzieher im Rahmen einer Sachpfändung das Pfandsiegel an Gegenständen des Schuldners anbringt. 

Die Verstrickung bewirkt, dass der Schuldner nicht mehr über den gepfändeten Gegenstand oder die gepfändete Forderung (z. B. im Falle einer Kontopfändung sein Bankguthaben) verfügen darf. Das geschieht im Interesse des Gläubigers, der anderenfalls seine Forderung nicht durchsetzen könnte.

Darüber hinaus begründet die Pfändung ein sogenanntes Pfändungspfandrecht, also ein Pfandrecht des Vollstreckungsgläubigers an der gepfändeten Forderung oder der gepfändeten Sache.

Was bedeutet ein Pfändungsbeschluss? Nach dem Pfändungsrecht führt die Pfändung einer Forderung allein noch nicht zur Befriedigung des Gläubigers. Hierfür bedarf es eines sogenannten Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses des Vollstreckungsgerichts. Dabei handelt es sich streng genommen um zwei Beschlüsse:

  • Der Pfändungsbeschluss dient der Beschlagnahme der Forderung, also beispielsweise des Arbeitseinkommens des Schuldners bei einer Lohnpfändung.
  • Mit dem Überweisungsbeschluss wird die Forderung per Überweisung auf den Gläubiger übertragen. 

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (21 Bewertungen, Durchschnitt: 4,33 von 5)
Pfändungsrecht als Teilgebiet des Zwangsvollstreckungsrechts
Loading...

Über den Autor

Franziska
Franziska L.

Seit 2017 verstärkt Franziska das Redaktionsteam von schuldnerberatung.de. In ihren Texten vermittelt sie Wissen rund um Schuldenabbau, Finanzen sowie Verbraucherschutz und beantwortet Fragen zur Insolvenz und Zwangsvollstreckung. Entsprechendes Fachwissen bringt sie aus ihrer juristischen Ausbildung mit.

** Anzeige

Hinterlassen Sie einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert