Restschuldbefreiung: Der wirtschaftliche Neuanfang ohne Schulden

Das Wichtigste zur Restschuldbefreiung

Was bedeutet Restschuldbefreiung?

Es bedeutet, dass das Insolvenzgericht dem Schuldner am Ende des Insolvenzverfahrens die restlichen Schulden erlässt, die bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht getilgt wurden.

Wie lange dauert es, bis das Insolvenzgericht die Restschuldbefreiung erteilt?

Hat der Schuldner seinen Insolvenzantrag am 1.10.2020 oder danach gestellt, erteilt das Gericht die Restschuldbefreiung bereits nach drei Jahren. Für Insolvenzverfahren die zwischen dem 17.12.2019 und dem 30.9.2020 beantragt wurden, verkürzt sich die sechsjährige Wohlverhaltensphase staffelweise entsprechend dieser Tabelle. Hintergrund dieser Neuregelung ist eine Gesetzesänderung, die rückwirkend zum 1.10.2020 in Kraft getreten ist.

Ist diese neue dreijährige Verfahrensdauer an bestimmte Bedingungen geknüpft?

Nein. Insbesondere muss der Schuldner hierfür nicht mehr 35 Prozent seiner Schulden und die Verfahrenskosten begleichen. Allerdings hat er weiterhin seine Obliegenheiten zu erfüllen, sonst droht ihm die Versagung der Restschuldbefreiung. Neu ist hier die Pflicht zur Herausgabe der Hälfte einer Schenkung oder eines vollständigen Lotteriegewinns. Näheres erfahren Sie hier.

Weitere Ratgeber zur Restschuldbefreiung:

Was ist eine Restschuldbefreiung?

Endet die Privatinsolvenz mit der Restschuldbefreiung, beginnt für den Schuldner ein neuer, schuldenfreier Lebensabschnitt.
Endet die Privatinsolvenz mit der Restschuldbefreiung, beginnt für den Schuldner ein neuer, schuldenfreier Lebensabschnitt.

Restschuldbefreiung heißt, dass das Insolvenzgericht dem Schuldner am Ende des Insolvenzverfahrens die restlichen, noch offenen Schulden erlässt. Damit gibt der Gesetzgeber Schuldnern die Chance, sich komplett von ihren Schulden zu befreien, auch wenn es ihnen nicht gelingt, diese (vollständig) zu bezahlen.

Dieses Ziel der restlosen Schuldenbefreiung ist sogar in § 1 Insolvenzordnung (InsO) fest verankert.

Die Möglichkeit dieser Schuldenbefreiung steht jedoch nur natürlichen Personen offen, also Verbrauchern, aber auch Unternehmern und Selbstständigen. Ein Unternehmen, Betrieb oder eine ähnliche Einrichtung kann hingegen keine Restschuldbefreiung erlangen. Auf Schuldenanalyse ** finden Sie kostenlos und unverbindlich Hilfe zum Rest­schuld­befreiungs­verfahren.

Voraussetzung für den gerichtlichen Schuldenerlass ist jedoch:

  • dass der Schuldner zusammen mit seinem Insolvenzantrag einen einen Antrag auf Restschuldbefreiung stellt und
  • sich während der Privatinsolvenz redlich und fair verhält, ehrlich ist und seinen Auskunftspflichten und sonstigen Pflichten bzw. Obliegenheiten nachkommt.

Wichtige Gesetzesänderung: Schuldenbefreiung bereits nach drei Jahren

Mit dem „Gesetz zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens“ hat der Gesetzgeber eine EU-Richtlinie umgesetzt. Alle Restschuldbefreiungsverfahren, die ab dem 1.10.2020 beantragt wurden, dauern nur noch drei Jahre. Das heißt, Verbraucher sind bereits nach einer dreijährigen Wohlverhaltensphase schuldenfrei, wenn sie ihre Verbraucherinsolvenz ab diesem Stichtag beantragt haben. Der folgende Ratgeber berücksichtigt die wesentlichen Gesetzesänderungen bereits.

Ablauf bei einem privaten Insolvenzverfahren mit Restschuldbefreiung

Das Insolvenzgericht befreit Schuldner erst nach einem Insolvenzverfahren von ihren restlichen Schulden. Verbraucher bzw. Privatpersonen müssen demnach die Privatinsolvenz durchlaufen, bevor sie diesen Schuldenerlass erhalten. Dieses Restschuldbefreiungsverfahren läuft im Rahmen einer solchen Verbraucherinsolvenz wie folgt ab:

Der Antrag auf Restschuldbefreiung ist zusammen mit dem Insolvenzantrag zu stellen.
Der Antrag auf Restschuldbefreiung ist zusammen mit dem Insolvenzantrag zu stellen.
  • Zuerst muss der Schuldner sich um einen außergerichtlichen Vergleich mit seinen Gläubigern bemühen. Nur wenn das misslingt und ihm eine anerkannte Schuldnerberatung oder ein Anwalt dies bescheinigt, darf er die Privatinsolvenz anmelden.
  • Der Schuldner muss den Antrag auf Restschuldbefreiung zusammen mit dem Antrag auf Insolvenz beim Insolvenzgericht stellen. Außerdem muss er erklären, dass er den pfändbaren Betrag seiner Einkünfte den kommenden Jahren ab Insolvenzeröffnung an den Treuhänder/Insolvenzverwalter abtritt.
  • Im Eröffnungsbeschluss bestellt das Insolvenzgericht einen Treuhänder beziehungsweise einen Insolvenzverwalter. Er verteilt die sogenannte Insolvenzmasse (das pfändbare Schuldnervermögen) gleichmäßig an die Gläubiger.
  • Mit Eröffnung der Privatinsolvenz beginnt die sogenannte Wohlverhaltensphase, in der der Schuldner bestimmten Obliegenheiten nachkommen muss, um im Anschluss die Restschuldbefreiung zu erhalten.

Mit Erteilung der Restschuldbefreiung ist das Insolvenzverfahren beendet. Der Schuldner ist von seinen noch offenen Schulden befreit. Wie sich dieser Schuldenerlass konkret auswirkt, lesen Sie hier.

Sie haben Fragen zum Insolvenzantrag oder zur Restschuldbefreiung? Kostenlose und unverbindliche Hilfe finden Sie auf Schuldencheck **.

Restschuldbefreiung: Dauer des Verfahrens auf drei Jahre verkürzt

Bis vor kurzem noch mussten sich Schuldner im Normalfall sechs Jahre gedulden, bis das Insolvenzgericht sie von ihren Restschulden befreite. Das hat sich mit der Reform des Insolvenzrechts, die rückwirkend zum 1.10.2020 in Kraft getreten ist, geändert:

  • Für alle Schuldner, die ab dem 1.10.2020 Insolvenz beantragt haben, erfolgt die Restschuldbefreiung bereits nach drei Jahren.
  • Bei Insolvenzverfahren, die zwischen dem 17.12.2019 und dem 30.9.2020 angemeldet wurden, verkürzt sich die sechsjährige Wohlverhaltensphase monatsweise wie folgt:
Insolvenz­antrag gestellt amDauer der Wohl­ver­haltens­phase / Abtretungs­frist
17.12.2019 - 16.1.20205 Jahre und 7 Monate
17.1.2020 - 16.2.20205 Jahre und 6 Monate
17.2.2020 - 16.3.20205 Jahre und 5 Monate
17.3.2020 - 16.4.20205 Jahre und 4 Monate
17.4.2020 - 16.5.20205 Jahre und 3 Monate
17.5.2020 - 16.6.20205 Jahre und 2 Monate
17.6.2020 - 16.7.20205 Jahre und 1 Monat
17.7.2020 - 16.8.20205 Jahre
17.8.2020 - 16.9.20204 Jahre und 11 Monate
17.9.2020 - 30.9.20204 Jahre und 10 Monate

Nach der alten Rechtslage war eine Verkürzung der Insolvenz mit anschließender Restschuldbefreiung nur unter bestimmten Bedingungen möglich:

  • Verkürzung auf 3 Jahre, wenn der Schuldner 35 % der Schulden und die gesamten Verfahrenskosten bis dahin abbezahlt hat.
  • Restschuldbefreiung nach 5 Jahren, wenn der Betroffene die Verfahrenskosten nach diesem Zeitraum abbezahlt hat.
  • Die Wohlverhaltensphase endet regulär nach 6 Jahren unabhängig davon, wie viele seiner Schulden der Betroffene beglichen hat und ob die Verfahrenskosten bezahlt sind.

Diese Bedingungen für eine vorzeitige Schuldenbefreiung entfallen. Die nunmehr reguläre dreijährige Verfahrensdauer gilt, ohne dass der Schuldner Forderungen oder Verfahrenskosten in bestimmter Höhe begleichen muss.

Für eine erneute Restschuldbefreiung wurde die bisherige Sperrfrist von 10 Jahren wird auf 11 Jahre verlängert. Außerdem dauert die wiederholte Privatinsolvenz dann 5 statt 3 Jahre.

Obliegenheiten des Schuldners während der Wohlverhaltensphase

Vor der Restschuldbefreiung, während der Wohlverhaltensphase muss der Schuldner arbeiten gehen oder sich zumindest um einen Job bemühen.
Vor der Restschuldbefreiung, während der Wohlverhaltensphase muss der Schuldner arbeiten gehen oder sich zumindest um einen Job bemühen.

Während der Wohlverhaltensphase (umgangssprachlich Restschuldbefreiungsphase) muss der Schuldner folgenden Obliegenheiten nachkommen:

  • angemessene Erwerbstätigkeit oder ernsthaftes Bemühen um Arbeit
  • sofortige Auskunft über jeden Wohnsitz- oder Arbeitsplatzwechsel gegenüber Insolvenzgericht und Treuhänder
  • Herausgabe der Hälfte einer Erbschaft oder Schenkung an den Treuhänder („gebräuchliche Gelegenheitsgeschenke“ sind hiervon ausgenommen)
  • Herausgabe des Gewinns aus einer Lotterie oder einem anderen Gewinnspiel in vollständiger Höhe (gilt nicht für Gewinne von geringem Wert)
  • keine neuen unangemessenen Verpflichtungen
  • keine Zahlungen an die Insolvenzgläubiger
Verstößt der Schuldner gegen diese Obliegenheiten, können die Insolvenzgläubiger beantragen, dass das Insolvenzgericht die Restschuldbefreiung versagt. Kommt das Gericht dem Antrag nach, ist das Insolvenzverfahren gescheitert und die Schulden bleiben weiterhin bestehen. Auf Online-Schuldenanalyse ** können Sie kostenlos und unverbindlich prüfen lassen, welche Möglichkeiten Sie im Falle einer Versagung der Restschuldbefreiung Sie haben.

Video zur Wohlverhaltensphase

In diesem Video erfahren Sie, was die Wohlverhaltensphase ist und welche Pflichten Sie als Schuldner währenddessen haben!
In diesem Video erfahren Sie, was die Wohlverhaltensphase ist und welche Pflichten Sie als Schuldner währenddessen haben!

Umfang und Wirkung der Restschuldbefreiung

Einen Kredit nach der Restschuldbefreiung zu erhalten, ist aufgrund des negativen SCHUFA-Eintrags schwierig.
Einen Kredit nach der Restschuldbefreiung zu erhalten, ist aufgrund des negativen SCHUFA-Eintrags schwierig.

Mit Erteilung der Restschuldbefreiung ist der Schuldner von sämtlichen noch offenen Schulden befreit, sofern sie bereits vor der Eröffnung der Insolvenz bestanden.

Außerdem gilt der gerichtliche Schuldenerlass gegenüber allen Insolvenzgläubigern, auch wenn diese nicht am Insolvenzverfahren teilgenommen haben.

Macht ein Insolvenzgläubiger eine alte Forderung nach der Restschuldbefreiung geltend, darf der Schuldner deren Bezahlung verweigern. Eine Zwangsvollstreckung wegen solcher Altschulden ist unzulässig.

§ 302 der Insolvenzordnung (InsO) listet einige Verbindlichkeiten auf, die nicht von der Schuldenbefreiung umfasst sind:

  • Geldstrafen, Buß-und Ordnungsgelder
  • Forderungen aus vorsätzlich begangenen, unerlaubten Handlungen
  • offene gesetzliche Unterhaltszahlungen, die „der Schuldner vorsätzlich pflichtwidrig nicht gewährt hat
  • zinslose Darlehen, um die Kosten für das Insolvenzverfahren zu decken

Von neuen Schulden, die nach der Insolvenzeröffnung, also während der Wohlverhaltensphase entstanden sind, wird der Schuldner hingegen nicht befreit. Diese Verbindlichkeiten muss er weiterhin erfüllen, anderenfalls droht ihm eine Pfändung nach der Restschuldbefreiung.

Restschuldbefreiung: Wann ist sie rechtskräftig und wann widerrufbar?

Macht ein Gläubiger seine alte Forderung nach der Restschuldbefreiung geltend, kann der Schuldner die Bezahlung verweigern.
Macht ein Gläubiger seine alte Forderung nach der Restschuldbefreiung geltend, kann der Schuldner die Bezahlung verweigern.

Die Rechtskraft der Restschuldbefreiung tritt ein, wenn …

  • der gerichtliche Beschluss hierüber dem Schuldner zugestellt wurde und
  • er innerhalb der zweiwöchigen Frist keine sofortige Beschwerde einlegt.

Doch selbst wenn die Restschuldbefreiung rechtskräftig geworden ist, kann das Insolvenzgericht laut § 303 InsO diese auf Antrag eines Insolvenzgläubigers widerrufen, wenn …

  • im Nachhinein bekannt wird, „dass der Schuldner eine seiner Obliegenheiten vorsätzlich verletzt und dadurch die Befriedigung der Insolvenzgläubiger erheblich beeinträchtigt hat
  • nachträglich bekannt wird, dass er während der Wohlverhaltensphase oder nach der erteilten Restschuldbefreiung wegen einer Insolvenzstraftat verurteilt wurde,
  • der Schuldner insolvenzrechtliche „Auskunfts- oder Mitwirkungspflichten vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt hat„, nachdem das Gericht den Schuldenerlass erteilt hat.
Voraussetzung für den Widerruf ist aber, dass der Gläubiger dies innerhalb eines Jahres ab Rechtskraft des gerichtlichen Schuldenerlasses beantragt und er die Voraussetzungen hierfür glaubhaft macht. Hier ** finden Sie kostenlose und unverbindliche Unterstützung bei der Frage, ob und wie Sie gegen den Widerruf der Restschuldbefreiung vorgehen können.

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (110 Bewertungen, Durchschnitt: 4,35 von 5)
Restschuldbefreiung: Der wirtschaftliche Neuanfang ohne Schulden
Loading...

Über den Autor

Gitte
Gitte H.

Gitte hat Germanistik und Kommunikationswissenschaften studiert und viel Erfahrung im Umgang mit juristischen Fachtexten. Seit 2017 ist sie Teil unserer Redaktion und verfasst Ratgeber rund ums Schuldenrecht. Ihre Schwerpunkte liegen auf Privatinsolvenz und Pfändung.

Bildnachweise

** Anzeige

111 Gedanken zu „Restschuldbefreiung: Der wirtschaftliche Neuanfang ohne Schulden

  1. Steffen

    Guten Tag,

    bei mir waren es knapp 27.000€ Schulden die durch Erbschaft entstanden sind. Von den Gläubigern haben sich nicht alle gemeldet so das effektiv 12.000 € Insolvenzmasse vorhanden ist. Wie es aussieht werde ich es schaffen in knapp 1,5 Jahren den Betrag zu begleichen plus 1.500€ Verfahrenskosten. Bin ich dann aus der Insolvenz raus oder passiert weiteres? Weil ich überall von mindestens 3 Jahren lese, aber schaffe es ja die Insolvenzmasse zu begleichen.

    Freundliche Grüsse

  2. Unwissend

    Hallo. Ich bin seit kurzem in der Regelinsolvenz. Mein Insolvenzverwalter teilte mir mit das meine Bank das Konto sperren kann. Bisher ist das nicht der Fall. Auch alle Pfändungen noch aktiv.
    Er möchte für 3 Monate rückwirkend die Kontoauszüge haben. Falls die Bank das Konto sperrt braucht er die Auszüge der letzten 6 Monate.
    Ich dachte der Insolvenzverwalter kann selbst aufs Konto schauen und die Umsätze und Kontobewegungen einsehen? Dann bräuchte ich ja nicht alle Kopien anfertigen oder?

  3. Christine

    Guten Tag,
    ich hab mal eine Frage an Sie.
    Ich habe von Dezember 2012 bis 31.12.2018 meine Schulden (Privatinsolvenz) an meine Gläubiger bezahlt. Ich hatte niemanden vergessen. Und jetzt will der eine Gläubiger, die gleiche Summe noch einmal. Ich habe bis dato keine neuen Schulden gemacht, allerdings haben alle anderen auf ihre restlichen Schulden verzichtet, nachdem ich auch diese bezahlt hatte.
    Kann von dem einen Gläubiger noch einmal die gleiche Summe gefordert werden, wenn das Amtsgericht dem Schuldenbereinigungsplan 2012 zugestimmt hatte.

  4. Christian

    Hallo,

    wenn die Voraussetzungen für die Restschuldbefreiung nach 3 Jahren erst nach 4 Jahren erfüllt sind, kann man dann einen Antrag auf Restschuldbefreiung stellen, bzw. macht das Sinn, oder geht das dann erst zum 5 Jahres Termin?

  5. M.

    Guten Morgen, ich möchte gerne nach der Insolvenz mit meiner Freundin zusammenziehen, der Eintrag der Insolvenz bleibt aber noch 3 Jahre in der Schufa, ist das ein Negativeintrag, falls ja wäre ein Zusammeniehen gar nicht möglich. Gruß M.

  6. Hallo Hallo

    Hallo
    meine Frage darf in der Restschuldverfahren der Lohn weiter Gepfändet werden.
    Danke

  7. Sabrina G.

    Hallo,
    mein Freund hat jetzt mit seiner Privatinsolvenz durch und wir haben jetzt Post vom Gericht bekommen mit der Abschlussrechnung. Zum Glück sind es nur paar Euro er noch zahlen muss. Jetzt ist mir aber in den Schreiben was aufgefallen. Die Pfändungssunme die der Insolvenzverwalter beim Gericht angegeben stimmt aber nicht. Laut meinen Rechnungen und Belegen fehlt eine Summe von ca 630 EUR. Nach Auflistung der Jahre und Arbeitgeber , sind die fehlenden 630 EUR im letzten Jahr beim jetzigen Arbeitgeber entstanden.
    Ich hätte mal gerne gewusst was mit Geld passiert ist? Kann der Unsolvenzverwalter Gelder einbehalten was er dem Gericht nicht mitteilen muss? Und es betrifft nur den jetzigen AG. Die von den anderen AG Stimmen.

  8. Cigdem

    Hallo
    Ich habe mein fünftes Jahr erreicht und alle Kosten sind beglichen.
    Den Antrag auf frühzeitige Beendigung hab ich beim zuständigen Gericht gestellt. Laut Insolvenzverwalter wäre mein Termin Februar 2020.
    Könnt ihr mir sagen, wie der weitere Werdegang ist ?

    Liebe Grüße Cigdem

  9. Monique G.

    Hallo,
    bei meiner Mutter wurde durch den Richter vorzeitig die Privatinsolvenz beendet, unter anderem wegen nicht kooperativen Verhaltens gegenüber ihres zuständigen Insolvenzverwalters.
    Da meine Mutter leider nicht mit mir darüber sprechen will, würde ich gerne wissen, wie es jetzt für meine Mutter weitergeht, da sie mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit keine Restschuldbefreiung erhalten wird, ihre restlichen Schulden ja aber noch irgendwie abzahlen muss. Da stellt sich bei mir die Frage wie?

    Mit freundlichen Grüßen
    Monique G.

  10. Master19

    Als Gläubiger ist man durch eine Restschuldbefreiung des Schuldners echt übel dran. Ich habe viel Zeit und Geld in das Eintreiben der Schulden investiert. Man soll ja kein russisch Inkasso bemühen – aber mit rechtlichen Dingen bleibt man offensichtlich selbst auf der Strecke! Nun soll der Schuldner, der mich zu Arbeiten beauftragt hatte, obwohl er wusste, dass er mich nie hätte zahlen können, quasi alles erlassen bekommen. Es gab eine Betrugsanzeige mit Beschluss vom dortigen Amtsgericht. Aber das Gericht hat nie reagiert – auch nicht nach meinen Nachfragen. Nach dem ich nun eine Versagung der Restschuldbefreiung verlangt habe, wird wieder der Beschluss ignoriert. In meinem Fall geht es um einen Betrag, für den ich über ein Jahr hart arbeiten muss. Dieses fehlende Geld tut mir richtig weh, zumal ich alt bin und nicht mehr voll arbeiten kann – und der Typ wird halt wieder so weiter machen. Das heißt nach der Restschuldbefreiung geht es munter weiter mit neuen Schulden. Mich hatte sogar ein Anwalt von ihm angerufen – dessen Worte: so einen raffinierten und dreisten Betrüger habe er in seiner Praxis noch nie erlebt. Nun das hörte ich auch von anderen Gläubigern. Ich habe leider kein Geld mehr für weitere Anwälte etc. Man ist als Gläubiger einfach dann selbst finanziell in Schwierigkeiten und hat dann keine Hilfen. Hilfen bekommen wohl nur Schuldner, egal ob diese wirklich unredlich sind oder wirklich nur Pech hatten.

  11. Kristian B.

    Hallo liebes schuldnerberatung.de Team,

    nachdem die Restschuldbefreiung nach der Privatinsolvenz meiner Mutter erteilt wurde, haben wir nun einen Bausparvertrag gekündigt in welchem eine Inkassofirma als Gläubiger eingetragen war. Nun hat die Bausparkasse das Geld der Inkassofirma überwiesen. Ist dies so korrekt?

    Mit freundlichen Grüßen
    Kristian b.

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Kristian,

      aus der Ferne und ohne entsprechende weitere Informationen können wir diese Frage nur schwerlich beantworten. Ein Anwalt kann den Fall prüfen und Sie beraten.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  12. Jurek

    Jurek
    24.Juli 2019

    Hallo,
    mein insolvenzverfaren endet nach 6 Jahren am 10 Dez. 2019. Ich habe leider kein Restschuldenbefreiung am Anfang des Verfarens gestellt da ich schlecht beraten würde. Meine Frage lautet, ob ich nachträglich den Antrag stellen kann. Danke voraus für Ihre Antwort, Jurek

  13. Nadine

    Hallo. Am 3.7. war mein Insolvenzverfahren nach 6 Jahren abgeschlossen. Wie geht es jetzt weiter? Gibt es einen Gerichtstermin oder bekomme ich einen Beschluss?

  14. Stephanie

    Hallo,

    ich habe mit Hilfe einer Schuldnerberatung einen Antrag auf Restschuldenbefreiung gestellt da sich nur 4 von insgesamt 6 Gläubigern auf einen Vergleich eingelassen haben. Die Schuldnerberatung musste leider zum 31.06.2019 schließen, deshalb können diese mir meine Fragen nicht mehr beantworten.
    Jetzt habe ich hier einen außergerichtlichen Schuldenregulierungsplan vor mir, welche mir die Summen aufzeigt, welche ich an die 4 Gläubiger zu zahlen habe. Dieser Plan ging auch an das zuständige Gericht. Muss ich nun erst auf eine Antwort vom Gericht warten oder kann ich die Tilgungsangebote schon vorab an die Gläubiger überweisen?

    Ich bedanke mich recht herzlich für Ihre Antwort!

  15. Johann

    Hallo.

    Ich habe eine Frage bezüglich der ungefähren Zeit zwischen der Wohlverhaltensphase und der Restschuldbefreiung.
    Meine wohlverhaltensphase läuft seit 25.06.2013 und endet zum 25.06.2019
    Das heißt 6 Jahre ohne besondere Änderung habe ich mich wohl erhalten.
    Meine Frage wäre kann man mit dem tatsächlichen Ende am 25.06.2019 rechnen, oder wieviel Zeit muss man noch einplanen bis die Rechtschuldbefreiung eintrifft.

    Vielen Dank.

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Johann,

      das zuständige Gericht muss über die Restschuldbefreiung entscheiden. Wann genau es zum Schlusstermin kommt, hängt unter anderem von der Auslastung des Gerichts ab.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  16. Markus

    Hallo am 14.03.2014 ist meine Insolvenz fertig . Habe aber die Kosten für den Treuhänder und die Gerichtskosten von 2000 nicht zahlen können Ich konnte eine Verlängerung beantragen . Meine frage jetzt, ist meine Insolvens beendet und meine Schulden sind jetzt erlassen worden. Und ich muss jetzt nur noch warten bis die 2000 Gerichtskosten erledigt sind oder bedeutet die Verlängerung die komplette Insolvenz?

