Schulden: Hilft die Verjährung Schuldnern aus der Patsche?

Das Wichtigste zur Verjährung von Schulden

Wann verjähren meine Schulden?

Gemäß § 195 BGB tritt bei Schulden eine Verjährung nach drei Jahren ein. Lesen Sie hierzu auch unseren Ratgeber über die Verjährung von Forderungen.

Zu welchem Zeitpunkt beginnt die Verjährungsfrist zu laufen?

Die Verjährungsfrist beginnt erst mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger davon Kenntnis erlangen musste.

Gibt es Situationen, in denen die Schulden erst später verjähren?

Titulierte Forderungen und Schadensersatzansprüche, die auf einer vorsätzlichen Körperverletzung beruhen, verjähren erst nach 30 Jahren.

Video zur Verjährung von Schulden

In unserem Video erfahren Sie, wann die Verjährung bei Schulden eintritt.

Wann verjähren Schulden?

Bei vielen Schulden tritt Verjährung nach drei Jahren ein?
Bei vielen Schulden tritt Verjährung nach drei Jahren ein?

Ein gelber Brief oder eine Mahnung für eine Rechnung, die gefühlt viele Jahre zurückliegt: Alte Geldforderungen sorgen verständlicherweise für Unruhe.

Doch Gläubiger können Rechnungen nicht ewig eintreiben. Oft greift der gesetzliche Schutz der Verjährung – vorausgesetzt, Sie reagieren richtig.

Die regelmäßige Verjährungsfrist von Schulden ist in § 195 BGB geregelt. Sie beträgt drei Jahre und gilt z. B. für:

  • Lohn- und Gehaltsforderungen
  • Anspruch auf Bezahlung des Kaufpreises und der Lieferung von Waren aufgrund eines Kaufvertrags
  • Handwerks- und anderen Dienstleistungen sowie deren Vergütung
  • Anspruch auf Rückzahlung der Mietkaution nach Beendigung des Mietverhältnisses

Wann beginnt die Verjährungsfrist?

Wichtig zu beachten ist, wann diese Verjährungsfrist genau beginnt. § 199 Abs. 1 BGB besagt hierzu Folgendes:

„Die regelmäßige Verjährungsfrist beginnt, soweit nicht ein anderer Verjährungsbeginn bestimmt ist, mit dem Schluss des Jahres, in dem
1. der Anspruch entstanden ist und
2.der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.“

Beispiel: Eine Geldforderung wird am 3. März 2025 fällig. Dann beginnt die Verjährungsfrist erst am 31. Dezember 2025, sodass die Forderung erst am 1. Januar 2029 verjährt.

Wichtig! Schulden bestehen trotz Verjährung weiterhin fort, sie erlöschen nicht einfach. Nur, wenn Sie sich als Schuldner ausdrücklich auf die Einrede der Verjährung berufen, kann der Gläubiger seine Forderung gerichtlich nicht mehr durchsetzen. Dafür sollten Sie ihn schriftlich darauf hinweisen, dass die Verjährungsfrist bereits abgelaufen ist. Und Sie müssen dies auch beweisen können.

Sind Sie unsicher, ob die Forderungen Ihrer Gläubiger bereits verjährt sind? Im Rahmen einer unverbindlichen Erstberatung auf www.schuldenanalyse-kostenlos.de ** können Fragen dieser Art geklärt werden.

Infografik: Beginn der regelmäßigen Verjährungsfrist

Die Infografik visualisiert, wann die regelmäßige Verjährungsfrist laut § 199 Abs. 1 BGB beginnt.
Die Infografik visualisiert, wann die regelmäßige Verjährungsfrist laut § 199 Abs. 1 BGB beginnt.

Hemmung und Neubeginn der Verjährung von Schulden

Manchmal pausiert die Verjährung oder sie beginnt komplett von vorn, sodass es deutlich länger als drei Jahre dauert, bis die Schulden verjähren. Zwei Beispiele dafür:

  1. Die Zustellung eines Mahnbescheids an den Gläubiger unterbricht die Verjährungsfrist vorübergehend. Wann diese Hemmung endet, hängt davon ab, wie das Mahnverfahren weitergeführt wird.
  2. Erkennt der Schuldner die Forderung an – beispielsweise durch eine Ratenzahlung – beginnt die Verjährung noch einmal ganz von vorn.

