Lohnpfändung: Ablauf und Freibetrag bei der Gehaltspfändung

Das Wichtigste zur Lohnpfändung

Was bedeutet Lohnpfändung?

Hinter dem Begriff Lohnpfändung verbirgt sich dieselbe Vollstreckungsmaßnahme wie hinter der Gehaltspfändung. Der Gläubiger wendet sich direkt an den Arbeitgeber seines Schuldners und lässt sich von diesem den pfändbaren Anteil des Arbeitseinkommens überweisen – so lange, bis die Schulden getilgt sind.

Mit welcher Methode wird der pfändbare Lohnanteil berechnet?

Bei der Lohnpfändung kann die Berechnung nach der Bruttomethode oder der Nettomethode erfolgen.

Sollte ich meinen Arbeitgeber von einer bevorstehenden Lohnpfändung informieren?

Eine bevorstehende Lohnpfändung sollte der Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber mitteilen. Spätestens mit dem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss wird er ohnehin davon erfahren. In der Regel ist diese Art der Pfändung kein Kündigungsgrund.

Wie viel meines Lohns darf ich bei einer Gehaltspfändung behalten?

Aktuell liegt die Pfändungsfreigrenze für eine alleinstehende Person ohne Unterhaltspflichten bei 1.589,99 Euro. Mithilfe der unten stehenden Tabelle können Sie genau ermitteln, wie viel von Ihrem Lohn pfändbar ist und wie viel Sie behalten dürfen. Oder Sie nutzen den Pfändungsrechner.

Wie viel darf gepfändet werden? Rechnen Sie es hier aus!

Weitere Ratgeber zur Lohnpfändung

Auch im Video: Alles Wichtige zur Lohnpfändung

Alles Wichtige zur Lohnpfändung haben wir in diesem Video für Sie zusammengefasst.
Alles Wichtige zur Lohnpfändung haben wir in diesem Video für Sie zusammengefasst.

Die Lohnpfändung erfolgt beim Arbeitgeber

Lohnpfändung: Der Arbeitgeber bezahlt mit Ihrem Lohn die Gläubiger.
Lohnpfändung: Der Arbeitgeber bezahlt mit Ihrem Lohn die Gläubiger.

Die Lohn- und Gehaltspfändung stellt einen existenziellen Einschnitt in den Alltag des verschuldeten Arbeitnehmers dar. Denn gewöhnlich bestreitet er seine gesamte Lebensführung von diesem Gehalt. Mitunter muss er davon auch Unterhalt zahlen, z. B. wenn er in einer Ehe lebt oder Kinder zu versorgen hat. Deshalb ist es für ihn wichtig, dass die pfändbaren Lohnanteile und der Pfändungsfreibetrag im Sinne des § 850c ZPO richtig berechnet werden. Zur Berechnung ist der Arbeitgeber als Drittschuldner verpflichtet.

Was ist eine Lohnpfändung? Für Gläubiger ist dies eine sehr wirkungsvolle Methode, um ihre Geldforderung gegen ihren Schuldner durchzusetzen. Denn diese Pfändungsart bezieht den Arbeitgeber direkt mit ein. Er ist verpflichtet, bei dieser Maßnahme mitzuwirken. Insbesondere ist es seine Pflicht, den vom Gehalt pfändbaren Anteil zu berechnen. Diesen Betrag muss er einbehalten und an den Gläubiger überweisen, so lange bis dessen Forderung gegenüber dem Beschäftigten des Arbeitgebers getilgt ist.

Hierzu muss der Gläubiger dem Arbeitgeber einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss für die Gehaltspfändung zustellen.

Lohnpfändung & ihre Berechnung

Bei der Lohnpfändung wird der Kindesunterhalt trotzdem berücksichtigt.
Bei der Lohnpfändung wird der Kindesunterhalt trotzdem berücksichtigt.

Eine Kahlpfändung, bei der das gesamte Arbeitseinkommen gepfändet wird, ist nicht zulässig. Der Arbeitnehmer muss weiterhin in der Lage sein, sich selbst zu versorgen. Und er muss trotz Lohnpfändung Unterhalt zahlen bzw. seine Unterhaltsberechtigten versorgen können.

Der Arbeitgeber berechnet die pfändbaren Anteile des Arbeitseinkommens auf der Grundlage der §§ 850a bis 850e der Zivilprozessordnung (ZPO).

§ 850a ZPO legt das unpfändbare Einkommen fest. Hierzu gehören z. B.:

  • die Vergütung der Mehrarbeit mit 50 % des Bruttobetrages
  • Urlaubsgeld, Treuegeld und Zuwendungen für Jubiläen, soweit sie im Rahmen des Üblichen liegen
  • Aufwandsentschädigungen, Gefahrenzulagen, Zahlungen für selbst gestelltes Arbeitsmaterial
  • Weihnachtsgeld bis zur Hälfte des aufgerundeten monatlichen Pfändungsfreibetrags – das entspricht 795 Euro (Stand: 1.7.2026)
  • Erziehungsgelder, Studienbeihilfen
  • Blindenzulagen
Wenn der Arbeitgeber das pfändbare Arbeitseinkommen nach § 850e ZPO berechnet, darf er diese unpfändbaren Beträge nicht mit berechnen. Sie dürfen durch die Lohnpfändung nicht geschmälert werden. Sie fragen Sie, ob Ihr Arbeitgeber alles richtig berechnet? Fragen hierzu können Sie kostenlos und unverbindlich auf Schuldenanalyse ** prüfen lassen.

Die eigentliche Berechnung erfolgt entweder nach der Bruttomethode oder nach der Nettomethode.

Bei der Bruttomethode werden nicht nur die unpfändbaren Bezüge zugunsten des Vollstreckungsschuldners abgezogen, sondern auch die auf das Brutto-Einkommen zu entrichtenden Steuern und Sozialversicherungsbeiträge, die der Arbeitnehmer zu tragen hat. Dadurch wird das pfändbare Arbeitseinkommen noch weiter gemindert. Je höher die steuer- und sozialversicherungspflichtigen Bezüge sind, desto geringer fällt das pfändbare Einkommen aus.

Bei der Nettomethode werden zunächst die unpfändbaren Bezüge nach § 850a ZPO abgezogen. Anschließend werden bei der Berechnung nur die vom Beschäftigten zu zahlenden Steuern und Sozialversicherungsbeiträge berücksichtigt, die auf das Bruttoeinkommen zu zahlen sind, welche ohne die unpfändbaren Bezüge übrig bleibt. In diesem Fall entspricht der pfändbare Lohnanteil dem Betrag, der auch dann gepfändet werden darf, wenn der verschuldete Arbeitnehmer keine unpfändbaren Bezüge erhalten hätte.

Nach der Berechnung des Netto-Lohns für die Gehaltspfändung kann mithilfe der Lohnpfändungstabelle der pfändbare Betrag ermittelt werden. Hier finden Sie die aktuelle Pfändungstabelle.

Lohnpfändung ohne Ankündigung

Wer darf Ihren Lohn pfänden und wie wird diese Pfändung angekündigt?
Wer darf Ihren Lohn pfänden und wie wird diese Pfändung angekündigt?

Eine Pfändung vom Arbeitseinkommen ist nicht so ohne weiteres möglich. Der (privatrechtliche) Gläubiger benötigt hierfür einen Vollstreckungstitel gegen seinen Schuldner. In der Regel handelt es sich hierbei um ein Urteil oder einen Vollstreckungsbescheid. Dieser muss dem Betroffenen zugestellt werden.

Spätestens zu diesem Zeitpunkt wissen Sie, dass Vollstreckungsmaßnahmen drohen. Außerdem muss der Gläubiger eine Lohnpfändung beim Vollstreckungsgericht beantragen. Den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss, den er daraufhin erhält, stellt er dann dem Arbeitgeber zu.

Öffnen Sie immer Ihre Post. Anderenfalls entgehen Ihnen wichtige Informationen. Wenn Sie Briefe ignorieren, verschenken Sie die Chance, Widerspruch oder andere Rechtsmittel einzulegen oder wenigstens zu prüfen.

Lohnpfändung aufheben

Betroffene fragen sich oft: „Kann man eine Lohnpfändung stoppen oder verhindern?“ Tatsächlich gibt es verschiedene Möglichkeiten, diese Pfändung abzuwenden oder zu beenden.

  • Wenn der Arbeitnehmer seine Schulden bezahlt, hat der Gläubiger keinen Grund mehr, das Arbeitseinkommen zu pfänden.
  • Möglicherweise lässt der Gläubiger auch mit sich reden und akzeptiert eine Ratenzahlung.
  • Wenn ein solcher Einigungsversuch mit dem Gläubiger scheitert, kann der Arbeitnehmer Privatinsolvenz anmelden. Eine weitere Lohnpfändung ist dann aufgrund des Vollstreckungsverbots nicht mehr möglich.

Darüber hinaus sollten Betroffene durch eine Schuldnerberatungsstelle oder einen Rechtsanwalt prüfen lassen, ob die entsprechende Pfändung rechtlich begründet ist. Möglicherweise kann ein Rechtsbehelf das Schlimmste verhindern. Eine kostenlose und unverbindliche Unterstützung erhalten Sie auch auf Online-Schuldenanalyse **.

Pfändungsfreigrenze laut Lohnpfändungstabelle

Stand: 1. Juli 2026

monatlicher NettolohnPfänd­barer Be­trag nach An­zahl der unter­halts­be­rech­tig­ten Per­so­nen
von ... €bis ... €01234ab 5
01589,99000000
1590,001599,991,8200000
1600,001609,998,8200000
1610,001619,9915,8200000
1620,001629,9922,8200000
1630,001639,9929,8200000
1640,001649,9936,8200000
1650,001659,9943,8200000
1660,001669,9950,8200000
1670,001679,9957,8200000
1680,001689,9964,8200000
1690,001699,9971,8200000
1700,001709,9978,8200000
1710,001719,9985,8200000
1720,001729,9992,8200000
1730,001739,9999,8200000
1740,001749,99106,8200000
1750,001759,99113,8200000
1760,001769,99120,8200000
1770,001779,99127,8200000
1780,001789,99134,8200000
1790,001799,99141,8200000
1800,001809,99148,8200000
1810,001819,99155,8200000
1820,001829,99162,8200000
1830,001839,99169,8200000
1840,001849,99176,8200000
1850,001859,99183,8200000
1860,001869,99190,8200000
1870,001879,99197,8200000
1880,001889,99204,8200000
1890,001899,99211,8200000
1900,001909,99218,8200000
1910,001919,99225,8200000
1920,001929,99232,8200000
1930,001939,99239,8200000
1940,001949,99246,8200000
1950,001959,99253,8200000
1960,001969,99260,8200000
1970,001979,99267,8200000
1980,001989,99274,8200000
1990,001999,99281,8200000
2000,002009,99288,8200000
2010,002019,99295,8200000
2020,002029,99302,8200000
2030,002039,99309,8200000
2040,002049,99316,8200000
2050,002059,99323,8200000
2060,002069,99330,8200000
2070,002079,99337,8200000
2080,002089,99344,8200000
2090,002099,99351,8200000
2100,002109,99358,8200000
2110,002119,99365,8200000
2120,002129,99372,8200000
2130,002139,99379,8200000
2140,002149,99386,8200000
2150,002159,99393,8200000
2160,002169,99400,8200000
2170,002179,99407,8200000
2180,002189,99414,8200000
2190,002199,99421,822,590000
2200,002209,99428,827,590000
2210,002219,99435,8212,590000
2220,002229,99442,8217,590000
2230,002239,99449,8222,590000
2240,002249,99456,8227,590000
2250,002259,99463,8232,590000
2260,002269,99470,8237,590000
2270,002279,99477,8242,590000
2280,002289,99484,8247,590000
2290,002299,99491,8252,590000
2300,002309,99498,8257,590000
2310,002319,99505,8262,590000
2320,002329,99512,8267,590000
2330,002339,99519,8272,590000
2340,002349,99526,8277,590000
2350,002359,99533,8282,590000
2360,002369,99540,82 87,590000
2370,002379,99547,82 92,590000
2380,002389,99554,8297,590000
2390,002399,99561,82102,590000
2400,002409,99568,82107,590000
2410,002419,99575,82112,590000
2420,002429,99582,82117,590000
2430,002439,99589,82122,590000
2440,002449,99596,82127,590000
2450,002459,99603,82132,590000
2460,002469,99610,82137,590000
2470,002479,99617,82142,590000
2480,002489,99624,82147,590000
2490,002499,99631,82152,590000
2500,002509,99638,82157,590000
2510,002519,99645,82162,590000
2520,002529,99652,82167,590,94000
2530,002539,99659,82172,594,94000
2540,002549,99666,82177,598,94000
2550,002559,99673,82182,5912,94000
2560,002569,99680,82187,5916,94000
2570,002579,99687,82192,5920,94000
2580,002589,99694,82197,5924,94000
2590,002599,99701,82202,5928,94000
2600,002609,99708,82207,5932,94000
2610,002619,99715,82212,5936,94000
2620,002629,99722,82217,5940,94000
2630,002639,99729,82222,5944,94000
2640,002649,99736,82227,5948,94000
2650,002659,99743,82232,5952,94000
2660,002669,99750,82237,5956,94000
2670,002679,99757,82242,5960,94000
2680,002689,99764,82247,5964,94000
2690,002699,99771,82252,5968,94000
2700,002709,99778,82257,5972,94000
2710,002719,99785,82262,5976,94000
2720,002729,99792,82267,5980,94000
2730,002739,99799,82272,5984,94000
2740,002749,99806,82277,5988,94000
2750,002759,99813,82282,5992,94000
2760,002769,99820,82287,5996,94000
2770,002779,99827,82292,59100,94000
2780,002789,99834,82297,59104,94000
2790,002799,99841,82302,59108,94000
2800,002809,99848,82307,59112,94000
2810,002819,99855,82312,59116,94000
2820,002829,99862,82317,59120,94000
2830,002839,99869,82322,59124,94000
2840,002849,99876,82327,59128,94000
2850,002859,99883,82332,59132,94000
2860,002869,99890,82337,59136,942,8600
2870,002879,99897,82342,59140,945,8600
2880,002889,99904,82347,59144,948,8600
2890,002899,99911,82352,59148,9411,8600
2900,002909,99918,82357,59152,9414,8600
2910,002919,99925,82362,59156,9417,8600
2920,002929,99932,82367,59160,9420,8600
2930,002939,99939,82372,59164,9423,8600
2940,002949,99946,82377,59168,9426,8600
2950,002959,99953,82382,59172,9429,8600
2960,002969,99960,82387,59176,9432,8600
2970,002979,99967,82392,59180,9435,8600
2980,002989,99974,82397,59184,9438,8600
2990,002999,99981,82402,59188,9441,8600
3000,003009,99988,82407,59192,9444,8600
3010,003019,99995,82412,59196,9447,8600
3020,003029,991002,82417,59200,9450,8600
3030,003039,991009,82422,59204,9453,8600
3040,003049,991016,82427,59208,9456,8600
3050,003059,991023,82432,59212,9459,8600
3060,003069,991030,82437,59216,9462,8600
3070,003079,991037,82442,59220,9465,8600
3080,003089,991044,82447,59224,9468,8600
3090,003099,991051,82452,59228,9471,8600
3100,003109,991058,82457,59232,9474,8600
3110,003119,991065,82462,59236,9477,8600
3120,003129,991072,82467,59240,9480,8600
3130,003139,991079,82472,59244,9483,8600
3140,003149,991086,82477,59248,9486,8600
3150,003159,991093,82482,59252,9489,8600
3160,003169,991100,82487,59256,9492,8600
3170,003179,991107,82492,59260,9495,8600
3180,003189,991114,82497,59264,9498,8600
3190,003199,991121,82502,59268,94101,861,340
3200,003209,991128,82507,59272,94104,863,340
3210,003219,991135,82512,59276,94107,865,340
3220,003229,991142,82517,59280,94110,867,340
3230,003239,991149,82522,59284,94113,869,340
3240,003249,991156,82527,59288,94116,8611,340
3250,003259,991163,82532,59292,94119,8613,340
3260,003269,991170,82537,59296,94122,8615,340
3270,003279,991177,82542,59300,94125,8617,340
3280,003289,991184,82547,59304,94128,8619,340
3290,003299,991191,82552,59308,94131,8621,340
3300,003309,991198,82557,59312,94134,8623,340
3310,003319,991205,82562,59316,94137,8625,340
3320,003329,991212,82567,59320,94140,8627,340
3330,003339,991219,82572,59324,94143,8629,340
3340,003349,991226,82577,59328,94146,8631,340
3350,003359,991233,82582,59332,94149,8633,340
3360,003369,991240,82587,59336,94152,8635,340
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4620,004629,992122,821217,59840,94530,86287,34110,39
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4670,004679,992157,821242,59860,94545,86297,34115,39
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4710,004719,992185,821262,59876,94557,86305,34119,39
4720,004729,992192,821267,59880,94560,86307,34120,39
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Im Video zusammengefasst: Die Gehaltspfändung

In diesem Video zeigen wir Ihnen, wie die Gehaltspfändung funktioniert und welche Auswirkungen sie hat.
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Über den Autor

Dr. Philipp Hammerich (Rechtsanwalt)
Dr. Philipp Hammerich

Dr. Philipp Hammerich promovierte nach seinem Jura-Studium bei Prof. Dr. Hoffmann-Riem (damaliger Richter am BVerfG). Sein Referendariat absolvierte er am OLG Hamburg. Seit 2007 ist er zugelassener Rechtsanwalt in Deutschland. Seine thematischen Schwerpunkte liegen u. a. in den Bereichen Privatinsolvenz und Pfändung.

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117 Kommentare zu „Lohnpfändung: Ablauf und Freibetrag bei der Gehaltspfändung

  1. Ronny

    Guten Abend ich hab kein P Konto und ich bekomme 1200 Euro netto mir wurde gesagt das die 500 Euro von mein Gehalt abziehen wollen geht das überhaupt weil ich bezahle Miete und Strom ??

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  2. Ferhat

    Hallo..

    Lese ich das richtig das wenn ich privatsinsolvenz anmelde garkeine lohnpfändung stattfinden darf??
    Dann müsste ich mein arbeitgeber auch nicht über eine an oder bestehende insolvenz informieren oder??

    Wie wäre das konkret mit dem Unterhalt wenn ich mit meiner ex frau privat eine unterhaltszahlung vereinbart habe den freibetrag für unterhalt aber angebe..

    Werden dann 350eu(düsseldorfer tabelle) ans jugendamt oder meine frau überwiesen oder bleiben MIR die ca 1550eu (lohnpfändungsgrenze 1 kind) und ICH muss dann den vereinbarten teil meiner frau zahlen…???

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    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Ferhat,
      während der Privatinsolvenz dürfen einzelne Gläubiger in der Regel keine Lohnpfändung durchführen und auch keine anderen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ergreifen. Der Schuldner, über dessen Vermögen die Privatinsolvenz eröffnet wurde, muss seine pfändbaren Bezüge an den Insolvenzverwalter abtreten bzw. abgeben.
      Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an eine Schuldnerberatungsstelle.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

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  3. Geo

    Hallo, meine Insolvenz ist am 20.8.2019 beendet worden, mein Netto Einkommen beiträgt 1650 Euro. Mein Insolvenzverwalter möchte noch ca.215 Euro haben, ist das so richtig??? Oder Rechner man das Gehalt durch 30 und dan mal 20 da währe ich in der Freigrenze.

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  4. Sven

    Wenn der Arbeitgeber eine Lohnpfändung erhält, ist er dann verpflichtet dies dem Mitarbeiter mitzuteilen?

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  5. Nicole

    Hallo
    Mein Mann verdient ca 2000€ netto im Monat und ich 500€ . Wie hoch wäre dann der pfandungsbetrag im Monat bei meinem Mann ? Wir haben keine Kinder.
    MfG Nicole

    Antworten
    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Nicole,

      Sie gelten als unterhaltsberechtigte Person. Das pfändbare Einkommen können Sie der aktuellen Pfändungstabelle entnehmen.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

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  6. Marina

    Hallo mein Mann hat heute seine Lohnabrechnung bekommen für Juli und da steht drauf das ihm 91 Euro gepfändet wurden?! Er hat seinen Lohn Ende Juli bekommen und heute den lohnzettel, er wurde nie angesprochen das eine pfändung vorliegt oder hat diesbezüglich Post bekommen? Mich macht das grade echt fertig wir können uns nicht erklären was das ist! Wenn da wirklich was ist kann es sein das man deswegen keinen bescheid bekommt ? Weil ich sage mal so der Arbeitgeber muss es ja schon länger wissen wenn Ende Juli gezahlt wurde und fast zwei Wochen später erst der lohnzettel kommt?

    Antworten
    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Marina,

      damit eine Lohnpfändung möglich ist, muss der Gläubiger einen vollstreckbaren Titel erwirkt haben. Dieser muss dem Schuldner zugestellt worden sein.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

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  7. Thomas

    Hallo
    Ich habe eine Frage und zwar mache ich eine Umschulung und bekomme 946€ von der Agentur für Arbeit jeden Monat, das ist das einzige was ich bekomme und der Betrag liegt unter dem pfändbaren Betrag .
    Muss ich dem Jugendamt oder vielmehr der Unterhaltskasse Auskunft über meine Ausgaben machen??? Über mein Einkommen muss ich das weiß ich.
    MfG Thomas

    Antworten
  8. Denise

    Hallo befinde mich in der privatinsolvenz seit Mai 2018, bis dato verdiente ich 1200€ netto , ab 1.8.2019 bekomm ich ein Job in Führungsposition , mein AG wurde über meinem Titel informiert . Meine Frage mit alleinerziehend mit Kind , erhalte ab 1.8.2019 , 1720€ netto, 204€ Kindergeld , 200€ Unterhalt , hab ein p-Konto bis zu einem Freibetrag von

    Antworten
  9. Denise

    Hallo befinde mich in der privatinsolvenz seit Mai 2018, bis dato verdiente ich 1200€ netto , ab 1.8.2019 bekomm ich ein Job in Führungsposition , mein AG wurde über meinem Titel von dem insolvenzverwalter informiert Meine Frage mit alleinerziehend mit Kind , erhalte ab 1.8.2019 , 1720€ netto, 204€ Kindergeld , 200€ Unterhalt , hab ein p-Konto bis zu einem Freibetrag von 1800€ , bekomm ich Unterhalt und Kindergeld über den Freibetrag ausgezahlt ?

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  10. Marc

    Guten Tag,

    Ich habe auch eine Lohnpfändung bezüglich Unterhaltsvorschuss meiner beiden Kinder.

    Ich bekam jetzt 738€ als Lohn, kann damit gerade mal meine ganzen Fixkosten decken.

    Ich habe kein Auto oder irgendwelche anderen Luxusgüter, fahre immer mit Fahread auf Arbeit.

    Ist es rechtens das ich sowenig bekomme wenn mein nettogehalt bei ca.1300-1400€ nur liegt?
    Denn das ist ja gerade mal die Hälfte meines Lohnes ?

    Mfg

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    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Marc,

      handelt es sich um unmittelbare Unterhaltsforderungen, kann das Gericht auch einen höheren Betrag festlegen, als der Pfändungstabelle zu entnehmen ist. Ihnen muss jedoch so viel Geld zur Verfügung bleiben, dass Sie weiterhin noch Ihren Unterhalt bestreiten können.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

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  11. Chris

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    Kürzlich erhielt ich eine Lohnpfändung.
    Monatlich werden aufgrund meines geringen Einkommens allerdings nur Beträge zwischen 100 und 200€ gepfändet.
    Ich habe mich bereits mit einer Schuldnerberatung in Verbindung gesetzt und die Privatinsolvenz angestoßen.
    Sobald ich in der Privatinsolvenz bin, wird dann die Pfändung aufgehoben? Des weiteren besteht bereits seit 1,5 Jahren eine Kontopfändung. Mein Konto wurde bereits in P Konto umgestellt.
    Ist es möglich vorerst Leistungen vom Jobcenter zu beziehen als Ergänzung? Ich habe leider noch 130€ Stromrechnung und 115€ Mietkaution zu bezahlen….

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    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Chris,

      inwiefern Sie zusätlziche ALG-2-Leistungen erhalten können, erfahren Sie beim zuständigen Jobcenter. Während der Privatinsolvenz dürfen die Gläubiger selbst nicht mehr pfänden. Dafür müssen Sie aber den pfändbaren Teil Ihres Einkommens an den Insolvenzverwalter abtreten.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

      Antworten
  12. Irina

    Hallo,
    ich bearbeite die Löhne und habe folgenden Fall:
    Ein Arbeitnehmer hat eine vollzeit Beschäftigung mit Lohnpfändung.
    Jetzt soll er in einer anderen Firma, die ich auch abrechne, zusätztlich ein Mini-Job erhalten. Wie ist es dann mit der Pfändung und wie wird diese dann berechnet?

    Danke Ihnen im Voraus

    Antworten
    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Irina,

      unseres Kenntnisstandes nach wird jedes Einkommen einzeln gepfändet. Ein Gläubiger kann jedoch eine Addition sämtlicher Beträge beantragen.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

      Antworten
  13. Heinz

    Hallo wo kann ich nachsehen wer mich gepfändet hat

    Antworten
    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Heinz,
      bevor es zur Pfändung kommt, muss der Gläuiger dem Schuldner einen entsprechenden Vollstreckungstitel zustellen, beispielsweise einen Vollstreckungsbescheid. Aus diesem geht auch der Gläubiger hervor. Bei Unklarheiten wenden Sie sich bitte an eine Schuldnerberatung.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

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  14. Karin

    Hallo,

    Ich habe seit 2017 eine Lohnpfändung.
    Auf meinem Pfändungs-und Überweisungsbeschluss steht bei SUMME II ein Betrag von XXXXX €. Jetzt habe ich aber schön 700 € mehr wie der Betrag X ist gepfändet bekommen. Ist das richtig so oder würde mir zuviel gepfändet?

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  15. Marco

    Hallo

    Mein AG hat mein November Lohn 2018 nicht ausgezahlt daraufhin ging ich vor Gericht und gewann den Prozess und hab auch eine vollstreckbare Ausfertigung der Lohn Pfändung. Ich habe seid Januar einen Anwalt eingeschaltet und dieser hat dem Gerichtsvollzieher auch der entsprechenden Bank das Urteil mitgeteilt es wurde auch mitgeteilt das das volle Vermögen bestand, und das bis zum 8.4.19 die Frist lief.. nun ist der 22.4.19 die P. hat seidher keine Antwort und auch kein Geld überwiesen! Telefonisch nicht zu erreichen und mein Anwalt hat per Brief denen auch schon geschrieben

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  16. Diana K.

    Hallo liebes Schuldnerberatungsteam,
    Bin vor kurzem beim Gerichtsvollzieher gewesen wegen einer Pfändung,sie berechnete alles und sagte mir das bei mir nichts gepfändet werden kann.Nun bekam ich Post von einer Vorpfändung.Mein Arbeitgeber rief mich an und teilte mir mit das er das Schreiben auch bekommen hat und teilte mir mit das er 4 Wochen den Lohn nicht auszahlen darf und das Inkassounternehmen meinen ganzen Lohn pfänden darf.Ich soll mich mit dem Inkassounternehmen on Verbindung um das zu vermeiden. Habe auch ein P-Konto. Stimmt das das der Arbeitgeber mein ganzen Lohn an das Inkassounternehmen überweisen darf?

    Antworten
    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Diana,

      grundsätzlich darf nur der pfändbare Teil Ihres Einkommens gepfändet werden – nicht der komplette Betrag.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

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  17. Carmen

    Guten Tag!
    Mein Mann ist in der Privatinsolvenz. Wir haben 2017 ein gemeinsames Kind bekommen. Sein Arbeitgeber hat den Kinderfreibetrag angepasst, aber nicht die unterhaltsberechtigten Personen. Nach der Anzahl wird ja weniger oder mehr gepfändet.
    Nun ist uns das erst Mitte 2018 zufällig aufgefallen, da wir heiraten wollten und wir dadurch darauf aufmerksam wurden. Der Insolvenzverwalter kann das zuviel gepfändete Geld nicht an uns überweisen, da schon an die Gläubiger verteilt. Der Arbeitgeber möchte trotz „höflicher“, schriftlicher Bitte nicht für das Minus von 800€ aufkommen.
    Der Insolvenzverwalter kann nichts für uns tun und meint, der AG muss zahlen, doch gleichzeitig auch, dass wir uns rechtlichen Rat holen sollen (in meinen Ohren widersprüchlich).
    Wie können wir das Geld bekommen, das uns zusteht? 800€ ist für uns viel Geld.
    Der AG wurde Mitte 2018 übrigens von uns über den Fehler informiert und hatte die Personenzahl trotzdem nicht berichtigt und weiter falsch berechnet.
    Wir würden uns unheimlich über einen Tipp freuen! Vielen Dank!!

    Antworten
    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Carmen,

      in rechtlichen Dingen berät Sie ein Anwalt. Dieser kann Sie dazu beraten, wie Sie am besten gegen den Arbeitgeber vorgehen können.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

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  18. Emily

    Hallo mein Mann hat momentan 2 Forderungen, eine bei der Bank, da haben wir ein Angebot bekommen und die Frist würde nächste Woche ablaufen und die andere von einem Zollamt, da hatten wir uns auf 2 Monatsraten geeinigt. Heute bekam er seinen Lohn und es sind 300€ weniger als sonst. Das Konto gehört aber mir er hat nur eine Verfügung. Kann es sein, dass die trotzdem das Gehalt pfänden können? Und wie sieht so ein Bescheid aus? In der Schufa steht dass es tituliert ist.

    Antworten
    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Emily,

      eine Gehaltspfändung erfolgt direkt beim Arbeitgeber des Schuldners. Dieser überweist das Geld dann direkt an den Gläubiger. Der restliche Betrag landet dann auf dem beim Arbeitgeber angegebenen Konto (egal, wem es gehört). Eine Gehaltspfändung ist möglich, wenn ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (PfÜB) vorliegt.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

      Antworten
  19. Manuela v. H.

    Hallo, was passiert, wenn der Lohn (Brutto wie netto) unter der Pfändungsfreigrenze ist? Was macht dann der Gläubiger, wenn dies festgestellt wurde?

    LG Manuela v. H.

    Antworten
    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Manuela,

      liegt das Einkommen unter der Pfändungsfreigrenze, ist keine Lohnpfändung möglich. Der Gläubiger kann dann unter Umständen weitere Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ergreifen (z. B. Abnahme der Vermögensauskunft).

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

      Antworten
  20. Nadine W.

    Hallo
    Von meinen Gehalt wird immer Lohn gepfändet das ich nur 910 Euro verdiene.

    Die haben mir auch mein weihnachtsgeld komplett gepfändet aber das dürfen sie ja nicht ganz nehmen oder?

    Wie schreibe ich einen Brief an meinen Arbeitgeber das nicht alles gepfändet wird Urlaubsgeld, weihnachtsgeld usw.

    Danke für die Antwort.

    Mfg
    Nadine

    Antworten
    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Nadine,

      Weihnachtsgeld ist bis zum Betrag der Hälfte des monatlichen Arbeitseinkommens, höchstens aber bis zum Betrag von 500 Euro unpfändbar. Bei Auffälligkeiten müssen Sie sich an Ihren Arbeitgeber wenden. Eine Schuldnerberatungsstelle oder ein Anwalt kann Ihnen dabei helfen, ein Schreiben aufzusetzen.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

      Antworten
  21. Chris

    Hallo liebes Schuldnerberatungs Team,

    Ich habe eine Lohnpfändung und möchte gerne wissen, ob das alles so richtig ist.
    Mein Nettogehalt beträgt 1770 €, meine Frau ist arbeitslos und haben 2 Kinder.
    Nun hat mein Arbeitgeber einen Pfändundsbetrag von 400 € von meinen Gehalt abgezogen, weshalb uns noch 1300 € bleiben. Davon müssen noch Miete etc. pp bezahlt werden. Ist das alles so richtig? Denn laut der Pfändungstabelle kann nichts gepfändet werden.
    Hinzu kommt, daß vom selben Gläubiger auch eine Kontopfändung vorliegt, welche ich erst gestern per Post bekommen habe und nicht mehr rechtzeitig reagieren konnte.
    Brauche dringend Hilfe

    Mit freundlichen Gruß
    Chris

    Antworten
    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Chris,

      nach Ihren Angaben sollte kein pfändbares Einkommen übrig bleiben. Ein Anwalt kann die Unterlagen prüfen und Sie zum weiteren Vorgehen beraten.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

      Antworten
  22. Sven

    Hallo
    Ich habe seit einem Monat eine Lohnpfändung.
    Habe ich richtig gelesen das wenn ich dem Gläubiger eine Ratenzahlung anbiete oder ähnliches und er ablehnt, dann kann ich in Privatinsolvenz Gehen und die Pfändung wird unwirksam? Mfg sven

    Antworten
    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Sven,

      grundsätzlich haben Sie jederzeit die Möglichkeit, in Privatinsolvenz zu gehen. Mit Eröffnung der Insolvenz finden keine Vollstreckungsmaßnahmen mehr statt. Nähere Informationen zum Ablauf der Privatinsolvenz finden Sie auf https://www.schuldnerberatung.de/privatinsolvenz-ablauf/

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

      Antworten
  23. Ercan C.

    Hallo!
    Ich möchte durch eine Vergleichszahlung die aktuelle Lohnpfändung beenden. Der Gläubiger zeigt jedoch keine Reaktion auf die von meinem Anwalt verschickten entsprechenden Schreiben. Was kann ich in dem Fall tun, damit der Gläubiger reagiert?

    Gruß
    E.C.

    Antworten
    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Ercan,

      da Ihr Anwalt über die nötigen Informationen verfügt, sollte dieser bei Fragen der erste Ansprechpartner sein.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

      Antworten
  24. Axel M.

    Hallo Schuldnerberatungs-Team,

    meine geschiedene Frau hat Ihren Unterhaltsanspruch für unseren gemeinsamen Sohn, welcher bei ihr lebt über eine Lohnpfändung geltend gemacht.
    Laut eines bestehenden Unterhalts-Titels beläuft sich der Mindestunterhalt für den 17-jährigen auf 355,00€. Nun konnten bei meinem Netto-Lohn von 1390,00€
    nur monatlich 244,00 € gepfändet werden. Ist es rechtens, das die Differenz, also rund 111,00 € je Monat als neue Schulden auflaufen? Wenn nur 244,00 € gepfändet werden, müsste doch auch der Unterhaltsanspruch auf 244,00 € sinken??!!!

    Mit freundlichen Grüßen
    Axel M.

    Antworten
    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Axel,

      der Unterhaltsanspruch bleibt bestehen, er sinkt nicht.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

      Antworten
  25. Isolde S.

    Hallo,
    hätte dann auch mal eine Frage. Diesen Monat wurde mein Konto gepfändet. Gestern habe ich von meinem Arbeitgeber ( Minijob ) erfahren, dass auch eine Lohnpfändung ansteht. Dazu muss allerdings Minijob, Altersrente und Witwenrente zusammengerechnet werden, da sich alle in einem nicht pfändbaren Bereich befinden. Der Gläubiger verlangt von meinem Arbeitgeber die Übermittlung meiner Rentenbescheide. Ist das korrekt ? Denn eigentlich hat doch mein Arbeitgeber nichts mit meiner Rente zu tun. Muß ich ihm die Rentenbescheide zukommenlassen, damit er sie weitervermitteln kann ?? Ich selbst habe über Konto- und Lohnpfändung keine Info bekommen ( außer natürlich von der Bank). Wer errechnet wenn alle Einkünfte aufgerechnet werden, den pfändbaren Betrag (“ Minijobmäßig “ ist mein Gehalt nicht jeden Monat gleich, sondern schwankt zwischen 400 bis 1000 Euro, da ich auch Urlaubs- und Krankheitsvertretung mache. Das würde doch bedeuten, daß der pfändungsfreie Betrag jeden Monat neu errechnet werden muß. Wer müßte dies dann tun ?
    Frdl. Grüße und vielen Dank !

    Antworten
    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Isolde,

      in einem komplizierten Fall wie Ihrem empfiehlt sich die Beratung durch einen Anwalt oder eine Schuldnerberatungsstelle.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

      Antworten

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