Restschuldbefreiung: Bedeutung ihrer Versagung für den Schuldner

Das Wichtigste zur Versagung der Restschuldbefreiung

Wann droht anstelle der Erteilung der Restschuldbefreiung deren Versagung?

Wenn ein Schuldner sich während seiner Privatinsolvenz nicht fair und ehrlich verhält und gegen seine Obliegenheiten verstößt, können die Insolvenzgläubiger beantragen, dass das Insolvenzgericht diese Schuldenbefreiung versagt.

Was passiert, wenn das Insolvenzgericht die Restschuldbefreiung versagt?

Für den Schuldner ist diese Entscheidung äußerst unangenehm. Das Insolvenzverfahren ist gescheitert und seine Schulden bleiben weiterhin bestehen. Außerdem dürfen die Gläubiger wieder vollstrecken.

Was können Schuldner gegen den Gerichtsbeschluss zur Restschuldbefreiung bzw. ihre Versagung unternehmen?

Prüfen Sie die gerichtliche Entscheidung und den Versagungsantrag des Gläubigers genau. Lassen Sie sich hierzu ggf. von einem Anwalt für Insolvenzrecht unterstützen. Näheres erfahren Sie hier.

Achtung, wichtiger Hinweis! Dieser Ratgeber bezieht sich auf die alte Rechtslage, die bis zum 30.09.2020 galt. Sie findet nur noch bei älteren Privatinsolvenzverfahren Anwendung. Verbraucher, die ab dem 1.10.2020 Privatinsolvenz beantragt haben, durchlaufen nur noch ein dreijähriges Verfahren bis zur Restschuldbefreiung. Weitere Informationen zur generellen Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens von sechs auf drei Jahre lesen Sie in unserem Ratgeber zur Restschuldbefreiung.

Was bedeutet die Versagung der Restschuldbefreiung?

Die Privatinsolvenz endete mit einer Versagung der Restschuldbefreiung: Was nun?
Die Privatinsolvenz endete mit einer Versagung der Restschuldbefreiung: Was nun?

Verbraucher beantragen die Privatinsolvenz, um am Ende des Verfahrens von ihren restlichen Schulden befreit zu werden. Halten sie sich aber nicht an die insolvenzrechtlichen Spielregeln, riskieren sie diesen gerichtlichen Schuldenerlass. Dann endet die Verbraucherinsolvenz endet nicht mit der Restschuldbefreiung, sondern deren Versagung durch das Insolvenzgericht.

Für den Betroffenen hat es verheerende Folgen, wenn das Insolvenzgericht die Restschuldbefreiung ablehnt:

  • Wird die Restschuldbefreiung versagt, ist die Zwangsvollstreckung durch die Gläubiger wieder zulässig. Die alten Schulden bleiben also weiterhin bestehen.
  • Die Insolvenzgläubiger können nun sogar schneller pfänden lassen. Denn die Insolvenztabelle berechtigt als Vollstreckungstitel zur Zwangsvollstreckung. Dabei handelt es sich um ein Verzeichnis, in dem die Forderungen der Insolvenzgläubiger eingetragen werden.
  • Nach der Versagung der Restschuldbefreiung ist ein neuer Antrag auf diesen Schuldenerlass erst einer Sperrfrist von drei bis fünf Jahren möglich.
  • Die SCHUFA sammelt Daten zur Restschuldbefreiung und deren Versagung und speichert sie für drei Jahre in ihrer Datenbank. Einträge zu einer erteilten Restschuldbefreiung löscht die SCHUFA hingegen nach sechs Monaten (Stand: März 2023).

Versagung der Restschuldbefreiung – Gründe gemäß 290 Abs. 1 InsO

Restschuldbefreiung versagt: Wann ist ein neuer Antrag möglich?
Restschuldbefreiung versagt: Wann ist ein neuer Antrag möglich?

Die Insolvenzordnung stellt dem Schuldner nur dann eine Restschuldbefreiung in Aussicht, wenn er sich redlich verhält. Das heißt, sein Verhalten darf den Interessen seiner Gläubiger an einer Schuldenbereinigung nicht zuwiderlaufen. Außerdem hat er bestimmte Obliegenheiten zu erfüllen, die den Schuldenabbau während der Insolvenz fördern sollen. Hierunter fällt insbesondere seine Pflicht, einer angemessenen Arbeit nachzugehen.

Missachtet der Schuldner diese Regeln, kann das dazu führen, dass das Insolvenzgericht anstelle der Restschuldbefreiung deren Versagung beschließt. Was das bedeutet und wie sich dies doch noch vermeiden lassen, erfahren Schuldner, wenn sie die kostenlose, unverbindliche Erstberatung auf Schuldencheck ** nutzen.

Die Gründe hierfür ergeben sich vor allem aus § 290 Abs. 1 InsO:

  • rechtskräftige Verurteilung wegen einer Insolvenzstraftat
  • unrichtige Angaben des Schuldners zu seinen wirtschaftlichen Verhältnissen gegenüber Banken oder Behörden in den letzten drei Jahren vor dem Insolvenzantrag
  • Verletzung seiner Mitwirkungs- und Auskunftspflichten
  • Gericht spricht anstelle der Restschuldbefreiung deren Versagung aus, weil der Schuldner falsche Verzeichnisse zum Insolvenzantrag einreicht
  • Schuldner übt keine angemessene Erwerbstätigkeit aus bzw. bemüht sich nicht ausreichend um eine solche

Seit der zum 1.10.2020 in Kraft getretenen Reform des Insolvenzrechts ist die Versagung der Restschuldbefreiung ist auch wegen neuer Schulden möglich. Denn mit der Reform hat der Gesetzgeber die neue Obliegenheit eingeführt, dass Schuldner während der Wohlverhaltensphase keine unangemessenen Verbindlichkeiten begründen dürfen.

Diese Neuerung zur Restschuldbefreiung bzw. deren Versagung ergänzt den Versagungsgrund des § 290 Abs. 1 Nr. 4 InsO, wonach der Schuldenerlass abgelehnt werden kann, wenn der Schuldner …

  • nach seinem Insolvenzantrag oder in den drei Jahren davor
  • grob fahrlässig oder vorsätzlich
  • durch unangemessene Verbindlichkeiten oder Vermögensverschwendungen
  • die Befriedigung der Insolvenzgläubiger dadurch beeinträchtigt hat„.

Restschuldbefreiung: Versagung erfolgt nur auf Antrag

Es gibt für den Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung kein allgemeingültiges Formular.
Es gibt für den Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung kein allgemeingültiges Formular.

Das Gericht versagt die Schuldenbefreiung nicht automatisch. Stattdessen muss ein Insolvenzgläubiger die Versagung der Restschuldbefreiung beantragen. Antragsberechtigt sind allerdings nur jene Gläubiger, die ihre Forderungen zur Insolvenztabelle angemeldet haben und damit am Insolvenzverfahren teilnehmen.

Der Gläubiger muss seinen Antrag frist- und formgerecht stellen und dabei insbesondere das Vorliegen eines Versagungsgrundes glaubhaft machen. Allerdings es ist nur dann gerechtfertigt, die Restschuldbefreiung per gerichtlicher Versagung verhindern, wenn den Schuldner ein entsprechendes Verschulden trifft.

Hinsichtlich des Zeitrahmens für die Beantragung gilt insbesondere die Ein-Jahres-Frist des § 296 Abs. 1 InsO:

Der Antrag kann nur binnen eines Jahres nach dem Zeitpunkt gestellt werden, in dem die Obliegenheitsverletzung dem Gläubiger bekanntgeworden ist. 

Die Gläubiger können den Versagungsantrag während des gesamten Insolvenzverfahrens stellen. Ein Antrag im Schlusstermin ist ebenfalls möglich. Sie dürfen einen Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung nach dem Schlusstermin stellen, wenn sie glaubhaft darlegen, erst im Nachhinein von der Obliegenheitsverletzung erfahren zu haben. Sie haben hierfür sechs Monate ab Kenntnis vom Versagungsgrund Zeit.

Beim Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung trägt die Kosten gewöhnlich die unterliegende Partei.

Was Schuldner tun können, wenn das Gericht die Schuldenbefreiung ablehnt

Versagt das Insolvenzgericht die Restschuldbefreiung tatsächlich, muss der Schuldner dies nicht einfach hinnehmen. Er kann beispielsweise eine Erstberatung zu seinen Rechtsmitteln gegen die Versagung nutzen – kostenlos und unverbindlich auf Schuldencheck **. Außerdem hat folgende Möglichkeiten, sich gegen diese Entscheidung zu wehren:

Gerichtsbeschluss und Versagungsantrag des Gläubigers prüfen

  • Wie begründet das Gericht seine Entscheidung?
  • Liegen dem Beschluss falsche Tatsachen zugrunde?
  • Hat der Gläubiger seinen Versagungsantrag form- und fristgerecht gestellt?
  • Legt der Gläubiger den Versagungsgrund zweifelsfrei und glaubhaft dar?
  • Lassen Sie sich gegebenenfalls von einem Anwalt für Insolvenzrecht beraten und vertreten.

Sofortige Beschwerde gegen die Versagung beim Insolvenzgericht einlegen

  • Die Beschwerde ist binnen zwei Wochen ab Zustellung des Beschlusses über die Restschuldbefreiung bzw. ihre Versagung zulässig.
  • Die Beschwerde setzt eine Beschwerdeschrift voraus. Sie können diese schriftlich per Post verschicken oder mündlich zum Protokoll der Geschäftsstelle einlegen.
  • Der Schuldner sollte detailliert und nachvollziehbar darlegen, welche Gründe gegen die Versagung sprechen.

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Restschuldbefreiung: Bedeutung ihrer Versagung für den Schuldner
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Über den Autor

Franziska
Franziska L.

Seit 2017 verstärkt Franziska das Redaktionsteam von schuldnerberatung.de. In ihren Texten vermittelt sie Wissen rund um Schuldenabbau, Finanzen sowie Verbraucherschutz und beantwortet Fragen zur Insolvenz und Zwangsvollstreckung. Entsprechendes Fachwissen bringt sie aus ihrer juristischen Ausbildung mit.

Bildnachweise

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42 Gedanken zu „Restschuldbefreiung: Bedeutung ihrer Versagung für den Schuldner

  1. Stefan

    Hallo,
    seit März 2019 befinde ich mich in einer Privatinsolvenz. Im Mai diesen Jahres werde ich voraussichtlich 100% aller vom Insolvenzverwalter anerkannten Gläubigerforderungen bezahlt haben. Nun habe ich an Sie die Frage, wie dann das PI-Verfahren danach weitergeht? Kann ich dann die Lohnpfändungen stoppen und beim Insolvenzgericht mit Aussicht auf Erfolg einen Antrag auf Restschuldbefreiung stellen?

    Für Ihre Mühe im Voraus vielen Dank. 

  2. Robert

    Im Oktober 2018 habe ich auf tragische Weise beide Elternteile verloren. Im April 2019 war die Insolvenz beendet. Im September 2020 bekam ich Bescheid, 1/3 Pflichtanteil geerbt zu bekommen. Muss ich das Erbe annehmen? Muss ich rückwirkend den Insolvenzverwalter benachrichtigen?

  3. Bine

    Hallo,die Restschuldbefreiung wurde verweigert,weil ein Termin zur Stellungnahme nach einem Widerspruch beim Landgericht nicht fristgemäß eingehalten wurde! Es wurde nach Aktenlage entschieden
    Ist das nun endgültig oder kann man da noch etwas klären?

    Mfg Bine

  4. Dagmar

    Guten Tag,
    ich habe eine Frage zur Restschuldversagung. Mein Privatinsolvenzverfahren läuft seit einiger Zeit, und ich bemühe mich redlich. Kann mir seitens eines der Gläubiger dennoch die Restschuldbefreiung versagt werden, weil ich VOR Eröffnung des Verfahrens es mit der Mitteilungspflicht ihm gegenüber nicht so genau genommen habe? (bin umgezogen und habe weder meine neue Adresse noch meinen neuen Arbeitgeber mitgeteilt, man hat mich per Anwalt über das Einwohnermeldeamt suchen lassen müssen) Jetzt, während des Verfahrens, habe ich mir nichts zuschulden kommen lassen.
    Über eine Antwort wäre ich sehr dankbar,
    mit freundlichen Grüßen,
    Dagmar

    1. Tanja

      Hallo,
      Kann man, nachdem ein insolvenzverfahren incl. RSB bereits einen Monat abgeschlossen ist, nachträäglich wieder aufleben lassen, wenn ein Schuldner wissentlich falsche Angaben beim insolvenzverwalter gemacht hat ?

  5. Dagmar

    Hallo,
    meine Frage ist, kann mir die Restschuldbefreiung versagt werden, wenn ich VOR der Eröffnung des Privatinsolvenzverfahrens es mit meiner Mitteilungspflicht (bin umgezogen und habe auch einen neuen Arbeitgeber, habe dies aber nicht meinen Gläubigern mitgeteilt) nicht so genau genommen habe? Oder gilt das nur für das jetzt laufende Verfahren?
    Über eine Antwort wäre ich sehr dankbar!
    Vielen Dank, Dagmar

  6. Ahmed

    Hallo,

    Heute ist mein letzter Insolvenztag.
    Muss ich irgendwie aktiv werden?
    Bekommt mein Arbeitsgeber rechtzeitig Info vom Insolvenzverwalter über das Ende der Verfahrens?
    Wie lange dauert bis das ganze rechtskräftig ist ?

    Vielen Dank

    Ahmed

  7. Martin

    Hallo.

    Ich bin am 31.10 aus der wohlverhaltenphase raus.
    Am 6.12 Habe ich Post bekommen das das Gericht jetzt entscheidet ob die rsb erteilt wird oder nicht.

    Ich wusste bis dahin nicht das dass auch möglich ist.
    Ich weiss aber im Vorfeld das ein Gläubiger auf jeden Fall die Versagung beantragt hat.

    Und nun weiss ich gar nicht was mich erwartet.
    Wenn das Gericht der Versagung zustimmt hätte ich mir ja die inso sparen können, weil die Versagung wurde von Anfang an beantragt.

    Ist ja schon kacke, da freut man sich das man die Zeit überstanden hat und am Ende doch vergebens?

    In ein schreiben von Gericht stand aber vor Jahren das mir die restschuldbefreiung erteilt wird.

    Und nun müssen die doch noch entscheiden?

  8. Katja

    Hallo,
    ich habe heute ein Schreiben vom Insolvenzgericht erhalten. Die Insolvenzverwalterin hat mangels Masse die Einstellung der Insolvenz beantragt. Da ich aber auch einen Antrag auf Restschuldbefreiung gestellt hatte, soll ich nun mit über 2.800 € in Vorleistung gehen, damit das Verfahren weiter geführt wird. Wie soll das gehen? Wenn ich das Geld hätte, wäre es ja in die Insolvenzmasse gefallen. Ohne Geld ist eine Vorauszahlung nicht möglich – und somit auch keine Restschuldbefreiung?

    Da beißt die Katze sich doch selbst in den Schwanz …
    Gibt es irgend etwas, was ich jetzt tun kann?
    Viele Grüße
    Katja

    1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

      Hallo Katja,
      wer die Verfahrenskosten nicht sofort bezahlen kann, kann eine Stundung beantragen. Für weitere Infos wenden Sie sich bitte an eine Schuldnerberatungsstelle.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  9. Claus

    Hallo,

    ich habe RSB nach 5 Jahren beantragt, Antragsfrist für Gläubiger läuft. Was passiert bei einer Versagung mit der Abtretung, läuft diese weiter oder wird das ganze Verfahren mit Beschluss beendet.

  10. Denis

    Hallo.

    Meine Mutter möchte in die Insolvenz, sie ist 54 Jahre und ist seit August 19 Arbeitslos und hat Problem einer Arbeit nachzugehen aus Gesundheitlichen Gründen. Wenn sie nun eine Anwalt einschalten um ein Insolvenz verfahren einzuleiten, würde es überhaupt funktionieren? Bzw
    Würde sie überhaupt in die Insolvenz gehen können?
    Ich weiß man muss einer Arbeit nachkommen, aber ist dies wirklich zwingend notwendig wenn ein Mensch aus gesundheitlichen Gründen nicht Arbeiten kann?

    LG
    Denis

  11. David

    Hallo, ich bin seit 2013 in der Privatinsolvenz. Ich habe Anfang 2018 eine Schenkung von meiner inzwischen verstorbenen Mutter eine Woche vor Ihrem Tod erhalten. Nun gat die SK die Versagung der Restschuldbefreiung beantragt und dem wurde zugesprochen. Ist das so korrekt? Ich bin da anders beraten worden. Ich habe nun 14 Tage Zeit dem zu widersprechen.

  12. Dimitrios A.

    Die Beträge was die 6 Jahre gepfändet wurden müssen doch die ganzen Schulden verringert haben.Es können nicht die gleichen Schulden bleiben.Oder?
    Wo ist das ganze gepfändeten Geld hin??

  13. Michael

    Was passiert mit dem eingezahlten Geld wenn die Insolvenz abgewiesen wird?

  14. Klaus

    Hallo, ich habe eine Frage meine Insolvenz endet im Dezember, bis auf die jährlichen Kosten des treu händers wurde mir nichts gepfändet, jetzt habe ich Angst das die restschuldbefreiung versagt. Was bedeutet das?

  15. Stefanie

    Hallo,

    Ich habe im Moment Angst das mir die Restschuldbefreiung versagt wird, da ich aufgrund gesundheitlicher Probleme meinen Job voriges kündigen musste, dies habe ich der Insolvenz auch mitgeteilt und nun kam ein Schreiben am 05.08.2019 das das Verfahren mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse eingestellt wird, Paragraph 207 Abs. 1 InsO.
    Was bedeutet das für mich? Soll ich Beschwerde einlegen?

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Stefanie,

      wird das Verfahren eingestellt, können die Gläubiger wieder tätig werden und Zwangsvollstreckungsmaßnahmen einleiten. Sie haben unter Umständen die Möglichkeit, eine Stundung der Verfahrenskosten zu beantragen. Informationen zum weiteren Vorgehen erhalten Sie bei einem Anwalt für Insolvenzrecht.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  16. Michael S.

    Mir ist die Restschuldbefreiung versagt worden ,weil meine Frau in Rente gegangen.Sie hat aber nichts mit meiner Insolvenz zu tun.Der Insolvenzberater hat es so erklärt.Meiner Frau ist es auch so berichtet worden.Habe vor Gericht nicht erfahren warum ,auch bin ich nicht betreut worden,sondern sollte mich melden wenn sich etwas bei mir ändert.Das hat es bei mir nicht sondern bei meiner Frau,die ich ja ernähren musst.Ausserdem habe ich viele Monate nicht am gleichen Wohnort gearbeitet.Das wäre irrelevant.

  17. Dirk

    Hallo, ich bin seit 2013 in der Regelinsolvenz. Diese endet am 26.07.2019. Wann erfahre ich , ob ich die RSB erteilt bekomme..

    Besten Dank

  18. R.

    Eine Frage – ich bin vor Jahren von einem Anlagebetrüger betrogen worden. Hatte einen Vollstreckungsbescheid erwirkt. Dann hat er sich in die Insolvenz begeben. Sein Anwalt hat mich auf die Liste gesetzt und dann habe ich auch nichts mehr gehört. Kein Bescheid, kein Schriftwechsel nichts.
    Durch einen Zufall habe ich ihn als Finanzberater in Cottbus entdeckt.

    .Bei seiner Restschuldbefreiung hat er seine kriminellen Taten nicht angegeben, also wieder betrogen. Kann man das Ganze irgendwie kippen?

  19. Rudolf

    Guten Tag,

    bin in der Wohlverhaltensphase einer Privatinsolvenz mit P-Konto.
    Mein Pkw hatte unverschudet einen Unfall( Beschädigung mit Fahrerflucht )
    Der PKW war auf einen Freund angemeldet, der sich jetzt weigert, die Versicherungssumme an mich in bar auszuzahlen.
    Überweisung wollte ich nicht wegen P-Konto.
    Der Freund meint, er leistet * Beihilfe zur Erschleichung von Vermögen “ und er mache sich strafbar, so die Aussage seines Steuerberaters.
    Ist das so richtig und kann ich die Heraussgabe zivilrechtlich einklagen?

    1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

      Hallo Rudolf,
      bitte wenden Sie sich mit Ihrer Frage an einen Anwalt. Wir bieten keine Rechtsberatung an.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  20. Susanne S.

    Hi
    Meine privatinsolvenz endet in 3 Tagen
    Ich habe noch nichts schriftlich bekommen
    Ich habe wahnsinnige Angst das etwas nicht in Ordnung ist
    Oder hätte ich schon Bescheid bekommen wenn was nicht in Ordnung wäre

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Susanne,

      abschließende Dinge werden in einem Schlusstermin verhandelt. Über diesen werden Sie entsprechend informiert.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  21. Petra

    Hallo!
    Kann die RSB versagt werden, wenn man aus gesundheitlichen Gründen wirklich nur Teilzeit arbeiten kann? Ein ärztliches Attest kann vorgelegt werden.

    1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

      Hallo Petra,
      § 287b InsO verlangt, dass der Schuldner einer angemessenen Erwerbstätigkeit nachgeht und keine zumutbaren Tätigkeiten ablehnt. Was angemessen und zumutbar ist, hängt auch immer von den Umständen des jeweiligen Einzelfalls ab. Lassen Sie sich daher hierzu am besten von einer Schuldnerberatungsstelle beraten, welche Anforderungen an Sie persönlich gestellt werden können. Wir bieten diese Rechtsberatung hingegen nicht an.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

      1. gabriele.kimmich@web.de

        Insolvenz hat überwiegend mit der Klärung von Rechtsfragen zu tun..Was ist mit Rentner usw.,die nicht mehr einer Erwerbstätigkeit
        nachgehen können?
        Was leistet denn das Team von der Schuldnerberatung? Wer seid Ihr denn mit welcher Ausbildung,Erfahrung und fundierten Kenntnissen?

        gaby

  22. Volker S.

    Hallo ich hätte die frage :

    Wenn einem die restschuldbefreiung versagt wird , wie lange gilt das dann für den rest meines lebens ?

  23. Andrea

    Sorry meinte natürlich 2016/2017

  24. Andrea

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    ich bin ein wenig verzweifelt, 2009 bin ich in die Privatinsolvenz gegangen 2006/2007 teilte mir das Gericht dann mit dass die Restschuldbefreiung versagt wurde, dass ich die Möglichkeit zum Widerspruch hatte wusste ich nicht. Nun kommt es wie erwartet fast alle Gläubiger kommen und wollen ihr Geld. Aber egal wie Ich es dreh und wende, ich kann nicht alle Gläubiger bedienen. Ich verdiene ausreichend zum Leben aber gegenüber früher hat sich meine Lebenssituation auch geändert (2 Kinder). Meine Frage, wann kann ich wieder in die Privatinsolvenz gehen?

    LG, Andrea

    1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

      Hallo Andrea,
      je nachdem, aus welchem Grund das Gericht die Restschuldbefreiung versagt hat, gilt nach § 290 InsO eine Sperrfrist von drei oder fünf Jahren. Bitte lassen Sie sich von einer Schuldnerberatung oder einem Anwalt zu Ihren Möglichkeiten beraten.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  25. Jutta L.

    Guten Abend !!! Habe heute erfahren das ein Gläubiger einen Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung gestellt hat Die Frist endete am 27.05 wie lange habe ich jetzt Zeit zum Widerspruch? Vielen lieben Dank im Voraus Jutta L.

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Jutta,

      das Gericht entscheidet über den Antrag des Gläubigers. Vor seiner Entscheidung hört das Gericht auch Sie als Schuldner an. Sie müssen also keinen Widerspruch einlegen. Gegen die Entscheidung des Gerichts können Sie eine sofortige Beschwerde einlegen.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

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