Wichtige besondere Verjährungsfristen für Schulden im Überblick

Doch nicht bei allen Schulden tritt Verjährung nach drei Jahren ein. Die wichtigsten Sonderfälle finden Sie in der folgenden Tabelle:

An­spruch auf …Ver­jäh­rungs­frist
Mängel­an­sprüche des Käu­fers eines mangel­haf­ten Pro­dukts2 Jahre
Schulden bei der Kranken­kasse4 Jahre
Steuer­schulden5 Jahre
Über­tra­gung des Ei­gen­tums an ei­nem Grund­stück10 Jahre
Scha­dens­ersatz auf­grund einer vor­sätz­lichen Kör­per­ver­letzung oder Ge­sund­heits­schä­di­gung 30 Jahre
Heraus­gabe­an­spruch des Ei­gen­tü­mers30 Jahre
Rechts­kräftig fest­ge­stell­te Ur­teile und An­sprüche aus voll­streck­baren Ur­kun­den30 Jahre
vorsätz­lich nicht bezahlte Kranken­kassen­beiträge30 Jahre

Wann verjähren Schulden bei Inkasso-Maßnahmen? Auch für solche Forderungen gilt die dreijährige Verjährungsfrist. Sollte allerdings ein Vollstreckungsbescheid vorliegen, beträgt die Frist 30 Jahre.

Titulierte Schulden: Verjährung erfolgt erst 30 Jahre später

Haben Sie bei der Krankenkasse Schulden, ist eine Verjährung nach vier Jahren möglich.
Haben Sie bei der Krankenkasse Schulden, ist eine Verjährung nach vier Jahren möglich.

Zu einer bedeutenden Verlängerung der Verjährungsfrist kommt es, wenn der Gläubiger einen Schuldtitel vorweisen kann.

Dies ist ein amtliches Dokument, das bestätigt, dass jemand einer anderen Partei Geld schuldet. Es berechtigt den Gläubiger, die Zwangsvollstreckung einzuleiten.

Als titulierte Forderung gelten etwa …

  • der Vollstreckungsbescheid im gerichtlichen Mahnverfahren,
  • ein gerichtliches Urteil, das den Schuldner zur Zahlung verurteilt oder
  • eine notarielle Urkunde.

Liegt ein Schuldtitel vor, verlängert beträgt die Verjährungsfrist laut § 197 BGB 30 Jahre. Gläubiger können dann also noch viel länger ihre Forderungen geltend machen. Befinden Sie sich selbst in finanziellen Schwierigkeiten und suchen einen Weg aus den Schulden? Beim Online-Schuldencheck ** erhalten Sie eine unverbindliche und kostenlose Erstberatung.

Über den Autor

Dr. Philipp Hammerich (Rechtsanwalt)
Dr. Philipp Hammerich

Dr. Philipp Hammerich promovierte nach seinem Jura-Studium bei Prof. Dr. Hoffmann-Riem (damaliger Richter am BVerfG). Sein Referendariat absolvierte er am OLG Hamburg. Seit 2007 ist er zugelassener Rechtsanwalt in Deutschland. Seine thematischen Schwerpunkte liegen u. a. in den Bereichen Privatinsolvenz und Pfändung.

Bildnachweise

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212 Kommentare zu „Schulden: Hilft die Verjährung Schuldnern aus der Patsche?“

  1. Sie

    Hallo,

    2013 habe ich eine Kreditkarte beantragt und bekommen. Diese, wegen finanzieller Probleme nie ausgeglichen. Seit 2015 auch nicht mehr benutzt. Von der Bank habe ich nie ein Schreiben bzgl. der Karte bzw. des unausgeglichenen Kredites bekommen. Auch kam nichts von einem Inkassounternehmen oder eine Zwangsvollstreckung o.ä. Zählt hier auch die Verjährungsfrist? Wenn ja, ab wann? Seit Anfang 17? Oder kann die Bank das noch geltend machen?
    MfG

    Antworten ↓
  2. Akci

    Hallo
    iich habe eine frage.ch hatte noch schulden bei Vodafone das war am 2010. Das wurde aber im jahr 2011 der Schufa mitgeteilt. Und seid dem an bin ich in Schufa. Würde es bei mir auch eine Verjâhrung der zahlung geben? Und kann ich dan aus der Schufa raus?
    Mfg
    C.A

    Antworten ↓
  3. Andrea

    Ein Vollstreckungsbescheid 10.2015 (Mahnbescheid 12.2014) der durch Umzug nicht erhalten wurde, soll
    gelöscht weden und ein neuer Vollstreckungsbescheid in 2020 an neue Adresse geschickt werden. Kann man dann Widerspruch einlegen, zählt da die Verjährungsfrist?

    Antworten ↓
  4. Lilli

    Hallo,
    es besteht aus 2010 eine Schuld, gegen die in 2010 Vollstreckungsbescheid sowie eidesstattliche Versicherung bewirkt wurde, so dass diese ja erst in 30 Jahren verjährt ist…wie verhält es sich mit den bis dato aufgelaufenen Zinsen?

    Vielen Dank für Ihre Rückmeldung
    MfG

    Antworten ↓
  5. Lilli

    Hallo,

    es besteht eine Forderung aus 2010, für die in 2010 ein Vollstreckungsbescheid sowie eidesstattliche Versicherung bewirkt wurde, so dass die Schuld ja erst nach 30 Jahren erlischt …wie verhält es sich mit den bis heute angefallenen Zinsen? Sind diese eventuell verjährt?

    Vielen Dank im voraus für Ihre Rückantwort
    MfG

    Antworten ↓
  6. Karl

    Hallo zusammen,

    ich hab eine Frage zu folgendem Fall:
    Ich habe zu einer Dienstleistung aus dem jahr 2016 eine Rechnung mit dem Erstellungsdatum 27.12.2019 erhalten. Laut Verjährungsfrist ist die Forderung erst am ende des Tages des 31.12.2019 verjährt, oder ist das Erstellungsdatum der Rechnung egal, da das Zahlungsziel über den 31.12.2019 hinaus geht und somit die Verjährungsfrist greift?
    Habe bisher die Rechnung noch nicht gezahlt, da ich erst Klarheit in dem Fall haben möchte. Zudem war die Rechnung vom 27.12.2019 auch die Erstrechnung, also es gab vorab keine Rechung/ Zahlungserinnerung/ Mahnung.
    Hat der Dienstleister nun ein Recht auf die Bezahlung, oder darf ich die Rechnung ignorieren und eine Verjährung beanspruchen?

    Antworten ↓
  7. Renate

    Das Grundsicherungsamt hat 2017 zu wenig Geld gezahlt. Das Geld war auch bewilligt, angeblich sogar überwiesen. Aber es kam bei mir nie an. 2017 hatte ich das auch reklamiert, aber keine Antwort erhalten. Kann ich das jetzt noch einfordern?

    Antworten ↓
  8. OTOM

    Moin

    Kann ein Rechtswanwalt / Inkassounternehmen noch einen Mahnbescheid erwirken, wenn eine nicht titulierte Forderung gerade verjährt ist? (Frage am 7.1. 😀 )
    oder ist mit dem Ablauf der Verjährung eine Verlängerung ausgeschlossen?

    Dnke

    Antworten ↓
    1. OTOM

      Irgendjemand ?

      Antworten ↓
  9. Fritz

    Hallo,

    ich hatte bei der b 26,825,07 Euro Schulden zum Stand vom 11.2016. So weit wie ich mich erinnere erhielt ich damals auch schriftliche Mahnungen von der in Hamburg
    Auf diese Mahnungen reagierte ich nicht, da ich den Betrag wegen Hartz4 nicht zurück bezahlen konnte, auch nicht auf Raten.
    Die bank hatte dann meine Schulden an ein Inkasso Unternehmen weiterverkauft und prompt erhielt ich von denen noch im November 2016 die erste Zahlungsaufforderung mit einem beiliegenden Schreiben zur freiwilligen Selbstauskunft (wahrscheinlich ist das das bekannte Schuldanerkenntnis?)
    Diese freiwillige Selbstauskunft unterschrieb ich zum Glück nicht. Allerdings schrieb ich denen eine einzigste Email zurück in denen ich dem Inkassobüro mitteilte, daß ich im Moment nichts zurück zahlen kann wegen Hartz4. Gilt diese zurück geschriebene Email auch als Schuldanerkenntniss?

    Wären meine Schulden also zum 01.01.2020 komplett verjährt, auch wenn ich dem Inkassobüro damals im November 2016 eine einzigste Email schrieb, welche vielleicht einem Schuldanerkenntniss gleich käme? Ist also durch diese Email die Verjährung gehemmt, oder ist ein Schuldanerkenntniss nur dann eines wenn es mit eigenhändiger Unterschrift auf Papier per Post zurück zum Inkassobüro geschickt wird?
    Auf die Email erhielt ich übrigens nur die Rückantwort, daß ich mal zurück rufen solle um die Sache mal zu besprechen, was ich aber nie tat.
    Seit dem erhielt ich nur alle 2 Monate ein automatisch erstelltes Schreiben mit der gleichen Zahlungsaufforderung, daß auch mit einer maschinell erstellten Unterschrift unterschrieben wurde. Mir wurde dann im dritten Jahr klar, daß die mich vergessen haben müssen, und dieses Schreiben zur Zahlungsaufforderung wie in einer Endlosschleife verschickt wird

    Antworten ↓
  10. MF

    Hallo.
    Wie ist dies denn mit Schulden durch Überzahlung vom Arbeitsamt. Ich habe 2011 BAföG während einer Ausbildung bekommen. Damals onnte ich diese durch Krankheit nicht weiterführen und sollte das Geld zurückzahlen. Ich habe seitdem keine Brief von denen bekommen, bis gestern. Da war ein Brief von der Arbeitsagentur mit der Zahlungsaufforderung. Verjährt dies auch?
    Mfg

    Antworten ↓
    1. schuldnerberatung.de

      Hallo,

      bitte wenden Sie sich zur Bewertung der Ansprüche gegen Sie an einen Anwalt oder eine Schuldnerberatung. Wir können den Sachverhalt an dieser Stelle nicht rechtlich einschätzen.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

      Antworten ↓
  11. Markus

    Hallo.
    Diese gesetzliche Verjährung von 3 Jahren ist eine Frechheit. Ich hab jemandem eine fünfstellige Summe geliehen privat bzw für ein firmendarlehen.

    Das Geld sollte nach 8 Wochen zurück fließen.
    Das ist ca. 10 Jahre her.
    Werde immer vertröstet dass ich das Geld kriege bzw er gerade sogar mehr benötige.

    Hab ich da absolut keine Chance mein Geld zu bekommen wegen dieser gesetzlichen frist?
    Deswegen ist alles verfallen?

    Danke
    Viele Grüße

    Antworten ↓
  12. M. S.

    Hallo,

    ich habe im Jahr 2017 erstmalig ein Schreiben eines Inkassounternehmens erhalten, welches eine Forderung aus dem jahr 2011 eintreiben möchte. Bis dato habe ich nie eine Rechnung oder ein Schreiben dies bzgl. erhalten. Im November 2018 erhielt ich dann plötzlich ein Vollstreckungsbescheid und im Januar 2019 wurde eine Titulierung erstellt. Ein Widerruf der offenen Forderung wurde an das zuständige Amtsgericht entsendet. Bis Juni 2019 habe ich nix mehr gehört. Nun erhielt ich eine Klagerücknahme vom Gläubiger, die mir das Amtgericht zuschickt kat.
    Meine Fragen lauten nun wie folgt:
    1. Verlängert sich die Verjährungsfrist automatisch um 30 Jahre, auch wenn die eigentliche Verjährung schon abgelaufen ist? (Forderung von 2011 = 2015 Ende der Verjährungsfrist; 2017 meldet sich das Inkassu Unternehmen; 2018 Titulierung)
    2. Darf die Titulierung bestehen bleiben, auch wenn es eine Klagerücknahme gibt?

    Vorab danke

    Antworten ↓
  13. Jacky

    Hallo
    Wie ist es eine Forderung nicht tituliert wird, dann nach 4 Jahren verjährt und dann nochmal nach 5 Jahren der Gläubiger einen Titel erwirkt? Also nach der Verjährung einen Volstreckungsbescheid über einen Anwalt erwirkt? Muss man wenn was verjährt ist dem Gläubiger einen Brief senden, dass er nicht mehr vollstrecken kann?
    LG Jacky

    Antworten ↓
  14. SB

    Guten Tag,
    meine Versicherung, mit der von 1984 bis 2017 diverse Versicherungsverträge bestanden haben, hatte anscheinend 1992 nach einem Kontowechsel und Umzug einige Titel gegen mich erwirkt. Den Vorgang kann ich aus meiner Erinnerung nicht mehr rekonstruieren. Zwei davon sind bisher über verschiedene Inkassounternehmen ab 2017 wieder bei mir gelandet, zuzüglich der entsprechenden Gebühren. Während des gesamten Geschäftsverhältnisses wurde ich nie auf die Ausstände hingewiesen, Prämien über das Lastschriftverfahren eingezogen und sogar nach Vertragskündigung zurücküberwiesen. Zähneknirschend habe ich die beiden Summen trotzdem beglichen, allerdings würde ich gerne evtl. angefallene weitere Schulden proaktiv begleichen um mir den Inkasso-Ärger zu ersparen. Die Versicherung kann und will mir allerdings nicht weiterhelfen, da sie ihr Forderungsmanagement ausgelagert hat und keinen Zugriff mehr auf diese Informationen hat. Auch das zuständige Amtsgericht kann mir keine Informationen über eventuell gegen mich vorliegende weitere Titel geben, ohne das Aktenzeichen.
    Meine Frage: Gibt es eine Möglichkeit herauszufinden, ob und wo noch weitere Titel gegen mich vorliegen? Oder muss ich warten, bis das nächste Inkassounternehmen anklopft?

    MFG

    SB

    Antworten ↓
  15. Daniel

    Hallo,

    ich habe heute erfahren das ich scheinbar noch Schulden bei meiner Krankenkasse aus dem Jahr 2012/2013 haben soll, das war mir nicht bewusst und wenn ich das Richtig verstanden habe sind diese Schulden doch dann mit Ablauf des Jahres 2016 „erledigt“ weil sie verjährt sind. Nun wird die Krankenkasse ja nicht einfach so auf Ihr Geld verzichten und das HZA beauftragen diese Summe bei mir einzutreiben und letztlich auch zu einer Lohnpfändung greifen.

    Kann ich die einfach mit dem Hinweis Verjährung und nicht Aufrechterhaltung durch jährliches Anschrieben abwenden?

    Grüße Daniel

    Antworten ↓
  16. Hans-Peter

    Hallo
    Ich habe mal eine Frage was Schulden angeht ich habe als junger Mann Schulde gemacht und konnte sie irgend wann nicht mehr begleichen. Darauf hin gab es natürlich Vollstreckung Bescheide und auch Besuche vom Gerichtsvollzieher usw.
    Dieses ist mittlerweile meiner Meinung nach über 30 Jahre her ich besitze leider keine Unterlagen mehr darüber.
    Was muss ich oder besser kann ich tun um erstens zu erfahren ob die 30 Jahre um sind und zweitens wenn es so ist diese Klötze los zu werde. Ohne wenn es noch nicht so weit ist schlafende Hunde zu wecken.
    Vielen Dank für ihre Hilfe!
    Gruß Peter

    Antworten ↓
  17. Ratsuchender

    Guten Tag,

    wie kann ich prüfen ob ein Inkassodienstleister tatsächlich einen Titel,gerichtliches Mahnverfahren gegen mich vorliegen hat?
    An eine Mitteilung diesbezüglich kann ich mich nämlich nicht erinnern.
    (Hauptforderung von Nov.2015)

    Uber eine kurze Info würde ich mich freuen.
    Mit freundlichen Grüßen

    Antworten ↓
  18. W

    Ich habe 2016 einen Kredit von 10000 Euro in Österreich aufgenommen. Kurze Zeit später bin ich nach Deutschland umgesiedelt. Dort habe ich anfänglich den Kredit noch weiter bedient. Allerding kamen dann einige unvorhersehbare Lebensereignisse welche mich zahlungsunfähig gemacht haben. Ich habe den Kredit dann nicht weiter abbezahlt. Bisher hat sich noch niemand gemeldet. Aus Angst das jetzt alles auf einmal fällig ist habe auch ich mich nicht gemeldet. Wie lange kann es dauern bis ich Post von der Bank erhalte Bzw wie ist das Vorgehen einer Bank in solch einem Fall. Und die wichtigste Frage was kann ich tun ?

    Antworten ↓
  19. J S

    Hallo …. folgender Sachverhalt …. meine Partnerin war 2013/2014 Arbeitssuchend. Dieses Jahr 2019 meldete sich die Krankenkasse das da noch Beiträge offen seien das sie in dem besagten Zeitraum laut Krankenkasse als Privatversicherr geführt wurde. Es kann aber nie ein Schreiben weder für Umstellung auf Privatversicherung noch irgendwelche Forderungen. Es kam auch bis jetzt nix schriftliches von der Krankenkasse, es wurde nur telefonisch mitgeteilt. Jetzt meine Frage hat die Krankenkasse denn überhaupt noch Anspruch auf die Beiträge?? Mit freundlichen Grüßen Jens S

    Antworten ↓
  20. Steffen

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    Ich habe ein Forderung des Arbeitsamtes über ein Inkasso-Unternehmen erhalten. Hauptforderung wurde festgestellt am 29.10.2009 .
    Angebliche Mahnung (nicht gerichtilich) am 15.11.2009 – die ich nicht erhalten habe. Eine titulierung liegt nach information des schreibens hier nicht vor.

    Aktuellstes Schreiben von Inkassounternehmen 01.09.2019 . In der Zwischenzeit sind keine Schreiben mit dieser Forderung eingegangen.

    Wie kann ich dem Inkasso unternehmen mitteilen, das die Forderung nach §195 BGB mit dem 31.12.2012 verjahrt ist ?

    Antworten ↓
  21. Christina

    Hallo,

    ich habe am 23.08.2019 ein Schreiben(Zahlungserinnerung) vom Inkasso Büro erhalten. Ich habe die am 10.09.2010 fällige Forderung des Jobcenters in Höhe von 283,55€ noch nicht beglichen. Laut der Forderungsaufstellung habe ich am 04.08.2016 eine Mahnung vom Jobcenter erhalten. Ich bin Mai 2016 nach Chemnitz gezogen. Vielleicht ist der Brief irgendwo gelandet, aber nicht bei mir. Ich habe jedenfalls keine Mahnung erhalten oder jemals eine Zahlungserinnerung vom Jobcenter. Die Hauptforderung ist vom 19.06.2008. Sie hatten mich halt überzahlt. So wie es immer passiert, wenn man vom Amt für eine gewisse Zeit Leistungen bezieht. Muss ich den Restbetrag bezahlen oder ist es verjährt?

    Antworten ↓
  22. Max

    Guten Tag,

    ich habe im Jahr 2012 ein Inkasso-Bescheid erhalten, und 2015 ein weiteres Bescheid des Inkasso, wobei ich allerdings seit mehreren Jahren im Ausland lebe. Verjährt so ein Mahnbescheid?

    Antworten ↓
  23. Michael

    Guten Morgen, ich habe per Mail auf die Verjährungsfrist hingewiesen. Reicht dies aus? Mail kann jederzeit ausgedruckt werden.

    Ein schönen Tag.

    Antworten ↓
    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Michael,

      das kommt auf den Einzelfall an. Auf welche Art von Schreiben haben Sie reagiert? Handelt es sich beispielsweise um einen gerichtlichen Mahnbescheid, müssen Sie ordentlich Widerspruch einlegen.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

      Antworten ↓
  24. JoDo

    Hallo,

    wie verhält es sich, wenn man eine Forderung aufgrund von Betrug (vom Mai 2015) einfordern möchte – bei drei Jahren wäre es heute verjährt, richtig?

    Zu meinem Verständnis… nur ein Mahnbescheid oder Titel kann die Verjährungsfrist aufheben/verlängern – also z.B. telefonisch oder
    über einen Messenger (nach dem Motto, wann bekomme ich mein Geld usw.) ändert nichts an der Verjährungfrist oder?

    Vielen Dank.

    Antworten ↓
  25. Sylvia

    Bekomme ich auch eine Antwort ?

    Sylvia
    5. Juli 2019 um 9:39
    Hallo,
    gegen mich gibt es einen Titel aus dem Jahr 1990.
    Bis heute wurde ich zwei oder drei Mal zur EV vorgeladen.
    Ist es richtig dass sich dadurch der Titel jedes Mal um 30 Jahre verlängert ?!

    Vielen dank für Ihre Antwort

    Antworten ↓

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