Kontopfändung: Was tun? – Wie Schuldner trotzdem an ihr Geld kommen

Das Wichtigste zur Kontopfändung

Was bedeutet die Kontopfändung für den Kontoinhaber?

Bei der Kontopfändung lässt der Gläubiger das Konto seines Schuldners sperren und dessen Bankguthaben pfänden, um seine offene Forderung einzutreiben. Dadurch kann der Schuldner nicht mehr auf sein Konto zugreifen. Lastschriften, Überweisungen und Barabhebungen funktionieren nicht mehr. Hier lesen Sie mehr dazu.

Unter welchen Voraussetzungen darf das Konto eines Schuldners gepfändet werden?

Der Gläubiger ist zur Kontopfändung nur berechtigt, wenn er einen Vollstreckungstitel besitzt und dieser dem Schuldner zugestellt wird. Des Weiteren muss der Gläubiger einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss beantragen.

Mein Konto soll gepfändet werden. Was muss ich tun?

Weil der Pfändungsschutz bei einem Konto nicht automatisch greift, müssen Sie schnell handeln und umgehend ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) einrichten. In diesem Abschnitt lesen Sie, was zu tun ist.

Spezifische Ratgeber zum Thema Kontopfändung

Wie viel darf gepfändet werden? Rechnen Sie es hier aus!

Pfändung vom Konto: Schnelles Handel ist gefragt

Schuldner, denen eine Kontopfändung droht, sollten schnell handeln, weil sie anderenfalls nicht mehr über ihr Bankguthaben verfügen können. Eine erste kostenlose und unverbindliche Hilfestellung bietet der Online-Schuldencheck **.

Konto gepfändet: Wie komme ich an mein Geld?
Konto gepfändet: Wie komme ich an mein Geld?

Doch was passiert genau bei einer Kontopfändung? Der Gläubiger lässt das Konto seines Schuldners sperren und das darauf befindliche Guthaben sowie alle Zahlungseingänge pfänden, sodass der Schuldner kein Geld mehr abheben oder überweisen kann. Lastschriften funktionieren auch nicht mehr. Stattdessen überweist die Bank das Geld an den Gläubiger. Die Folgen:

  • Der Kontoinhaber muss sich auch mit anderen Gläubigern auseinandersetzen: Es drohen die Kündigung durch den Vermieter, die Einstellung der Stromversorgung und andere Unannehmlichkeiten.
  • Normalerweise wird jede Kontopfändung bei der SCHUFA gespeichert, was sich negativ auf die Bonität bzw. Kreditwürdigkeit des Schuldners auswirkt. Er kann dann gewöhnlich keine neuen wichtigen Verträge mehr abschließen.

Achtung! Zwar sieht das Gesetz auch bei der Kontopfändung einen Pfändungsschutz vor. Dieser greift jedoch nicht automatisch. Greift der Gläubiger per Pfändung auf Ihr Konto zu, so überweist die Bank das gesamte Guthaben an ihn, wenn der Schuldner nicht handelt. Die Bank unterscheidet dabei nicht nach der Herkunft des Geldes, sodass sogar Sozialleistungen und Kindergeld von der Kontopfändung betroffen sein können.

Kontopfändung: Ablauf und Voraussetzungen

Wer darf ein Konto pfänden? Nur Gläubiger mit einem Vollstreckungstitel sind dazu befugt.
Wer darf ein Konto pfänden? Nur Gläubiger mit einem Vollstreckungstitel sind dazu befugt.

Das Gesetz regelt sehr genau, unter welchen Bedingungen ein Gläubiger ein Konto pfänden lassen darf, und wie diese Zwangsvollstreckungsmaßnahme ablaufen muss.

  1. Der Gläubiger muss zuerst einen Vollstreckungstitel, z. B. ein Urteil oder einen Vollstreckungsbescheid, erwirken.
  2. Dieser Titel ist dem Schuldner zuzustellen, damit er sich auf die Pfändung vorbereiten kann.
  3. Der Gläubiger beantragt einen Pfändung- und Überweisungsbeschluss für die Kontopfändung beim zuständigen Vollstreckungsgericht.
  4. Der Gerichtsvollzieher stellt den Pfändung- und Überweisungsbeschluss für die Kontopfändung bei der Bank zu, wenn der Gläubiger dies beantragt.
  5. Die Bank informiert ihren Schuldner von der Kontopfändung, nachdem sie den Beschluss erhalten hat.
  6. Spätestens jetzt wird es Zeit zu handeln und bei der Bank die Umwandlung des Kontos in ein Pfändungsschutzkonto zu beantragen.

Bei der Kontopfändung durch das Finanzamt gelten etwas andere Regeln. Zahlen Verbraucher oder Unternehmer ihre Steuerschulden nicht, kann auch der Fiskus das Konto des Betroffenen pfänden. Hierfür genügt ein wirksamer Steuerbescheid, der dann als Vollstreckungstitel dient. Das Finanzamt muss also weder ein noch einen Vollstreckungsbescheid gegen den Schuldner erwirken.

Was ist zu tun bei Kontopfändung? Sofort Kontopfändungsschutz einrichten

Eine Kontopfändung trotz P-Konto ist möglich. Allerdings wird nur Guthaben gepfändet, das den geschützten Freibetrag übersteigt.
Eine Kontopfändung trotz P-Konto ist möglich. Allerdings wird nur Guthaben gepfändet, das den geschützten Freibetrag übersteigt.
  • Beantragen Sie sofort die Umwandlung Ihres Girokontos in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) bei Ihrer Bank, sobald sie von der Pfändung erfahren.
  • Die Bank ist verpflichtet, Ihrem Wunsch auf Umwandlung nachzukommen, und zwar innerhalb von vier Geschäftstagen, wenn das Konto gepfändet wurde.
  • Das P-Konto verhindert die Pfändung nicht vollständig. Aber es schützt einen Grundfreibetrag von 1.410 Euro monatlich, über die Sie frei verfügen können (Stand: 1.7.2023).
  • Wenn Sie Ehegatten und Kinder versorgen müssen oder Sozialleistungen beziehen, sollten Sie sich rechtzeitig um eine Erhöhung des Freibetrags für das Pfändungsschutzkonto kümmern. Auch dies erfolgt nicht automatisch. Sie müssen vielmehr nachweisen, dass Ihnen weitere geschützte Geldbeträge zustehen und dafür eine eine P-Konto-Bescheinigung bei Ihrer Bank vorlegen.
  • Wenn Ihr Einkommen regelmäßig unter dem Grundfreibetrag liegt, können Sie beim Vollstreckungsgericht schriftlich eine Unpfändbarkeitsanordnung für Ihr gepfändetes Konto beantragen. Damit ist Ihr Konto für zwölf Monate von der Pfändung frei. Hierfür müssen Sie nachweisen, dass auf Ihrem Konto nur unpfändbares Einkommen eingeht, und versichern, dass in den kommenden zwölf Monaten ausschließlich Beträge eingehen, die nicht gepfändet werden dürfen.

Kostenlose und unverbindliche Hilfestellungen zum Pfändungsschutz bei einer Kontopfändung bietet Schuldenanalyse **. In diesen Ratgebern erfahren Sie, wie Sie Bankguthaben und Zahlungseingänge vor der Kontopfändung schützen:

Kontopfändung aufheben lassen: Ist das möglich?

Kontopfändung: Wann geht das Geld an den Gläubiger?
Kontopfändung: Wann geht das Geld an den Gläubiger?

Grundsätzlich kann nur der Gläubiger die Pfändung vom Konto aufheben lassen, der Schuldner hat dafür keine rechtliche Handhabe.

Dem Schuldner bleibt nur die Möglichkeit, mit seinem Gläubiger zu verhandeln und so eine Pfändung zu vermeiden:

Wenn Sie eine Einigung mit dem Gläubiger finden und z. B. in Raten Ihre Schulden abzahlen, kann der Gläubiger veranlassen, dass die Pfändung vom Bankkonto ruhend gestellt wird. Für den Zeitraum der Ratenzahlung ruht dann die Kontopfändung bzw. die Pfändung vom P-Konto.

Das ist jedoch keine Aufhebung der Pfändungsmaßnahme. Vielmehr kann der Gläubiger die Pfändung fortsetzen, wenn der Schuldner nicht mehr zahlt.

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Über den Autor

Franziska
Franziska L.

Seit 2017 verstärkt Franziska das Redaktionsteam von schuldnerberatung.de. In ihren Texten vermittelt sie Wissen rund um Schuldenabbau, Finanzen sowie Verbraucherschutz und beantwortet Fragen zur Insolvenz und Zwangsvollstreckung. Entsprechendes Fachwissen bringt sie aus ihrer juristischen Ausbildung mit.

Bildnachweise

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55 Gedanken zu „Kontopfändung: Was tun? – Wie Schuldner trotzdem an ihr Geld kommen

  1. Christina

    Hallo ich hab ein p konto und habe 2 gläubiger trauf den ein habe ich jetzt abbezahlt und der andere ist der neste den den ich schon ab bezahlt habe bekommt der da jetzt trotzdem noch geld von der Bank weil mein Lohn ist 1440 und da zieht die Bank ja 182.99 euro ein nicht das der dann doppelt geld bekommt oder geht das geld dann gleich weiter zum nesten und dann noch eine frage wo sehe ich das bei der Bank(sparkasse) was die den gläubiger schon an geld bezahlt haben wie viel.

  2. ich

    auf p-konto eines freundes (bislang auch hatz4-bezieher) geht auch bislang mein hatz-geld ein…
    ab 15.11.nimmt der arbeit auf die 1200/m einbringt u die dort eingehen werden: dh es gehen auf dessen p-konto ein: 1200+424=1624 -damit über 1179.99/m-

    zwei fragen:
    bitte GENAU nur j/n antworten:

    1. ist pfändungsfreiheit gegeben: da ja NICHT sein geld -die -durch mich veranlassten- zusätzlichen 424-…: vermute stark: n
    2. ist eintragung möglich: da ich ja nicht sein unterhaltsberechtigter bin:.. -vermute: n

  3. malle

    eine frage ich habe geld auf meinem P-konto aber es ist nicht frei weil es gestern abend erst kam

    meine frage kann ich trotzdem damit bezahlen
    z.b aral die macht nämlich Lastschrift beim abbuchen

  4. Susanne

    Hallo,
    Darf die Stadt Geld aus einem Kredit pfänden?
    ich habe schulden von Rundfunkgebühren die ich in veinbarten Raten zahle.
    Nun habe ich einen Kredit aufgenommen für neu Anschaffungen.
    Darf die Stadt nun das Geld pfänden um die Restschuld zu begleichen?
    Nette Grüße Susanne

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Susanne,

      das kann durchaus möglich sein.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  5. Lara

    Hallo ,
    ich habe eine Kontopfandung bekommen. Am selben Tag kam mein Gehalt und das Konto ist somit wieder gedeckt. Wird der gepfändete Betrag jetzt einfach automatisch abgezogen und das Konto wieder eröffnet ?

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Lara,

      haben Sie kein P-Konto, kann der gesamte Betrag – insofern das Guthaben ausreicht – abgezogen werden. Die Sperrung sollte aufgehoben werden, wenn der Gläubiger dies beantragt.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  6. Ralf K.

    Mein Lohn wird bis zur Pfändungsgrenze von ca 1200 Euro einbehalten.
    Dieser Betrag gehört ja dann theoretich mir.Aber was ist wenn ein anderer kommt und das Konto komplett pfändet?
    Ist das rechtlich möglich?
    Jetzt klopfen die bei mir an mit denen ich eine Ratenzahlungvereinbarung gemacht habe die ich dadurch nicht halten kann.
    Dazu kommt Miete,Auto,Strom und sonstige Rechnungen.

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Ralf,

      liegen die entsprechenden Voraussetzungen vor, kann es zu einer Doppelpändung von Lohn und Konto kommen. Um Ihr pfädnungsfreies Einkommen zu schützen, sollten Sie deshalb ein P-Konto einrichten lassen.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  7. Oliver

    Ich beziehe Hartz 4 und habe ca. € 300,00 im Monat zur Verfügung. Die Miete € 400,00 werden direkt überwiesen. Von dem Rest bezahle ich € 142,00 Stadtwerke. Jetzt sehe ich auf meinem Online-G-Basis-Konto (o.EC-Karte), dass eine Kontopfändung vermerkt wurde. Was ist jetzt zu tun? Muss ich nun schnell das Konto in ein P-Konto umwandeln lassen, oder ist bei diesem geringen Betrag, der mir zur Verfügung steht erst mal keine Pfändung zu befürchten? Kann ich trotzdem Überweisungen an die Stadtwerke ordern; kann ich trotzdem Bargeld am Atomaten holen. Ich möchte nicht ohne Strom usw. dastehen !!! Eine Schuldnerberatung kostet sicherlich auch Geld, das ich allerdings nicht besitze.
    m.f.g.
    Oliver

    1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

      Hallo Oliver,
      normalerweise ist die öffentliche oder gemeinnützige Schuldnerberatung kostenlos.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  8. Margot

    Guten Tag, auf dem Konto einer Betreuten wurden seitens der Bank nun in mehreren Monaten Pfändungsauskehrungen zugunsten einer Behörde vorgenommen, die Berechtigung dazu ist vorhanden. Laut Aussage der Bank bezieht sich z.B. die Auskehrung am 09.04. auf den Monat Februar. Ist dies richtig, oder muß sich die Auskehrung nicht auf den Januar beziehen?
    Weitere Frage: Erst heute konnte meine Betreute die bescheinigung nach §850k Abs. 5 ZPO der Bank vorlegen, wonach sie einen pfandfreien mopnatlichen Sockelbetrag von nun 1754,51 Euro hat, berücksichtigt wurden bisher nur der Grundfreibetrag in Höhe von 1133 Euro. Kann man mit der nun vorliegenden Bescheinigung auch für die Vergangenheit noch etwas erreichen?

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Margot,

      bezüglich Ihrer ersten Frage ist uns aus der Ferne leider keine Antwort möglich. Die Erhöhung gilt in der Regel erst ab dem Zeitpunkt, in dem die nötigen Schritte eingeleitet wurden.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  9. M.

    Sind Geldbeträge nach begleichen einer offenen Pfändung wieder zugänglich ? Auch wenn es sich um ein P Konto handelt ?

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo M.,

      ist die Pfändung beendet, können Sie das P-Konto wieder in ein herkömmliches Girokonto umwandeln lassen und wie gewohnt über das Guthaben verfügen.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  10. Christa Z.

    Ich habe ein Pfändungsschutzkonto. Von meiner Rente erhält bereits ein Gläubiger den Betrag über dem Pfändungsfreibetrag. Mein Haus wird zwangsverwaltet. Ich habe also keinerlei Einnahmen ausser dem nicht pfändbaren Betrag von 1133,80 €. Das Finanzamt will von mir eine Einkommensteuererklärung für 2017. Muss ich von meinem Pfändungsfreibetrag Steuern zahlen bzw. hat das Finanzamt Zugriff bzgl. Steuer auf ein Pfändungsschutzkonto.

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Christa,

      grundsätzlich sind Sie unabhängig von Ihrer wirtschaftlichen Lage dazu verpflichtet, Steuern zu zahlen.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  11. Mika

    Guten Tag,
    ich ziemlich lange nicht zuhause und habe erst heute (23.03.) erfahren dass auf meinem Bankkonto Pfändung ist seit dem 18.03.. Es ist schon zuspät ein
    P-Konto einrichten?

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Mika,

      grundsätzlich haben Sie jederzeit die Möglichkeit, ein P-Konto einzurichten. In der Zwischenzeit sind dann aber Pfändungen möglich, wenn die Umwandlung erst nach vier Wochen erfolgt. Des Weiteren ist dann kein rückwirkender Schutz möglich.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  12. Bernd

    Guten Tag,

    ich habe mein Konto auf ein P-Konto umstellen lassen. Nun habe ich aber noch ältere Kontopfändungen auf diesem Konto, die schon mehrere Monate zurückliegen und nicht in die 4-Wochen-Frist fallen.

    Mit welchen Folgen muss ich rechnen, wenn Zahlungseingänge unterhalb der Pfändungsfreigrenze eingehen?

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Bernd,

      wurde ein P-Konto eingerichtet, ist der Freibetrag in jedem Fall geschützt.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  13. Frank

    1.Darf das Finanzamt in ein P-Konto pfänden, wenn das Guthaben sich innerhalb des gesetzlichen Rahmens befindet?

    2. Darf das hessische Finanzamt bei allgemeinen Steuerschulden ( keine Kfz Steuerschulden) des zukünftigen Halters die Kfz Zulassung verbieten, solange allgemeine Steuerschulden bestehen?

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Frank,

      auch das Finanzamt darf nur pfänden, wenn das Guthaben auf dem P-Konto den Freibetrag übersteigt. In der Regel kann eine Kfz-Zulassung nur dann untersagt werden, wenn bei der Kfz-Steuer Rückstände ausstehen.

      Ihr Team von schuldnerbeartung.de

      1. Anonym

        Der Pfändung ist das Konto aber natürlich trotzdem unterworfen… Tatsächlich pfändbar wäre dann eben Geld oberhalb der Pfändungsgrenze. Anscheinend auch nicht verboten… In älteren Richtlinien stand m.E. mal eine etwas schuldnerfreunlichere Handhabung, daß sich ein Kontopfändungsversuch mehr auf den Moment und einmaligen Versuch beschränken sollte und bei Mittellosigkeit (oder vorher bekannter, also, somit vorsätzlich oder absehbarer zukünftiger (wohl ähnlich oder im Sinne der Möglichkeit der Anordnung der Unpfändbarkeit) unterlassen und aufgehoben werden sollte…

        Das ist wohl nicht mehr relevant… Kümmert keine Sau!

  14. andreas

    habe eine Pfändung erhalten, wenn ich diese mit einigung ruhen lassen in vorm Ratenzahlungen.
    wie lange dauert es bis ich meine Miete zahlen kann.
    oder rest meiner Kosten meine Kinder haben auch Hunger

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Andreas,

      können Sie Ihren finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen, empfiehlt sich die Beratung durch eine Schuldnerberatungsstelle.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  15. Kristin O.

    Guten Tag
    Ich habe ein P-konto und durch die Geburt meiner 2ten Tochter meinen Freibetrag erhöhen lassen auf ca 1800 Euro für meinen Mann und meinen 2 Töchtern.über diesen Freibetrag bin ich nicht gekommen .heute kam mein elterngeld ich könnte nur über die Hälfte verfügen meine Bank sagte mir das heute eine pfändung auf meinem Konto eingegangen ist. Was kann ich nun tun?MfG

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Kristin,

      Erziehungsgelder sind unpfändbar (Elterngeld bis 300 Euro monatlich). Sie sollten entsprechende Nachweise bei der Bank vorlegen.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  16. Sven

    Hallo hab da seit ein paar Tagen eine Pfändung auf meinem P Konto bei der Postbank.
    Ich bzw. wir beziehen sozial Leistungen Har4 in einer BG.
    Wie kann das sein …?
    Dürfen die das??
    Bei der Bank bekomme ich nicht wirklich eine richtige Antwort.
    Gruß Sven

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Sven,

      grundsätzlich können auch Hartz-4-Leistungen gepfändet werden, insofern diese den Freibetrag übersteigen. Sind Sie anderen Personen gegenüber unterhaltspflichtig, erhöht sich der Freibetrag.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  17. serif

    wir kommen nicht an unser geld und wissen nicht warum die bank hat uns auch keine richtige info gegeben was kann ich nun tun

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Serif,

      haken Sie noch einmal bei der Bank nach oder bei Unternehmen, bei denen Sie unter Umständen Schulden angehäuft haben.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  18. Sam

    Hallo, kann ich meiner Bank sagen an welchen Gläubiger Geld überwiesen werden soll? Oder entscheidet die Bank das? Ich wollte das eine Überweisung an das Finanzamt geht, jedoch hat man mir in der Bank gesagt, das erst die ältere Pfändung vorrangig ist, jedoch ist die vom Finanzamt wichtiger, da ansonsten ein Haftbefehl rausgeht.

