Schulden: Hilft die Verjährung Schuldnern aus der Patsche?

Das Wichtigste zur Verjährung von Schulden

Wann verjähren meine Schulden?

Gemäß § 195 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) tritt bei Schulden eine Verjährung gewöhnlich nach drei Jahren ein.

Zu welchem Zeitpunkt beginnt die Verjährungsfrist zu laufen?

Die Verjährungsfrist beginnt erst mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger davon Kenntnis erlangen musste.

Gibt es Situationen, in denen die Schulden erst später verjähren?

Ja. Liegt z. B. eine titulierte Forderung vor, beträgt die Verjährungsfrist 30 Jahre. Auch Schadensersatzansprüche, die auf einer vorsätzlichen Körperverletzung oder Gesundheitsschädigung beruhen, verjähren erst nach 30 Jahren.

Wann verjähren Schulden?

Wann bei Schulden die Verjährung eintritt, ist gesetzlich geregelt.
Wann bei Schulden die Verjährung eintritt, ist gesetzlich geregelt.

Eine Forderung von einem Gläubiger kann einen Schuldner schnell in finanzielle Bedrängnis bringen. So mancher Betroffener fragt sich in einem solchen Moment, wie er der Zahlung entgehen kann.

In einer solchen Situation mögen Schuldner vielleicht daran denken, dass gesetzliche Verjährungsfristen von Schulden ihre Rettung sein können. Ist bei Schulden die Verjährung abgelaufen, kann ein Anspruch eines Gläubigers schließlich nicht mehr eingefordert werden, oder? Die Verjährung würde dann dabei helfen, Schulden abzubauen.

Die regelmäßige Verjährungsfrist von Schulden ist § 195 BGB zu entnehmen. Sie wird auf drei Jahre festgelegt und gilt etwa für die folgenden Forderungen aus

  • Lohn- und Gehaltsansprüchen,
  • Kaufverträgen,
  • der Lieferung von Waren oder
  • Handwerks- und anderen Dienstleistungen.

Wann beginnt die Verjährungsfrist?

Wichtig zu beachten ist hierbei aber, wann diese Verjährungsfrist genau beginnt. Wurde eine Forderung etwa zum 3. März 2017 fällig, bedeutet dies nicht, dass bei den Schulden die Verjährung am 3. März 2020 eintritt. Vielmehr besagt § 199 Abs. 1 BGB Folgendes:

„Die regelmäßige Verjährungsfrist beginnt, soweit nicht ein anderer Verjährungsbeginn bestimmt ist, mit dem Schluss des Jahres, in dem
1. der Anspruch entstanden ist und
2.der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.“

In unserem Beispiel beginnt die Verjährungsfrist also erst am 31. Dezember 2017 und die Forderung ist erst am 1. Januar 2021 verjährt.

Auch wenn bei Ihren Schulden die Verjährung eingetreten ist, bedeutet das noch nicht, dass Forderungen der Gläubiger nicht mehr bestehen. Vielmehr können sie Ansprüche nicht mehr einfordern. Der Schuldner muss in einem solchen Fall schriftlich darauf hinweisen, dass die Verjährungsfrist bereits abgelaufen ist. Sind Sie unsicher, ob die Forderungen Ihrer Gläubiger bereits verjährt sind? Im Rahmen einer unverbindlichen Erstberatung auf www.schuldenanalyse-kostenlos.de ** können Fragen dieser Art geklärt werden.

Besondere Arten von Schulden und ihre Verjährung

Was ist bezüglich der Verjährung von Mietschulden zu beachten?
Was ist bezüglich der Verjährung von Mietschulden zu beachten?

Im Folgenden möchten wir uns nun mit einigen speziellen Formen von Schulden und ihrer Verjährung beschäftigen, zu denen viele Schuldner Fragen haben.

  • Mietschulden: Welche Verjährung wird angesetzt?
    Wann verjähren Mietschulden? Hier gelten die gleichen Regelungen, die wir auch schon weiter oben genannt haben. Haben Mieter also Schulden, tritt die Verjährung nach drei Jahren ein.
  • Welches Gesetz greift bei Schulden bei der Krankenkasse?
    Wann bei Schulden bei der Krankenkasse die Verjährung eintritt, ist § 25 Abs. 1 des Vierten Sozialgesetzbuches zu entnehmen. Laut diesem verjähren Ansprüche auf Beiträge in vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie fällig geworden sind. Wurden Beiträge vorsätzlich vorenthalten, tritt die Verjährung der Beiträge erst nach 30 Jahren ein.
  • Wann verjähren Schulden bei Inkasso-Maßnahmen?
    Auch wenn ein Inkassounternehmen mit der Eintreibung von Schulden beauftragt wird, gilt die dreijährige gesetzliche Verjährungsfrist. Sollte allerdings ein Vollstreckungsbescheid vorliegen, verlängert sich die Frist auf 30 Jahre.
  • Wie ist die Verjährung von Steuerschulden geregelt?
    Wann verjähren Steuerschulden? Bei dieser Art von Schulden tritt die Verjährung gemäß § 228 der Abgabenordnung (AO) nach fünf Jahren ein.

Verjährung von Schulden mit Titel: Die Frist wird stark verlängert

Schuldner sollten sich jedoch nicht zu früh freuen: Die Verjährungsfrist für Schulden kann nämlich verlängert werden. Erwirkt der Gläubiger einen gerichtlichen Mahnbescheid, setzt bei den betreffenden Schulden die Verjährung erst sechs Monate später ein.

Zu einer noch viel bedeutenderen Verlängerung der Verjährungsfrist kommt es, wenn der Gläubiger einen Schuldtitel vorweisen kann. Dies ist eine offizielle Bestätigung der schuldrechtlichen Verpflichtung des Schuldners dem Gläubiger gegenüber. Hierzu zählen etwa ein Vollstreckungsbescheid, ein gerichtliches Urteil oder eine notarielle Urkunde.

Liegt ein Schuldtitel vor, verlängert sich die Verjährung laut § 197 BGB auf 30 Jahre. Gläubiger können dann also noch viel länger ihre Forderungen geltend machen. Befinden Sie sich selbst in finanziellen Schwierigkeiten und suchen einen Weg aus den Schulden? Beim Online-Schuldencheck ** erhalten Sie eine unverbindliche und kostenlose Erstberatung.

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Über den Autor

Meike
Meike Z.

Meike erwarb ihren Master-Abschluss im Fach Linguistik an der Universität Paderborn und ist seit 2016 Teil des schuldnerberatung.de-Teams. Ihr thematischer Fokus liegt insbesondere auf unterschiedlichsten Fragestellungen rund ums Schulden- und Insolvenzrecht.

Bildnachweise

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212 Gedanken zu „Schulden: Hilft die Verjährung Schuldnern aus der Patsche?

  1. Yvonne

    Hallo,
    Mich interessiert folgender Sachverhalt…. Wenn ein in der Ehe aufgenommener Kredit nach Scheitern der Ehe vom Kreditnehmer nicht mehr getilgt wird und der Kreditnehmer privat Insolvenz angemeldet hat., darf dann der Gläubiger an den ex Ehepartner herantreten.? Die Insolvenz Zeit ist bereits abgelaufen. Bin ich verpflichtet seine Schulden abzutragen?

    1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

      Hallo Yvonne,

      haben Sie den Vertrag auch unterschrieben, haften Sie in der Regel für die Schulden – insofern Sie nach der Scheidung den Freistellungsanspruch genutzt haben.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  2. Rachel

    Hallo,
    Ich habe heute eine Forderung bekommen von einem Inkassobüro mit einer ehemaligen Forderung der Deutschen Bank.
    Ich hätte keine Antwort gegeben auf deren Schreiben vom 7.11.2012.
    Ich weiß zum ersten nicht worüber es gehen sollte und zum 2. ist dieses dann nicht auch verjährt?

    Vielen dank für ihre Antwort

    1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

      Hallo Rachel,

      Forderungen, die nicht tituliert wurden, verjähren in der Regel nach drei Jahren. Sie sollten zunächst prüfen, ob die Forderung tatsächlich berechtigt ist. Ein Anwalt kann die Unterlagen prüfen und Sie zum weiteren Vorgehen beraten.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  3. Victoria N.

    Hallo, heute habe ich eine Inkassozahlungsaufforderung mit angeblichem Vollstreckungstitel aus dem Jahr 2011 erhalten. Ich war jedoch von 2010 bis 2017 nicht in Deutschland wohnhaft und wusste somit überhaupt nichts von dieser titulierten Forderung. Wie kann ich nun vorgehen, prüfenn ob dies überhaupt stimmt oder welche Rechte habe ich?

    Danke im Voraus.

    MfG

    1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

      Hallo Victoria,

      bei allen Rechtsfragen empfiehlt sich die Beratung durch einen Anwalt. Dieser kann die Unterlagen prüfen und Sie zum weiteren Vorgehen beraten.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  4. Marcel G.

    Hallo, habe eine Forderung von der T. mit dem gläubigervertreter Rechtsanwälte S. von 2011 und einen Schuldtitel der ist von 2003.
    Ich kann keinen Kontakt zu S. aufbauen um eine Aktuelle Forderung anzufordern, weder per Post oder per Fax und per Email auch nicht!
    Ich möchte die Forderung bezahlen und meinen Schuldtitel wieder haben, was kann ich da noch machen??
    und wie verhält es sich mit der Verjährung?

    1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

      Hallo Marcel,

      titulierte Forderungen verjähren nach 30 Jahren. Ein Anwalt kann Sie zum weiteren Vorgehen beraten.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  5. Vangelis

    Hallo, war bis 2009 selbststaendig und als mir alles ueber den kopf gewachsen ist habe ich alles stehen gelassen und bin mit der Familie nach griechenland gezogen. Ich hatten schulden bei der Bank , krankenkasse, F.A, stadt. Irgendwann2016 hat die stadt mein grundstueck versteigert und den erloes einkassiert.
    Wollte fragen falls ich nach deutschland zurueck will, habe ich was zu befuehrchten ? Werden evt schulden (Bank,krankenkasse,F.A) verjaert? Muss ich evt wenn ich ein Bank konto eroeffne und ein Job finde mit Kontopfaendung rechnen. Hatte 2008 stadesamtlichen eid geleistet.

    Danke.

    1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

      Hallo Vangelis,

      liegt ein Titel vor, verjähren Schulden erst nach 30 Jahren. Dann können weiterhin Zwangsvollstreckunsgmaßnahmen durchgeführt werden.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  6. Alicha K

    Hallo habe einen Mahnbeecheid bekommen das ich meinem damaligen Fitness Studio noch Geld schulde obwohl die Mitgliedschaft im Jahre 2013 mit einer abzahlung jeden Monat beendet wurde. Muss ich diesen Betrag noch zurück zahlen oder gilt dieses Recht mit der Verjährung dafür auch ?

    1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

      Hallo Alicha,

      in der Regel verjähren Schulden nach drei Jahren, wenn keine titulierte Forderung vorliegt. Wie es sich in Ihrem Fall verhält, kann ein Anwalt oder eine Schuldnerberatungsstelle prüfen.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  7. Rainer

    Hallo,

    ich werde schon seit 2004 in unregelmäßigen Abständen von einer Inkassofirma wegen angeblicher Nutzung einer Telefonhotline zur Zahlung aufgefordert.
    Jetzt wird mit Stellung eines Strafantrages gedroht. Ein gerichtlicher Mahnbescheid wurde nie erwirkt. Wenn ich es richtig verstanden habe ist längst die Verjährung eingetreten unabhängig davon, ob überhaupt ein Vertrag zustande gekommen ist. Sehe ich das richtig?

    Viel Dank.

    1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

      Hallo Rainer,

      liegt keine titulierte Forderung vor verjähren Schulden in der Regel nach drei Jahren.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  8. Heiko

    Hallo liebes Schuldenberatungsteam,

    ich habe eine Internetseite, die monatlich 15€ Hostinggebühren nach sich zieht, welche der Webhoster per Lastschrift monatlich einzog.

    Nach einer Rückbuchung vor ca. 10 Jahren, erfolgte keine weitere Lastschrift des Webhosters. Ich habe nun Sorge, dass er irgendwann mit einer Forderung von 10 Jahre á 12 Monate á 15 € = um die 1800€ Ecke kommt.

    Ist die Sorge berechtigt, oder kann er ohne Titel nur die letzten 3 Jahre zurückfordern?

    Freundliche Grüße

    1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

      Hallo Heiko,

      liegt keine titulierte Forderung vor, verjähren Schulden in der Regel nach drei Jahren.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  9. Martin S.

    Hallo liebes Schuldnerberatungsteam,

    unsere Kinder gehen auf eine Privatschule (M.) diese bucht i.d.R. den Schulbeitrag ab. seit einem Jahr wird der Beitrag nur nach meiner Aufforderung abgebucht. Jetzt seit 4 Monaten nicht mehr.

    Frage : Wie lange hat die Schule Möglichkeit und das Recht das Geld zurück zufordern? Auch 3 jahre?

    M.S.

    1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

      Hallo Martin,

      liegt keine titulierte Forderung vor, sollte eine Verjährung nach drei Jahren eintreten.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  10. Heiko

    Guten Tag,
    ich habe eine Frage… Ich hatte einen Vertrag bei W., welcher im Nov. 2011 gekündigt wurde und die Kündigung auch bestätigt wurde. Angeblich sollen noch Restforderungen in Höhe von ca. 50 € angefallen sein, womit ein Inkasso Unternehmen 2012 beauftragt wurde.
    Die Forderung halte ich für nicht Rechtens.
    Jetzt sendet mir dieses Inkasso Unternehmen alle paar Jahr eine neuen „Kontoauszug“ mit immer höheren Gebühren und Zinsen. Einen gerichtlichen Mahnbescheid gibt es nicht, nur dieses Schreiben der Inkasso Firma.

    Ist die Forderung verjährt?
    Wie sollte ich mich verhalten?

    Vielen Dank
    Heiko

    1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

      Hallo Heiko,

      ist die Forderung nicht tituliert, sollte sie nach drei Jahren verjährt sein. Ein Anwalt kann Sie zum weiteren Vorgehen beraten.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  11. K. Holzer

    Frage. In 9 Jahren endet meine 30 Jahres Frist. Wenn innerhalb dieser Frist ein Pfändbares Einkommen bei mir festgestellt wird, endet die Pfändung dann mit Ablauf der 30 Jahresfrist? Und was ist dann mit Kontopfändungen?

    1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

      Hallo K.,

      die Pfändung sollte dann unter normalen Voraussetzungen durchgeführt werden. Nähere Informationen erhalten Sie bei einem Anwalt oder einer Schuldnerberatungsstelle.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  12. Jan

    Ich habe heute einen Mahnbescheid bekommen über einen Kredit aus dem Jahr 2010. Bis 2011 habe ich die raten gezahlt, dann konnte ich aus privaten Gründen die raten nicht mehr aufbringen. Ich habe seitdem weder Zahlungsaufforderungen noch irgendwelche andere Schreiben bekommen. Vor ungefähr sechs Jahren habe ich ein Schreiben von einem Anwalt mit einer Forderung bekommen. Ich habe geantwortet, dass ich die Forderung nicht begleichen kann. Seitdem habe ich nie wieder was von dem Anwalt gehört. Greift hier die Verjährungsfrist von drei Jahren?

    1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

      Hallo Jan,

      grundsätzlich gilt Folgendes: Rückzahlungsforderungen von Banken aus Krediten unterliegen der dreijährigen Verjährungsfrist, wenn die Bank nach Kündigung bzw. Fälligstellung keine Mahnung geschrieben hat. Ein Anwalt kann die Unterlagen prüfen und Sie zum weiteren Vorgehen beraten.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  13. Patrick

    Hallo liebes Team,

    Ich habe mal eine Frage an euch. Ich lebe seit 5 Jahren, fast 6 im Ausland und war in der Zeit nicht mehr in Deutschland. Leider habe ich in meiner Jugend durch Hartz 4 etc viele Probleme mit Geld gehabt. Meine Frage ist eigentlich nun, wenn ich zurueck fliegen wuerde, wie gross ist die Gefahr am Flughafen verhaftet zu werden bei Privatschulden ? Kann ich mich irgendwo informieren, evtl ueber einen Anwalt ob ich Probleme bei der Einreise bekommen wuerde ?

    Und wenn man nicht im Land ist und keine Mahnbescheide und Titel erhalten kann, wie sieht es dann mit der Verjaehrung aus ?

    1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

      Hallo Patrick,

      wie Sie dem oben stehenden Text entnehmen können, verjähren Schulden nach drei Jahren. Diese Frist verlängert sich auf 30 Jahre, wenn eine titulierte Forderung vorliegt. Ein Anwalt kann Ihren Fall prüfen und Sie dann zum weiteren Vorgehen beraten.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  14. Sabrina K.

    Hallo,

    ich habe eine Forderung (geplatzter Kredit aus 2006) über knapp 21.000 erhalten. Es liegt noch kein Titel vor. Ich war lange auf postalischem Wege nicht zu erreichen. Vor einem Monat bekam ich dann aber wieder eine Mahnung über den oben genannten Betrag.

    Greift hier die Verjährungsfrist?

    Vielen Dank!

    1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

      Hallo Sabrina,

      in diesem speziellen Fall sollte ein Anwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht die Unterlagen prüfen. Er kann Sie zum weiteren Vorgehen beraten.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  15. josef h.

    ich habe ein Problem mit der S. hatte bis 2000 ein Konto da es kam aber kein Geld mehr drauf und jetzt nach 18 jahren wollen sie von mir 1150.-euro Konto gebüren ist das rechtens??

    1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

      Hallo Josef,

      aus der Ferne und ohne Einsicht in die entsprechenden Unterlagen lässt sich nur schwer ein Urteil abgeben. Ein Anwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht kann die Unterlagen prüfen und Sie zum weiteren Vorgehen beraten.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  16. Karlheinz S.

    Hallo. Ich habe jetzt einen Vollstreckungstitel erhalten, datiert mit Eingangsstempel vom 23.07.2018 beim zuständigen GV. Der Titel resultiert aus einer Ursprungsforderung aus dem Jahre 1981. Zwischenzeitlich wurde der damalige Ersttitel immer wieder mal erneuert. Der letzte, vor dem jetzigen Eingangsstempel, resultiert aus dem Jahr 1988 mit Datum 06.07.1988. Meine erste Frage dahingehend lautet nun wie folgt: Ist der Titel verjährt? Meine zweite Frage ergänzend dazu; Wenn ja, wie kann ich dann die Verjährung beantragen und so eine drohende Pfändung und Abgabe der Vermögensauskunft verhindern?

    1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

      Hallo Karlheinz,

      eine titulierte Forderung verjährt grundsätzlich nach 30 Jahren. Dabei ist jedoch zu beachten, dass die Verjährungsfrist erst mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger davon Kenntnis erlangen musste, beginnt. Ein Anwalt kann Sie nach Durchsicht der Unterlagen zur Rechtslage und zum weiteren Vorgehen beraten.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  17. carmen

    Hallo, ich habe eine Forderung von einem Inkassounternehmen erhalten aus dem Jahre 2012.
    Ich habe bei W. angeblich eine noch offene Rg. aus 2012 und da dass unternehmen in Konkurs gegangen ist . das unternehmen wurde dann wieder von einem anderen Unternehmen weitergeführt und jetzt erst bekommen ich ein Schreiben und dan n direkt vom Inkasso. ist diese Forderung nicht verjährt. ?
    Danke

    1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

      Hallo Carmen,

      grundsätzlich verjähren Schulden nach drei Jahren. Liegt jedoch eine titulierte Forderung vor, verlängert sich die Frist auf 30 Jahre. Ein Anwalt kann Ihren Fall prüfen und Sie zum weiteren Vorgehen beraten.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  18. Renate

    Hallo,
    Ich habe einen Vollstreckungsbedcheid vom Jahr 2010 bekommen (Krankenhaus Rechnung vom 2007) gesammt Forderungen von über 18,000 Euro. Ich kann mich nicht erinnern weswegen ich im Krankenhaus war. Habe Original Rechnung verlangt, die haben mir aber nur Kopie von dem Titel zugeschickt. Was kann ich denn tun? Bevor ich was bezahle, möchte ich doch gerne wissen wofür ich bezahlen soll/muss.

    Mit freundlichen Grüßen
    Renate

    1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

      Hallo Renate,

      ein Anwalt kann Sie zum weiteren Vorgehen beraten.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  19. Vanessa

    Einen schönen guten Tag,

    ich habe heute Post von einer Versicherung bekommen. Im Jahre 2002 hat diese angeblich als Versicherer Ersatz für einen Dispokredit geleistet. Die Forderung ist entstanden am 21.11.2002. Das konnte ich dem heutigen Schreiben entnehmen. Ich habe bis zum heutigen Zeitpunkt keinerlei Kontoauszüge, Briefe oder Mahnbescheide bekommen. Im Schreiben werde ich aufgefordert,, die ausstehende Forderung zu begleichen bzw. mich mit denen in Verbindung zu setzen, um einen Tilgungsplan zu erstellen. Die Sache ist 16 Jahre her. Es wurde kein Titel erwirkt. Gilt für die Versicherung ebenfalls die Verjährungsfrist von 3 Jahren? Im Schreiben werde ich darauf hingewiesen, dass deren Forderung erst nach 30 Jahren ab Fälligkeit verjährt. Geht doch nur mit einem Titel dachte ich? Als Zusatz haben sie mir angedroht, sollte ich mich in 14 Tagen nicht gemeldet haben, werden sie das gerichtliche Beitreibungsverfahren fortsetzen.
    Fälligkeit wäre hier der 21.11.2002 – zum Ende des Jahres 2002 beginnt die Verjährung dann. Die Forderung müsste doch am 01.01.2006 verjährt sein, oder irre ich mich?

    Viele Grüße
    Vanessa G.

    1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

      Hallo Vanessa,

      grundsätzlich gilt auch bei Versicherungen die dreijährige Verjährungsfrist gemäß § 195 BGB. Liegt ein Titel vor, verlängert sich diese auf 30 Jahre. Wie es sich in Ihrem Fall genau verhält und wie Sie nun vorgehen sollten, klären Sie am besten mit einem Anwalt.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  20. Johanna

    Hallo

    Ich hab einen Brief von der GEZ bekommen, hierin ist der GEZ aufgefallen, das Beiträge aus 2013 und 2014 nicht gewählt sind. Gilt hier auch eine Verjährung von 3 Jahren? In der ganzen Zeit, bis heute ist keine Mahnung hierzu geschrieben worden

    Danke für eine kurze Info.

    1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

      Hallo Johanna,

      die Verjährung der Ansprüche richtet sich nach den Regelungen des BGB. Damit tritt nach drei Jahren eine Verjährung ein. Die Frist beginnt jedoch erst zum Ende des Jahres, in welchem der Anspruch entstand. Zum weiteren Vorgehen sollten Sie sich von einem Anwalt beraten lassen.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  21. Andy

    Hallo,
    Im Jahr 2009 habe ich ein Geschäftskonto eröffnet was im Jahr 2010 auf meinen Sohn überschrieben wurde. Der Betrieb sollte sein Einstieg in die Selbständigkeit mal sein. Leider wurde ich Krank und alle meine Firmen sind in die Insolvenz gegangen. Alle Betreibe wurden abgemeldet und aus dem Handelsregister gestrichen. Internetseiten geschlossen.
    Die Schuldbefreiung ist mittlerweile erteilt worden und ich bin Schuldenfrei. Jetzt trat der Fall auf, das ein Kto noch bei meinem Sohn in der Schufa aufgetaucht ist. Diese wollen jetzt anfragen, ob das Kto noch existiert oder nicht. Da es auf meinen Sohn lief, kann es sein, dass es noch existiert ?
    Ich habe seid dem Jahr 2012 überhaupt nicht mehr von der Bank gehört. Keine Post, keine Auszüge, Keine Bescheide. Auch mein Sohn nicht.
    Sofern das Kto noch existiert und wer weiss…wo dieses Kto nun steht,…kann uns da was passieren ??

    1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

      Hallo Andy,

      ob das Konto noch existiert, können Sie bei der entsprechenden Bank in Erfahrung bringen. Inwiefern das vorhandene Guthaben noch Auswirkungen haben könnte, lässt sich aus der Ferne und ohne genaue Einsicht in Ihren Fall nicht pauschal beantworten. Ein Anwalt für Insolvenzrecht kann Sie beraten.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  22. Benani

    Ich habe von August 2014 eine Rechnung mit Abmahnung von mehr 1000 Euro wegen meine Sohn 10 Jahre alte damals in Computers herunterladen gespielt und nach heute 18.05.2018 mir gekommen eine Frist Forderungen Abmahnung mit Zinsen mehr von 2758 Euro .was sollte machen bitte ich brauche Hilfe. Danke

    1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

      Hallo Benani,

      wurde ein gerichtlicher Mahnbescheid beantragt, wird die Verjährung gehemmt. Ein Anwalt kann Sie zum weiteren Vorgehen beraten. Wir dürfen an dieser Stelle keine kostenlose Rechtsberatung anbieten.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  23. Andy

    Guten Tag,
    ich habe ein Brief mit der Forderung vom 14.07.2007 von einem Anwalt bekommen, also knapp 11jahre später und wollte auf diesem Wege fragen ob ich was dagegen machen kann. Es ist leider titulierte Forderung. Es ging um ein Film der ausgeliehen wurde und nicht abgegeben worden ist.
    Das ich das bezahlen muss ist mir klar, jedoch möchte ich wissen ob ich was gegen die Zinsen machen kann. Aus der Forderung kann ich entnehmen dass 2007 sich die Forderung auf 595€ belief ich soll jetzt aber mit Zinsen und dem ganzen Rest 1980€ bezahlen.
    Meine frage ist ob ich was dagegen machen kann, Zinsen usw.?
    Wieso kommt die Forderung erst nach 11 Jahren ?

    Mit freundlichem Gruß

    Andy

    1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

      Hallo Andy,

      warum die Forderung erst jetzt kommt, lässt sich nur vom Auftraggeber beantworten. Da eine titulierte Forderung vorliegt, verjähren die Schulden erst nach insgesamt 30 Jahren. Machen Sie Schulden, müssen Sie Verzusgzinsen zahlen. Nähere Informationen und Ratschläge zum weiteren Vorgehen erhalten Sie bei einem Anwalt.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  24. J Kie

    Hallo,
    ich habe eine Mahnung aus Italien für eine angebliche Rechnung aus 2012 erhalten. Wie ist das mit der Verjährung? In D wären es 3 Jahre, in Italien 10. Was gilt?
    Besten Dank für eine Info,

    1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

      Hallo J.,

      in der Regel sollten die italienischen Fristen greifen.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  25. Ch. F.

    Hallo und guten Tag!
    Ich habe einen Brief von einem Rechtsanwalt bekommen, der im Auftrag der deutschen P. AG Schulden aus einer Kontoüberziehung Mangels Kontodeckung einfordert. Die Hauptforderung ist vom 29.12.2003. Bestehst die Möglichkeit, das dieses Schulden längst verjährt sind?

    Freundliche Grüße

    1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

      Hallo Ch.,

      wie Sie dem obigen Text entnehmen können, gilt eine dreijährige Verjährungsfrist, die mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist, beginnt. Sollte die Bank jedoch titelsichernde Maßnahmen vorgenommen haben – etwa einen Vollstreckungsbescheid oder einen gerichtlichen Titel erwirkt haben – dann verlängert sich die Frist auf 30 Jahre. Gleiches gilt, wenn Sie ein Schuldanerkenntnis zur Vermeidung eines Feststellungsurteils abgegeben haben.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

      1. M.P.

        Woher weiss man, ob die Bank einen entsprechenden Vollstreckungsbescheid oder einen gerichtlichen Titel erwirkt hat???

        1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

          Hallo M.P.,

          Sie werden darüber informiert. Der Bescheid muss Ihnen nachweislich zugegangen sein.

          Ihr Team von schuldnerberatung.de

    2. Carmen

      Guten Tag,
      Habe nach 12 Jahre einen Brief Von der Bank bekommen mit einenVollstreckungsbescheid vom 3.9.2002. Es sind Schuld von meinen ersten Ehemann und ich habe die Vollstreckung nie bekommen und lebe jetzt in Italien.
      Was könnte ich jetzt machen?
      Vielen Dank

      1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

        Hallo Carmen,

        wir dürfen an dieser Stelle keine kostenlose Rechtsberatung anbieten. Ein Anwalt kann Sie zum weiteren Vorgehen beraten.

        Ihr Team von schuldnerberatung.de

    3. Gerhard

      Guten Tag!

      Ich habe eine Rechnung per Email vom K. bekommen. Es handelt sich um eine Rechnung von 2013 von A1. Ich habe keine Rechnungen bekommen und diese Rechnung kommt sehr überraschend, da ich nicht mal weiss wie so ein Betrag zustande gekommen ist. Ist das mit den 3 Jahren verjährt?

      Mit freundlichen Grüßen

      Gerhard

      1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

        Hallo Gerhard,

        die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre. Liegt eine titulierte Forderung vor, verlängert sich die Frist auf 30 Jahre.

        Ihr Team von schuldnerberatung.de

      2. Petra

        Hallo. Ein Gläubiger hat 1988 einen schuldtitel über meinen verstorbenen mann und mich erwirkt. Die Summe der schuld war damals 2600 dmark. In all den Jahren wurde immer wieder über den Gerichtsvollzieher geld eingezogen von mir. Es waren ungefähr 7000 Euro die ich zahlte. Nun will das Inkassounternehmen die horrende summe von 21000 Euro von mir. Was kann ich tun?

        1. schuldnerberatung.de

          Hallo Petra,
          bitte wenden Sie sich an eine Schuldnerberatungsstelle.

          Ihr Team von schuldnerberatung.de

          1. Hahn

            P. H. Ich habe heute, am 9.6.2020 Post bekommen von der Justiz Inkasso die wollen 75.00 Euro von 2006 und 67,00 Euro von 2008 haben obwohl ich 2010 in der privat Insolvenz gegangen bin die haben sich die ganzen Jahre nicht gemeldet und jetzt auf einmal muß ich das bezahlen?

    4. Michael

      Gegen mich besteht aus dem Jahr 1993 ein VB einer Kreditkartenbank, nebst festgesetzten Zinssatz.Forderung ist schon lange an ein Inkasso verkauft worden.

      Seit dem mehrmal EV abgegeben.

      Nun meine Frage, unterliegen die Zinsen die nach dem Titel anfallen der regelmäßigen Verjährung §195 nach 3 Jahren?

      Speziell einrede der Verjährung?
      Lg

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