Kontopfändung ohne Ankündigung: Geht das rechtlich überhaupt?

Das Wichtigste zur Kontopfändung ohne Ankündigung

Ist eine Kontopfändung ohne Ankündigung überhaupt zulässig?

Nein. Der Schuldner muss über jede bevorstehende Zwangsvollstreckungsmaßnahme informiert werden. Dies erfolgt zunächst durch die Zustellung des Vollstreckungstitels. Ab diesem Zeitpunkt muss er mit einer Zwangsvollstreckung rechnen und damit auch mit einer Kontopfändung – sofern er die Schulden nicht bezahlt.

Wie erfährt der Schuldner von einer bevorstehenden Kontopändung?

Gemäß § 829 Abs. 2 Satz 2 ZPO hat der Gerichtsvollzieher dem Schuldner dem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss zur Kontopfändung zuzustellen.

Kann das Finanzamt mein Konto ohne Vorwarnung pfänden?

Auch das Finanzamt führt keine Kontopfändung ohne jegliche Ankündigung durch. Vorher ergeht eine Zahlungserinnerung oder Mahnung.

Wie viel darf gepfändet werden? Rechnen Sie es hier aus!

Keine Kontopfändung ohne Vorwarnung: Zustellung des Vollstreckungstitels an den Schuldner

Ist eine Kontopfändung ohne Ankündigung möglich?
Ist eine Kontopfändung ohne Ankündigung möglich?

Immer wieder taucht in Internetforen die Frage auf, ob eine Kontopfändung ohne Ankündigung möglich und erlaubt ist. Oft wirken die Betroffenen sehr überrascht über eine plötzliche Pfändung und können sich meistens nicht daran erinnern, im Vorfeld in irgendeiner Weise informiert oder vorgewarnt worden zu sein.

Zur Zwangsvollstreckung kommt es aber nicht plötzlich von heute auf morgen. Es ist vielmehr die letzte Möglichkeit des Gläubigers, seine Geldforderung durchzusetzen. Der Gesetzgeber hat hierfür genau vorgeschrieben, unter welchen Voraussetzungen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen wie die Kontopfändung möglich sind und wie der Gläubiger dabei vorgehen muss.

Zu einer Kontopfändung ohne jegliche Ankündigung kommt es demnach nicht. Vielmehr kann ein Schuldner genau erkennen, ab wann er mit einer Pfändung rechnen muss. Das ist immer dann der Fall, wenn der Gläubiger einen Vollstreckungstitel erwirkt hat, also beispielsweise ein (vollstreckbares) Urteil oder einen Vollstreckungsbescheid. Ohne einen solchen Titel sind Vollstreckungsmaßnahmen wie die Kontopfändung gar nicht zulässig.

Außerdem muss der Vollstreckungstitel dem Schuldner ordnungsgemäß zugestellt werden. Damit ist unmissverständlich, dass der Gläubiger seine Forderung zwangsweise durchsetzen wird. Ab diesem Zeitpunkt muss der Schuldner mit einer Kontopfändung rechnen.  Sie sollten daher umgehend zur Bank gehen und Ihr Konto in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) umwandeln lassen, um wenigstens einen Freibetrag vor der Zwangsvollstreckung zu schützen.

Sie sind immer trotzdem der Meinung, dass Ihr Konto gepfändet wurde ohne Ankündigung? Eine Kontopfändung ohne Ankündigung in Form der Zustellung des Vollstreckungstitels ist nicht zulässig. Möglicherweise erinnern Sie sich daran nicht mehr, weil dies schon viele Jahre zurückliegt. Der Gläubiger muss nicht unbedingt sofort vollstrecken, sondern hat gewöhnlich 30 Jahre Zeit, weil sowohl Vollstreckungsbescheid als auch ein Endurteil rechtskräftige Titel sind, die erst nach 30 Jahren verjähren.

Ankündigung Nummer 2: Pfändungs- und Überweisungsbeschluss

Eine Kontopfändung geschieht nicht ohne Vorwarnung. Der erste Hinweis ist der Ihnen zugestellte Vollstreckungstitel.
Eine Kontopfändung geschieht nicht ohne Vorwarnung. Der erste Hinweis ist der Ihnen zugestellte Vollstreckungstitel.

Nach der Zustellung des Vollstreckungsbescheids ist eine Kontopfändung ohne weitere Ankündigung durch den Gläubiger möglich. Er muss lediglich mithilfe seines Vollstreckungstitels einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (PfÜB) beim Amtsgericht (Vollstreckungsgericht) beantragen und diesen der Bank des Schuldners zustellen lassen. Das Geldinstitut darf fortan kein Guthaben an den Kontoinhaber mehr auszahlen, es sei denn, dieser hat sein Konto rechtzeitig in ein P-Konto umgewandelt.