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Markus,

      die Privatinsolvenz sollte beendet sein, Sie sind aber noch verpflichtet, die Verfahrenskosten abzutragen. Nähere Informationen erhalten Sie beim zuständigen Insolvenzgericht.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  17. Denny H.

    Habe ne frage und zwar bleibt ein titel der unterschrieben worden ist aber noch nie vor gericht statt gefunden hat bestehen nach der Insolvenz?
    Weil mein ex lebensgefährte meinte das war nur Privatinsolvenz . Ich könnte eh nix bezahlen weil ich von Grundsicherung lebe derzeit.

    Kennt sich jemand mit sowas aus

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Denny,

      ein Anwalt kann Sie beraten. Ohne weitere Details lässt sich keine Einschätzung treffen.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  18. Norbert L.

    Hallo,

    was kann ich unternehmen, da ich seit 10 Jahren aus der Privatinsolvenz draussen bin (mit Restschuldbefreiung), teilte mir meine Bank nun anfang des Jahres mit, das mehrere Titel auf meinem Pfändungsfreien Konto existieren würden (wo ich mich gefragt hatte wieso das jetzt nach 10 Jahren mir mitgeteilt wurde).

    Nach dem ich 2 von 3 Gläubiger erreicht hatte und auch die Nachfolgefirmen davon überzeugt hatte das sie Ihren Titel wegen der Restschuldbefreiung aufheben, stosse ich zur Zeit bei dem letzten Gläubiger auf Granit und es wurde mir auch schon Geld als Auskehrung an diesen überwiesen.

    Auf Telefonate, Post und E-Mails reagiert man nicht und auch die Bitte der Bank um eine Aktuelle Aufstellung wurde souverän ignoriert.

    Da ich seit 10 Jahren verheiratet bin, eine mehrfach eingeschränkte Tochter habe und selbst unter Angst und Panikattacken zu kämpfen habe bin ich langsam mit meinem Latein am Ende und weiss ehrlich nicht mehr ein noch aus.

    Können Sie mir einen Rat geben, da die Schuldenberatung von damals nicht mehr existiert und auch mein RA von damals mich in dieser Sache nicht mehr vertreten kann da er mit den Belangen der Bank sonst in Konflikt gerät.

    Vorallem traue ich mich gar nicht mein Wohngeld neu zu beantragen, da ich dann ja über meine Pfändungfreigrenze komme und jegliches zusätzliche Geld an den noch existierenden Gläubiger abgeführt wird.

    Hoffe Sie können mir einen Rat geben und an wen ich mich wenden kann.

    Mit freundlichen Grüssen

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Norbert,

      einen versierten neuen Anwalt finden Sie unter anderem über die zuständige Rechtsanwaltskammer. Dieser Anwalt kann Sie zum Vorgehen beraten.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  19. Peter

    Hallo warum muss Mann trotzdem einen Restschuldbefreiungs Antrag stellen wenn man die komplette Insolvenz Schulden und die Gerichtskosten plus Treuhänder kosten beglichen hat da hat man ja keine Restschulden mehr das verstehe ich nicht ganz

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Peter,

      im Gesetz wird dies so genannt (siehe § 300 InsO).

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  20. Peter j

    Ich habe jetzt ab diesem Monat meine kompletten Insolvenz Schulden innerhalb von ca,4jahren zurück bezahlt muss ich trotzdem noch einen Antrag auf Restschuldbefreiung beantragen und wenn ja wie lange dauert es bis ich dann vom Amtsgericht bescheid bekomme

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Peter,

      eine vorzeitige Restschuldbefreiung ist nur auf Antrag möglich. Wie lange das Gericht für eine Entscheidung benötigt, können wir nicht pauschal beantworten, da dies von verschiedenen Faktoren abhängt.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  21. uphues

    Hallo. Mir wurde die Restschuldbefreiung erteilt. Kann ich mir nun die Titel von den Gläubigern aushändigen lassen? Befinden sich diese bei dem Treuhänder?

    Mfg

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo,

      in der Regel ist eine Herausgabe möglich. Insofern diese nicht beim Insolvenzverwalter liegen, muss der Gläubiger sie herausgeben.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  22. Domi

    Guten Tag,
    am 15.01.2019 wurde mir die Restschudlbefreiung erteilt.
    Die Verfahrenskosten wurden auch erneut Gestundet ohne Ratenzahlung
    Ich habe jetzt online meine Schufa mal angesehen Fast alle Forderung haben einen erledigungsvermerk
    Forderungskonto ausgeglichen zum 15.01.2019
    jetzt habe ich aber gesehen das in der Wohlverhaltungsphase ein von mir unbekanntes Inkasso unternehmen August 2018 2 Forderungskonten in der Schufa angelegt hat.
    Da ich mit Eröffnung des Insolvenzverfahren keine neue Schulden gemacht habe sind dies bestimmt vom Inkasso Gekaufte Altschulden.
    Ich wurde aber von dem genannten Inkasso unternehmen noch nie angeschrieben.
    Habe auch den Ordner mit den alten Schreiben der Gläubiger nach gesehen
    Wie bekomme ich diese 2 Einträge weg? bzw. wie bekommen diese auch den erledigungsvermerk?
    Was kann ich tun

    1. Wagner

      Hallo, so ähnlich erging es mir auch, ich habe die SCHUFA daraufhin angeschrieben und habe der Schufa mitgeteilt dass ich nicht weiß welche Forderungen hier in der SCHUFA von mir stehen würden und ich um Klärung gebeten habe. Auch habe ich das Inkassoinstitut angeschrieben und denen mitgeteilt dass sie diese Eintragung mit sofortiger Wirkung bzw zu dem Zeitpunkt meine Restschuldbefreiung löschen sollten ansonsten würde ich mit einem Anwalt gegen diese Forderung vorgehen. Daraufhin wurde diese Forderung aus der Schufa raus gelöscht

  23. Arno

    Hallo ,meine Insolvenz endet am 9.6.2019.
    Ich musste noch nie einen jährlichen Fragebogen zur Situation ausfüllen wie ja oft beschrieben wird.
    Allerdings schicke ich Vierteljährlich meine Kontouszüge und Lohnabrechnungen zum Verwalter.
    Alle Änderungen Teile ich ihm sofort mit .
    Ist das jetzt ein Nachteil oder wirkt sich das nicht negativ auf die Restschuldbefreiung aus .

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Arno,

      das sollte sich nicht nachteilig auswirken.

      Ihr Team von schuldnerbeartung.de

  24. A.J.

    Hallo,
    mein Insolvenzverfahren wurde am 01.07.2013 eröffnet. Am 30.06.2019 endet somit dann die Wohlverhaltensphase, oder? Was ist mit der Lohnpfändung ab Juli 2019? Kann meine Chefin die Pfändung und Zahlung an den Insolvenzverwalter einfach einstellen? Oder muss Sie auf ein Schreiben/eine Erlaubnis warten?

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo A.,

      eine Einstellung der Zahlungen sollte nicht eigenmächtig erfolgen. In der Regel werden bis zum Schlusstermin Zahlungen fällig.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  25. Miko

    Hallo, am 14.09.18 sind meine 6 Jahre vorbei gewesen, mit Beschluss des AG vom 21.12.18 wurde mir die Restschuldbefreiung erteilt. Die Treuhänderin pfändet trotzdem munter weiter von meinem Gehalt. Die Rechtspflegerin vom AG hat mir zwar gesagt, die Beträge nach Stichtag 14.09.18 bekäme ich zurück, aber online gab es dazu zu viele negative Informationen, dass beispielsweise Verfahrenskosten hiervon bezahlt würden uä.
    Wie lange darf die Treuhänderin tatsächlich pfänden? Und was passiert mit dem immer noch gepfändeten Geld (monatlich mittlerweile etwa 600 Euro?)

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Miko,

      unseres Kenntnisstandes nach wird in der Regel bis zur Restschuldbefreiung gepfändet. Genaue Informationen erhalten Sie bei einem Anwalt für Insolvenzrecht.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

Hinterlassen Sie einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert