Hartz 4: Schulden abbauen trotz Arbeitslosigkeit?

Wichtig! Zum 1. Januar 2023 wurde in Deutschland das Bürger­geld eingeführt. Dieses ersetzt das Arbeitslosengeld 2 (Hartz 4).

Das Wichtigste zu Hartz 4 & Schulden

Wo bekomme ich einen Kredit, um trotz Hartz 4 meine Schulden bezahlen zu können?

Ein Darlehen kann vom Jobcenter gewährt werden, wenn dem Hartz-4-Empfänger aufgrund von Mietschulden die Wohnungslosigkeit droht. Auch für Schulden beim Strom- oder Gasversorger ist ein solches zinsloses Darlehen möglich.

Werden meine Schulden bei der Berechnung des Regelbedarfs für Hartz 4 berücksichtigt?

Nein, Schulden werden nicht auf Hartz 4 angerechnet. Diese Sozialleistung dient allein zur Deckung des Lebensunterhalts.

Was kann ich noch tun, um meine Schulden loszuwerden?

Verbraucher, Arbeitslose und andere Privatpersonen können unter Umständen Privatinsolvenz beantragen. Dies gilt jedoch nur, wenn sie vorher erfolglos versucht haben, sich mit ihren Gläubigern über die Schuldenbereinigung zu einigen.

Weitere Ratgeber über Hartz 4:

Ist ein Darlehen vom Jobcenter für Schulden möglich?

Trotz Hartz 4 Schulden tilgen – ist das möglich?
Trotz Hartz 4 Schulden tilgen – Ist das möglich?

Schulden zu bezahlen ist mit Hartz 4 kaum möglich. Für Betroffene ist es fast aussichtslos oder zumindest sehr schwierig, mit diesem geringen Einkommen ihre Schulden abzubauen. Denn die Hartz-4-Leistungen reichen gerade einmal, um den alltäglichen Lebensbedarf zu decken. Für die Abzahlung von Schulden ist dann kein Geld mehr übrig.

Beim Bezug von Hartz 4 finden Schulden keine Anrechnung. Mit anderen Worten: Schulden wirken sich nicht auf den Regelsatz dieser Sozialleistung aus. Denn aus dieser Leistung sollen Betroffene ihren Lebensunterhalt bestreiten. Die Leistungen für Wohnung und Heizkosten werden gesondert bewilligt, soweit sie angemessen sind.

Schulden beim Vermieter? Zinsloses Darlehen bei drohender Wohnungslosigkeit

Wenn Sie arbeitslos sind und Schulden beim Vermieter haben, kann ein zinsloses Darlehen vom Jobcenter Sie vor der drohenden Wohnungslosigkeit schützen. Hartz-4-Empfänger können dieses beantragen und damit ihre Verbindlichkeiten ausgleichen. Das 2. Sozialgesetzbuch (SGB II) sieht eine solche Möglichkeit vor, wenn z. B. wegen Mietschulden Wohnungslosigkeit droht.

Konkret heißt es in § 22 Absatz 8 SGB II:

Sofern Arbeitslosengeld II für den Bedarf für Unterkunft und Heizung erbracht wird, können auch Schulden übernommen werden, soweit dies zur Sicherung der Unterkunft oder zur Behebung einer vergleichbaren Notlage gerechtfertigt ist. Sie sollen übernommen werden, wenn dies gerechtfertigt und notwendig ist und sonst Wohnungslosigkeit einzutreten droht. Vermögen nach § 12 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 ist vorrangig einzusetzen. Geldleistungen sollen als Darlehen erbracht werden.“

Unter Umständen kann das Jobcenter auch ein Darlehen gewähren, wenn ein Hartz-4-Empfänger Schulden beim Stromanbieter hat. Weil der entsprechende Dienstleister bei Schulden auch den Strom abstellen kann, könnte in diesem Fall ein Härtefall vorliegen, insbesondere wenn Kinder oder ältere Menschen davon betroffen sind.

Nach der Rechtsprechung gibt es ein Darlehen vom Jobcenter auch für Schulden beim Stromanbieter.
Nach der Rechtsprechung gibt es ein Darlehen vom Jobcenter auch für Schulden beim Stromanbieter.

So hat z. B. das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen das Jobcenter in Münster dazu verpflichtet, einem Hartz-4-Bezieher ein vorläufiges Darlehen zu gewähren, damit dieser seine Strom- und Gasschulden in Höhe von ungefähr 3000 Euro ausgleichen konnte (Beschluss vom 13.5.2013, Az. L 2 AS 313/13 B ER).

Ob auch bei Ihnen ein solcher Härtefall vorliegt, können Sie auf schuldenanalyse-kostenlos.de ** prüfen lassen – die Erstberatung ist unverbindlich und kostenlos.

Schulden beim Jobcenter nach gewährtem Darlehen

Das vom Jobcenter gewährte Darlehen muss in der Regel zurückgezahlt werden. Das heißt, Betroffene, die mithilfe eines Darlehens vom Jobcenter ihre Schulden abbezahlen, gehen zunächst einmal eine neue Verbindlichkeit ein, um alte Schulden zu bezahlen.

Auf den ersten Blick wirkt dies wie eine neue, zusätzliche Belastung. Dennoch hat dieses Darlehen einige Vorteile:

  • Sie können die Wohnungs- bzw. Obdachlosigkeit abwenden, indem sie die Kündigung des Vermieters verhindern. Denn mithilfe des Darlehens können Sie die bestehenden Mietschulden tilgen.
  • Da dieses Darlehen vom Jobcenter für Schulden zinslos gewährt wird, entstehen Ihnen keine neuen Kosten durch Zinsen.

Hartz 4: Schulden abzahlen durch Privatinsolvenz?

Bezieher von Hartz 4 können kaum Schulden abbauen, sodass sich die Frage stellt, ob die Privatinsolvenz für sie ein gangbarer Weg ist. Weil am Ende des Verfahrens in der Regel eine Restschuldbefreiung steht, ist dies für zahlungsunfähige Schuldner eine verlockende Alternative. Dieser Weg ist jedoch nicht ganz einfach. Betroffene müssen einige Herausforderungen meistern.

Vor allem die folgenden Aspekte sollten Betroffene bedenken, bevor sie sich entscheiden, Insolvenz zu beantragen:

  • Privatinsolvenz kann nicht sofort beantragt werden. Der Schuldner muss erst versuchen, sich außergerichtlich mit seinen Gläubigern über die Bereinigung seiner Schulden zu einigen. Erst wenn dieser Versuch scheitert und eine geeignete Stelle (z. B. ein Anwalt oder eine anerkannte Schuldnerberatungsstelle) dies bescheinigt, kann er die Eröffnung der Privatinsolvenz beantragen.
Insolvenzschuldner müssen während des gesamten Verfahrens ihren Obliegenheiten nachkommen. Verstoßen sie gegen diese Pflichten, so riskieren sie die Versagung der Restschuldbefreiung. Was diese Obliegenheiten alles beinhalten und wie weit Sie gehen, erfahren Sie im Rahmen einer kostenlosen und unverbindlichen Erstberatung auf schuldenanalyse-kostenlos.de **.
Bezieher von Hartz 4 können ihre Schulden durch eine Privatinsolvenz regulieren.
Bezieher von Hartz 4 können ihre Schulden durch eine Privatinsolvenz regulieren.
  • Arbeitslose Schuldner müssen sich unter anderem mit allen Kräften um einen neuen und angemessenen Arbeitsplatz bemühen. Wird ihnen ein zumutbarer Job angeboten, dürfen sie diesen nicht ablehnen. Außerdem müssen Insolvenzschuldner z. B. das Gericht und den Insolvenzverwalter über jeden Wohnsitz- und Arbeitsplatzwechsel informieren.
  • Das Gericht eröffnet das Privatinsolvenzverfahren nur, wenn das Vermögen des Schuldners voraussichtlich dafür ausreicht, um die Kosten dieses Verfahrens abzudecken. Wenn es zu dem Schluss kommt, dass das vorhandene Vermögen hierfür nicht ausreicht, weist es den Antrag auf Eröffnung der Privatinsolvenz mangels Masse ab.
  • Der vorbenannte Punkt macht bereits deutlich: Auch eine Privatinsolvenz kostet Geld. Hierunter fallen die Kosten des Gerichts und des Insolvenzverwalters, und die des Rechtsanwalts, wenn ein solcher beantragt wurde. Dieser Geldfaktor mag auf den ersten Blick nachteilhaft sein. Andererseits winkt nach dem Verfahren die Aussicht auf die Befreiung aller Schulden.
  • Diese Restschuldbefreiung bezieht sich aber nur auf Altschulden, die Gegenstand des Verfahrens waren. Neue Schulden bleiben hingegen bestehen. Deswegen sollten Betroffene möglichst keine neuen Verbindlichkeiten eingehen, um das Ziel der Privatinsolvenz – ein neues schuldenfreies Leben – nicht zu gefährden.

Schulden und arbeitslos: Nicht den Kopf in den Sand stecken!

Nicht selten ist gerade die Arbeitslosigkeit ein Grund für die eigene Überschuldung. Auch wenn diese Situation eine starke Belastung darstellt, heißt es jetzt, einen kühlen Kopf zu bewahren. Bestimmte Vorkehrungen können helfen, weitere Schulden zu vermeiden oder wenigstens die eigene Situation zu stabilisieren.

Wichtig ist jetzt, dass Sie handeln und nicht den Kopf in den Sand stecken. Denn ignorierte Post und andere Vermeidungsstrategien können Ihre Situation noch verschärfen. Im Folgenden haben wir einige Tipps für Sie zusammengestellt, die Ihnen helfen sollen, das Schlimmste zu verhindern. Auf Schuldencheck ** gibt es eine kostenlose. unverbindliche Erstberatung zu Ihrer Situation und Ihren Möglichkeiten.

Überblick über Einnahmen und Ausgaben

Hartz 4 und Schulden? Verschaffen Sie sich zuerst einen genauen Überblick über Ihre Einnahmen und Ausgaben.
Hartz 4 und Schulden? Verschaffen Sie sich zuerst einen genauen Überblick über Ihre Einnahmen und Ausgaben.

Verschaffen Sie sich einen Überblick über ihre derzeitige wirtschaftliche Situation. Stellen Sie Ihre Einnahmen und Ausgaben gegenüber und arbeiten Sie mit einem Haushaltsplan. Bei Zahlungsverbindlichkeiten kann es nützlich sein, diese zu priorisieren und zu klären, welche Zahlungen Ihre Existenz sichern.

  • Miete, Strom und ähnliche Nebenkosten müssen immer zuerst abgedeckt werden. Anderenfalls droht Ihnen die Kündigung durch den Vermieter, sodass Sie ohne Wohnung dastehen. Oder aber der Stromanbieter dreht die Versorgung ab.
  • Unterhaltsleistungen gegenüber Kindern oder anderen Angehörigen richten sich grundsätzlich nach der eigenen finanziellen Situation. Unterhaltspflichtige Personen können sich wegen einer Anpassung der Unterhaltshöhe an die zuständige Behörde wenden.
  • Achten Sie darauf, dass Ihr Konto möglichst immer gedeckt ist und Sie nicht in den Soll-Bereich abrutschen. Anderenfalls droht Ihnen eine Sperrung des Kontos, wenn Sie es zu stark oder zu oft überziehen.

Neue Schulden und Dispo-Kredit vermeiden

Ein Dispo-Kredit mag verlockend sein. Allerdings sind die Zinsen hierfür immens hoch und lassen auf lange Sicht die Schulden noch ansteigen. Die Belastung durch diesen Kredit kann die Situation auf Dauer verschlimmern.

Neue Anschaffungen sollten wohl überlegt sein. Gehen Sie möglichst keine neuen Verbindlichkeiten ein. Insbesondere von Kaufverträgen mit kleinen Ratenzahlungen ist abzuraten, weil Schuldner hier schnell den Überblick verlieren können.

Raus aus den Schulden mithilfe einer Schuldnerberatung

Wenn Sie bereits verschuldet sind, kann Ihnen eine z. B. eine staatliche Schuldnerberatung weiterhelfen. Sowohl Städte und Gemeinden als auch Wohlfahrtsverbände bieten eine solche kostenlose Beratung an. Hier sind jedoch oft lange Wartezeiten in Kauf zu nehmen. In diesem Fall kann auch ein Rechtsanwalt weiterhelfen. Dessen Beratung ist zwar mit Kosten verbunden. Diese entfallen jedoch, wenn Ihnen ein Beratungshilfeschein bewilligt wird.

Insbesondere in folgenden Fällen sollte so schnell wie möglich professionelle Hilfe in Anspruch genommen werden:

  • Miete, Gas und Strom können nicht mehr bezahlt werden.
  • Die monatlichen Ausgaben übersteigen das monatliche Einkommen.
  • Sie können Ihre Rechnungen nicht mehr bezahlen und haben schon Mahnungen erhalten.
  • Ihr Dispositionskredit ist ausgeschöpft, wenn nicht gar überzogen.
  • Ihnen droht eine Lohn- oder Gehaltspfändung.
  • Ihnen wurde ein Mahn- und Vollstreckungsbescheid zugestellt.
  • Der Gerichtsvollzieher hat sich bei Ihnen angekündigt.

Auch wenn es Ihnen unangenehm ist, Ihre finanzielle Situation vor anderen offenzulegen: Die Schuldnerberatung ist eine gute Unterstützung und der erste Schritt in Richtung eines schuldenfreien Lebens. Sie hilft Ihnen, einen Überblick über Ihre Finanzen zu bekommen und einen Haushaltsplan aufzustellen. Sie kann unter Umständen auch außergerichtlich mit Ihren Gläubigern über die Schuldenbereinigung verhandeln und Ihnen bei der Beantragung der Privatinsolvenz helfen, wenn diese Einigung scheitert.

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Über den Autor

Franziska
Franziska L.

Seit 2017 verstärkt Franziska das Redaktionsteam von schuldnerberatung.de. In ihren Texten vermittelt sie Wissen rund um Schuldenabbau, Finanzen sowie Verbraucherschutz und beantwortet Fragen zur Insolvenz und Zwangsvollstreckung. Entsprechendes Fachwissen bringt sie aus ihrer juristischen Ausbildung mit.

Bildnachweise

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18 Gedanken zu „Hartz 4: Schulden abbauen trotz Arbeitslosigkeit?

  1. Monika

    Habe schon seit einigen Jahren einen Kredit laufen. Als ich den Kredit aufgenommen habe, hatte ich einen unbefristeten Job,der sehr gut bezahlt war. Leider ist vor einem Jahr mein damaliger Chef, mit seiner Familie ausgewandert,so das ich meinen Job verlor. Seit dem habe ich einen Teilzeitjob und Aufstockung vom Jobcenter. Leider kann ich auch aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr so arbeiten wie früher.Vom Jobcenter untersucht. Ich habe versucht mit meinen alten Kreditraten über die Runden zu kommen ,aber es wird immer schwieriger und da ich wohl auch weiterhin so wenig verdienen werde,versuche ich jetzt eine Möglichkeit zu finden,die Raten zu verkleinern. Leider bietet mir meine jetzige Bank nur kleinere Raten für ein Jahr an. Aber das hilft mir nicht weiter. Denn wenn ich jedes Jahr einen neuen Kreditantrag mache,da kostet. Was kann ich machen. Bekomme ich irgentwo eine Umschuldung mit Aufstockung. 500 Brutto Gehalt/ 731 Euro Aufstockung…Kreditsumme 14900 Euro

    1. Anonymus

      Hallo!

      Bin Hartz4-Empfänger und mir wurde durch einen Betreuer in einer Jobcenter-Maßnahme ein Kredit über 12.000 Euro angehängt. Er hatte sich dafür meine Unterschrift erschlichen. Die Kreditsumme befindet sich nicht mehr auf meinem Konto. Jetzt muss ich dafür monatliche Raten in Höhe von 150 Euro bezahlen. Eine Kündigung des Kredits möchte ich vermeiden, da ich bei einer Pfändung nicht meine Wertgegenstände verlieren möchte. Gibt es hier eventuell Möglichkeiten, gegen das Jobcenter vorzugehen bzw. Unterstützung einzufordern?

  2. Demirkiran

    Hallo ich war vor 10 jahre vor hier von jop center bei mir mehr geld gesendet ich bin nich sicher aber heute bei mir von zoll amt hat pfändung gemacht was kann ich machen 3550.48 euro schulden ich krige zu zeit von jop center 750 euro und ich arbeite teil zeit 450 euro gesamt 1200 euro imuss ich bezahlen
    Können Sie mir für Diese tema helfen
    LG

  3. Wahl

    Hallo ich hab mal eine frage ich muss vom Harz 4 360€ im monat an Kredit bez . Kann ich diese zurück stornieren da mir ja nicht mehr bleibt zum leben. Danke

  4. Brigitte

    Hallo und guten Abend,

    Ich Habe die Kündigung meines Dispos bekommen.

    Besteht die Möglichkeit ein zinsloses Darlehen beim Jobcenter zu beantragen?
    Lg

  5. Thorsten

    Hallo,

    Da das Einkommen bei Hartz 4 quasi immer unter der Pfändungsgrenze liegt kann im Grunde auch nichts passieren oder?
    Es liegen Schulden von ca 8000 – 10000 Euro vor.
    (Krankenkassen, ehemaliger Vermieter etc) Leider entstehen gerade weitere Kosten die ich nicht bezahlen kann (z.b Strom/ Handy) Ich werde in meinem Leben leider kein höheres Einkommen mehr haben. Im Grunde kann mir dann also auch bei weiteren Schulden nichts passieren. Oder sehe ich das falsch?

    Lg

  6. Adolf

    Hallo
    Ich bekomme Hartz 4, habe 9000 Euro Schulden,ein Bekannter würde mir 10000 Euro schenken. kann ich mit dem Geld meine Schulden begleichen.
    10000 Euro würden ja unter Freibetrag fallen.Da ich auf keinem Konto ein Guthaben habe.

  7. Daniela

    Hallo

    Ich habe schon alles versucht, ich bin verzweifelt und Ratlos.
    In der letzten Zeit haben sich große Mengen an Schulden angesammelt, die ich nicht mehr mit meinem Hartz IV
    Satz bezahlen kann.

    – Meine Bank hatte schon eine Pfändung wegen einer Kreditkarte
    Jetzt werden Monatlich immer 50€ abgezogen und es wird immer weniger bis das Konto wieder auf 0 steht
    – Privat Insolvens kann ich mir nicht leisten
    – Schuldenberatung kann mir nicht weiter helfen, da ich nur Hartz IV beziehe und weitere Kosten auf mich
    zu kommen werden, die ich mir nicht leisten kann. Habe schon mehrmals verschiedene Beratungen aufgesucht
    alles die selbe Antwort. Das kann nicht sein, das man als Hartz IV so allein und zurück stehend bleiben muss.

    Meine letzte Möglichkeit ist nun ein Darlehn vom Arbeitsamt selbst für meine Schulden.
    Die Summe ist allerdings zusammen gerechnet sehr hoch. Ich brauche mindestens 4000€ um ENDLICH raus
    zu kommen, endlich wieder frei zu atmen und ein neues Leben zu beginnen OHNE SCHULDEN.
    Ich will auf jeden ZENT achten den ich ausgebe und nur DANN wenn es nötig ist. Ich will nicht mehr mit dieser
    Last leben. Ich gehe körperlich daran kaputt.

    Gibt es denn nicht eine Möglichkeit das ich Pro Monat nur EINEN Gläubiger bezahlen kann?
    Immer diese 10€ Raten…. davon komme ich doch nie weg.
    Es sind eigentlich nur noch klein Beträge 100-300€ pro Gläubiger.
    Ich habe schon mehrmals versucht einen Aufschub zu bekommen oder eine Pause. Damit ich wenigstens
    monatlich das Geld vom Amt sparen kann und dann komplett an den Gläubiger abtreten kann.
    Nichts hilft allein.
    Es kann doch nicht sein das mir nicht geholfen werden kann?
    Selbst wenn ich mir Hilfe bei Schuldenberater suche sagen die mir immer die selbe Antwort.

    Bitte helft mir…. ich weiß nicht mehr weiter.

  8. Stefan P.

    Ist es möglich, von einem Freund ein zinsloses Darlehen, dessen Rückzahlung vertraglich geregelt ist, zur Tilgung von Girokontoschulden zu verwenden, ohne dass dieses auf den monatlichen Hartz4-Bezug angerechnet wird?

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Stefan,

      werden feste Vereinbarungen über die Rückzahlung getroffen, darf der Betrag in der Regel nicht vom Jobcenter angerechnet werden (Urteil Bundessozialgericht, Az.: B 14 AS 46/09 R).

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  9. Jörg

    Ich hbe schulden und mit dem gläubiger eine Ratenzahlung vereinbart…
    Kann ich hier eine abtretungserklärung an den gläubiger abgeben ??

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Jörg,

      bei einer Abtretungserklärung überträgt ein Gläubiger – nicht ein Schuldner – eine Forderung an eine dritte Person.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  10. Matthias U.

    Hallo habe ca 13.000€ schulden muste meine eigentums wohnung verkaufen die bank will monatlich 80€ zinsen kann mit h.4 das kaum bezahlen was soll ich machen?

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Matthias,

      Hilfe und Beratung erhalten Sie unter anderem bei einer Schuldnerberatungsstelle.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  11. Lucas M.

    Hallo ich habe eine Frage und bin sehr verzweifelt. Ich bekomme Hartz 4 und habe eine Haftankündigung wegen Schulden von der Staatsanwaltschaft bzw Polizei bekommen. Muss bis nächste Woche 700 Euro auftreiben sonst muss ich ins Gefängnis. Meine Frage lautet: Besteht die Möglichkeit bei dem Jobcenter ein zinsloses Darlehen zu beantragen auch wenn es sich dabei nicht um Mietschulden oder Stromschulden handelt? Ich bin wirklich total am Ende und weiß nicht weiter. Ich würde alles dafür tun um Hilfe zu bekommen.

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Lucas,

      ein Darlehen vom Jobcenter erhalten Sie dann, wenn ein unabweisbarer Bedarf besteht. Nähere Informationen erhalten Sie beim zuständigen Jobcenter.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  12. Michael

    Hallo!

    Ich lebe derzeit von Hartz IV Leistungen und habe Schulden. Ich habe nun gehört, das in der Zeit in der man von Sozialleistungen lebt Zinsen nicht anfallen dürfen.

    Stimmt das?

    Mit freundlichen Grüßen

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Michael,

      das ist nicht korrekt.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

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