Vorzeitige Restschuldbefreiung bei der Privatinsolvenz

Das Wichtigste zum Thema „vorzeitige Erteilung der Restschuldbefreiung“

Ist bei der Verbraucherinsolvenz eine vorzeitige Restschuldbefreiung möglich?

Ja, bei der Privatinsolvenz ist eine vorzeitige Restschuldbefreiung laut § 300 Abs. 1 der Insolvenzordnung (InsO) bereits nach drei bzw. fünf Jahren möglich.

Wann und unter welchen Voraussetzungen erhalte ich einen vorzeitigen Schuldenerlass?

Zu welchem Zeitpunkt und unter welchen Bedingungen Sie vorzeitig von Ihren Schulden befreit werden, erfahren Sie hier.

Was muss ich noch tun für eine vorzeitige Restschuldbefreiung?

Schuldner müssen einen Antrag auf vorzeitige Erteilung der Restschuldbefreiung beim zuständigen Insolvenzgericht stellen.

Achtung, wichtiger Hinweis! Dieser Ratgeber bezieht sich auf die alte Rechtslage, die bis zum 30.09.2020 galt. Sie findet nur noch bei älteren Privatinsolvenzverfahren Anwendung. Verbraucher, die ab dem 1.10.2020 Privatinsolvenz beantragt haben, durchlaufen nur noch ein dreijähriges Verfahren bis zur Restschuldbefreiung. Weitere Informationen zur generellen Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens von sechs auf drei Jahre lesen Sie in unserem Ratgeber zur Restschuldbefreiung.

Wann ist die vorzeitige Erteilung der Restschuldbefreiung möglich?

Die vorzeitige Restschuldbefreiung ist laut InsO schon nach drei bzw. fünf Jahren möglich.
Die vorzeitige Restschuldbefreiung ist laut InsO schon nach drei bzw. fünf Jahren möglich.

Ein privates Insolvenzverfahren hat als Ziel die Entschuldung der betroffenen Person. Der Ablauf der privaten Insolvenz ist dabei streng geregelt:

  1. Versuch der außergerichtlichen Schuldenbereinigung
  2. Anmeldung der Privatinsolvenz
  3. Gerichtlicher Einigungsversuch
  4. Insolvenzverfahren wird eröffnet und die Insolvenzmasse verwertet
  5. Wohlverhaltensphase
  6. Restschuldbefreiung

In der Regel dauert die Wohlverhaltensphase sechs Jahre ab dem Zeitpunkt, zu dem das Insolvenzverfahren eröffnet wird. Dann erfolgt also die Befreiung von den noch offenen Schulden. Unter gewissen Umständen ist jedoch eine vorzeitige Restschuldbefreiung möglich.

Die gesetzliche Grundlage hierzu liefert § 300 Abs. 1 InsO. Die vorzeitige Restschuldbefreiung ist unter den folgenden Voraussetzungen möglich:

  • Jederzeit: Wenn der Schuldner die Verfahrenskosten bezahlt hat und kein Gläubiger eine Forderung angemeldet hat bzw. alle Forderungen der Gläubiger befriedigt wurden und auch die sonstigen Masseverbindlichkeiten berichtigt wurden.
  • Nach drei Jahren: Wenn sowohl die Verfahrenskosten als auch 35 Prozent der offenen Schulden bezahlt wurden.
  • Nach fünf Jahren: Wenn der Schuldner zumindest die Verfahrenskosten beglichen hat.

Häufig wird die vorzeitige Restschuldbefreiung durch eine unerwartete Erbschaft möglich. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, dass beispielsweise Verwandte oder Freunde das benötigte Geld aufbringen und damit die Verfahrenskosten bezahlen.

Die vorzeitige Erteilung der Restschuldbefreiung erfolgt jedoch nicht automatisch. Vielmehr müssen Schuldner einen entsprechenden Antrag beim Insolvenzgericht stellen, über den im Anschluss entschieden wird. Was dabei zu beachten ist, erläutern wir im folgenden Abschnitt.

Wie können Insolvenzschuldner die vorzeitige Restschuldbefreiung beantragen?

Der Antrag auf vorzeitige Restschuldbefreiung muss zum richtigen Zeitpunkt gestellt werden.
Der Antrag auf vorzeitige Restschuldbefreiung muss zum richtigen Zeitpunkt gestellt werden.

Für die vorzeitige Restschuldbefreiung muss ein Antrag gestellt werden. Sollten sie die nötigen Voraussetzungen erfüllt haben, müssen Schuldner also selbst tätig werden – weder das Gericht noch der Insolvenzverwalter überprüfen im Insolvenzverfahren, ob die entsprechenden Zahlungen bereits geleistet wurden.

Die entsprechenden Formulare für den Antrag erhalten Schuldner beim zuständigen Insolvenzgericht. Wichtig ist, dass Personen die vorzeitige Restschuldbefreiung zum richtigen Zeitpunkt beantragen müssen.

Soll die Wohlverhaltensphase der privaten Insolvenz auf drei bzw. fünf Jahre verkürzt werden, darf der Antrag erst dann gestellt werden, wenn die entsprechende Summe der Verfahrenskosten und – wenn nötig – eines Teils der offenen Forderungen tatsächlich getilgt wurden.

Aus § 300 InsO geht klar hervor, dass der Schuldner die Kosten des Verfahrens bereits berichtigt haben muss, damit die vorzeitige Restschuldbefreiung beantragt werden kann. Daher ist darauf zu verzichten, schon vorzeitig einen entsprechenden Antrag zu stellen – auch wenn damit zu rechnen ist, dass die nötigen Summen in absehbarer Zeit abbezahlt sein werden.

Verfügen Schuldner nicht über das nötige Vermögen, um damit die Verfahrenskosten zu bezahlen, müssen sie die Stundung dieser Kosten beantragen – ansonsten wird das Insolvenzverfahren gar nicht erst eröffnet. In diesem Zusammenhang ist Folgendes zu beachten: Sind weder Masseverbindlichkeiten noch Insolvenzforderungen offen, ist die vorzeitige Restschuldbefreiung nicht möglich, wenn zuvor eine Verfahrenskostenstundung erteilt wurde. Die Kosten müssen tatsächlich bezahlt worden sein.

Was geschieht, nachdem Schuldner den Antrag gestellt haben?

Vorzeitige Restschuldbefreiung beantragen: Im Anschluss werden Schuldner, Gläubiger und Insolvenverwalter angehört.
Vorzeitige Restschuldbefreiung beantragen: Im Anschluss werden Schuldner, Gläubiger und Insolvenverwalter angehört.

Laut § 300 Abs. 1 InsO entscheidet das Gericht erst dann über die vorzeitige Erteilung der Restschuldbefreiung, wenn eine Anhörung der folgenden drei Parteien stattgefunden hat:

  1. Gläubiger
  2. Insolvenzverwalter bzw. Treuhänder
  3. Schuldner

Wichtig ist, dass der Antrag nur dann erfolgreich ist, wenn der Schuldner dem Gericht darlegen und glaubhaft machen kann, dass er die entsprechenden Voraussetzungen für die vorzeitige Restschuldbefreiung erfüllt. Er muss also belegen, dass er Verfahrenskosten & Co bereits bezahlt hat.

In diesem Zusammenhang ist ein Punkt besonders zu beachten: Soll die private Insolvenz auf drei Jahre verkürzt werden, muss der Schuldner Auskunft über die Herkunft der Mittel geben, die an den Insolvenzverwalter bzw. Treuhänder gezahlt wurden und die über die Beträge hinausgehen, die von der Abtretungserklärung erfasst sind. So ist es in § 300 Abs. 2 InsO geregelt. Wurden die entsprechenden Summen also beispielsweise von einem Verwandten aufgebracht, so muss dies dem Gericht mitgeteilt werden.

Im Video zusammengefasst: Verkürzung der Privatinsolvenz auf drei Jahre

In diesem Video erfahren Sie, wie Sie Ihre Privatinsolvenz auf drei Jahre verkürzen können.
In diesem Video erfahren Sie, wie Sie Ihre Privatinsolvenz auf drei Jahre verkürzen können.

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Vorzeitige Restschuldbefreiung bei der Privatinsolvenz
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Über den Autor

Meike
Meike Z.

Meike erwarb ihren Master-Abschluss im Fach Linguistik an der Universität Paderborn und ist seit 2016 Teil des schuldnerberatung.de-Teams. Ihr thematischer Fokus liegt insbesondere auf unterschiedlichsten Fragestellungen rund ums Schulden- und Insolvenzrecht.

Bildnachweise

65 Gedanken zu „Vorzeitige Restschuldbefreiung bei der Privatinsolvenz

  1. Toni

    Hallo, ich befinde mich zurzeit in einem Regelinsolvenzverfahren das am 08.04.2015 eröffnet wurde und beabsichtige in den kommenden Wochen die Verkürzung auf 5 Jahre zu beantragen.
    Das Insolvenzverfahren wurde auf Antrag meines Insolvenzverwalters im Januar 2019 wegen Massenunzulänglichkeit eingestellt. Der Insolvenzverwalter ist seit dem in der Funktion als Treuhänder gewechselt.
    Meine Fragen dazu:
    1.Kann ich die Verkürzung trotz der Massenunzulänglichkeit beantragen?
    2.Wenn ich den Antrag nach bspw. 5,5 Jahren erst stelle weil dann erst alle Verfahrenskosten beglichen sind, ist das auch möglich oder muss es immer exakt 1 Jahr vorher sein?

    Vielen Dank im Voraus

  2. Olaf

    1.Wer entscheidet bei § 300 über die beantragte vorzeitige Restschuldbefreiung? Ein Rechtspfleger oder ein Richter?

    Wenn weder Gläubiger noch Treuhänder innerhalb der gesetzten Frist einen Antrag auf Versagung Restschuldbefreiung Antrag stellen würden, wäre ja das „Gericht“ befähigt über den Antrag des Schuldners auf Verkürzung der Restschuldbefreiung zu entscheiden. In der Theorie wäre die Entscheidung einen
    Tag nach Fristende daher möglich, m. E. auch geboten.
    2. Wie lange kann sich das „Gericht“ dafür Zeit lassen – welche Zeitspanne ist hier noch vertretbar?

    3. Was kann der Schuldner tun, wenn sich die zu fällende Entscheidung hinzieht?

  3. Bernd

    Ich möchte mein eintrag in der Schufa vorzeitig Löschen an wem muß ich mich wenden

  4. Felix

    Guten Abend, ich habe eine Frage meine Insolvenz ist am 18.5. 2016 gestartet habe den Antrag auch rechtzeitig gestellt habe die Restschuldbefreiung zum 11.6.2019 erteilt bekomme.
    Meine Frage ist nun bekomme ich ab dem 18 Mai die Gepfandeten Beträge wider oder erst ab dem 11.6. 2019
    Mfg Felix

  5. Jürgen W.

    Mein Insolvenzverfahren wurde aufgehoben und befinde mich somit für die restliche Zeit in der Wohlverhaltensphase. Meine Insolvenzverwalter wurde nun zum Treuhänder ernannt 😉
    Frage: Ich möchte verkürzen auf 5 Jahre, woher bekomme ich die nötigen Belege, dass die Verfahrenskosten beglichen sind? Diese muss ich dem Inso-Gericht bei Antragstellung zur Prüfung vorlegen.

    1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

      Hallo Jürgen,

      hierzu sollten Ihnen der Treuhänder Auskunft geben können.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  6. Eduardo

    Schönen guten Abend, ich bin ein bisschen verwirrt. Ich habe die Verfahrenskosten, sowie die 35% der mindestschuldensumme gezahlt. Ich verstehe aus den den ganzen fragen nicht, wann kann ich den Antrag beim Insolvenzgericht stellen, meine Privatinsolvenz wurde am 8.9.2019 eröffnet. Und wie läuft es danach, wird bis zur Entscheidung weiter gepfändet ??

    1. Eduardo

      Entschuldige falsches Datum der Eröffnung, diese war am 8.9.2016.

  7. Eric G.

    Sehr geehrte Damen und Herren
    Ich möchte demnächst eine Antrag auf Restschuldbefreiung nach 5 Jahren stellen.
    Ich habe hierzu meinen Insolvenzverwalter angerufen um ein Schriftstück zu bekommen,das dem Gericht bestätigt das meine Verfahrenskosten erledigt sind,mein Insolvenzverwalter sagte das ich es nicht brauche da das Gericht dieses Schreiben bei ihm anfordert wenn ich den Antrag gestellt habe.
    Ist das richtig?

  8. Luise

    Hallo,im Nov. 2016 bin ich in die Privatinsolvenz gegangen. Evtl. bekomme ich Geld aus einem Erbe.Wie verhalte ich mich?Vielen Dank,Luise

  9. Siegmund H.

    Guten Tag,
    Am 22.08.2019 sind 5 Jahre Restschuldbefreiungsverfahren rum.Mein Insolvenzverwalter schrieb mir,es ist bereits eine Quote von 34,277% ausgeschüttet worden.Und die Gerichtskosten und Verfahrenskosten sind ausgeglichen.Wenn ich jetzt einen Antrag auf frühzeitige Beendigung stelle,bedeutet das,dass ich dann nichts mehr zahlen muß,und die Restschulden für mich weg sind?
    MfG

    1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

      Hallo Siegmund,

      wird die Restschuldbefreiung erteilt, sind Sie Ihre Schulden los und müssen keine Zahlungen mehr leisten.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  10. Frank

    Was passiert wenn ich einen Antrag auf vorzeitige Restschuldbefreiung nach 5 Jahren stelle, alle Voraussetzungen dafür erfülle aber ein Gläubiger sich dagegen ausspricht?

    1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

      Hallo Frank,

      die Insolvenzgläubiger können im Rahmen einer Anhörung unter anderem einen Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung stellen.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  11. Nancy S.

    Hallo.
    Ich bin seit Juli 2017 in der Privatinsolvenz. Die Verfahrenskosten sind mittlerweile gedeckt und laut Insolvenzverwalter sind 62% der Forderungen verteilt. Er sagte mir auch das noch Geld auf dem Konto ist. Nach meiner Rechnung sollte die s für die restlichen 38% ausreichen.
    Jetzt hat er allerdings nochmals die Unterlagen für die Einkommensteuererklärung von mir gefordert.
    Nun meine Frage. Kann ich jetzt schon einen Antrag auf sofortige Restschuldbefreiung stellen, oder sollte ich noch damit warten?
    Was passiert mit den zu viel gepfändeten Geld? Bekomme ich das zurück?
    Vielen Dank für Ihr Hilfe

    1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

      Hallo Nancy,

      wir dürfen hier keine kostenlose Rechtsberatung anbieten und Ihnen damit keine Ratschläge zum genauen Vorgehen machen. Ein Anwalt für Insolvenzrecht kann die Unterlagen prüfen, Sie zum Vorgehen beraten und all Ihre Fragen beantworten.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  12. Dittmann

    Meine Frage ist ,
    Mein Insolvenzverfahren begann im März 2014 und würde regulär bis März 2020 laufen . Die Verfahrenskosten ect. sind bereits seit 2016 komplett beglichen. Die Wohlverhaltensperiode läuft. Laut den Aussagen meines Inso Verwalters kann ich aber leider nicht in den Genuss einer Befreiung nach 5 Jahren kommen ,da mein Antrag vor Juli 2014 gestellt wurde.

    Ist es also wirklich zwecklos jetzt schon einen Antrag auf Restschuldbefreiung zu stellen oder gibt es Ausnahmen.

    mfg.

    1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

      Hallo,

      nein, die neuen Regelungen zur Verkürzung gelten nur für Verfahren, die ab Juli 2014 beantragt wurden.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  13. Rohde

    Guten Tag,
    zählt für die vorzeitige Restschuldbefreiung das Datum der Insolvenzeröffnung oder das Datum der Antragstellung?
    Dankeschön vorab schon mal.
    Mit freundlichen Grüßen

    1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

      Hallo,

      es müssen drei bzw. fünf Jahre der Abtretungsfrist verstrichen sein.

      Ihr Team von schuldnerbeartung.de

  14. Christian M.

    Hallo liebes Team!

    Am 21.2.2019 findet mein Schlusstermin statt. Eröffnung des Verfahrens war der 15.6.2017.

    Laut meinem Insolvenzverwalter kann an die Gläubiger eine Quote von knapp 48 Prozent ausgeschüttet werden, ebenso sind die Verfahrenskosten gedeckt.
    Ablauf der 3 Jahres-Frist wäre ja am 15.6.2020.

    Kanm ich trotzdem schon vorher, nach Verteilung der Insolvenzmasse, den Antrag auf Erteilung der Restschuldbefreiung stellen und somit auf Einstellung des Verfahrens?
    Wenn ja, wie hoch sind die Chancen, dass das Gericht hier positiv entscheidet?

    1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

      Hallo Christian,

      ein vorzeitiges Ende des Verfahrens vor Ablauf von drei Jahren ist nur dann möglich, wenn Sie sowohl die Vefahrenskosten als auch sämtliche Forderungen der Gläubiger sowie sonstige Masseverbindlichkeiten berichtigt wurden.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  15. Dominik

    Hallo,
    meine Insolvenz wurde am 18.04.2016 eröffnet. Zum jetzigen Zeitpunkt sind die 35% bereits beglichen. Es steht noch ein Betrag von etwa 2500€ offen für die Verfahrenskosten und Treuhändervergütung. Diese möchte ich nun mit Hilfe meines Arbeitgebers (Arbeitgeberdarlehen) begleichen. Der noch fehlende Betrag muss bis spätestens 17.04.2019 beim Treuhänder vorliegen. Genau wie der formlose Antrag auf frühzeitige Restschuldbefreiung an mein zuständiges Amtsgericht vor diesem Tag vorliegen muss.
    Ihrer Erfahrung und Ihrem Wissen nach läuft dann alles „korrekt“ ? Haben Sie Erfahrungen wie lange eine durchschnittliche Bearbeitung und Entscheidung über die Restschuldbefreiung dauern wird?
    Bis zur Entscheidung des Amtsgerichtes wird weiterhin das pfändbare Einkommen an den Treuhänder abgeführt. Dieses gepfändete Einkommen wird mir jedoch wieder zurück gezahlt bei einer positiven Entscheidung über meine Restschuldbefreiung zum 18.04.2019 richtig?

    Vielen Dank im Voraus
    Mit freundlichen Grüßen

    1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

      Hallo Dominik,

      wie lange es dauert, kommt unter anderem auf die Auslastung des Gerichtes an. In der Regel findet unseres Kenntnisstandes nach keine Rückerstattung statt.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  16. Jürgen S.

    Hallo,

    meine Insolvenz wurde am 14.01.2016 eröffnet. Am 20. Dezember 2018 hat mir mein Insolvenzverwalter bestätigt das ich alle Voraussetzungen für die vorzeitige Restschuldbefreiung nach 3 Jahren erfüllt habe. Darauf hin habe ich bei zuständigen Amtsgericht einen Antrag gestellt. Bis heute habe ich keine Antwort des Gerichts und auch, die zur Erteilung der RSB notwendigen Anhörungen, sind noch nicht auf den Weg gebracht. Bei einer telefonischen Nachfrage wurde mir mitgeteilt das noch eine Stellungnahmen des IV fehle. Mein IV bestätigte mir das er die fehlende Stellungnahme aber bereits dem Gericht zugeschickt hat.
    Nun meine Frage: Durch die Verzögerung bei Gericht läuft meine Lohnpfändung fleißig weiter. Die Voraussetzungen hatte bei Ablauf der 3 Jahre ja erfüllt und auch rechtzeitig einen Antrag gestellt. Bekomme ich jetzt die Pfändungsbeträge die nach dem Ablauf der 3 Jahre gepfändet wurden nach Erteilung der RSB zurückerstattet? Ansonsten könnte es ja sein das ich, wenn das Gericht sich noch länger Zeit lässt mehrere 1000,- Euro zahle weil das Gericht sich so viel Zeit lässt.

    1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

      Hallo Jürgen,

      in der Regel findet keine Rückerstattung statt. Genauere Informationen erhalten Sie bei einem Anwalt für Insolvenzrecht.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

      1. Johanna

        Hallo zusammen,
        da hat mir mein Insolvenzverwalter aber was anderes gesagt: die bis dahin zu viel gezahlten Pfändungen werden Ihnen natürlich wieder erstattet… Dazu teilen Sie uns bitte Ihre Bankverbindung mit! ( Das Scherzkeks…Der kennt meine Bankverbindung besser als ich!) Ich habe das Pech, etwas besser zu verdienen…Die behalten jede extra Einmalzahlung ein… Wenn ich das Geld nicht zurückbekomme, dreh ich durch! Ich habe meine Schulden quasi mit 100% Zinsen zurückgezahlt… und zahle weiter und weiter und weiter….Wo ist denn hier die Gerechtigkeit? Wo ist denn hier die Insolvenz die Lösung aller Probleme? Meine Probleme haben damit erst richtig begonnen! Und beim Kassieren sind die Herrn Anwälte und Gerichte ruckzuck dabei…Aber jetzt, wo es darum geht, die Sache zu beenden und dem Menschen endlich wieder aufatmen zu lassen….JETZT MAHLEN DIE MÜHLEN PLÖTZLICH GAAAAANZ LANGSAM! Das gibt es alles gar nicht. . !!!

        1. Mario

          die Erfahrung wird wohl jeder machen.
          Besser geht es doch nicht
          denen ist doch egal wie lange einer zahlt

        2. Rudi

          Meine Frau und ich hatten 58000€ Schulden, nach einem Jahr hat meine Frau 90000€ geerbt und die Erbschaft angenommmen weil ihr Insolvenz Anwalt sagte das sie die Erbschaft nicht ablehnen dürfte. Jetzt sind alle Gläubiger zu 100% ausbezahlt worden. Meine Frau konnte die vorzeitige Restschuldbefreiung erlangen nachdem ihr Insolvenzanwalt sich sein Anteil in Höhe von ca 30000€ genommen hat. Zusammen also ca 88000€. Ich bin immer noch in der Insolvenz. Und jetzt möchte mein Insolvenzanwalt auch etwas von dem Kuchen. Ich hab die Schluss rechnung noch nicht aber ich rechne mit ca. 6000€ oder mehr die wir jetzt nicht mehr haben. Ich bin verzweifelt. Fazit in meinem Fall, durch die Insolvenz und vollkommene Rückzahlung aller Schulden in die Schuldenfalle getrieben

  17. Sonja G.

    Hallo, am 28.05.2015 wurde meine Insolvenz eröffnet. Da ich die vorzeitige RsB beantragen wollte nach 3 Jahren, habe ich mich frühzeitig beim Verwalter gemeldet. Ich erhielt die Auskunft dass das erste Jahr nicht mitgezählt wird und ich praktisch 4 Jahre zahlen muss. Werde mit knapp 1000 Euro mtl. gepfändet. Die Aufbringung der Verfahrenskosten war also kein Problem. Ich sollte mich im März 2019 wieder melden. Jetzt erhielt ich vor 2 Wochen einen Brief vom Verwalter mit dem Antrag auf RSB und einem Hinweis, dass alle Kosten sowie 40,25 % getilgt seien und mir nun die RSB erteilt wird. Voller Freude habe ich den Antrag eingereicht. Gestern erhielt ich vom Gericht Bescheid das der Antrag zu spät sei und ich nun die 5 Jahre abwarten muss. RsB somit nicht erteilt. Die Auskunft meines Verwalters lautet alle Gelder seien überwiesen also verteilt worden und der Abschlussbericht geschrieben. Ich bin jetzt völlig überfordert damit. vielen Dank schonmal

    1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

      Hallo Sonja,

      bei Fragen rund um Ihr Insolvenzverfahren kann ein Anwalt oder eine Insolvenzberatungsstelle weiterhelfen. Diese können die entsprechenden Unterlagen prüfen und Sie zum weiteren Vorgehen beraten.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  18. Polat

    Guten tag

    weil 100% der Quote erreicht werden
    habe ich vor 2 wochen an dem amstgericht das vorzeitge Restschuldbefreiung beantragt .
    es wurden bereits die 100% der Gläubigerforderungen und zuzüglich der Verfahrenskosten
    an die treuhandkonto überwiesen.

    würde gerne wissen wie könnte sich gericht entscheiden
    am 28.02.2019 ist die 3 jahre vorbei.
    wie lange würde es noch in meine schufa stehen bleiben
    wann bin ich ungefaehr wieder sauber

    1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

      Hallo Polat,

      das Gericht entscheidet anhand der vorliegenden Informationen. Informationen über eine erfolgte Restschuldbefreiung werden nach drei Jahren bei der SCHUFA gelöscht.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  19. Anna W.

    Guten Morgen,
    ich möchte Ihnen auch gern eine Frage stellen. Am 17.11.2018 wurde mir eine vorzeitige Restschuldbefreiung erteilt. Alle o.g. Voraussetzungen habe ich erfüllt (sämtliche Insolvenzforderungen, Kosten des Verfahrens wurden durch der Pfändbaren Beträgen gedeckt).
    Ist der Beschluss über des Restschuldbefreiungsverfahren endgültig? Heisst das, dass das komplette Insolvenzverfahren jetzt beendet wurde? Wann wird der Beschluss rechtskräftig? Wird der negative Eintrag beim Amtsgericht (im amtlichen Schuldnerverzeichnis) automatisch gelöscht, oder muss man es beim Amtsgericht beantragen, bzw. sich bestätigen lassen. Wird die vorzeitige Restschuldbefreiung an die SCHUFA weitergeleitet?

    Vielen Dank im Voraus und einen schönen Tag.

    Mit freundlichen Grüßen Anna

    1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

      Hallo Anna,

      fand der Schlusstermin statt, sollte das Verfahren beendet sein. Wird die Restschuldbefreiung erteilt, erfolgt ein entsprechender Eintrag in den Insolvenzbekanntmachungen. Es erfolgt eine Weiterleitung an die SCHUFA. Beachten Sie jedoch, dass die Informationen dort noch drei Jahre gespeichert werden.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  20. Oliver

    Guten Tag,

    ich möchte Ihnen auch gern eine Frage stellen. Im Januar 2020 könnte meine Privatinsolvenz beendet sein nach dann 5 Jahren. Die Voraussetzungen dafür habe ich erfüllt – Verfahrenskosten sowie Treuhändervergütung wurden komplett beglichen. Könnte ich dann auch jetzt schon, gut 1 Jahr vorher, einen Antrag auf vorzeitige RSB stellen oder erst gegen Ende des Jahres? Auf welchem Wege bekommt man dann i. d. R. Bescheid, dass dem Antrag stattgegegen wurde – per Post oder wird das lediglich auf „Insolvenzbekanntmachungen“ veröffentlicht? Und die Formulare bekomme ich in jedem Insolvenzgericht?

    Vielen Dank vorab und einen schönen Abend!

    Mit freundlichen Grüßen

    1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

      Hallo Oliver,

      über einen entsprechenden Antrag kann das Gericht erst entscheiden, wenn fünf Jahre der Abtretungfrist verstrichen sind. Über die Entscheidung des Gerichts sollten Sie informiert werden. Nähere Informationen dazu erhalten Sie beim zuständigen Gericht.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  21. Fabio O.

    Hallo,
    Wie kann ich in Erfahrung bringen ob die nötige Summe für eine vorzeitige restschuldbefreiung
    Zusammen gekommen ist? Bin seit Jan 2015 dabei und würde das gerne nutzen.

    1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

      Hallo Fabio,

      entsprechende Informationen erhalten Sie bei Ihrem Insolvenzverwalter.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

    2. Klaus

      Hallo ich habe eine Frage,
      Ich bin seit kurzem in der Wohlverhaltensphase, es hat nur ein Gläubiger angemeldet ich einige mich mit ihm auf einen Betrag x wenn diese Forderung dann beglichen ist kann ich den Antrag auf Befreiung direkt stellen alle anderen Kosten sind bezahlt Gericht ect.
      Bekomme ich dann sofort fie Befreiung
      LG Klaus

  22. Arne J.

    Hallo, ich habe folgende Frage. Ich habe meine privatinsolvenz 2014 begonnen. Am 14.01.2016 habe ich dann die vorzeitige restschuldbfreiung erteilt bekommen, da ich alles beglicheichen konnte. Meine Frage ist jetzt wann kann ich die Löschung aus der schufa beantragen und wie kann ich das löschen.

    1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

      Hallo Arne,

      Informationen über die Restschuldbefreiung werden automatisch nach drei Jahren gelöscht.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

    2. Timmermann

      Hallo und einen schönen guten Tag,
      ich habe im Dezember mein Antrag auf vorzeitige Restschuldbefreiung gestellt, da ich sämtliche Voraussetzungen erfülle. Was passiert mit dem Pfändungsbetrag den ich nach der Antragstellung gezahlt habe .

      1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

        Hallo,

        dieser Betrag wird in der Regel nicht erstattet.

        Ihr Team von schuldnerberatung.de

        1. Tobias

          Hallo Schuldnerberatung wo finde ich den ein Vordruck für die frühzeitige Restschuld Befreiung ich weiß nicht wie ich es vormulieren soll

          1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

            Hallo Tobias,

            Informationen zur Antragstellung sowie Vordrucke erhalten Sie beim zuständigen Gericht.

            Ihr Team von schuldnerberatung.de

  23. Julius A.

    Hallo,

    Wann genau kann der Antrag auf Verkürzung (5Jahre)gestellt werden wenn die Insolvenz am 20.01.2015 angefangen hat???

    Mit freundlichen Grüßen

    1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

      Hallo Julius,

      ein Antrag kann gestellt werden, wenn die entsprechenden Anforderungen erfüllt werden.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

      1. Andre B.

        Ich denke eher dann wenn die Verfahrenskosten gedeckt sind. Das kann auch schon nach 1 Jahr sein. Nach 5 Jahren wäre zu spät da ja zu dem Zeitpunkt die Entscheidung des Gerichts bereits anstünde. Also würde ich es allerspätestens bis Ende 2019 beantragen.
        Aber ich bin kein Anwalt…nur selbst betroffen und Eigenrecherchen.

      2. Anja P.

        Hallo,

        .meine Privatinsolvenz ist zum 01.08.2016 eröffnet worden. Aus der Insolvenzmasse (Pfändungsbeträge während des Verfahrens) konnten der Treuhänder und die Gerichtskosten beglichen werden. Ich hatte daher zu Beginn der Wohlverhaltsphase einen Antrag auf vorzeitige Restschuldbefreiung (5 Jahre) gestellt. Der Antrag wurde abgelehnt mit der Begründung, der Antrag könne erst nach Ablauf der 5 Jahre gestellt werden.

        Nun sind ja die ersten Verfahren durch, die eine vorzeitige Restschuldbefreiung beantragen können, daher meine Frage:
        Meine monatliche Pfändungsrate seit Beginn der Insolvenz lag bei knapp 300 € und hat sich seit Anfang diesen Jahres auf knapp 600 € erhöht. Die Verfahrenskosten sind also längst beglichen. Der Treuhänder ignoriert jede telefonische, schriftliche Anfrage auf die Verteilung der Pfändungssumme. Ich habe auch bisher noch keine Aufstellung o.ä. bekommen, ich höre gar nicht von ihm seit ich keine Einkommensteuererklärung oder Betriebskostenabrechnung mehr vorlegen muss. Durch den Gerichtsbeschluss weiß ich nur, wieviel der Treuhänder nach der Insolvenzmassenverteilung bekommen hat und wieviel Gerichtskosten enstanden sind.
        Ich könnte also nur anhand meiner Gehaltsabrechnungen den Pfändungsbetrag nachweisen, nicht aber wohin das Geld geflossen ist.

        Ist es denn richtig, dass ich den Antrag erst nach Ablauf der 5 Jahre stellen darf. Dann wäre das Gesetz ja irreführend, weil man in jedem Fall noch weitere Monate gepfändet würde, bis das Gericht, die Gläubiger und der Treuhänder den Antrag bearbeitet/befragt haben.

        Bei einer Pfändungsrate von 600 € möchte ich schon gerne auch wirklich die letzte Rate mit dem Juli-Gehalt 2020 bezahlt haben.
        Ist es wirklich nicht möglich, den Antrag jetzt schon so zu stellen, dass pünktlich nach Ablauf der 5 Jahre auch die Pfändung vorbei ist?

        vielen Dank und freundliche Grüße

        1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

          Hallo Anja,

          laut der Insolvenzordnung gilt, dass das zuständige Insolvenzgericht erst nach Ablauf der fünf Jahre über den Antrag entscheidet – nicht früher.

          Ihr Team von schuldnerberatung.de

    2. Andre B.

      Sobald die Verfahrenskosten gedeckt sind. Viel Erfolg!

  24. Hans-Joachim L.

    Sehr geehrte Damen und Herren
    meine Tochter befindet sich in der Privatinsolvenz..Seit dem 01.11.18 liegt nun die Schlussrechnung vom Amtsgericht vor.45200€ Schulden.Kann Sie die Insolvenz vorzeitig beenden ? Z.B. sofort nach ca 5 bis 6 Monaten..Wir als Eltern wollen helfen, was muss den Gläubigern für ein % Satz angeboten werden wenn es bei drei jahren ja35% sind .
    MIT FREUNDLICHEN GRÜßEN
    HANS-JOACHIM
    L.

    1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

      Hallo Hans-Joachim,

      Soll es zu einer schnellen Beendigung des Verfahrens kommen, können Sie den Gläubigern einen Insolvenzplan vorlegen. Sie müssen den Gläubigern mehr Geld bieten, als sie bei der regulären Insolvenz erhalten würden. Das Geld muss von einem Dritten, also nicht dem Insolvenzschuldner selbst, zur Verfügung gestellt werden. Ansonsten kann das Verfahren jederzeit beendet werden, wenn sowohl die Verfahrenskosten als auch die volle Forderungssumme beglichen wurde.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  25. Thomas D.

    Hallo, ich hätte eine Frage zur vorzeitigen Restschuldbefreiung (3 Jahre) . Ich habe mir von meinen Insolvenzverwalter bestätigen lassen, dass ich ende Februar noch eine Summe X offen hätte, die meine Mutter ausgleichen würde, dass das Restschuldverfahren vorzeitig beendet werden kann.
    allerdings sagen sie, dass ich erst mit dem Ablauf Ende Februar den Antrag am Insolvenzgericht stellen kann und ich dann noch solange weiter gepfändet werde bis das Gericht einen Beschluss fasst. Das würde bedeuten das ich zwar Ende Februar fertig wäre (nachdem die 35 % bzw, aller anderen Kosten beglichen sind ) weiter gefändet wird !
    Wie ist denn da die Rechtslage und wie soll ich mich verhalten ?
    Vielen Dank im vorraus !

    MfG Thomas D.

    1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

      Hallo Thomas,

      ein Anwalt für Insolvenzrecht kann die Unterlagen prüfen und Sie zum weiteren Vorgehen beraten.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

    2. Vanessa M.

      Hallo,

      ich habe eine Frage zur Verkürzung der Insolvenz auf 3 Jahre. Hab die Insolvenz damals über die Caritas starten lassen. Nun habe ich die erforderlichen Kosten für die Befreiuung nach 3 Jahren getilgt. Würde nun gerne meinen Antrag bei Gericht einreichen. Online hab ich gelesen, dass man dafür einige Anhänge beifügen muss. Die Dame von der Caritas meinte, es reicht der Antrag. Alle weiteren Informationen würde das Gericht beim Insolvenzverwalter einfordern oder mich kontaktieren. Was ist nun korrekt?
      Liebe Grüße

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