Lohnpfändung: Ablauf und Freibetrag bei der Gehaltspfändung

Das Wichtigste zur Lohnpfändung

Was bedeutet Lohnpfändung?

Hinter dem Begriff Lohnpfändung verbirgt sich dieselbe Vollstreckungsmaßnahme wie hinter der Gehaltspfändung. Der Gläubiger wendet sich direkt an den Arbeitgeber seines Schuldners und lässt sich von diesem den pfändbaren Anteil des Arbeitseinkommens überweisen – so lange, bis die Schulden getilgt sind.

Mit welcher Methode wird der pfändbare Lohnanteil berechnet?

Bei der Lohnpfändung kann die Berechnung nach der Bruttomethode oder der Nettomethode erfolgen.

Sollte ich meinen Arbeitgeber von einer bevorstehenden Lohnpfändung informieren?

Eine bevorstehende Lohnpfändung sollte der Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber mitteilen. Spätestens mit dem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss wird er ohnehin davon erfahren. In der Regel ist diese Art der Pfändung kein Kündigungsgrund.

Wie viel meines Lohns darf ich bei einer Gehaltspfändung behalten?

Aktuell liegt die Pfändungsfreigrenze für eine alleinstehende Person ohne Unterhaltspflichten bei 1.589,99 Euro. Mithilfe der unten stehenden Tabelle können Sie genau ermitteln, wie viel von Ihrem Lohn pfändbar ist und wie viel Sie behalten dürfen. Oder Sie nutzen den Pfändungsrechner.

Wie viel darf gepfändet werden? Rechnen Sie es hier aus!

Weitere Ratgeber zur Lohnpfändung

Auch im Video: Alles Wichtige zur Lohnpfändung

Alles Wichtige zur Lohnpfändung haben wir in diesem Video für Sie zusammengefasst.
Alles Wichtige zur Lohnpfändung haben wir in diesem Video für Sie zusammengefasst.

Die Lohnpfändung erfolgt beim Arbeitgeber

Lohnpfändung: Der Arbeitgeber bezahlt mit Ihrem Lohn die Gläubiger.
Lohnpfändung: Der Arbeitgeber bezahlt mit Ihrem Lohn die Gläubiger.

Die Lohn- und Gehaltspfändung stellt einen existenziellen Einschnitt in den Alltag des verschuldeten Arbeitnehmers dar. Denn gewöhnlich bestreitet er seine gesamte Lebensführung von diesem Gehalt. Mitunter muss er davon auch Unterhalt zahlen, z. B. wenn er in einer Ehe lebt oder Kinder zu versorgen hat. Deshalb ist es für ihn wichtig, dass die pfändbaren Lohnanteile und der Pfändungsfreibetrag im Sinne des § 850c ZPO richtig berechnet werden. Zur Berechnung ist der Arbeitgeber als Drittschuldner verpflichtet.

Was ist eine Lohnpfändung? Für Gläubiger ist dies eine sehr wirkungsvolle Methode, um ihre Geldforderung gegen ihren Schuldner durchzusetzen. Denn diese Pfändungsart bezieht den Arbeitgeber direkt mit ein. Er ist verpflichtet, bei dieser Maßnahme mitzuwirken. Insbesondere ist es seine Pflicht, den vom Gehalt pfändbaren Anteil zu berechnen. Diesen Betrag muss er einbehalten und an den Gläubiger überweisen, so lange bis dessen Forderung gegenüber dem Beschäftigten des Arbeitgebers getilgt ist.

Hierzu muss der Gläubiger dem Arbeitgeber einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss für die Gehaltspfändung zustellen.

Lohnpfändung & ihre Berechnung

Bei der Lohnpfändung wird der Kindesunterhalt trotzdem berücksichtigt.
Bei der Lohnpfändung wird der Kindesunterhalt trotzdem berücksichtigt.

Eine Kahlpfändung, bei der das gesamte Arbeitseinkommen gepfändet wird, ist nicht zulässig. Der Arbeitnehmer muss weiterhin in der Lage sein, sich selbst zu versorgen. Und er muss trotz Lohnpfändung Unterhalt zahlen bzw. seine Unterhaltsberechtigten versorgen können.

Der Arbeitgeber berechnet die pfändbaren Anteile des Arbeitseinkommens auf der Grundlage der §§ 850a bis 850e der Zivilprozessordnung (ZPO).

§ 850a ZPO legt das unpfändbare Einkommen fest. Hierzu gehören z. B.:

  • die Vergütung der Mehrarbeit mit 50 % des Bruttobetrages
  • Urlaubsgeld, Treuegeld und Zuwendungen für Jubiläen, soweit sie im Rahmen des Üblichen liegen
  • Aufwandsentschädigungen, Gefahrenzulagen, Zahlungen für selbst gestelltes Arbeitsmaterial
  • Weihnachtsgeld bis zur Hälfte des aufgerundeten monatlichen Pfändungsfreibetrags – das entspricht 795 Euro (Stand: 1.7.2026)
  • Erziehungsgelder, Studienbeihilfen
  • Blindenzulagen
Wenn der Arbeitgeber das pfändbare Arbeitseinkommen nach § 850e ZPO berechnet, darf er diese unpfändbaren Beträge nicht mit berechnen. Sie dürfen durch die Lohnpfändung nicht geschmälert werden. Sie fragen Sie, ob Ihr Arbeitgeber alles richtig berechnet? Fragen hierzu können Sie kostenlos und unverbindlich auf Schuldenanalyse ** prüfen lassen.

Die eigentliche Berechnung erfolgt entweder nach der Bruttomethode oder nach der Nettomethode.

Bei der Bruttomethode werden nicht nur die unpfändbaren Bezüge zugunsten des Vollstreckungsschuldners abgezogen, sondern auch die auf das Brutto-Einkommen zu entrichtenden Steuern und Sozialversicherungsbeiträge, die der Arbeitnehmer zu tragen hat. Dadurch wird das pfändbare Arbeitseinkommen noch weiter gemindert. Je höher die steuer- und sozialversicherungspflichtigen Bezüge sind, desto geringer fällt das pfändbare Einkommen aus.

Bei der Nettomethode werden zunächst die unpfändbaren Bezüge nach § 850a ZPO abgezogen. Anschließend werden bei der Berechnung nur die vom Beschäftigten zu zahlenden Steuern und Sozialversicherungsbeiträge berücksichtigt, die auf das Bruttoeinkommen zu zahlen sind, welche ohne die unpfändbaren Bezüge übrig bleibt. In diesem Fall entspricht der pfändbare Lohnanteil dem Betrag, der auch dann gepfändet werden darf, wenn der verschuldete Arbeitnehmer keine unpfändbaren Bezüge erhalten hätte.

Nach der Berechnung des Netto-Lohns für die Gehaltspfändung kann mithilfe der Lohnpfändungstabelle der pfändbare Betrag ermittelt werden. Hier finden Sie die aktuelle Pfändungstabelle.

Lohnpfändung ohne Ankündigung

Wer darf Ihren Lohn pfänden und wie wird diese Pfändung angekündigt?
Wer darf Ihren Lohn pfänden und wie wird diese Pfändung angekündigt?

Eine Pfändung vom Arbeitseinkommen ist nicht so ohne weiteres möglich. Der (privatrechtliche) Gläubiger benötigt hierfür einen Vollstreckungstitel gegen seinen Schuldner. In der Regel handelt es sich hierbei um ein Urteil oder einen Vollstreckungsbescheid. Dieser muss dem Betroffenen zugestellt werden.

Spätestens zu diesem Zeitpunkt wissen Sie, dass Vollstreckungsmaßnahmen drohen. Außerdem muss der Gläubiger eine Lohnpfändung beim Vollstreckungsgericht beantragen. Den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss, den er daraufhin erhält, stellt er dann dem Arbeitgeber zu.

Öffnen Sie immer Ihre Post. Anderenfalls entgehen Ihnen wichtige Informationen. Wenn Sie Briefe ignorieren, verschenken Sie die Chance, Widerspruch oder andere Rechtsmittel einzulegen oder wenigstens zu prüfen.

Lohnpfändung aufheben

Betroffene fragen sich oft: „Kann man eine Lohnpfändung stoppen oder verhindern?“ Tatsächlich gibt es verschiedene Möglichkeiten, diese Pfändung abzuwenden oder zu beenden.

  • Wenn der Arbeitnehmer seine Schulden bezahlt, hat der Gläubiger keinen Grund mehr, das Arbeitseinkommen zu pfänden.
  • Möglicherweise lässt der Gläubiger auch mit sich reden und akzeptiert eine Ratenzahlung.
  • Wenn ein solcher Einigungsversuch mit dem Gläubiger scheitert, kann der Arbeitnehmer Privatinsolvenz anmelden. Eine weitere Lohnpfändung ist dann aufgrund des Vollstreckungsverbots nicht mehr möglich.

Darüber hinaus sollten Betroffene durch eine Schuldnerberatungsstelle oder einen Rechtsanwalt prüfen lassen, ob die entsprechende Pfändung rechtlich begründet ist. Möglicherweise kann ein Rechtsbehelf das Schlimmste verhindern. Eine kostenlose und unverbindliche Unterstützung erhalten Sie auch auf Online-Schuldenanalyse **.

Pfändungsfreigrenze laut Lohnpfändungstabelle

Stand: 1. Juli 2026

monatlicher NettolohnPfänd­barer Be­trag nach An­zahl der unter­halts­be­rech­tig­ten Per­so­nen
von ... €bis ... €01234ab 5
01589,99000000
1590,001599,991,8200000
1600,001609,998,8200000
1610,001619,9915,8200000
1620,001629,9922,8200000
1630,001639,9929,8200000
1640,001649,9936,8200000
1650,001659,9943,8200000
1660,001669,9950,8200000
1670,001679,9957,8200000
1680,001689,9964,8200000
1690,001699,9971,8200000
1700,001709,9978,8200000
1710,001719,9985,8200000
1720,001729,9992,8200000
1730,001739,9999,8200000
1740,001749,99106,8200000
1750,001759,99113,8200000
1760,001769,99120,8200000
1770,001779,99127,8200000
1780,001789,99134,8200000
1790,001799,99141,8200000
1800,001809,99148,8200000
1810,001819,99155,8200000
1820,001829,99162,8200000
1830,001839,99169,8200000
1840,001849,99176,8200000
1850,001859,99183,8200000
1860,001869,99190,8200000
1870,001879,99197,8200000
1880,001889,99204,8200000
1890,001899,99211,8200000
1900,001909,99218,8200000
1910,001919,99225,8200000
1920,001929,99232,8200000
1930,001939,99239,8200000
1940,001949,99246,8200000
1950,001959,99253,8200000
1960,001969,99260,8200000
1970,001979,99267,8200000
1980,001989,99274,8200000
1990,001999,99281,8200000
2000,002009,99288,8200000
2010,002019,99295,8200000
2020,002029,99302,8200000
2030,002039,99309,8200000
2040,002049,99316,8200000
2050,002059,99323,8200000
2060,002069,99330,8200000
2070,002079,99337,8200000
2080,002089,99344,8200000
2090,002099,99351,8200000
2100,002109,99358,8200000
2110,002119,99365,8200000
2120,002129,99372,8200000
2130,002139,99379,8200000
2140,002149,99386,8200000
2150,002159,99393,8200000
2160,002169,99400,8200000
2170,002179,99407,8200000
2180,002189,99414,8200000
2190,002199,99421,822,590000
2200,002209,99428,827,590000
2210,002219,99435,8212,590000
2220,002229,99442,8217,590000
2230,002239,99449,8222,590000
2240,002249,99456,8227,590000
2250,002259,99463,8232,590000
2260,002269,99470,8237,590000
2270,002279,99477,8242,590000
2280,002289,99484,8247,590000
2290,002299,99491,8252,590000
2300,002309,99498,8257,590000
2310,002319,99505,8262,590000
2320,002329,99512,8267,590000
2330,002339,99519,8272,590000
2340,002349,99526,8277,590000
2350,002359,99533,8282,590000
2360,002369,99540,82 87,590000
2370,002379,99547,82 92,590000
2380,002389,99554,8297,590000
2390,002399,99561,82102,590000
2400,002409,99568,82107,590000
2410,002419,99575,82112,590000
2420,002429,99582,82117,590000
2430,002439,99589,82122,590000
2440,002449,99596,82127,590000
2450,002459,99603,82132,590000
2460,002469,99610,82137,590000
2470,002479,99617,82142,590000
2480,002489,99624,82147,590000
2490,002499,99631,82152,590000
2500,002509,99638,82157,590000
2510,002519,99645,82162,590000
2520,002529,99652,82167,590,94000
2530,002539,99659,82172,594,94000
2540,002549,99666,82177,598,94000
2550,002559,99673,82182,5912,94000
2560,002569,99680,82187,5916,94000
2570,002579,99687,82192,5920,94000
2580,002589,99694,82197,5924,94000
2590,002599,99701,82202,5928,94000
2600,002609,99708,82207,5932,94000
2610,002619,99715,82212,5936,94000
2620,002629,99722,82217,5940,94000
2630,002639,99729,82222,5944,94000
2640,002649,99736,82227,5948,94000
2650,002659,99743,82232,5952,94000
2660,002669,99750,82237,5956,94000
2670,002679,99757,82242,5960,94000
2680,002689,99764,82247,5964,94000
2690,002699,99771,82252,5968,94000
2700,002709,99778,82257,5972,94000
2710,002719,99785,82262,5976,94000
2720,002729,99792,82267,5980,94000
2730,002739,99799,82272,5984,94000
2740,002749,99806,82277,5988,94000
2750,002759,99813,82282,5992,94000
2760,002769,99820,82287,5996,94000
2770,002779,99827,82292,59100,94000
2780,002789,99834,82297,59104,94000
2790,002799,99841,82302,59108,94000
2800,002809,99848,82307,59112,94000
2810,002819,99855,82312,59116,94000
2820,002829,99862,82317,59120,94000
2830,002839,99869,82322,59124,94000
2840,002849,99876,82327,59128,94000
2850,002859,99883,82332,59132,94000
2860,002869,99890,82337,59136,942,8600
2870,002879,99897,82342,59140,945,8600
2880,002889,99904,82347,59144,948,8600
2890,002899,99911,82352,59148,9411,8600
2900,002909,99918,82357,59152,9414,8600
2910,002919,99925,82362,59156,9417,8600
2920,002929,99932,82367,59160,9420,8600
2930,002939,99939,82372,59164,9423,8600
2940,002949,99946,82377,59168,9426,8600
2950,002959,99953,82382,59172,9429,8600
2960,002969,99960,82387,59176,9432,8600
2970,002979,99967,82392,59180,9435,8600
2980,002989,99974,82397,59184,9438,8600
2990,002999,99981,82402,59188,9441,8600
3000,003009,99988,82407,59192,9444,8600
3010,003019,99995,82412,59196,9447,8600
3020,003029,991002,82417,59200,9450,8600
3030,003039,991009,82422,59204,9453,8600
3040,003049,991016,82427,59208,9456,8600
3050,003059,991023,82432,59212,9459,8600
3060,003069,991030,82437,59216,9462,8600
3070,003079,991037,82442,59220,9465,8600
3080,003089,991044,82447,59224,9468,8600
3090,003099,991051,82452,59228,9471,8600
3100,003109,991058,82457,59232,9474,8600
3110,003119,991065,82462,59236,9477,8600
3120,003129,991072,82467,59240,9480,8600
3130,003139,991079,82472,59244,9483,8600
3140,003149,991086,82477,59248,9486,8600
3150,003159,991093,82482,59252,9489,8600
3160,003169,991100,82487,59256,9492,8600
3170,003179,991107,82492,59260,9495,8600
3180,003189,991114,82497,59264,9498,8600
3190,003199,991121,82502,59268,94101,861,340
3200,003209,991128,82507,59272,94104,863,340
3210,003219,991135,82512,59276,94107,865,340
3220,003229,991142,82517,59280,94110,867,340
3230,003239,991149,82522,59284,94113,869,340
3240,003249,991156,82527,59288,94116,8611,340
3250,003259,991163,82532,59292,94119,8613,340
3260,003269,991170,82537,59296,94122,8615,340
3270,003279,991177,82542,59300,94125,8617,340
3280,003289,991184,82547,59304,94128,8619,340
3290,003299,991191,82552,59308,94131,8621,340
3300,003309,991198,82557,59312,94134,8623,340
3310,003319,991205,82562,59316,94137,8625,340
3320,003329,991212,82567,59320,94140,8627,340
3330,003339,991219,82572,59324,94143,8629,340
3340,003349,991226,82577,59328,94146,8631,340
3350,003359,991233,82582,59332,94149,8633,340
3360,003369,991240,82587,59336,94152,8635,340
3370,003379,991247,82592,59340,94155,8637,340
3380,003389,991254,82597,59344,94158,8639,340
3390,003399,991261,82602,59348,94161,8641,340
3400,003409,991268,82607,59352,94164,8643,340
3410,003419,991275,82612,59356,94167,8645,340
3420,003429,991282,82617,59360,94170,8647,340
3430,003439,991289,82622,59364,94173,8649,340
3440,003449,991296,82627,59368,94176,8651,340
3450,003459,991303,82632,59372,94179,8653,340
3460,003469,991310,82637,59376,94182,8655,340
3470,003479,991317,82642,59380,94 185,8657,340
3480,003489,991324,82647,59384,94188,8659,340
3490,003499,991331,82652,59388,94191,8661,340
3500,003509,991338,82657,59392,94194,8663,340
3510,003519,991345,82662,59396,94197,86 65,340
3520,003529,991352,82667,59400,94200,8667,340,39
3530,003539,991359,82672,59404,94203,8669,341,39
3540,003549,991366,82677,59408,94206,8671,342,39
3550,003559,991373,82682,59412,94209,8673,343,39
3560,003569,991380,82687,59416,94212,8675,344,39
3570,003579,991387,82692,59420,94215,8677,345,39
3580,003589,991394,82697,59424,94218,8679,346,39
3590,003599,991401,82702,59428,94221,8681,347,39
3600,003609,991408,82707,59432,94224,8683,348,39
3610,003619,991415,82712,59436,94227,8685,349,39
3620,003629,991422,82717,59440,94230,8687,3410,39
3630,003639,991429,82722,59444,94233,8689,3411,39
3640,003649,991436,82727,59448,94236,8691,3412,39
3650,003659,991443,82732,59452,94239,8693,3413,39
3660,003669,991450,82737,59456,94242,8695,3414,39
3670,003679,991457,82742,59460,94245,8697,3415,39
3680,003689,991464,82747,59464,94248,8699,3416,39
3690,003699,991471,82752,59468,94251,86101,3417,39
3700,003709,991478,82757,59472,94254,86103,3418,39
3710,003719,991485,82762,59476,94257,86105,3419,39
3720,003729,991492,82767,59480,94260,86107,3420,39
3730,003739,991499,82772,59484,94263,86109,3421,39
3740,003749,991506,82777,59488,94266,86111,3422,39
3750,003759,991513,82782,59492,94269,86113,3423,39
3760,003769,991520,82787,59496,94272,86115,3424,39
3770,003779,991527,82792,59500,94275,86117,3425,39
3780,003789,991534,82797,59504,94278,86119,3426,39
3790,003799,991541,82802,59508,94281,86121,3427,39
3800,003809,991548,82807,59512,94284,86123,3428,39
3810,003819,991555,82812,59516,94287,86125,3429,39
3820,003829,991562,82817,59520,94 290,86127,3430,39
3830,003839,991569,82822,59524,94293,86129,3431,39
3840,003849,991576,82827,59528,94296,86131,3432,39
3850,003859,991583,82832,59532,94299,86133,3433,39
3860,003869,991590,82837,59536,94302,86135,3434,39
3870,003879,991597,82842,59540,94305,86137,3435,39
3880,003889,991604,82847,59544,94308,86139,3436,39
3890,003899,991611,82852,59548,94311,86141,3437,39
3900,003909,991618,82857,59552,94314,86143,3438,39
3910,003919,991625,82862,59556,94317,86145,3439,39
3920,003929,991632,82867,59560,94320,86147,3440,39
3930,003939,991639,82872,59564,94323,86149,3441,39
3940,003949,991646,82877,59568,94326,86151,3442,39
3950,003959,991653,82882,59572,94329,86153,3443,39
3960,003969,991660,82887,59576,94332,86155,3444,39
3970,003979,991667,82892,59580,94335,86157,3445,39
3980,003989,991674,82897,59584,94338,86159,3446,39
3990,003999,991681,82902,59588,94341,86161,3447,39
4000,004009,991688,82907,59592,94344,86163,3448,39
4010,004019,991695,82912,59596,94347,86165,3449,39
4020,004029,991702,82917,59600,94350,86167,3450,39
4030,004039,991709,82922,59604,94353,86169,3451,39
4040,004049,991716,82927,59608,94356,86171,3452,39
4050,004059,991723,82932,59612,94359,86173,3453,39
4060,004069,991730,82937,59616,94362,86175,3454,39
4070,004079,991737,82942,59620,94365,86177,3455,39
4080,004089,991744,82947,59624,94368,86179,3456,39
4090,004099,991751,82952,59628,94371,86181,3457,39
4100,004109,991758,82957,59632,94374,86183,3458,39
4110,004119,991765,82962,59636,94377,86185,3459,39
4120,004129,991772,82967,59640,94380,86187,3460,39
4130,004139,991779,82972,59644,94383,86189,3461,39
4140,004149,991786,82977,59648,94386,86191,3462,39
4150,004159,991793,82982,59652,94389,86193,3463,39
4160,004169,991800,82987,59656,94392,86195,3464,39
4170,004179,991807,82992,59660,94395,86197,3465,39
4180,004189,991814,82997,59664,94398,86199,3466,39
4190,004199,991821,821002,59668,94401,86201,3467,39
4200,004209,991828,821007,59672,94404,86203,3468,39
4210,004219,991835,821012,59676,94407,86205,3469,39
4220,004229,991842,821017,59680,94410,86207,3470,39
4230,004239,991849,821022,59684,94413,86209,3471,39
4240,004249,991856,821027,59688,94416,86211,3472,39
4250,004259,991863,821032,59692,94419,86213,3473,39
4260,004269,991870,821037,59696,94422,86215,3474,39
4270,004279,991877,821042,59700,94425,86217,3475,39
4280,004289,991884,821047,59704,94428,86219,3476,39
4290,004299,991891,821052,59708,94431,86221,3477,39
4300,004309,991898,821057,59712,94434,86223,3478,39
4310,004319,991905,821062,59716,94437,86225,3479,39
4320,004329,991912,821067,59720,94440,86227,3480,39
4330,004339,991919,821072,59724,94443,86229,3481,39
4340,004349,991926,821077,59728,94446,86231,3482,39
4350,004359,991933,821082,59732,94449,86233,3483,39
4360,004369,991940,821087,59736,94452,86235,3484,39
4370,004379,991947,821092,59740,94455,86237,3485,39
4380,004389,991954,821097,59744,94458,86239,3486,39
4390,004399,991961,821102,59748,94461,86241,3487,39
4400,004409,991968,821107,59752,94464,86243,3488,39
4410,004419,991975,821112,59756,94467,86245,3489,39
4420,004429,991982,821117,59760,94470,86247,3490,39
4430,004439,991989,821122,59764,94473,86249,3491,39
4440,004449,991996,821127,59768,94476,86251,3492,39
4450,004459,992003,821132,59772,94479,86253,3493,39
4460,004469,992010,821137,59776,94482,86255,3494,39
4470,004479,992017,821142,59780,94485,86257,3495,39
4480,004489,992024,821147,59784,94488,86259,3496,39
4490,004499,992031,821152,59788,94491,86261,3497,39
4500,004509,992038,821157,59792,94494,86263,3498,39
4510,004519,992045,821162,59796,94497,86265,3499,39
4520,004529,992052,821167,59800,94500,86267,34100,39
4530,004539,992059,821172,59804,94503,86269,34101,39
4540,004549,992066,821177,59808,94506,86271,34102,39
4550,004559,992073,821182,59812,94509,86273,34103,39
4560,004569,992080,821187,59816,94512,86275,34104,39
4570,004579,992087,821192,59820,94515,86277,34105,39
4580,004589,992094,821197,59824,94 518,86279,34106,39
4590,004599,992101,821202,59828,94521,86281,34107,39
4600,004609,992108,821207,59832,94524,86283,34108,39
4610,004619,992115,821212,59836,94527,86285,34109,39
4620,004629,992122,821217,59840,94530,86287,34110,39
4630,004639,992129,821222,59844,94533,86289,34111,39
4640,004649,992136,821227,59848,94536,86291,34112,39
4650,004659,992143,821232,59852,94539,86293,34113,39
4660,004669,992150,821237,59856,94542,86295,34114,39
4670,004679,992157,821242,59860,94545,86297,34115,39
4680,004689,992164,821247,59864,94548,86299,34116,39
4690,004699,992171,821252,59868,94551,86301,34117,39
4700,004709,992178,821257,59872,94554,86303,34118,39
4710,004719,992185,821262,59876,94557,86305,34119,39
4720,004729,992192,821267,59880,94560,86307,34120,39
4730,004739,992199,821272,59884,94563,86309,34121,39
4740,004749,992206,821277,59888,94566,86311,34122,39
4750,004759,992213,821282,59892,94569,86313,34123,39
4760,004769,992220,821287,59896,94572,86315,34124,39
4770,004779,992227,821292,59900,94575,86317,34125,39
4780,004789,992234,821297,59904,94578,86319,34126,39
4790,004799,992241,821302,59908,94581,86321,34127,39
4800,004809,992248,821307,59912,94584,86323,34128,39
4810,004819,992255,821312,59916,94587,86325,34129,39
4820,004829,992262,821317,59920,94590,86327,34130,39
4830,004839,992269,821322,59924,94593,86329,34131,39
4840,004849,99 276,821327,59928,94596,86331,34132,39
4850,004859,992283,821332,59932,94599,86333,34133,39
4860,004866,302290,821337,59936,94602,86335,34134,39
Der Mehrbetrag über 4866,30 € ist voll pfändbar

Im Video zusammengefasst: Die Gehaltspfändung

In diesem Video zeigen wir Ihnen, wie die Gehaltspfändung funktioniert und welche Auswirkungen sie hat.
In diesem Video zeigen wir Ihnen, wie die Gehaltspfändung funktioniert und welche Auswirkungen sie hat.

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (94 Bewertungen, Durchschnitt: 3,82 von 5)
Loading ratings...Loading...

Über den Autor

Dr. Philipp Hammerich (Rechtsanwalt)
Dr. Philipp Hammerich

Dr. Philipp Hammerich promovierte nach seinem Jura-Studium bei Prof. Dr. Hoffmann-Riem (damaliger Richter am BVerfG). Sein Referendariat absolvierte er am OLG Hamburg. Seit 2007 ist er zugelassener Rechtsanwalt in Deutschland. Seine thematischen Schwerpunkte liegen u. a. in den Bereichen Privatinsolvenz und Pfändung.

Bildnachweise

** Anzeige

117 Kommentare zu „Lohnpfändung: Ablauf und Freibetrag bei der Gehaltspfändung

  1. Andre L.

    Hallo Schuldnerberatungs Team,
    ich habe folgendes Problem und finde weder eine genau Auskunft im Internet noch eine Beratungsstelle die mir helfen kann.
    Ich befinde mich seit 2014 in der Privatinsolvenz und habe 1 Kind das unterhaltsberechtigt ist. Der Unterhalt wurde immer bezahlt bis auf einen Zeitraum zwischen 2015-2016 in dem ich arbeitslos wurde.
    Durch den nicht bezahlten Unterhalt habe ich jetzt einen Unterhaltsitel erhalten und das Jugendamt droht jetzt mit Zwangsvollstreckung der noch offenen Summe. Der Insolvenzverwalter zieht monatlich seine Summe ( Lohnpfändung) über den Selbstbehalt 1559,- ab.
    Kann das Jugendamt jetzt auch noch zusätzlich beim Arbeitgeber pfänden? Wie ist hier dir Rechtssprechung? Benötigt dringend Hilfe und eine schnelle Antwort.
    Vielen lieben Dank für die schnelle Hilfe!

    Mit freundlichen Grüßen
    André

    Antworten
    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Andre,

      machen Sie neue Schulden, können die Gläubiger ganz regulär Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ergreifen. Dabei müssen jedoch die Regelungen zum Freibetrag beachtet werden. Beachten Sie jedoch, dass bei unmittelbaren Unterhaltsforderungen höhere Beträge gepfändet werden können.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

      Antworten
  2. Andreas V.

    Ich habe 2391 netto. Gepfändet im 11/18 1x 284 EUR und 1x 382 EUR. Beides von einem Gläubiger. Nach meinen Recherchen hätten mir nur 414,75 EUR gepfändet werden dürfen. Ist meine Sicht korrekt? Was könnte ich tun, wenn ich richtig liege

    Antworten
    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Andreas,

      welcher Betrag gepfändet werden darf, hängt von Ihrem Einkommen und der Anzahl der Personen, denen Sie gegenüber unterhaltspflichtig sind, ab. Entsprechende Informationen können Sie der aktuellen Pfändungstabelle entnehmen. Ein Anwalt kann Sie zum Vorgehen beraten, falls der Betrag zu hoch sein sollte.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

      Antworten
  3. Maya G.

    Hallo,
    vielleicht erfahre ich hier etwas mehr, da ich von der Sachbearbeiterin in meiner Sache keine Antwort bekommen habe.
    Ich befinde mich in der Privatinsolvenz und selbstverständlich wird gemäß Pfändungstabelle gepfändet. Soweit so gut.
    Jetzt habe ich den Arbeitgeber gewechselt und plötzlich taucht in der Gehaltsabrechnung „Pfändung Reihe Restbetrag: xxx“ auf – mit Nennung des Restschuld-Betrages!!??!! Ich kann mir nicht vorstellen, dass das legitim ist – schließlich geht die Schuldsumme doch niemanden etwas an, oder? (Bis dato wusste nicht mal ich den aktuellen Stand… das war schon ein Schock..) Meiner Ansicht nach haben auf der Gehaltsabrechnung lediglich gehaltsrelevante Dinge zu stehen – und die Summe meiner offenen Verbindlichkeiten hinsichtlich der Insolvenz gehören doch nicht dazu, oder? Müsste ich im Rahmen der DSGVO nicht ausdrücklich zustimmen?
    Es ist auch das erste Mal, dass die Bankverbindung des Treuhandkontos mit angedruckt wird – meiner Ansicht nach ebenfalls nicht richtig…
    Bevor ich mit der Personalabteilung rede wollte ich mich gerne absichern.
    Vielen lieben Dank für die Hilfe!

    Antworten
    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Maya,

      unseres Kenntnisstandes nach sollte der Restbetrag ausgewiesen werden dürfen. Nähere Informationen erhalten Sie bei einem Anwalt.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

      Antworten
  4. Jörg G.

    Hallo,
    vielleicht kann mir hier jemand helfen. Ich habe gleichzeitig ein Lohn,- und Kontopfändung in einer gleichen Angelegenheit. Durch die Lohnpfändung steht nun bald die Tilgung bevor. Bleibt die Kontopfändung über den vorliegenden Gesamtbetrag wie beim Anfang der Pfändung bestehen oder ist diese erledigt wenn die Tilgung durch den Lohn erfolgt ist?

    Antworten
    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Jörg,

      ist die Forderung abbezahlt, sollte der Gläubiger die Pfändung aufheben.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

      Antworten
  5. Jens

    Hallo,
    ich habe eine eine Lohnpfändung durch eine Kreditbank erhalten ohne jegliche Benachrichtigung. Ist das rechtens und was kann man da machen?

    Antworten
    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Jens,

      in der Regel benötigen Gläubiger einen vollstreckbaren Titel, um eine Lohnpfändung durchführen zu können. Dieser Titel muss dem Schuldner zugestellt werden. Wie Sie weiter vorgehen können, kann ein Anwalt beurteilen.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

      Antworten
  6. Sven

    Hallo, ich habe eine Lohnpfändung bekommen und mir sollen nur 1058,00 € bleiben. Die Pfändung bezieht sich auf Unterhaltsrückstände, die durch einen 2,5 Jahre langen Gerichtsstreit mit dem Jugendamt entstanden sind. Es wurde immer der laufende Unterhalt gezahlt, auch während des Gerichtsstreits. Die Schulden sind aus den Jahren 2013-2015 und setzen sich aus dem zusammen was ich gezahlt habe und aus der Differenz zur Neuberechnung. Ich hatte zwei Unterhaltsberechnungen, eine vom Jobcenter und eine vom Jugendamt mit einem beträchtlichen Unterschied.
    Aufgrund dem was mir jetzt bleiben soll kann ich den laufenden Unterhalt nicht mehr zahlen, ist das rechtens?
    Es wird auch nur der Unterhaltsrückstand gepfändet, nicht der laufende Unterhalt.
    Meine Frage, ist das alles rechtens?
    Mein großer Sohn wurde in dem Beschluss durch das Jugendamt vertreten, obwohl er 18 ist und er davon auch nix wusste.

    Antworten
    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Sven,

      in der Regel ist es so, dass der Schuldner trotz Pfändung weiterhin seinen Unterhaltsverpflichtungen nachkommen können muss. Es gilt jedoch auch, dass der Unterhaltsgläubiger mehr Geld einfordern kann, als laut Pfändungstabelle vorgesehen ist, wenn es um unmittelbare Unterhaltsforderungen geht. Wir dürfen an dieser Stelle keine kostenlose Rechtsberatung anbieten. Aus diesem Grund sollten Sie die Unterlagen einem Anwalt zur Prüfung vorlegen.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

      Antworten
  7. Sibel

    Hallo, ich schreibe hier im namen meines freundes. Er wird vom jobcentre und von jugendämtern immer bis zum letzten cent gepfändet 3 monate hintereinander! Als grund nennen sie meistens das man ihn mehrmals angeschrieben hätten, jedoch keine antwort bekommen würden. Ich checke auch regelmässig den briefkasten habe bis jetzt nichts an briefen gesehen. Auch wenn mein freund die behörden anschreibt oder ein fax schickt sagen sie da wäre nichts angekommen, obwohl aus drr bestätigung ein ok angegeben ist. Ist das denn alles rechtens das man ihm keinen cent zum leben, miete und unterhalts zahlung lässt? Er muss dann immer zu sehen von wem er sich so viel geld leihen kann damit die anderen rechnungen bezahlt werden können. Er hatte bis jetzt nie irgendeinem freibetrag. Sie haben immer alles direkt beim arbeitgeber direkt gepfändet ohne vorankündigung!

    Antworten
    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Sibel,

      ohne Durchsicht der Unterlagen ist eine Einschätzung der Lage nur schwer möglich. Ein Anwalt sollte den Sachverhalt prüfen.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

      Antworten
  8. Andre H.

    Hallo,

    Ich habe eine Lohnpfändung und gleichzeitig eine Kontopfändung vom gleichen Gläubiger und zum gleichen sachverhallt. Darf man das?

    Gruß Andre

    Antworten
    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Andre,

      ja, das ist durchaus erlaubt.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

      Antworten
  9. Lars

    Hallo zusammen ich habe eine Lohn Pfändung in sachen Unterhalt verdiene ca 1600€ eine P-Konto habe ich auch sprich 1050 würden mir nur noch zur Verfügung stehen meine Frage an euch, wie kann ich das am besten reduzieren oder aufheben. Gruß

    Antworten
    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Lars,

      sind Sie in der Vergangenheit Ihren Unterhaltsverpflichtungen nicht nachgekommen, kann die betroffene Person einen vollstreckbaren Unterhaltstitel erwirken. Auf diesem gründet die Lohnpfändung. Geht es um unmittelbare Unterhaltsforderungen, hat der berechtigte Unterhaltsgläubiger die Möglichkkeit, sogar mehr Geld einzufordern, als in der Pfändungstabelle vorgesehen ist. Dem Unterhaltsschuldner muss dann nur so viel Geld übrig bleiben, dass er selbst seinen eigenen notwendigen Unterhalt noch bestreiten kann. Die Pfändung kann in der Regel nur vom Auftraggeber aufgehoben werden. Ein Anwalt kann Sie zum weiteren Vorgehen beraten.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

      Antworten
  10. Susanne

    Hallo,
    Mein Arbeitgeber hat vor einer Woche ein vorläufiges Zahlungsverbot über mein Nettoeinkommen bekommen.
    Nun will er das gesamte Gehalt einbehalten, ohne die Pfändungsfreigrenze zu beachten.
    Ich habe eine Tochter und bin schwanger.
    Ich wechsle gerade meinen Anwalt und warte auf meinen Beratungsschein, erst dann legt die neue Anwältin mit ihrer Arbeit mich durch die Verbraucherinsolvenz zu begleiten los.

    Antworten
  11. BOP

    Hallo
    ich habe eine Lohnpfändung und möchte wissen ob das gelten soll,
    ich verdiene 1650 netto , Frau verdient 1000 euro netto, wir haben 1 Kind, mein Arbeitgeber hat einen Pfändundsbetrag von 39 euro vom Steuerberater der Firma gerechtnet, laut Pfändungstabelle gilt das fur nur 1 ubterhaltpflichtihe Person, meine Frage ist, zählt meiene Frau nicht als unterhaltpflichtige person obwohl sie 1000 euro verdient, muss ich trozdem für Unterhalt beitragen,
    wenn meine Frau und Kind als unterhaltpflichtige Personen zählen, wie kann ich meinem Arbeitgeber das beweisen, denn Laut mein Schuldnerberateung sind 2 unterhaltpflichtige Perseonen zu berücksichtigen und nicht nur 1

    Antworten
    1. schuldnerberatung.de

      Hallo BOP,

      Ehegatten sind in der Regel auch dann unterhaltsberechtigt, wenn sie ein eigenes Einkommen erwirtschaften. Es kann unter Umständen jedoch dazu kommen, dass das Gericht entscheidet, dass der Ehegatte unberücksichtigt bleibt. Dafür muss ein Gläubiger jedoch zuvor einen entsprechenden Antrag gestellt haben. Ein Anwalt kann Sie zum weiteren Vorgehen beraten.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

      Antworten
  12. Ralf

    Hallo,
    ich bin Versorgungsempfaenger(ehemalige Bundespost),bei mir wird bis zum Existenminimum runter gepfaendet.Ich habe vor kurzem in Thailand geheiratet,
    und mochte jetzt dorthin auswandern,sprich mich in Deutschland abmelden,und meine Versorgungsbezuege nach Thailand ueberweisen lassen.
    Bleibt die deutsche Pfaendungsfreigrenze bestehen,oder wird sie runtergesetzt da in Thailand die Lebensunterhaltskosten geringer sind als in Deutschland?

    Gruss Ralf

    Antworten
    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Ralf,

      zunächst muss die Frage geklärt werden, ob in Thailand überhaupt mit einem deutschen Titel vollstreckt werden kann. Unseres Kenntnisstandes nach besteht kein entsprechendes Abkommen zwischen Deutschland und Thailand. Lediglich das New Yorker Übereinkommen von 1958 könnte herangezogen werden. Ein Anwalt kann Sie genauer beraten.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

      Antworten
  13. Andre

    Hallo,
    Ich habe aktuell ein P-konto und bis vor 2 Monaten eine lohnpfändung vom Jugendamt gehabt, vom Verdienst her passte es auch jeden Monat. Da ich aber meinen AG gewechselt habe gibt es diese lohnpfändung nicht mehr, nun hat mein neuer AG ( bei dem ich das gleiche Gehalt habe) eine andere lohnpfändung von einem Gläubiger bekommen (nicht vom Jugendamt). Jetzt weiß ich nicht wie ich den Unterhalt meines Kindes bewältigen soll plus Rückzahlung an die Vormundschaftskasse. Wie kann ich da am besten vorgehen ?

    mfG

    Antworten
    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Andre,

      wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung anbieten. Ein Anwalt oder eine Schuldnerberatungsstelle kann Ihnen weiterhelfen.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

      Antworten
  14. Mario

    Hallo,

    Habe seit diesen Monat eine Lohnpfändung ohne Ankündigung von der A., was kann ich da jetzt machen. Mein AG hat nix gesagt der Hammer kam bei der GehaltsAbrechnung.

    LG

    Antworten
    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Mario,

      gesetzliche Krankenkassen benötigen keinen Titel, sie können bereits auf Grundlage der Beitragsbescheide vollstrecken. Es kann hilfreich sein, sich direkt mit der Krankenkasse in Verbindung zu setzen und eine Ratenzahlung oder ähnliches zu vereinbaren.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

      Antworten
      1. Mario

        Hallo,

        Hatte ich ja meine Lebensgefährtin wollte monatlich bezahlen vor einem Jahr, 100€ war den zuwenig den kam dazu sie wollten per Lastschrift und wollten sie noch ihre Gehalts Abrechnung was den nix angeht hätten froh sein sollen das jemand überhaupt bezahlen wollte. Weil ich noch zwei andere Sachen bezahlen muss bin ich dank der Krankenkasse unter mein selbst behalt.

        Mfg
        Mario

        Antworten
  15. Frank

    Hallo !
    Laut meinem Lohnstreifen hatte ich noch eine Schuld von 4916,93 € offen ,jetzt habe ich 4000€ überwiesen und habe nun Bescheid bekommen
    wenn ich meine Schuld begleichen möchte muss ich 1583,85€ überweisen .
    wie kommt man zu dieser Summe ?
    mfg Frank

    Antworten
    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Frank,

      ohne Einsicht in die Unterlagen und nähere Informationen können wir diese Frage schwerlich beantworten. Sie können sich bei der zuständigen Stelle informieren oder einen Anwalt hinzuziehen.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

      Antworten
  16. Tina

    Hallo,
    heute habe Ich durch mein AG mitgeteilt bekommen das eine Pfändungsverfügung besteht.
    Ich war richtig geschockt. Da ich keinerlei Mitteilung erhalten habe. Vor 2 Jahren war mal jemand da und gefragt ob vermogen besteht. Ich habe keinerlei Unterlagen dazu erhalten. Da es sich um ein öffentlichen gläubiger handelt würde immer mein Guthaben von der Steuererklärung umgelenkt. Daher habe ich gedacht das es so OK ist.
    Ist es rechtens ohne irgendeine Ankündigung mein Lohn pfänden zu wollen?
    Hatte mein AG mir nichts gesagt wüsste ich nichts davon. Oder liegt es an dem öffentliche Gläubiger? Da jetzt Wochenende ist erreiche ich dort niemand.
    LG

    Antworten
    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Tina,

      handelt es sich etwa um das Finanzamt, so kann es, im Gegensatz zu anderen Gläubigern, auch dann eine Pfädnung durchführen, wenn vorher kein Titel erwirkt wurde. Ratschläge zum weiteren Vorgehen erhalten Sie bei einer Schuldnerberatungsstelle oder einem Anwalt.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

      Antworten
  17. Sabina P.

    Hallo..
    Ich habe gestern 28.8. den Bescheid bekommen das ich eine Lohnpfändung habe… Heute sollte mein eigentliches Gehalt drauf sein… ist es möglich das mein AG so schnell den Lohn einfriert? Und ich jetzt erst mal auf mein Gehalt warten muss?
    LG Sabina

    Antworten
    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Sabina,

      hat der Arbeitgeber den Beschluss über die Pfändung erhalten, ist er dazu verpflichtet, den pfändbaren Teil des Einkommens des Schuldners zu ermitteln und diesen Betrag an den Gläubiger zu überweisen. Zudem muss er innerhalb von zwei Wochen eine Drittschuldnererklärung abgeben. Es kann sein, dass die Berechnung des pfändbaren Einkommens zu Verzögerungen führt.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

      Antworten
  18. Steffen G.

    Hallo,

    darf das Gehalt parallel auch 2 Mal gepfändet werden? Mein Schuldnerberater hat mir erklärt, dass immer nur ein Gläubiger pfänden darf (unabhängig ob Gehalt oder Konto).
    Weiter möchte ich wissen, was mit den anderen Gehaltspfändungen oder Kontopfändungen ist, die nacheinander eintrudeln, obwohl bereits gepfändet wird? Die jetztige Gehaltspfändung ist sehr hoch (2200 €), da müsste der nachfolgende Gläubiger mehrere Monate warten! Wie muss man diese Gläubiger informieren?

    Ich bitte rasche Antwort. Danke

    MfG
    Steffen

    Antworten
    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Steffen,

      das Arbeitseinkommen kann von mehreren Gläubigern gepfändet werden. Dabei geht das durch eine frühere Pfändung begründete Pfandrecht vor. Ein Anwalt kann die genaue Abfolge prüfen und Sie zum Vorgehen beraten.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

      Antworten
  19. Rainer

    Hallo,habe seiner Zeit eine lohnpfändung vom Jugendamt bekommen,nun ist mein Kind 22 und mit der Ausbildung fertig.
    Das Jugendamt ist nicht mehr zuständig ,was kann ich machen.
    LG Rainer

    Antworten
    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Rainer,

      sollte noch rückständiger Unterhalt bestehen, kann die Pfändung bestehen bleiben. Ein Anwalt kann Sie detailliert beraten.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

      Antworten
  20. Angela H.

    HALLO BIS JETZT HABE ICH BIN MEINEM EXMANN DEN UNTERHALT FÜR UNSEREN SOHN UEBER EINE LOHNPFAENDUNG MONATLICH ERHALTEN NUN ENDET DER UNTERHALT UND ICH MOECHTE DIE PFAENDUNG AUFLOESEN WAS MUSS ICH JETZT TUN LG

    Antworten
    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Angela,

      Sie können die Pfändung beim zuständigen Gericht aufheben lassen.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

      Antworten
  21. B.Winter

    Bei uns wird der Lohn seit 2 Monaten gepfändet und nun bekommen wir ein schreiben ,dass der Kredit gekündigt wurde .Sie wollen jetzt alles auf einmal .Geht das ?

    Antworten
    1. schuldnerberatung.de

      Hallo B.,

      auch der Kreditgeber hat die Möglichkeit, unter gewissen Voraussetzungen den Kredit zu kündigen. Das ist etwa der Fall, wenn der Kreditnehmer die Zahlungen einstellt. Die Bank kann dann den noch nicht getilgten Darlehensbetrag zurückfordern. Ob die Kündigung in Ihrem Fall gerechtfertigt ist, kann ein Anwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

      Antworten
  22. Jan

    Guten Tag !
    Mein AG wurde am 30 April darüber informiert das eine Lohnpfändung ansteht!
    Am 5 Mai wurde die 3 Mahnung schriftlich erstellt und 4 Tage später wurde die mir per post zugestellt.
    Ende Mai hatte ich die Aufforderung den gesamten Betrag innerhalb 5 Tage zu begleichen!
    Frage: Darf Mein AG darüber informiert werden obwohl der Kredit noch nicht gekündigt wurde ? Bzw obwohl noch kein Titel gegen mich besteht ?
    MFG

    Antworten
    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Jan,

      bevor er eine Lohnpfändugn durchführen darf, muss der Gläubiger zunächst einen vollstreckbaren Titel über die Forderung besitzen. Im Anschluss muss er einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss beantragen. Erst wenn dies erfolgt ist, kann die Lohnpfändung erfolgen.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

      Antworten
  23. Sandra A.

    Ich möchte gern die lohnpfändung stoppen und den restlichen betrag auf einmal bezahlen.wie gehe ich vor ,wenn der gläubiger nicht erreichbar ist.reicht es wenn ich meinem arbeitgeben den einzahlungsbeleg vorlege und er die pfändung stoppt?

    Antworten
    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Sandra,

      in der Regel sollten Sie zunächst den Gläubiger kontaktieren. Zum richtigen Vorgehen empfehlen wir die Beratung durcheine professionelle Schuldnerberatung.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

      Antworten
  24. Anita O.

    Hallo Zusammen,

    habe seit ca. 4 Jahren eine Gehaltspfändung und erhielt bis letzten Monat auch immer das Mindestgehalt (ca. 12oo Euro), nach allen Abzügen.
    Letzten Monat nun hat mein Arbeitgeber sein Abrechnungssystem umgestellt und auch den HR Chef gewechselt.
    Nach Einführung dieses neuen Abrechnungssystems bekomme ich gerade mal 750 Euro. Nach Rücksprache mit der HR Abteilung die Aussage, dass dies so korrekt ist, da ich ja auch einen Geschäftswagen fahre und dieser als Luxuxgut bei dem Pfändungsfreibetrag nicht berücksichtigt werden darf. Diese 750 Euro jedoch decken gerade mal meine mtl. Fixkosten. Nun meine Frage:
    Ist dies korrekt, dass
    1. der Geschäftswagen als Luxusgut bezeichnet wird? In meinen Augen ist dies ein Arbeitsmittel, ohne welchen ich sonst meinen Job nicht erledigen kann
    2. dass ich dann unter dem gesetzlich festgelegten Betrag (lt. Pfändungstablle) erhalte?
    An wen kann ich mich wenden, um hier Widerspruch einzulegen und hab ich da überhaupt eine Chance?
    Danke für eure Hilfe.

    Antworten
    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Anita,

      ein Dienstwagen stellt einen geldwerten Vorteil dar. Bei der Berechnung des pfändbaren Arbeitseinkommens ist das als Entgelt gezahlte Einkommen mit dem geldwerten Vorteil für die Privatnutzung eines Dienstwagens zusammenzurechnen. So kann es tatsächlich dazu kommen, dass das ausgezahlte Gehalt unter der Pfändungsgrenze liegt.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

      Antworten
  25. Manfred H.

    habe vor kurzem eine lohnpfändung bekommen und mein Arbeitgeber weiß davon . wenn meine Ausgaben hoch sind wie viel das das Amt eigentlich pfänden ?

    Antworten
    1. Sonja R

      Habe vor den Osterferien eine Lohnpfändung in Höhe von 784 (Gläubiger F. vertreten durch C.) erhalten Beschluss 14 März. Ich hatte bereits Ende Feb. eine Summe von 518,85 EUR an C. also auch für F. gezahlt. Brief vom Amtgericht über die Summer von 784 EUR habe ich NIE erhalten. Ist es möglich die Lohnpfändung zu stoppen bzw gegen diese Sumemr widerspruch einzulegen? Und muss mein AG die Summe von 784 EUR von meinen Gehalt abziehen. Verdienst 1683 und habe hohe Mietkosten etc. Vielen Dank mfg

      Antworten
      1. schuldnerberatung.de

        Hallo Sonja,

        liegt ein entsprechender Beschluss vor, ist Ihr Arbeitgeber dazu verpflichtet, den Betrag an den Gläubiger zu überweisen. Inwiefern Sie Maßnahmen ergreifen können, sprechen Sie am besten mit einem Anwalt ab.

        Ihr Team von schuldnerberatung.de

        Antworten
    2. Adrian D.

      Hallo zusammen,
      ich habe seit knapp 2 Jahren eine Lohnpfändung. Da ich aber seit 11.18 krank bin und keinen Lohn mehr bekomme, hat mir der Gläubiger, über einen Anwalt eine Ratenzahlung vereinbart. Ist die Lohnpfändung damit beendet, oder muss ich damit rechnen, das sie wieder aktiviert wird, sobald ich wieder arbeiten gehe und dann doppelt bezahle?

      Antworten
      1. I.

        Hallo,
        ich habe Lohnpfändungen von 4 Gläubigern alleinerziehend mit zwei Kindern, niedrigstes Gehalt aber doch paar Euro zu viel um ergänzendes Hartz 4 zu bekommen und keinen Unterhalt erhalten). Da ich aber der Meinung bin, das ich die Schulden die ich gemacht habe auch zurück zahlen möchteund auf Grund dessen das ich auch nicht einfach von der Arbeit fern bleiben konnte und es schwer war einen Termin bei der Schuldnerberatung zu bekommen, habe ich keine Privat-Insolvenz angemeldet. Seit 4 Jahren, nachdem mein jüngster Sohn 21 Jahr e alt wurde, setzte meine Lohnpfändung dann ein.
        Von ursprünglich ca. 8.800 Euro ist es jetzt noch ein Rest von etwas über 900,00 Euro. Ich freute mich schon, das ich in ca. 7 Monaten schuldenfrei bin.

        Nun bekam ich von einem Gläubiger eine E-Mail, das sie mir großzügig ca. 2.400,oo Euro erlassen würden, wenn ich bereit wäre knapp 7.500 Euro zu begleichen. Evenentuell auch mit Ratenzahlung.

        Bedeutet das jetzt, daß jeder der vier Gläubiger noch mit einer Nachforderung, von der mir nichts bekannt war, und die nicjht in der Lohnpfändung auftauchte kommt ? Und wenn ja, was kann ich dagegen tun ?

        Antworten

Hinterlassen Sie einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert