Lohnpfändung: Ablauf und Freibetrag bei der Gehaltspfändung

Das Wichtigste zur Lohnpfändung

Was bedeutet Lohnpfändung?

Hinter dem Begriff Lohnpfändung verbirgt sich dieselbe Vollstreckungsmaßnahme wie hinter der Gehaltspfändung. Der Gläubiger wendet sich direkt an den Arbeitgeber seines Schuldners und lässt sich von diesem den pfändbaren Anteil des Arbeitseinkommens überweisen – so lange, bis die Schulden getilgt sind.

Mit welcher Methode wird der pfändbare Lohnanteil berechnet?

Bei der Lohnpfändung kann die Berechnung nach der Bruttomethode oder der Nettomethode erfolgen.

Sollte ich meinen Arbeitgeber von einer bevorstehenden Lohnpfändung informieren?

Eine bevorstehende Lohnpfändung sollte der Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber mitteilen. Spätestens mit dem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss wird er ohnehin davon erfahren. In der Regel ist diese Art der Pfändung kein Kündigungsgrund.

Wie viel meines Lohns darf ich bei einer Gehaltspfändung behalten?

Aktuell liegt der Pfändungsfreibetrag für eine alleinstehende Person ohne Unterhaltspflichten bei 1.409,99 Euro (Stand: 1.7.2023). Mithilfe der unten stehenden Tabelle können Sie genau ermitteln, wie viel von Ihrem Lohn pfändbar ist und wie viel Sie behalten dürfen.

Wie viel darf gepfändet werden? Rechnen Sie es hier aus!

Weitere Ratgeber zur Lohnpfändung

Die Lohnpfändung erfolgt beim Arbeitgeber

Lohnpfändung: Der Arbeitgeber bezahlt mit Ihrem Lohn die Gläubiger.
Lohnpfändung: Der Arbeitgeber bezahlt mit Ihrem Lohn die Gläubiger.

Die Lohn- und Gehaltspfändung stellt einen existenziellen Einschnitt in den Alltag des verschuldeten Arbeitnehmers dar. Denn gewöhnlich bestreitet er seine gesamte Lebensführung von diesem Gehalt. Mitunter muss er davon auch Unterhalt zahlen, z. B. wenn er in einer Ehe lebt oder Kinder zu versorgen hat. Aus diesem Grund ist es für ihn wichtig, dass die pfändbaren Teile des Lohns und der Pfändungsfreibetrag richtig berechnet werden. Zur Berechnung ist der Arbeitgeber als Drittschuldner verpflichtet.

Was ist eine Lohnpfändung? Für Gläubiger ist dies eine sehr wirkungsvolle Methode, um ihre Geldforderung gegen ihren Schuldner durchzusetzen. Denn diese Pfändungsart bezieht den Arbeitgeber direkt mit ein. Er ist verpflichtet, bei dieser Maßnahme mitzuwirken. Insbesondere ist es seine Pflicht, den vom Gehalt pfändbaren Anteil zu berechnen. Diesen Betrag muss er einbehalten und an den Gläubiger überweisen, so lange bis dessen Forderung gegenüber dem Beschäftigten des Arbeitgebers getilgt ist.

Hierzu muss der Gläubiger dem Arbeitgeber einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss für die Gehaltspfändung zustellen.

Lohnpfändung & ihre Berechnung

Bei der Lohnpfändung wird der Kindesunterhalt trotzdem berücksichtigt.
Bei der Lohnpfändung wird der Kindesunterhalt trotzdem berücksichtigt.

Eine Kahlpfändung, bei der das gesamte Arbeitseinkommen gepfändet wird, ist nicht zulässig. Der Arbeitnehmer muss weiterhin in der Lage sein, sich selbst zu versorgen. Und er muss trotz Lohnpfändung Unterhalt zahlen bzw. seine Unterhaltsberechtigten versorgen können.

Der Arbeitgeber berechnet die pfändbaren Anteile des Arbeitseinkommens auf der Grundlage der §§ 850a bis 850e der Zivilprozessordnung (ZPO).

§ 850a ZPO legt die unpfändbaren Bezüge fest. Hierzu gehören z. B.:

  • die Vergütung der Mehrarbeit mit 50 % des Bruttobetrages
  • Urlaubsgeld, Treuegeld und Zuwendungen für Jubiläen, soweit sie im Rahmen des Üblichen liegen
  • Aufwandsentschädigungen, Gefahrenzulagen, Zahlungen für selbst gestelltes Arbeitsmaterial
  • Weihnachtsgeld bis zur Hälfte des aufgerundeten monatlichen Pfändungsfreibetrags – das entspricht 705 Euro (Stand: 1.7.2023)
  • Erziehungsgelder, Studienbeihilfen
  • Blindenzulagen
Wenn der Arbeitgeber das pfändbare Arbeitseinkommen nach § 850e ZPO berechnet, darf er diese unpfändbaren Beträge nicht mit berechnen. Sie dürfen durch die Lohnpfändung nicht geschmälert werden. Sie fragen Sie, ob Ihr Arbeitgeber alles richtig berechnet? Fragen hierzu können Sie kostenlos und unverbindlich auf Schuldenanalyse ** prüfen lassen.

Die eigentliche Berechnung erfolgt entweder nach der Bruttomethode oder nach der Nettomethode.

Bei der Bruttomethode werden nicht nur die unpfändbaren Bezüge zugunsten des Vollstreckungsschuldners abgezogen, sondern auch die auf das Brutto-Einkommen zu entrichtenden Steuern und Sozialversicherungsbeiträge, die der Arbeitnehmer zu tragen hat. Dadurch wird das pfändbare Arbeitseinkommen noch weiter gemindert. Je höher die steuer- und sozialversicherungspflichtigen Bezüge sind, desto geringer fällt das pfändbare Einkommen aus.

Bei der Nettomethode werden zunächst die unpfändbaren Bezüge nach § 850a ZPO abgezogen. Anschließend werden bei der Berechnung nur die vom Beschäftigten zu zahlenden Steuern und Sozialversicherungsbeiträge berücksichtigt, die auf das Bruttoeinkommen zu zahlen sind, welche ohne die unpfändbaren Bezüge übrig bleibt. In diesem Fall entspricht der pfändbare Lohnanteil dem Betrag, der auch dann gepfändet werden darf, wenn der verschuldete Arbeitnehmer keine unpfändbaren Bezüge erhalten hätte.

Nach der Berechnung des Netto-Lohns für die Gehaltspfändung kann mithilfe der Lohnpfändungstabelle der pfändbare Betrag ermittelt werden. Hier finden Sie die aktuelle Tabelle.

Lohnpfändung ohne Ankündigung

Wer darf Ihren Lohn pfänden und wie wird diese Pfändung angekündigt?
Wer darf Ihren Lohn pfänden und wie wird diese Pfändung angekündigt?

Eine Pfändung vom Arbeitseinkommen ist nicht so ohne weiteres möglich. Der (privatrechtliche) Gläubiger benötigt hierfür einen Vollstreckungstitel gegen seinen Schuldner. In der Regel handelt es sich hierbei um ein Urteil oder einen Vollstreckungsbescheid. Dieser muss dem Betroffenen zugestellt werden.

Spätestens zu diesem Zeitpunkt wissen Sie, dass Vollstreckungsmaßnahmen drohen. Außerdem muss der Gläubiger eine Lohnpfändung beim Vollstreckungsgericht beantragen. Den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss, den er daraufhin erhält, stellt er dann dem Arbeitgeber zu.

Öffnen Sie immer Ihre Post. Anderenfalls entgehen Ihnen wichtige Informationen. Wenn Sie Briefe ignorieren, verschenken Sie die Chance, Widerspruch oder andere Rechtsmittel einzulegen oder wenigstens zu prüfen.

Lohnpfändung aufheben

Betroffene fragen sich oft: „Kann man eine Lohnpfändung stoppen oder verhindern?“ Tatsächlich gibt es verschiedene Möglichkeiten, diese Pfändung abzuwenden oder zu beenden.

  • Wenn der Arbeitnehmer seine Schulden bezahlt, hat der Gläubiger keinen Grund mehr, das Arbeitseinkommen zu pfänden.
  • Möglicherweise lässt der Gläubiger auch mit sich reden und akzeptiert eine Ratenzahlung.
  • Wenn ein solcher Einigungsversuch mit dem Gläubiger scheitert, kann der Arbeitnehmer Privatinsolvenz anmelden. Eine weitere Lohnpfändung ist dann aufgrund des Vollstreckungsverbots nicht mehr möglich.

Darüber hinaus sollten Betroffene durch eine Schuldnerberatungsstelle oder einen Rechtsanwalt prüfen lassen, ob die entsprechende Pfändung rechtlich begründet ist. Möglicherweise kann ein Rechtsbehelf das Schlimmste verhindern. Eine kostenlose und unverbindliche Unterstützung erhalten Sie auch auf Online-Schuldenanalyse **.

Pfändungsfreigrenze laut Lohnpfändungstabelle

(gilt ab 1.7.2023)

monatl. NettolohnPfänd­barer Be­trag nach An­zahl der unter­halts­be­rech­tig­ten Per­so­nen
von ... €bis ... €01234ab 5
01409,99000000
1410,001419,995,4000000
1420,001429,9912,4000000
1430,001439,9919,4000000
1440,001449,9926,4000000
1450,001459,9933,4000000
1460,001469,9940,4000000
1470,001479,9947,4000000
1480,001489,9954,4000000
1490,001499,9961,4000000
1500,001509,9968,4000000
1510,001519,9975,4000000
1520,001529,9982,4000000
1530,001539,9989,4000000
1540,001549,9996,4000000
1550,001559,99103,4000000
1560,001569,99110,4000000
1570,001579,99117,4000000
1580,001589,99124,4000000
1590,001599,99131,4000000
1600,001609,99138,4000000
1610,001619,99145,4000000
1620,001629,99152,4000000
1630,001639,99159,4000000
1640,001649,99166,4000000
1650,001659,99173,4000000
1660,001669,99180,4000000
1670,001679,99187,4000000
1680,001689,99194,4000000
1690,001699,99201,4000000
1700,001709,99208,4000000
1710,001719,99215,4000000
1720,001729,99222,4000000
1730,001739,99229,4000000
1740,001749,99236,4000000
1750,001759,99243,4000000
1760,001769,99250,4000000
1770,001779,99257,4000000
1780,001789,99264,4000000
1790,001799,99271,4000000
1800,001809,99278,4000000
1810,001819,99285,4000000
1820,001829,99292,4000000
1830,001839,99299,4000000
1840,001849,99306,4000000
1850,001859,99313,4000000
1860,001869,99320,4000000
1870,001879,99327,4000000
1880,001889,99334,4000000
1890,001899,99341,4000000
1900,001909,00348,4000000
1910,001919,99355,4000000
1920,001929,99362,4000000
1930,001939,99369,4000000
1940,001949,99376,404,980000
1950,001959,99383,409,980000
1960,001969,99390,4014,980000
1970,001979,99397,4019,980000
1980,001989,99404,4024,980000
1990,001999,99411,4029,980000
2000,002009,99418,4034,980000
2010,002019,99425,4039,980000
2020,002029,99432,4044,980000
2030,002039,99439,4049,980000
2040,002049,99446,4054,980000
2050,002059,99453,4059,980000
2060,002069,99460,4064,980000
2070,002079,99467,4069,980000
2080,002089,99474,4074,980000
2090,002099,99481,4079,980000
2100,002109,99488,4084,980000
2110,002119,99495,4089,980000
2120,002129,99502,4094,980000
2130,002139,99509,4099,980000
2140,002149,99516,40104,980000
2150,002159,99523,40109,980000
2160,002169,99530,40114,980000
2170,002179,99537,40119,980000
2180,002189,99544,40124,980000
2190,002199,99551,40129,980000
2200,002209,99558,40134,980000
2210,002219,99565,40139,980000
2220,002229,99572,40144,980000
2230,002239,99579,40149,982,38000
2240,002249,99586,40154,986,38000
2250,002259,99593,40159,9810,38000
2260,002269,99600,40164,9814,38000
2270,002279,99607,40169,9818,38000
2280,002289,99614,40174,9822,38000
2290,002299,99621,40179,9826,38000
2300,002309,99628,40184,9830,38000
2310,002319,99635,40189,9834,38000
2320,002329,99642,40194,9838,38000
2330,002339,99649,40199,9842,38000
2340,002349,99656,40204,9846,38000
2350,002359,99663,40209,9850,38000
2360,002369,99670,40214,9854,38000
2370,002379,99677,40219,9858,38000
2380,002389,99684,40224,9862,38000
2390,002399,99691,40229,9866,38000
2400,002409,99698,40234,9870,38000
2410,002419,99705,40239,9874,38000
2420,002429,99712,40244,9878,38000
2430,002439,99719,40249,9882,38000
2440,002449,99726,40254,9886,38000
2450,002459,99733,40259,9890,38000
2460,002469,99740,40264,9894,38000
2470,002479,99747,40269,9898,38000
2480,002489,99754,40274,98102,38000
2490,002499,99761,40279,98106,38000
2500,002509,99768,40284,98110,38000
2510,002519,99775,40289,98114,38000
2520,002529,99782,40294,98118,380,5800
2530,002539,99789,40299,98122,383,5800
2540,002549,99796,40304,98126,386,5800
2550,002559,99803,40309,98130,389,5800
2560,002569,99810,40314,98134,3812,5800
2570,002579,99817,40319,98138,3815,5800
2580,002589,99824,40324,98142,3818,5800
2590,002599,99831,40329,98146,3821,5800
2600,002609,99838,40334,98150,3824,5800
2610,002619,99845,40339,98154,3827,5800
2620,002629,99852,40344,98158,3830,5800
2630,002639,99859,40349,98162,3833,5800
2640,002649,99866,40354,98166,3836,5800
2650,002659,99873,40359,98170,3839,5800
2660,002669,99880,40364,98174,3842,5800
2670,002679,99887,40369,98178,3845,5800
2680,002689,99894,40374,98182,3848,5800
2690,002699,99901,40379,98186,3851,5800
2700,002709,99908,40384,98190,3854,5800
2710,002719,99915,40389,98194,3857,5800
2720,002729,99922,40394,98198,3860,5800
2730,002739,99929,40399,98202,3863,5800
2740,002749,99936,40404,98206,3866,5800
2750,002759,99943,40409,98210,3869,5800
2760,002769,99950,40414,98214,3872,5800
2770,002779,99957,40419,98218,3875,5800
2780,002789,99964,40424,98222,3878,5800
2790,002799,99971,40429,98226,3881,5800
2800,002809,99978,40429,98230,3884,5800
2810,002819,99985,40439,98234,3887,5800
2820,002829,99992,40444,98238,3890,581,580
2830,002839,99999,40449,98242,3893,583,580
2840,002849,991006,40454,98246,3896,585,580
2850,002859,991013,40459,98250,3899,587,580
2860,002869,991020,40464,98254,38102,589,580
2870,002879,991027,40469,98258,38105,5811,580
2880,002889,991034,40474,98262,38108,5813,580
2890,002899,991041,40479,98266,38111,5815,580
2900,002909,991048,40484,98270,38114,5817,580
2910,002919,991055,40489,98274,38117,5819,580
2920,002929,991062,40494,98278,38120,5821,580
2930,002939,991069,40499,98282,38123,5823,580
2940,002949,991076,40504,98286,38126,5825,580
2950,002959,991083,40509,98290,38129,5827,580
2960,002969,991090,40514,98294,38132,5829,580
2970,002979,991097,40519,98298,38135,5831,580
2980,002989,991104,40524,98302,38138,5833,580
2990,002999,991111,40529,98306,38141,5835,580
3000,003009,991118,40534,98310,38144,5837,580
3010,003019,991125,40539,98314,38147,5839,580
3020,003029,991132,40544,98318,38150,5841,580
3030,003039,991139,40549,98322,38153,5843,580
3040,003049,991146,40554,98326,38156,5845,580
3050,003059,991153,40559,98330,38159,5847,580
3060,003069,991160,40564,98334,38162,5849,580
3070,003079,991167,40569,98338,38165,5851,580
3080,003089,991174,40574,98342,38168,5853,580
3090,003099,991181,40579,98346,38171,5855,580
3100,003109,991188,40584,98350,38174,5857,580
3110,003119,991195,40589,98354,38177,5859,580,39
3120,003129,991202,40594,98358,38180,5861,581,39
3130,003139,991209,40599,98362,38183,5863,582,39
3140,003149,991216,40604,98366,38186,5865,583,39
3150,003159,991223,40609,98370,38189,5867,584,39
3160,003169,991230,40614,98374,38192,5869,585,39
3170,003179,991237,40619,98378,38195,5871,586,39
3180,003189,991244,40624,98382,38198,5873,587,39
3190,003199,991251,40629,98386,38201,5875,588,39
3200,003209,991258,40634,98390,38204,5877,589,39
3210,003219,991265,40639,98394,38207,5879,5810,39
3220,003229,991272,40644,98398,38210,5881,5811,39
3230,003239,991279,40649,98402,38213,5883,5812,39
3240,003249,991286,40654,98406,38216,5885,5813,39
3250,003259,991293,40659,98410,38219,5887,5814,39
3260,003269,991300,40664,98414,38222,5889,5815,39
3270,003279,991307,40669,98418,38225,5891,5816,39
3280,003289,991314,40674,98422,38228,5893,5817,39
3290,003299,991321,40679,98426,38231,5895,5818,39
3300,003309,991328,40684,98430,38234,5897,5819,39
3310,003319,991335,40689,98434,38237,5899,5820,39
3320,003329,991342,40694,98438,38240,58101,5821,39
3330,003339,991349,40699,98442,38243,58103,5822,39
3340,003349,991356,40704,98446,38246,58105,5823,39
3350,003359,991363,40709,98450,38249,58107,5824,39
3360,003369,991370,40714,98454,38252,58109,5825,39
3370,003379,991377,40719,98458,38255,58111,5826,39
3380,003389,991384,40724,98462,38258,58113,5827,39
3390,003399,991391,40729,98466,38261,58115,5828,39
3400,003409,991398,40734,98470,38264,58117,5829,39
3410,003419,991405,40739,98474,38267,58119,5830,39
3420,003429,991412,40744,98478,38270,58121,5831,39
3430,003439,991419,40749,98482,38273,58123,5832,39
3440,003449,991426,40754,98486,38276,58125,5833,39
3450,003459,991433,40759,98490,38279,58127,5834,39
3460,003469,991440,40764,98494,38282,58129,5835,39
3470,003479,991447,40769,98498,38285,58131,5836,39
3480,003489,991454,40774,98502,38288,58133,5837,39
3490,003499,991461,40779,98506,38291,58135,5838,39
3500,003509,991468,40784,98510,38294,58137,5839,39
3510,003519,991475,40789,98514,38297,58139,5840,39
3520,003529,991482,40794,98518,38300,58141,5841,39
3530,003539,991489,40799,98522,38303,58143,5842,39
3540,003549,991496,40804,98526,38306,58145,5843,39
3550,003559,991503,40809,98530,38309,58147,5844,39
3560,003569,991510,40814,98534,38312,58149,5845,39
3570,003579,991517,40819,98538,38315,58151,5846,39
3580,003589,991524,40824,98542,38318,58153,5847,39
3590,003599,991531,40829,98546,38321,58155,5848,39
3600,003609,991538,40834,98550,38324,58157,5849,39
3610,003619,991545,40839,98554,38327,58159,5850,39
3620,003629,991552,40844,98558,38330,58161,5851,39
3630,003639,991559,40849,98562,38333,58163,5852,39
3640,003649,991566,40854,98566,38336,58165,5853,39
3650,003959,991573,40859,98570,38339,58167,5854,39
3660,003669,991580,40864,98574,38342,58169,5855,39
3670,003679,991587,40869,98578,38345,58171,5856,39
3680,003689,991594,40874,98582,38348,58173,5857,39
3690,003699,991601,40879,98586,38351,58175,5858,39
3700,003709,991608,40884,98590,38354,58177,5859,39
3710,003719,991615,40889,98594,38357,58179,5860,39
3720,003729,991622,40894,98598,38360,58181,5861,39
3730,003739,991629,40899,98602,38363,58183,5862,39
3740,003749,991636,40904,98606,38366,58185,5863,39
3750,003759,991643,40909,98610,38369,58187,5864,39
3760,003769,991650,40914,98614,38372,58189,5865,39
3770,003779,991657,40919,98618,38375,58191,5866,39
3780,003789,991664,40924,98622,38378,58193,5867,39
3790,003799,991671,40929,98626,38381,58195,5868,39
3800,003809,991678,40934,98630,38384,58197,5869,39
3810,003819,991685,40939,98634,38387,58199,5870,39
3820,003829,991692,40944,98638,38390,58201,5871,39
3830,003839,991699,40949,98642,38393,58203,5872,39
3840,003849,991706,40954,98646,38396,58205,5873,39
3850,003859,991713,40959,98650,38399,58207,5874,39
3860,003869,991720,40964,98654,38402,58209,5875,39
3870,003879,991727,40969,98658,38405,58211,5876,39
3880,003889,991734,40974,98662,38408,58213,5877,39
3890,003899,991741,40979,98666,38411,58215,5878,39
3900,003909,991748,40984,98670,38414,58217,5879,39
3910,003919,991755,40989,98674,38417,58219,5880,39
3920,003929,991762,40994,98678,38420,58221,5881,39
3930,003939,991769,40999,98682,38423,58223,5882,39
3940,003949,991776,401004,98686,38426,58225,5883,39
3950,003959,991783,401009,98690,38429,58227,5884,39
3960,003969,991790,401014,98694,38432,58229,5885,39
3970,003979,991797,401019,98698,38435,58231,5886,39
3980,003989,991804,401024,98702,38438,58233,5887,39
3990,003999,991811,401029,98706,38441,58235,5888,39
4000,004009,991818,401034,98710,38444,58237,5889,39
4010,004019,991825,401039,98714,38447,58239,5890,39
4020,004029,991832,401044,98718,38450,58241,5891,39
4030,004039,991839,401049,98722,38453,58243,5892,39
4040,004049,991846,401054,98726,38456,58245,5893,39
4050,004059,991853,401059,98730,38459,58247,5894,39
4060,004069,991860,401064,98734,38462,58249,5895,39
4070,004079,991867,401069,98738,38465,58251,5896,39
4080,004089,991874,401074,98742,38468,58253,5897,39
4090,004099,991881,401079,98746,38471,58255,5898,39
4100,004109,991888,401084,98750,38474,58257,5899,39
4110,004119,991895,401089,98754,38477,58259,58100,39
4120,004129,991902,401094,98758,38480,58261,58101,39
4130,004139,991909,401099,98762,38483,58263,58102,39
4140,004149,991916,401104,98766,38486,58265,58103,39
4150,004159,991923,401109,98770,38489,58267,58104,39
4160,004169,991930,401114,98774,38492,58269,58105,39
4170,004179,991937,401119,98778,38495,58271,58106,39
4180,004189,991944,401124,98782,38498,58273,58107,39
4190,004199,991951,401129,98786,38501,58275,58108,39
4200,004209,991958,401134,98790,38504,58277,58109,39
4210,004219,991965,401139,98794,38507,58279,58110,39
4220,004229,991972,401144,98798,38510,58281,58111,39
4230,004239,991979,401149,98802,38513,58283,58112,39
4240,004249,991986,401154,98806,38516,58285,58113,39
4250,004259,991993,401159,98810,38519,58287,58114,39
4260,004269,992000,401164,98814,38522,58289,58115,39
4270,004279,992007,401169,98818,38525,58291,58116,39
4280,004289,992014,401174,98822,38528,58293,58117,39
4290,004298,812021,401179,98826,38531,58295,58118,39
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Im Video zusammengefasst: Die Gehaltspfändung

In diesem Video zeigen wir Ihnen, wie die Gehaltspfändung funktioniert und welche Auswirkungen sie hat.
In diesem Video zeigen wir Ihnen, wie die Gehaltspfändung funktioniert und welche Auswirkungen sie hat.

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Lohnpfändung: Ablauf und Freibetrag bei der Gehaltspfändung
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Über den Autor

Franziska
Franziska L.

Seit 2017 verstärkt Franziska das Redaktionsteam von schuldnerberatung.de. In ihren Texten vermittelt sie Wissen rund um Schuldenabbau, Finanzen sowie Verbraucherschutz und beantwortet Fragen zur Insolvenz und Zwangsvollstreckung. Entsprechendes Fachwissen bringt sie aus ihrer juristischen Ausbildung mit.

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117 Gedanken zu „Lohnpfändung: Ablauf und Freibetrag bei der Gehaltspfändung

  1. Andre L.

    Hallo Schuldnerberatungs Team,
    ich habe folgendes Problem und finde weder eine genau Auskunft im Internet noch eine Beratungsstelle die mir helfen kann.
    Ich befinde mich seit 2014 in der Privatinsolvenz und habe 1 Kind das unterhaltsberechtigt ist. Der Unterhalt wurde immer bezahlt bis auf einen Zeitraum zwischen 2015-2016 in dem ich arbeitslos wurde.
    Durch den nicht bezahlten Unterhalt habe ich jetzt einen Unterhaltsitel erhalten und das Jugendamt droht jetzt mit Zwangsvollstreckung der noch offenen Summe. Der Insolvenzverwalter zieht monatlich seine Summe ( Lohnpfändung) über den Selbstbehalt 1559,- ab.
    Kann das Jugendamt jetzt auch noch zusätzlich beim Arbeitgeber pfänden? Wie ist hier dir Rechtssprechung? Benötigt dringend Hilfe und eine schnelle Antwort.
    Vielen lieben Dank für die schnelle Hilfe!

    Mit freundlichen Grüßen
    André

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Andre,

      machen Sie neue Schulden, können die Gläubiger ganz regulär Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ergreifen. Dabei müssen jedoch die Regelungen zum Freibetrag beachtet werden. Beachten Sie jedoch, dass bei unmittelbaren Unterhaltsforderungen höhere Beträge gepfändet werden können.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  2. Andreas V.

    Ich habe 2391 netto. Gepfändet im 11/18 1x 284 EUR und 1x 382 EUR. Beides von einem Gläubiger. Nach meinen Recherchen hätten mir nur 414,75 EUR gepfändet werden dürfen. Ist meine Sicht korrekt? Was könnte ich tun, wenn ich richtig liege

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Andreas,

      welcher Betrag gepfändet werden darf, hängt von Ihrem Einkommen und der Anzahl der Personen, denen Sie gegenüber unterhaltspflichtig sind, ab. Entsprechende Informationen können Sie der aktuellen Pfändungstabelle entnehmen. Ein Anwalt kann Sie zum Vorgehen beraten, falls der Betrag zu hoch sein sollte.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  3. Maya G.

    Hallo,
    vielleicht erfahre ich hier etwas mehr, da ich von der Sachbearbeiterin in meiner Sache keine Antwort bekommen habe.
    Ich befinde mich in der Privatinsolvenz und selbstverständlich wird gemäß Pfändungstabelle gepfändet. Soweit so gut.
    Jetzt habe ich den Arbeitgeber gewechselt und plötzlich taucht in der Gehaltsabrechnung „Pfändung Reihe Restbetrag: xxx“ auf – mit Nennung des Restschuld-Betrages!!??!! Ich kann mir nicht vorstellen, dass das legitim ist – schließlich geht die Schuldsumme doch niemanden etwas an, oder? (Bis dato wusste nicht mal ich den aktuellen Stand… das war schon ein Schock..) Meiner Ansicht nach haben auf der Gehaltsabrechnung lediglich gehaltsrelevante Dinge zu stehen – und die Summe meiner offenen Verbindlichkeiten hinsichtlich der Insolvenz gehören doch nicht dazu, oder? Müsste ich im Rahmen der DSGVO nicht ausdrücklich zustimmen?
    Es ist auch das erste Mal, dass die Bankverbindung des Treuhandkontos mit angedruckt wird – meiner Ansicht nach ebenfalls nicht richtig…
    Bevor ich mit der Personalabteilung rede wollte ich mich gerne absichern.
    Vielen lieben Dank für die Hilfe!

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Maya,

      unseres Kenntnisstandes nach sollte der Restbetrag ausgewiesen werden dürfen. Nähere Informationen erhalten Sie bei einem Anwalt.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  4. Jörg G.

    Hallo,
    vielleicht kann mir hier jemand helfen. Ich habe gleichzeitig ein Lohn,- und Kontopfändung in einer gleichen Angelegenheit. Durch die Lohnpfändung steht nun bald die Tilgung bevor. Bleibt die Kontopfändung über den vorliegenden Gesamtbetrag wie beim Anfang der Pfändung bestehen oder ist diese erledigt wenn die Tilgung durch den Lohn erfolgt ist?

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Jörg,

      ist die Forderung abbezahlt, sollte der Gläubiger die Pfändung aufheben.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  5. Jens

    Hallo,
    ich habe eine eine Lohnpfändung durch eine Kreditbank erhalten ohne jegliche Benachrichtigung. Ist das rechtens und was kann man da machen?

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Jens,

      in der Regel benötigen Gläubiger einen vollstreckbaren Titel, um eine Lohnpfändung durchführen zu können. Dieser Titel muss dem Schuldner zugestellt werden. Wie Sie weiter vorgehen können, kann ein Anwalt beurteilen.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  6. Sven

    Hallo, ich habe eine Lohnpfändung bekommen und mir sollen nur 1058,00 € bleiben. Die Pfändung bezieht sich auf Unterhaltsrückstände, die durch einen 2,5 Jahre langen Gerichtsstreit mit dem Jugendamt entstanden sind. Es wurde immer der laufende Unterhalt gezahlt, auch während des Gerichtsstreits. Die Schulden sind aus den Jahren 2013-2015 und setzen sich aus dem zusammen was ich gezahlt habe und aus der Differenz zur Neuberechnung. Ich hatte zwei Unterhaltsberechnungen, eine vom Jobcenter und eine vom Jugendamt mit einem beträchtlichen Unterschied.
    Aufgrund dem was mir jetzt bleiben soll kann ich den laufenden Unterhalt nicht mehr zahlen, ist das rechtens?
    Es wird auch nur der Unterhaltsrückstand gepfändet, nicht der laufende Unterhalt.
    Meine Frage, ist das alles rechtens?
    Mein großer Sohn wurde in dem Beschluss durch das Jugendamt vertreten, obwohl er 18 ist und er davon auch nix wusste.

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Sven,

      in der Regel ist es so, dass der Schuldner trotz Pfändung weiterhin seinen Unterhaltsverpflichtungen nachkommen können muss. Es gilt jedoch auch, dass der Unterhaltsgläubiger mehr Geld einfordern kann, als laut Pfändungstabelle vorgesehen ist, wenn es um unmittelbare Unterhaltsforderungen geht. Wir dürfen an dieser Stelle keine kostenlose Rechtsberatung anbieten. Aus diesem Grund sollten Sie die Unterlagen einem Anwalt zur Prüfung vorlegen.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  7. Sibel

    Hallo, ich schreibe hier im namen meines freundes. Er wird vom jobcentre und von jugendämtern immer bis zum letzten cent gepfändet 3 monate hintereinander! Als grund nennen sie meistens das man ihn mehrmals angeschrieben hätten, jedoch keine antwort bekommen würden. Ich checke auch regelmässig den briefkasten habe bis jetzt nichts an briefen gesehen. Auch wenn mein freund die behörden anschreibt oder ein fax schickt sagen sie da wäre nichts angekommen, obwohl aus drr bestätigung ein ok angegeben ist. Ist das denn alles rechtens das man ihm keinen cent zum leben, miete und unterhalts zahlung lässt? Er muss dann immer zu sehen von wem er sich so viel geld leihen kann damit die anderen rechnungen bezahlt werden können. Er hatte bis jetzt nie irgendeinem freibetrag. Sie haben immer alles direkt beim arbeitgeber direkt gepfändet ohne vorankündigung!

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Sibel,

      ohne Durchsicht der Unterlagen ist eine Einschätzung der Lage nur schwer möglich. Ein Anwalt sollte den Sachverhalt prüfen.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  8. Andre H.

    Hallo,

    Ich habe eine Lohnpfändung und gleichzeitig eine Kontopfändung vom gleichen Gläubiger und zum gleichen sachverhallt. Darf man das?

    Gruß Andre

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Andre,

      ja, das ist durchaus erlaubt.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  9. Lars

    Hallo zusammen ich habe eine Lohn Pfändung in sachen Unterhalt verdiene ca 1600€ eine P-Konto habe ich auch sprich 1050 würden mir nur noch zur Verfügung stehen meine Frage an euch, wie kann ich das am besten reduzieren oder aufheben. Gruß

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Lars,

      sind Sie in der Vergangenheit Ihren Unterhaltsverpflichtungen nicht nachgekommen, kann die betroffene Person einen vollstreckbaren Unterhaltstitel erwirken. Auf diesem gründet die Lohnpfändung. Geht es um unmittelbare Unterhaltsforderungen, hat der berechtigte Unterhaltsgläubiger die Möglichkkeit, sogar mehr Geld einzufordern, als in der Pfändungstabelle vorgesehen ist. Dem Unterhaltsschuldner muss dann nur so viel Geld übrig bleiben, dass er selbst seinen eigenen notwendigen Unterhalt noch bestreiten kann. Die Pfändung kann in der Regel nur vom Auftraggeber aufgehoben werden. Ein Anwalt kann Sie zum weiteren Vorgehen beraten.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  10. Susanne

    Hallo,
    Mein Arbeitgeber hat vor einer Woche ein vorläufiges Zahlungsverbot über mein Nettoeinkommen bekommen.
    Nun will er das gesamte Gehalt einbehalten, ohne die Pfändungsfreigrenze zu beachten.
    Ich habe eine Tochter und bin schwanger.
    Ich wechsle gerade meinen Anwalt und warte auf meinen Beratungsschein, erst dann legt die neue Anwältin mit ihrer Arbeit mich durch die Verbraucherinsolvenz zu begleiten los.

  11. BOP

    Hallo
    ich habe eine Lohnpfändung und möchte wissen ob das gelten soll,
    ich verdiene 1650 netto , Frau verdient 1000 euro netto, wir haben 1 Kind, mein Arbeitgeber hat einen Pfändundsbetrag von 39 euro vom Steuerberater der Firma gerechtnet, laut Pfändungstabelle gilt das fur nur 1 ubterhaltpflichtihe Person, meine Frage ist, zählt meiene Frau nicht als unterhaltpflichtige person obwohl sie 1000 euro verdient, muss ich trozdem für Unterhalt beitragen,
    wenn meine Frau und Kind als unterhaltpflichtige Personen zählen, wie kann ich meinem Arbeitgeber das beweisen, denn Laut mein Schuldnerberateung sind 2 unterhaltpflichtige Perseonen zu berücksichtigen und nicht nur 1

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo BOP,

      Ehegatten sind in der Regel auch dann unterhaltsberechtigt, wenn sie ein eigenes Einkommen erwirtschaften. Es kann unter Umständen jedoch dazu kommen, dass das Gericht entscheidet, dass der Ehegatte unberücksichtigt bleibt. Dafür muss ein Gläubiger jedoch zuvor einen entsprechenden Antrag gestellt haben. Ein Anwalt kann Sie zum weiteren Vorgehen beraten.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  12. Ralf

    Hallo,
    ich bin Versorgungsempfaenger(ehemalige Bundespost),bei mir wird bis zum Existenminimum runter gepfaendet.Ich habe vor kurzem in Thailand geheiratet,
    und mochte jetzt dorthin auswandern,sprich mich in Deutschland abmelden,und meine Versorgungsbezuege nach Thailand ueberweisen lassen.
    Bleibt die deutsche Pfaendungsfreigrenze bestehen,oder wird sie runtergesetzt da in Thailand die Lebensunterhaltskosten geringer sind als in Deutschland?

    Gruss Ralf

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Ralf,

      zunächst muss die Frage geklärt werden, ob in Thailand überhaupt mit einem deutschen Titel vollstreckt werden kann. Unseres Kenntnisstandes nach besteht kein entsprechendes Abkommen zwischen Deutschland und Thailand. Lediglich das New Yorker Übereinkommen von 1958 könnte herangezogen werden. Ein Anwalt kann Sie genauer beraten.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  13. Andre

    Hallo,
    Ich habe aktuell ein P-konto und bis vor 2 Monaten eine lohnpfändung vom Jugendamt gehabt, vom Verdienst her passte es auch jeden Monat. Da ich aber meinen AG gewechselt habe gibt es diese lohnpfändung nicht mehr, nun hat mein neuer AG ( bei dem ich das gleiche Gehalt habe) eine andere lohnpfändung von einem Gläubiger bekommen (nicht vom Jugendamt). Jetzt weiß ich nicht wie ich den Unterhalt meines Kindes bewältigen soll plus Rückzahlung an die Vormundschaftskasse. Wie kann ich da am besten vorgehen ?

    mfG

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Andre,

      wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung anbieten. Ein Anwalt oder eine Schuldnerberatungsstelle kann Ihnen weiterhelfen.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  14. Mario

    Hallo,

    Habe seit diesen Monat eine Lohnpfändung ohne Ankündigung von der A., was kann ich da jetzt machen. Mein AG hat nix gesagt der Hammer kam bei der GehaltsAbrechnung.

    LG

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Mario,

      gesetzliche Krankenkassen benötigen keinen Titel, sie können bereits auf Grundlage der Beitragsbescheide vollstrecken. Es kann hilfreich sein, sich direkt mit der Krankenkasse in Verbindung zu setzen und eine Ratenzahlung oder ähnliches zu vereinbaren.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

      1. Mario

        Hallo,

        Hatte ich ja meine Lebensgefährtin wollte monatlich bezahlen vor einem Jahr, 100€ war den zuwenig den kam dazu sie wollten per Lastschrift und wollten sie noch ihre Gehalts Abrechnung was den nix angeht hätten froh sein sollen das jemand überhaupt bezahlen wollte. Weil ich noch zwei andere Sachen bezahlen muss bin ich dank der Krankenkasse unter mein selbst behalt.

        Mfg
        Mario

  15. Frank

    Hallo !
    Laut meinem Lohnstreifen hatte ich noch eine Schuld von 4916,93 € offen ,jetzt habe ich 4000€ überwiesen und habe nun Bescheid bekommen
    wenn ich meine Schuld begleichen möchte muss ich 1583,85€ überweisen .
    wie kommt man zu dieser Summe ?
    mfg Frank

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Frank,

      ohne Einsicht in die Unterlagen und nähere Informationen können wir diese Frage schwerlich beantworten. Sie können sich bei der zuständigen Stelle informieren oder einen Anwalt hinzuziehen.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  16. Tina

    Hallo,
    heute habe Ich durch mein AG mitgeteilt bekommen das eine Pfändungsverfügung besteht.
    Ich war richtig geschockt. Da ich keinerlei Mitteilung erhalten habe. Vor 2 Jahren war mal jemand da und gefragt ob vermogen besteht. Ich habe keinerlei Unterlagen dazu erhalten. Da es sich um ein öffentlichen gläubiger handelt würde immer mein Guthaben von der Steuererklärung umgelenkt. Daher habe ich gedacht das es so OK ist.
    Ist es rechtens ohne irgendeine Ankündigung mein Lohn pfänden zu wollen?
    Hatte mein AG mir nichts gesagt wüsste ich nichts davon. Oder liegt es an dem öffentliche Gläubiger? Da jetzt Wochenende ist erreiche ich dort niemand.
    LG

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Tina,

      handelt es sich etwa um das Finanzamt, so kann es, im Gegensatz zu anderen Gläubigern, auch dann eine Pfädnung durchführen, wenn vorher kein Titel erwirkt wurde. Ratschläge zum weiteren Vorgehen erhalten Sie bei einer Schuldnerberatungsstelle oder einem Anwalt.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  17. Sabina P.

    Hallo..
    Ich habe gestern 28.8. den Bescheid bekommen das ich eine Lohnpfändung habe… Heute sollte mein eigentliches Gehalt drauf sein… ist es möglich das mein AG so schnell den Lohn einfriert? Und ich jetzt erst mal auf mein Gehalt warten muss?
    LG Sabina

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Sabina,

      hat der Arbeitgeber den Beschluss über die Pfändung erhalten, ist er dazu verpflichtet, den pfändbaren Teil des Einkommens des Schuldners zu ermitteln und diesen Betrag an den Gläubiger zu überweisen. Zudem muss er innerhalb von zwei Wochen eine Drittschuldnererklärung abgeben. Es kann sein, dass die Berechnung des pfändbaren Einkommens zu Verzögerungen führt.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  18. Steffen G.

    Hallo,

    darf das Gehalt parallel auch 2 Mal gepfändet werden? Mein Schuldnerberater hat mir erklärt, dass immer nur ein Gläubiger pfänden darf (unabhängig ob Gehalt oder Konto).
    Weiter möchte ich wissen, was mit den anderen Gehaltspfändungen oder Kontopfändungen ist, die nacheinander eintrudeln, obwohl bereits gepfändet wird? Die jetztige Gehaltspfändung ist sehr hoch (2200 €), da müsste der nachfolgende Gläubiger mehrere Monate warten! Wie muss man diese Gläubiger informieren?

    Ich bitte rasche Antwort. Danke

    MfG
    Steffen

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Steffen,

      das Arbeitseinkommen kann von mehreren Gläubigern gepfändet werden. Dabei geht das durch eine frühere Pfändung begründete Pfandrecht vor. Ein Anwalt kann die genaue Abfolge prüfen und Sie zum Vorgehen beraten.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  19. Rainer

    Hallo,habe seiner Zeit eine lohnpfändung vom Jugendamt bekommen,nun ist mein Kind 22 und mit der Ausbildung fertig.
    Das Jugendamt ist nicht mehr zuständig ,was kann ich machen.
    LG Rainer

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Rainer,

      sollte noch rückständiger Unterhalt bestehen, kann die Pfändung bestehen bleiben. Ein Anwalt kann Sie detailliert beraten.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  20. Angela H.

    HALLO BIS JETZT HABE ICH BIN MEINEM EXMANN DEN UNTERHALT FÜR UNSEREN SOHN UEBER EINE LOHNPFAENDUNG MONATLICH ERHALTEN NUN ENDET DER UNTERHALT UND ICH MOECHTE DIE PFAENDUNG AUFLOESEN WAS MUSS ICH JETZT TUN LG

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Angela,

      Sie können die Pfändung beim zuständigen Gericht aufheben lassen.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  21. B.Winter

    Bei uns wird der Lohn seit 2 Monaten gepfändet und nun bekommen wir ein schreiben ,dass der Kredit gekündigt wurde .Sie wollen jetzt alles auf einmal .Geht das ?

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo B.,

      auch der Kreditgeber hat die Möglichkeit, unter gewissen Voraussetzungen den Kredit zu kündigen. Das ist etwa der Fall, wenn der Kreditnehmer die Zahlungen einstellt. Die Bank kann dann den noch nicht getilgten Darlehensbetrag zurückfordern. Ob die Kündigung in Ihrem Fall gerechtfertigt ist, kann ein Anwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  22. Jan

    Guten Tag !
    Mein AG wurde am 30 April darüber informiert das eine Lohnpfändung ansteht!
    Am 5 Mai wurde die 3 Mahnung schriftlich erstellt und 4 Tage später wurde die mir per post zugestellt.
    Ende Mai hatte ich die Aufforderung den gesamten Betrag innerhalb 5 Tage zu begleichen!
    Frage: Darf Mein AG darüber informiert werden obwohl der Kredit noch nicht gekündigt wurde ? Bzw obwohl noch kein Titel gegen mich besteht ?
    MFG

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Jan,

      bevor er eine Lohnpfändugn durchführen darf, muss der Gläubiger zunächst einen vollstreckbaren Titel über die Forderung besitzen. Im Anschluss muss er einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss beantragen. Erst wenn dies erfolgt ist, kann die Lohnpfändung erfolgen.

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  23. Sandra A.

    Ich möchte gern die lohnpfändung stoppen und den restlichen betrag auf einmal bezahlen.wie gehe ich vor ,wenn der gläubiger nicht erreichbar ist.reicht es wenn ich meinem arbeitgeben den einzahlungsbeleg vorlege und er die pfändung stoppt?

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Sandra,

      in der Regel sollten Sie zunächst den Gläubiger kontaktieren. Zum richtigen Vorgehen empfehlen wir die Beratung durcheine professionelle Schuldnerberatung.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  24. Anita O.

    Hallo Zusammen,

    habe seit ca. 4 Jahren eine Gehaltspfändung und erhielt bis letzten Monat auch immer das Mindestgehalt (ca. 12oo Euro), nach allen Abzügen.
    Letzten Monat nun hat mein Arbeitgeber sein Abrechnungssystem umgestellt und auch den HR Chef gewechselt.
    Nach Einführung dieses neuen Abrechnungssystems bekomme ich gerade mal 750 Euro. Nach Rücksprache mit der HR Abteilung die Aussage, dass dies so korrekt ist, da ich ja auch einen Geschäftswagen fahre und dieser als Luxuxgut bei dem Pfändungsfreibetrag nicht berücksichtigt werden darf. Diese 750 Euro jedoch decken gerade mal meine mtl. Fixkosten. Nun meine Frage:
    Ist dies korrekt, dass
    1. der Geschäftswagen als Luxusgut bezeichnet wird? In meinen Augen ist dies ein Arbeitsmittel, ohne welchen ich sonst meinen Job nicht erledigen kann
    2. dass ich dann unter dem gesetzlich festgelegten Betrag (lt. Pfändungstablle) erhalte?
    An wen kann ich mich wenden, um hier Widerspruch einzulegen und hab ich da überhaupt eine Chance?
    Danke für eure Hilfe.

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Anita,

      ein Dienstwagen stellt einen geldwerten Vorteil dar. Bei der Berechnung des pfändbaren Arbeitseinkommens ist das als Entgelt gezahlte Einkommen mit dem geldwerten Vorteil für die Privatnutzung eines Dienstwagens zusammenzurechnen. So kann es tatsächlich dazu kommen, dass das ausgezahlte Gehalt unter der Pfändungsgrenze liegt.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  25. Manfred H.

    habe vor kurzem eine lohnpfändung bekommen und mein Arbeitgeber weiß davon . wenn meine Ausgaben hoch sind wie viel das das Amt eigentlich pfänden ?

    1. Sonja R

      Habe vor den Osterferien eine Lohnpfändung in Höhe von 784 (Gläubiger F. vertreten durch C.) erhalten Beschluss 14 März. Ich hatte bereits Ende Feb. eine Summe von 518,85 EUR an C. also auch für F. gezahlt. Brief vom Amtgericht über die Summer von 784 EUR habe ich NIE erhalten. Ist es möglich die Lohnpfändung zu stoppen bzw gegen diese Sumemr widerspruch einzulegen? Und muss mein AG die Summe von 784 EUR von meinen Gehalt abziehen. Verdienst 1683 und habe hohe Mietkosten etc. Vielen Dank mfg

      1. schuldnerberatung.de

        Hallo Sonja,

        liegt ein entsprechender Beschluss vor, ist Ihr Arbeitgeber dazu verpflichtet, den Betrag an den Gläubiger zu überweisen. Inwiefern Sie Maßnahmen ergreifen können, sprechen Sie am besten mit einem Anwalt ab.

        Ihr Team von schuldnerberatung.de

    2. Adrian D.

      Hallo zusammen,
      ich habe seit knapp 2 Jahren eine Lohnpfändung. Da ich aber seit 11.18 krank bin und keinen Lohn mehr bekomme, hat mir der Gläubiger, über einen Anwalt eine Ratenzahlung vereinbart. Ist die Lohnpfändung damit beendet, oder muss ich damit rechnen, das sie wieder aktiviert wird, sobald ich wieder arbeiten gehe und dann doppelt bezahle?

      1. I.

        Hallo,
        ich habe Lohnpfändungen von 4 Gläubigern alleinerziehend mit zwei Kindern, niedrigstes Gehalt aber doch paar Euro zu viel um ergänzendes Hartz 4 zu bekommen und keinen Unterhalt erhalten). Da ich aber der Meinung bin, das ich die Schulden die ich gemacht habe auch zurück zahlen möchteund auf Grund dessen das ich auch nicht einfach von der Arbeit fern bleiben konnte und es schwer war einen Termin bei der Schuldnerberatung zu bekommen, habe ich keine Privat-Insolvenz angemeldet. Seit 4 Jahren, nachdem mein jüngster Sohn 21 Jahr e alt wurde, setzte meine Lohnpfändung dann ein.
        Von ursprünglich ca. 8.800 Euro ist es jetzt noch ein Rest von etwas über 900,00 Euro. Ich freute mich schon, das ich in ca. 7 Monaten schuldenfrei bin.

        Nun bekam ich von einem Gläubiger eine E-Mail, das sie mir großzügig ca. 2.400,oo Euro erlassen würden, wenn ich bereit wäre knapp 7.500 Euro zu begleichen. Evenentuell auch mit Ratenzahlung.

        Bedeutet das jetzt, daß jeder der vier Gläubiger noch mit einer Nachforderung, von der mir nichts bekannt war, und die nicjht in der Lohnpfändung auftauchte kommt ? Und wenn ja, was kann ich dagegen tun ?

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