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Sam,

      eine Pfändung wird von den Gläubigern beantragt. Die Bank muss zunächst an den vorrangigen Gläubiger überweisen.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  19. David

    Sehr geehrtes Team,

    ich habe soeben Post vom Vollstreckungsbeamten erhalten, die besagt dass sie in Kürze den Betrag von 663€ von mir (23 J) pfänden würden.
    Nun befinden sich auf meinem Konto allerdings zu jeder Zeit weniger als 50 Euro, was sich auch in naher Zukunft nicht ändern wird, vor allem aus dem Grund dass ich aktuell dabei bin nach Australien auszuwandern. Aus meiner Sicht ist es der Behörde demnach nicht möglich den Betrag von mir zu pfänden, da ich zudem offiziell auch nicht arbeitstätig bin und sich das so bald nicht ändern wird.
    Is kein Geld da kann man auch nix pfänden. – Klingt soweit ja eigentlich ganz angenehm. Jedoch stellt sich mir (und ich hiermit euch) jetzt die Frage ob sich da auf die ein oder andere Art nicht doch irgendwelche Kosten entwickeln können, wenn ich die ganze Geschichte einfach so vor sich hin köcheln lasse (Was definitiv meine natürliche Handhabe der Sache wäre).
    Kann es sein dass mir somit die Vollstreckungsstelle über die folgenden Wochen und Monate (Jahre?) hinweg weitere „Bearbeitungskosten“ von mehr als bloß 5€ (verkraftbar) in Rechnung stellen werden würden?

    HANDELN ODER NICHT HANDELN, und wenn ja – wie? IST HIER DIE FRAGE 🙂

    Vielen lieben Dank für Ihr Wissen!

    Mit freundlichem Gruß,
    David.

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo David,

      wir dürfen an dieser Stelle keine kostenlose Rechtsberatung anbieten. Ein Anwalt kann Sie dazu beraten, wie Sie am besten vorgehen.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  20. Alex

    Hallo
    Ich habe zwar kein p Konto aber habe als Einkommen nur mein Elternteile in Höhe von 367 Euro…
    Zahle seit Jahren insgesamt 7 Forderungen der E. ab… Habe nach jeder abgezahlten Forderung ein schreiben von der E. bekommen in dem stand das die eine Forderung nun abgezahlt ist und die nächste Forderung nun ansteht. Darauf hin habe ich dann die nächste Forderung gezahlt.
    Nun habe ich die 4te Forderung am 15 September abgezahlt und habe nun erwartet das ich wie auch zuvor wieder ein Schreiben bekomme in dem steht das Forderung nr4 bezahlt ist und ich bin Forderung nr5 mit dem Betrag x zu zahlen habe… Dieses dann zum 15 Oktober.. Also nahtlos weiterzahlen..
    Gestern am 8 Oktober bekomme ich die Nachricht das mein Konto gepfändet wurde von der E.!?
    Und das ohne Zahlungsaufforderung oder Mahnung… Darauf hin habe ich bei der E. angerufen und es wurde mir gesagt das es ein automatisierter Vorgang wäre und sie würden die Pfändung nun wieder Aufheben da sie ja sehen würden das ich immer fleißig meine Raten gezahlt habe.
    Naja heute ein tag später ist das Fax zur Freigabe nicht bei der Bank angekommen, die E. hat es aber angeblich gefaxt und ich soll jetzt noch bis morgen warten und nochmal anrufen..
    Letztendlich ein riesen Aufwand und Stress obwohl ich allem immer nachgekommen bin.

    Meine Frage nun ;
    Darf man ohne Ankündigung oder Aufforderung oder Mahnung nur einfach das Konto Pfänden?

    Habe auch den Gläubiger gefragt ob das denn so rechtens sei.. Und habe die Antwort erhalten, dass sie einen Titel hätten und dadurch auch ihnen Ankündigung oder jegliches schreiben Pfänden dürften!?

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Alex,

      liegt ein Titel vor, kann die Pfändung nur dann erfolgen, wenn dieser dem Schuldner auch zugestellt wurde.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  21. Markus

    Habe auf mein p Konto eine Pfändung habe davon die Hälfte an den Pfändungsgäubiger über wissen am Automaten sowie eine andere Überweisung getätigt , warum werden die von mir getätigten Überweisungen noch nicht überwiesen und abgebucht?

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Markus,

      bei Fragen dieser Art sollten Sie sich direkt an die Bank wenden. Das können wir aus der Ferne nicht beurteilen.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

    2. Melanie

      Hallo mir wurde heute gesagt das mein Konto gepfändet sei, bereits seit August. Ich habe weder Post, da keinen festen Wohnsitz habe noch telefonisch oder per Mail darüber Informationen erhalten. Ich habe jetzt Nachzahlung vom Amt bekommen und kann nicht ran. Was ist zu tun? Das Geld beträgt im monat knapp 600€ was ich vom amt bekomme.

      Vielen Dank

  22. Alexandra

    Guten Tag,

    ich habe ein P-Konto auf dem 2 Pfändungen liegen. Nun hatte ich vor kurzem etwas Geld gewonnen und auf dieses Konto überweisen lassen, damit die Schulden beglichen werden können.
    Wie lange dauert es in der Regel bis das Geld an die Gläubiger geht?

    Viele Grüße
    Alex

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Alexandra,

      in der Regel finden Überweisungen an Gläubiger in einem 14-tägigen Intervall statt. Die Bank kann Ihnen hierzu Auskunft geben.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  23. Bettina D.

    Guten Tag
    Ich habe eine Kontopfändung. Der Betrag wird komplett bezahlt. Warum dauert es dann noch 2 Tage, laut Bank, dass das Konto wieder offen ist?

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Bettina,

      Ihre Bank sollte Ihnen hierzu Auskunft geben können.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  24. Manfred D.

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    Mein Bankkonto (P-Konto) wird gepfändet, obwohl in keinem Monat auch nur annähernd der Freibetrag von derzeit 1.133,80 € jemals auf meinem Konto erscheint oder durch Restbeträge auf den nächsten Monat erreichen kann, weil nur meine Rente von gerademal ca. 600 € auf das Konto überwiesen wird und dieses Geld für Miete etc. völlig drauf geht.
    Ich muß laut Bundesjustizministerium wenigstens jeden zweiten Monat mein Konto „leerräumen“, da die Politiker meinen, wer sein Geld nicht jeden Monat total abholt, benötigt es auch nicht zum Lebensunterhalt und kann deshalb auch geprändet werden. Für mich ein Irrwitz und eine ziemlich dumme Ausführung. Ich möchte einmal den Politiker/Gesetzgeber sehen, der mit 600 € im Monat leben würde.
    Die C. hat mir im April 2018 236,84 € von meinem P-Konto auf ein sogenanntes Auskehrungskonto überwiesen, dieses Geld steht mir nie mehr zur Verfügung.
    Meine Klage beim Amtsgericht wurde abgewiesen, da das Gericht sich darauf beruft, daß ich laut § 850k nur einmal Restbeträge von meinem Konto auf den nächsten Monat rechtliche übertragenm bekomme, aber keinen weiteren Monat. Was dieser Widerspruch soll, ist mir nicht ganz klar. Pfändungsschutz heißt Pfändungsschutz; solange mein Konto den Freibetrag nicht erreicht, dürfte logischerweise auch nicht gepfändet werden.
    Man liest imer wieder:
    „Jede Person kann einen Freibetrag geltend machen, der zum Selbstbehalt (d.h. zur Bestreitung des eigenen Lebensunterhalts) bestimmt und deshalb der Pfändung nicht unterworfen ist. Im Falle einer Kontopfändung erfolgt eine Pfändung daher nur oberhalb des Freibetrag“. Endes des Zitats.
    Das aber stimmt keinesfalls, wie mein Beispiel ja zeigt.
    Eine Richterin an einem anderen Amtsgericht ist allerdings anderer Meinung als der Richter, die mir die Klage gegen die C. und sogar Strafanzeige mit Strafantrag gegen den Vorstand der C. zu stellen riet.
    Man sieht daran, daß selbst Gerichte zum gleichen Thema unterschiedliche Meinungen haben und die Gesetzgebung somit nicht ganz korrekt ausgelegt wurde.
    Was mache ich nun??
    In diesem Sinne

    mit freundlichem Gruß
    Manfred D.

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Manfred,

      wir dürfen hier leider keine kostenlose Rechtsberatung anbieten und müssen Sie deshalb an einen Anwalt verweisen.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  25. Torsten P.

    ich war gestern extra beim vollstreckungsgericht,die haben gleich abgewunken.die wollten nichts wissen von unpfändbarkeitsanordnung.

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