Wegen Schulden ins Gefängnis: Droht Betroffenen eine Haftstrafe?

Das Wichtigste zum Haftbefehl wegen Schulden

Kann man wegen Schulden ins Gefängnis kommen?
Nein, heutzutage wird niemand nur wegen seiner Schulden eingesperrt. Haben Schuldner Rechnungen oder die Raten für einen Kredit nicht bezahlt, droht keine Inhaftierung. Ihr Gläubiger muss dann versuchen, seine Ansprüche auf zivilrechtlichem Wege durchzusetzen. Unser Tipp: Haben Sie Schulden und suchen nach einem Weg, diese bestmöglich loszuwerden? Auf www.schuldenanalyse-kostenlos.de ** erhalten Sie eine kostenlose und unverbindliche Erstberatung.

Aber es gibt doch so etwas wie Erzwingungs- oder Beugehaft wegen Schulden. Was genau bedeutet das?

Eine Haft wegen Schulden kann angeordnet werden, wenn ein Schuldner sich weigert, die Vermögensauskunft – früher eidesstattliche Versicherung genannt – abzugeben. In diesem Fall wird von einer Erzwingungshaft bzw. Beugehaft wegen Schulden gesprochen.

Wann ist es noch ausnahmsweise möglich, dass ein Schuldner ins Gefängnis kommt?

Außerdem können Schulden zu einem Haftbefehl führen, wenn jemand eine Geldstrafe, die von einem Strafgericht verhängt wurde, nicht zahlt. Eine Haftanordnung bei Schulden droht auch, wenn diese z. B. auf einem Eingehungsbetrug oder einer anderen Straftat beruhen.

Kann man wegen Schulden verhaftet werden?

Was passiert bei einem Haftbefehl wegen Schulden?
Was passiert bei einem Haftbefehl wegen Schulden?

Häufig rutschen Betroffene unverschuldet in die Schuldenfalle: Verlieren sie plötzlich ihren Job oder kommt es zur Trennung vom Partner, werden Verbindlichkeiten, die zuvor ohne Schwierigkeiten bezahlt werden konnten, zum großen Problem.

Können Schuldner offene Rechnungen oder die monatlichen Raten für die Kfz- oder Baufinanzierung nicht mehr bezahlen, befürchten viele von ihnen, dass sie wegen ihrer Schulden ins Gefängnis müssen. Doch kann die Polizei tatsächlich einen Haftbefehl erlassen wegen Schulden?

Die gute Nachricht lautet: Die Annahme, dass Personen, die ihre Schulden nicht bezahlt haben, im Knast landen, ist falsch. Allein wegen der Anhäufung von Schulden kann in Deutschland kein Schuldner im Gefängnis landen.

Dies ist im Protokoll Nr. 4 zur Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten vom 16. September 1963 in § 1 festgehalten. Dort heißt es:

Niemandem darf die Freiheit allein deshalb entzogen werden, weil er nicht in der Lage ist, eine vertragliche Verpflichtung zu erfüllen.

Das bedeutet jedoch nicht, dass in Deutschland niemand wegen offener Schulden ins Gefängnis kommen kann. Vielmehr müssen manche Betroffene im Zusammenhang mit ihren Schulden mit einem Haftbefehl rechnen. In welchen Situationen dies genau der Fall ist, erklären wir im Folgenden.

Wenn keine Vermögensauskunft erfolgt: Ins Gefängnis wegen Schulden?

In den Knast wegen Schulden? Das kommt nur in bestimmten Fällen vor.
In den Knast wegen Schulden? Das kommt nur in bestimmten Fällen vor.

Kann ein Gläubiger eine titulierte Forderung vorweisen, hierzu gehören etwa Gerichtsurteile oder Vollstreckungsbescheide, kann er einen Gerichtsvollzieher einschalten, wenn sich der Schuldner weiterhin weigert, die offenen Forderungen zu begleichen.

Der Gerichtsvollzieher ist dann dafür zuständig, dafür zu sorgen, dass die gerichtliche Entscheidung durchgesetzt wird. Hierdurch möchte der Gläubiger erreichen, dass er das ihm zustehende Geld vom Schuldner erhält. Doch was geschieht, wenn der Betroffene weiterhin nicht zahlt? Muss er dann befürchten, dass er wegen seiner Schulden ins Gefängnis kommt?

Hierzu kann es durchaus kommen. In vielen Fällen möchte der Gerichtsvollzieher eine Abnahme der Vermögensauskunft – früher eidesstattliche Erklärung genannt – durchführen. Diese soll den Gläubiger darüber informieren, wie viel Geld beim Schuldner zu holen ist.

Weigert sich der Schuldner jedoch, die nötigen Angaben zu machen, kann das zuständige Gericht einen Haftbefehl erlassen – nicht wegen der Schulden, sondern aufgrund der Weigerung der Abgabe der Vermögensauskunft. Wichtig: Hierbei handelt es sich nicht um einen strafrechtlichen Haftbefehl. Nur der Gerichtsvollzieher kann ihn vollziehen, außerdem wird keine Fahndung ausgeschrieben.

Es gilt also: Wer seine Schulden nicht bezahlt, muss den Knast fürchten, wenn er sich weigert, eine Vermögensauskunft abzugeben. Diese Erzwingungshaft kann maximal sechs Monate dauern. Bei Abgabe der Vermögensauskunft während dieser Zeit wird der Schuldner jedoch sofort entlassen.

Möchten Schuldner eine solche Haftstrafe wegen Schulden umgehen, kommen sie um die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung bzw. Vermögensauskunft nicht herum. Übrigens: Während der Erzwingungshaft werden die Schulden nicht vermindert. Demnach können Betroffene ihre Schulden nicht im Knast absitzen. Welche Möglichkeiten Sie haben, Ihre Schulden abzubauen, können Sie im Rahmen einer kostenlosen Online-Schuldenanalyse ** erfahren.

Haftbefehl bei Schulden: Möglich, wenn eine Geldstrafe verhängt wurde

Was ist ein Haftbefehl? Bei bestimmten Schulden droht Betroffenen das Gefängnis.
Was ist ein Haftbefehl? Bei bestimmten Schulden droht Betroffenen das Gefängnis.

Ein weiterer Grund, der dazu führt, dass eine Person wegen ihrer Schulden ins Gefängnis kommen kann, liegt vor, wenn eine Person von einem Gericht zu einer Geldstrafe verurteilt wurde, diese jedoch nicht zahlt.

Hierzu kommt es etwa, wenn der Betroffene wegen begangener Fahrerflucht vor Gericht stand und dieses entschieden hat, dass er eine Geldstrafe in Höhe von mehreren Tagessätzen zahlen muss. Kommt er der Zahlungsaufforderung nicht nach, kann ein Haftbefehl wegen seiner Schulden bei der Staatsanwaltschaft erlassen werden.

Hierbei handelt es sich um eine sogenannte Ersatzfreiheitsstrafe. Wurde der Betroffene etwa zur Zahlung von zehn Tagessätzen verurteilt, so muss er, wenn er nicht zahlt, wegen seiner Schulden zehn Tage ins Gefängnis.

Droht Betroffenen, die Schulden beim Finanzamt haben, ein Haftbefehl? Die Behörde reagiert in der Regel sehr schnell und veranlasst bestimmte Vollstreckungsmaßnahmen. Ein gerichtlicher Beschluss ist hierzu nicht nötig, eine Mahnung reicht bereits aus. Ein Haftbefehl ist jedoch nicht zu befürchten.

Wegen Schulden in den Knast: Verurteilung aufgrund von Betrug

Wegen Schulden ins Gefängnis: Bei Betrug ist dies durchaus möglich.
Wegen Schulden ins Gefängnis: Bei Betrug ist dies durchaus möglich.

Zuletzt gibt es noch eine dritte Situation, in der Personen wegen angehäufter Schulden ins Gefängnis kommen können. Dies ist die Möglichkeit, wenn ihnen Betrug vorgeworfen wird. Hierzu kann es kommen, wenn jemand einen Kauf tätigt, jedoch vorher schon weiß, dass er das Geld für die Rechnung nicht bezahlen kann oder will.

Handelt er vorsätzlich, ist dies ein strafbares Vorgehen – nämlich Betrug. Die Folgen werden in § 263 Abs. 1 des Strafgesetzbuches (StGB) wie folgt beschrieben:

Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Wenn sich eine Person also eines Betruges strafbar macht, kann sie wegen der angehäuften Schulden ins Gefängnis kommen. Die Freiheitsstrafe kann bis zu fünf Jahre betragen. Laut § 263 Abs. 2 StGB gilt sogar, dass schon der Versuch strafbar ist.

Damit es so weit kommen kann, muss der betroffene Gläubiger Anzeige erstatten. Die Staatsanwaltschaft nimmt dann die Ermittlungen auf. Verhärtet sich der Verdacht, landet der Fall vor Gericht und der Schuldner kann entsprechend verurteilt werden.

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Wegen Schulden ins Gefängnis: Droht Betroffenen eine Haftstrafe?
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Über den Autor

Meike
Meike Z.

Meike erwarb ihren Master-Abschluss im Fach Linguistik an der Universität Paderborn und ist seit 2016 Teil des schuldnerberatung.de-Teams. Ihr thematischer Fokus liegt insbesondere auf unterschiedlichsten Fragestellungen rund ums Schulden- und Insolvenzrecht.

Bildnachweise

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74 Gedanken zu „Wegen Schulden ins Gefängnis: Droht Betroffenen eine Haftstrafe?

  1. Melli

    Hallo
    Ich habe eine Frage diese betrifft mein Schwager. Er ist seid einen Jahr geschieden und hat Schulden durch die Beziehung weshalb er auch bei der Schuldnerberatung ist. Das Problem ist er hatte mit dem Firmenwagen ein Unfall mit Personenschaden wurde angezeigt wegen fahrlässiger Körperverletzung…Anklage deswegen wurde fallen gelassen dennoch muss er Schmerzensgeld an dem Opfer zahlen. Wir haben ihn geraten den Brief bei der Schuldnerberatung abzugeben da er aber sehr unzuverlässig ist was das angeht würde mich interessieren was ihm im schlimmsten Fall passieren kann. Da er laut Urteil ja schon 2 mal hätte zahlen müssen dies aber nicht passiert ist.
    Hoffe um schnelle Antwort. Lg

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Melli,
      bitte wenden Sie sich diesbezüglich an die Schuldnerberatung oder einen Anwalt für Schulden.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  2. Markus

    Die Beugehaft nicht zu vergessen, wenn man ein Bußgeld nicht bezahlt. Da kann man auch nicht absitzen, muss also später immer noch zahlen.

    Und Bußgelder drohen beinahe für jeden Furz, den niemand etwas anzugehen hat. Bestes Beispiel ist die Bußgeldvorschrift der Bauordnung. Diese Krake von einem Staat will einem sogar noch bis ins kleinste und ohne Rücksicht auf Kosten und Mühe vorschreiben, wie man zu leben hat, auf seinem eigenen Grund. Auch wenn man nicht vor hat, andere mit rein zu ziehen. Krank!

  3. Markus

    Hallo
    Die Kosteneinziehungsstelle der Justiz will von mir noch 370 Euro für die Prozesskosten (wegen Strafbefehl 600 Euro, der bereits abgezahlt ist). Ich beziehe aber jetzt Grundsicherung und bin nicht imstande zu zahlen.
    Was können sie dann gegen mich unternehmen? was droht mir? Beugehaft?

    Markus

  4. Mohamad

    Hallo alle zusammen.
    Ich habe Schuld für otto 500000€
    Und kann leider nicht mehr bezahlen
    Wie wird es denn weiter geht ?
    Gehe ich ins Knast?

  5. T.S.

    Hallo, ich habe ca. 2.000€ Schulden und war auch schon 1. mal bei einer Vermögensauskunft, allerdings konnte ich die monatliche Rate nicht zahlen da mein Konto gepfändet worden ist, ich hab einmal vergessen zu einem weiteren Termin zu gehen da ich es einfach übersehen habe wegen zu vieler Briefe.
    Habe bald noch einen Termin zu den ich zu 100% gehen werde! Habe gesehen das Sie nun einen Haftbefehl gegen mich haben.
    Droht mir trotzdem Gefängnis?
    Ich habe es 1 mal verpeilt und bin bereit die Schulden monatlich zu begleichen, oder ist es nun zu spät für mich?
    Bitte um schnelle Antwort
    Danke

    1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

      Hallo T.,

      weigern Sie sich, eine Vermögensauslunft abzugeben, kann es zu einer Erzwingungshaft kommen.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  6. Mahdi

    Hallo
    Ein Ausländer hat keine deutsche Staatsangehörigkeit, keine deutsche Adresse, und jetzt lebt in Ausland (europäisch Land) aber hatte in Deutschland gewohnt, und ihre Schulden wurden einem Inkassobüro abgegeben. Der Betreffende wird wegen ihre Schulden nach Deutschland nicht zurückkehren. Was kann passieren, wenn er nach 6 Monaten Nichtabgabe der Vermögensauskunft? Muss er in den deutschen Kanst gehen? Kann seine Heimat für Deutschland ausliefern? Was kann in diesem Fall passieren?

    1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

      Hallo Mahdi,

      unter Umständen kann ein internationaler Haftbefehl erlassen werden.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  7. Maurius A.

    Hallo Liebes Team,
    Ich habe einen „guten Freund “ Geld ausgeliehen. Er zahlt sein Schulden nicht zurück.
    Da ich ihm auf freundschaftliches Basis Geld ausgeliehen habe ausser WhatsApp Nachrichten Beweise , nichts in der Hand.
    Er meldet sich nicht mehr , kein Kontakt und kein Geld. ich muss selber meine Rechnungen zahlen und brauche auch Geld.
    Ich möchte gerne mein Geld zurück .
    Was würden Sie mir empfehlen ? was wäre die beste Lösung ?

    1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

      Hallo Maurius,

      rechtliche Beratung erhalten Sie bei einem Anwalt. Dieser kann beurteilen, welcher Weg Erfolgschancen bietet.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  8. Berisha

    wenn eine Person von einem Gericht zu einer Geldstrafe verurteilt wurde, diese aber nicht gezahlt hat und im Gefängnis landet. Kann man eine Kaution zahlen und die Person rauskaufen. Also den offenen Betrag zahlen der nicht beglichen wurde.

    1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

      Hallo Berisha,

      das ist in der Regel möglich.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  9. Lea

    Hallo,
    ich habe von meinen Freundeskreis mitbekommen, dass der Bruder sehr viele Schulden macht auf den Konto von seinen Eltern. Sie haben ihn schon mehrfach angezeigt, allerdings macht die Polizei nichts wegen mangelnden Beweisen.
    Jetzt hat der Vater einen Haftbefehl vorliegen, da er diese Rechnungen von ihm nicht bezahlt hat.
    Kann er wirklich dafür ins Gefängniss kommen, obwohl er selbst nichts damit zutun hat? Würde es etwas bringen einen Anwalt einzuschalten?

    1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

      Hallo Lea,

      wie dem oben stehenden Text zu entnehmen ist, droht nur in ganz bestimmten Fällen eine Haftstrafe wegen Schulden. Grundsätzlich ist in Fällen dieser Art die Beratung durch einen Anwalt zu empfehlen.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  10. Martina

    Meine Tochter und ihr Mann machen immer wieder Schulden. Der Gerichtsvollzieher war auch schon da. Und die haben sich an nichts geholten. Jetzt will er rechtlich Schritte einkleiden. Die haben Kinder können die ins Gefängnis kommen.

  11. Mike

    Hallo zusammen hab mal eine Frage hab eine Geldstrafe vom Gericht bekommen von 2500€ konnte sie aber nicht bezahlen und mir wurde gesagt das ich jetzt ein Haftbefehl habe und 50 Tage setzte absitzen muss, jetzt meine Frage da ich berufstätig bin und mein Chef mich Auch nicht kündigt und dann wieder weiter arbeiten lassen wird wer zahlt mein Lohn in der Zeit wo ich in Haft bin gibt es da eine Reglung bitte sehr dringend um antwort.
    Danke im Voraus

    1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

      Hallo Mike,

      bei kurzen Haftstrafen wird das Arbeitsverhältnis in der Regel ruhend gestellt. Es besteht dann weiter, ohne dass Sie eine Lohnzahlung erhalten.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  12. B.

    ICH BIN EIN KRANKEN MENSCH ( SCHISOPREMIE ) UND IN AUGUST 2016 AUS GESUNDCHEITLICHEN GRUNDEN BIN ZUM MEINE ELTERN IN AUSLAND GEREIST UM MICH DORT ZU BEHANDELT .JENOCH IN DEUTSCHLAND HABE ICH 5000 EURO SCHULDEN.ICH MOCHTE ZURUCK NACH DEUTSCHLAND ABER HABE ANGST DAS ICH INS GEFENGNIS MUSS.
    BITTE UM HILFE
    MFG
    DARIUSZ

    1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

      Hallo Dariusz,

      wie Sie dem obigen Text entnehmen können, müssen Sie nur in besonderen Fällen mit einer Haftstrafe rechnen – etwa, wenn Ihnen Betrug nachgewiesen wird.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  13. Annika

    Hallo. Ich habe ein Problem jetzt. Habe heute einen Brief wegen meinen zahnärztlichen Behandlung vom Amtsgericht einen Brief erhalten mit der Aufforderung zur vermögensauskunft und einen Haftbefehl angeheftet. Ich gehe natürlich zum angegebenen Termin und mache diese Auskunft. Möchte es natürlich auch abzahlen. Aber meine Sorge besteht der Haftbefehl dann weiter? LG A.G.

    1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

      Hallo Annika,

      es ist davon auszugehen, dass Sie einen Hinweis darüber erhalten haben, dass die Nichtabgabe der Vermögensauskunft zu einem Haftbefehl führen kann. Kooperieren Sie, müssen Sie nicht mit Haft rechnen.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  14. Gülden

    Hallo,

    Geldstrafe gegen Körperverletzung und kann mir das Geld nicht leisten. Kann mir vielleicht eine Stelle hilfen..

    1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

      Hallo Gülden,

      Sie haben unter anderem die Möglichkeit, eine Ratenzahlung zu beantragen. Hilfe erhalten Sie bei einer Schuldnerberatungsstelle.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  15. Christiane

    Hallo,
    vor 2 Jahren sind ich in Schwierigkeiten wegen einer Schidung mit meinen 2 Kindern. Dann bot mich einen Freund seine Hilfe mit 10 000 Euros für die Gerichtskosten usw. und meinte ich soll zurückzahlen sobald ich es wieder kann. Ein paar Monate danach, hatte ich deine Eindruck, er wollte mehr von mir als nur eine Freundschaft und ich nahm dann Abstand von ihm. Ich war immer klar, dass er seinen Geld zubekommt sobald ich wieder finanziell stabil bin. Seit ein paar Monate hat er angefangen mich emails und Briefe zu senden mit Förderung auf sofortige Rückzahlung. Ich hatte dann einen Ratenzahlung mit ihm vereinbart was eigentlich gerade noch nicht möglich ist. Vor kurzem hat er ein Inkasso Firma eingeschaltet, die mich nun mit Gerichtsverfahren droht! Ich habe einen Kredit bei der Bank beantragt, um diese Summe zurückzuzahlen, die vor kurzem verweigert worden ist. Ich habe ihm das Dokumente der Bank gesendet für die Transparenz und er meinte wir sehen uns vor Gericht. Ich weiss nicht mehr was ich tun soll! Welche Risiken gehe ich da ein? Bitte um Rat. Danke Christiane

    1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

      Hallo Christiane,

      grundsätzlich ist hier wichtig, was genau vereinbart wurde. Dazu empfiehlt es sich, dass ein Anwalt die Unterlagen prüft. Dieser kann Sie dann zum weiteren Vorgehen beraten. Auch eine Schuldnerberatungsstelle kann unter Umständen helfen.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  16. Manne

    Hallo, habe ein grosses problem.
    Habe knapp 3,500 wegen verschiedenen sachen wie fahren ohne führer schein usw darüber hinaus 30.000 credit. Hab meine freundin verloren und wohnung auch. Will mein leben jetzt neu beginnen und würde gerne wissen ob ich befor ein haftbefehl kommt. Vorzeitig in haft gehen kann. Mit mein leben nach dem offenthalt nochmal von vorne starten kann

    1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

      Hallo Manne,

      vor einem Haftbefehl ist dies in der Regel nicht möglich.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  17. Gitti

    Hallo, der Vollzugsbeamte des Finanzamtes droht mit Türöffnung und Haft wegen eine Forderung der Bußgeldstelle. Es gab keine gerichtliche Verurteilung, wo finde ich die nötige Gesetzeslage? Es war ja eine Ordnungswidrigkeit und keine Straftat.
    Die Gerichtskasse möchte wegen der Überprüfung und Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand Kosten von mir. auf dem Beschluss des Landgericht stand aber das das Verfahren Kostenfrei ist wegen falscher Rechtsmittelbelehrung. Wie ist hier die Rechtslage?
    MfG Gitti

    1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

      Hallo Gitti,

      grundsätzlich kann wegen eines unbezahlten Bußgeldes wegen einer Ordnungswidrigkeit zwangsvollstreckt werden. Aus der Ferne und ohne Prüfung der Unterlagen lässt sich in diesem Fall nur schwer eine Einschätzung abgeben. Ein Anwalt kann den Fall prüfen und Sie zum weiteren Vorgehen beraten.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  18. Monika R.

    Nachbarn haben ein Notwegerecht über mein Grundstück erstritten. Für mich ein Fehlurteil, da sie zu ihrem Grundstück eine Zuwegung zur öffentlichen Straße haben. Sie weigern sich Notwegerente zu zahlen und haben mir schon 10 Anzeigen auferlegt mit Lügen. Nun habe ich mein Tor verschlossen. Der Notweg konnte 76 Tage nicht genutzt werden. Es folgte eine Verhandlung.. Ich wurde zur Strafe zu 760 € verurteilt. Kann ich nicht zahlen…und nun??? Bin fix und fertig!!!

    1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

      Hallo Monika,

      wir dürfen an dieser Stelle keine kostenlose Rechtsberatung anbieten. Ein Anwalt kann Sie zum weiteren Vorgehen beraten.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  19. Kevin. S

    Hallo Habe eine Frage, und zwar habe ich eine Rechnung von der Landesoberkasse B. bekommen von1.100euro .
    Sind Verfahrenskosten,muss ich jetzt Angst haben das ich in Haft muss wenn ich nicht zahlen kann?.Danke Grüße

    1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

      Hallo Kevin,

      wie Sie dem oben stehenden Text entnehmen können, droht eine Haft nur, wenn Sie eine Geldstrafe nicht zahlen, Sie sich weigern, eine Vermögensauskunft abzugeben, oder Ihnen Betrug vorgeworfen wird.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  20. Nenad

    Hallo…habe frage….da ich schulden von 1300 euro habe für fernsehen gebühr und zahle jetzt in raten kann ich in gefängnis gehen?reist oft nach Croatien da ich dort wohne.mfg Nenad

    1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

      Hallo Nenad,

      wie Sie dem oben stehenden Text entnehmen können, droht Ihnen nur in wenigen Fällen eine Haftanordnung. Dies wäre etwa der Fall, wenn Ihnen Betrug vorgeworfen wird. In Ihrem Fall sollte in der Regel keine Haft drohen.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

      1. Sascha

        Hallo, ein RA verlangt von mir 3063,29€
        Nur habe ich bei diesem Versandhaus nie was bestellt,
        Da ich dieses Versandhaus nicht kenne,
        Ich musste deswegen schon öfter die Eidenstatliche ablegen, da der Gerichtsvollzieher mir keine Beweise wie Vertrag also Kaufvertrag von diesem Versandhaus vorliegen.
        Was kann ich tun um dagegen anzugehen die Sache ist aus dem Jahr 1997

  21. Mario F.

    Hallo zusammen
    Ich hatte gestern Besuch vom Gerichtsvollzieher weil mir vorgeworfen wurde die Kfz steuern 2017 in Höhe von knapp 200€ nicht bezahlt zu haben desweiteren waren noch angeblich Rechnungen offen für Grundsteuer,Hundesteuer u ein nicht abgemeldetes Fahrzeug. Die geforderte summe beträgt zusammen mit Gebühren jetzt knapp 1000€.leider habe ich nur ein geringes Einkommen und das Geld nicht u pfändbares war gestern auch nichts.Außerdem hatte ich letztes Jahr im Mai schon die eidesstattliche Versicherung abgegeben und habe dies dem gestrigen vollzieher auch vorgelegt. Trotzdem droht er mir wegen der sache mit der Kfz Steuer schuld mit Haftbefehl? Darf er das?u muss ich bei nicht Zahlung der gesamten Forderung wirklich ins Gefängnis? Hoffe auf baldige Antwort Mfg Mario F.

    1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

      Hallo Mario,

      eine Haftstrafe droht in der Regel nur, wenn Ihnen Betrug nachgewiesen wird (z. B. Steuerhinterziehung). Ein Anwalt oder eine Schuldnerberatungsstelle kann Sie dazu beraten, wie Sie nun am besten vorgehen.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

    2. William

      Ein Freund ist in Afrika und muss 20000€ für Hotel zahlen. Ist selbstständig und hat ein Firma und wartet drauf auf seine Dokumente die das Hotel beschlagnahmt bis er die Rechnung zahlt..Er kann die Firma nicht öffnen ohne seine Dokumente.. wie kann er das Geld zahlen ohne in seiner Firma zu arbeiten?

  22. Wiggle

    Ich habe einige teure gegenstände via amazon pay bestellt und leider auch teilweise sammelbestellungen für freunde mitbestellt welche nicht bezahlt haben. Nun schulde ich amazon ca 7000 euro. Ich habe dies einmal mit meiner mutter besprochen und sie meinte das es betrug ist. Ich hatte aber die absicjt zu bezahlen war nur am ende über die größe überrascht.

  23. Hannelore L.

    Ich bin Kanadierin und das Finanzamt in Deutschland hat eine nachzahlung von $ 14,000 Euro Steuern von mir gefordert. Ich bin 70 Jahre alt und wohne in Edmonton Kanada. Ich habe nur meine rente zur verfuegung und sonst kein anderes vermoegen. Ich moechte gerne mein Enkel noch einmal in Berlin besuchen. Droht mir haft oder andere probleme wenn ich nach Berlin fuer einen Monat besuchen komme. Ich waehre sehr dankbar fuer eine Antwort oder sonstige informationen.
    Herzlichen Gruss
    hannelore L.

    1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

      Hallo Hannelore,

      Haft droht nur in bestimmten Fällen: wenn Ihnen Betrug vorgeworfen wird, Sie eine Geldstrafe nicht bezahlt haben oder Sie sich geweigert haben, die Vermögensauskunft abzugeben. Ein Anwalt in Deutschland kann die Sachlage prüfen und Sie dann zum weiteren Vorgehen beraten.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  24. Joachim s.

    Sehr geehrte
    Damen und Herren,
    ich habe Schulden ca 1500 Euro auf den Namen meiner Frau gemacht nun steht meine fFau d.h.ich vor dem Offenbarungseid,
    meine fFau weiß aber von der ganzen Sache nichts i sol lauch so bleibeni ch kann die Schulden zum 1.Oktober auch bezahlen!
    Ich denke ich lasse den Termin beim Geichtsvollzier am 16.9.2018 verstreichen und mache dann eine Selbstanzeige bei der Polizei ist das richtig so?
    Joachim S.

    1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

      Hallo Joachim,

      wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung anbieten, Ihnen also nicht zu gewissen Schritten raten oder Ihnen davon abraten. Ein Anwalt oder eine Schuldnerberatungsstelle kann Sie zum weiteren Vorgehen beraten.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  25. Alexander L.

    Hallo ich habe 7000euro mir wird mit Haft gedroht. Ich brauche hilfe. Ich heisse Alexander L. und bin 29jahre alt. Freue mich auf eine Antwort

    1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

      Hallo Alexander,

      Sie sollten sich schnellstmöglich an eine professionelle Schuldnerberatungsstelle wenden. Dort kann Ihnen geholfen werden.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

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