Auch in dieser Phase kann nicht von einer Kontopfändung ohne Benachrichtigung gesprochen werden. Denn gemäß § 829 Abs. 2 Satz 2 Zivilprozessordnung (ZPO) hat der Gerichtsvollzieher „den Beschluss mit Abschrift der Zustellungsurkunde dem Schuldner sofort zuzustellen, […].“

Kontopfändung durch Finanzamt – ohne Ankündigung möglich?

Bei der Zwangsvollstreckung durch eine Finanzbehörde gelten etwas andere Regeln. Doch auch hier ist eine bestimmte Vorgehensweise gesetzlich vorgeschrieben, und zwar in der Abgabenordnung (AO).

Finanzämter haben einen Vorteil gegenüber privaten Gläubigern, weil sie sich nicht erst an das Vollstreckungsgericht wenden müssen. Zwar benötigen auch sie einen Vollstreckungstitel. Diesen dürfen sie aber auf der Grundlage eines Leistungsbescheids, also z. B. des Steuerbescheids erlassen.

Auch hier gilt: Keine Kontopfändung ohne Ankündigung. Die Zwangsvollstreckung darf erst erfolgen, wenn der Steuerschuldner in Zahlungsverzug geraten ist. Hierfür bedarf es normalerweise einer Mahnung, wie aus § 259 AO hervorgeht:

„Der Vollstreckungsschuldner soll in der Regel vor Beginn der Vollstreckung mit einer Zahlungsfrist von einer Woche gemahnt werden. Einer Mahnung bedarf es nicht, wenn der Vollstreckungsschuldner vor Eintritt der Fälligkeit an die Zahlung erinnert wird. […]“

Auch das Finanzamt pfändet kein Konto ohne jegliche Ankündigung. Nutzen Sie die kostenlose und unverbindliche Hilfestellung auf Schuldencheck. **.

Die Zeichen richtig deuten – Tipps für Schuldner

Ihr Konto wurde gepfändet ohne Ankündigung? Haben Sie wirklich jeden Brief geöffnet und gelesen?
Ihr Konto wurde gepfändet ohne Ankündigung? Haben Sie wirklich jeden Brief geöffnet und gelesen?

Verschaffen Sie sich einen Überblick über Ihre Finanzen und mögliche Schulden. Öffnen Sie jeden Brief sofort und lesen Sie diesen auch genau durch. Denn über den Schriftverkehr erhalten Sie wichtige Informationen und können sicher einschätzen, welche Maßnahmen der Gläubiger einleiten kann. So bleibt Ihnen auch die „vermeintliche Kontopfändung ohne Ankündigung“ erspart. Stattdessen können Sie genau abschätzen, was Sie als nächstes erwartet.

  • Eine Mahnung des Gläubigers setzt Sie in Zahlungsverzug, berechtigt den Gläubiger aber noch nicht zur Zwangsvollstreckung. Bezahlen Sie die offene Rechnung oder bieten Sie Ihrem Gläubiger eine Ratenzahlung an, wenn Sie zahlungsunfähig sind.
  • Erhalten Sie einen gerichtlichen Mahnbescheid, müssen Sie damit rechnen, dass der Gläubiger als nächstes einen Vollstreckungsbescheid beantragt, wenn Sie nicht innerhalb von zwei Wochen bezahlen oder Widerspruch gegen den Bescheid einlegen.
  • Bleiben Sie weiter untätig, ergeht auf Antrag des Gläubigers der Vollstreckungsbescheid, der Ihnen zugestellt wird. Dieser Vollstreckungstitel zeigt schon, dass es keine Kontopfändung ohne Ankündigung gibt, weil er Ihnen verdeutlicht, dass der Gläubiger nun zwangsweise gegen Sie vorgehen will.
  • Wurde Ihnen die Kopie eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses zugestellt, steht die Kontopfändung unmittelbar bevor oder hat bereits begonnen. Spätestens jetzt ist sofortiges Handeln notwendig, um einen Teil des Kontoguthabens vor der Pfändung zu schützen.
Wer Fragen zum Thema Kontopfändung und Vollstreckungstitel hat, findet Hilfe unverbindlich und kostenlos auf Schuldenanalyse **.

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (48 Bewertungen, Durchschnitt: 4,35 von 5)
Kontopfändung ohne Ankündigung: Geht das rechtlich überhaupt?
Loading...

Über den Autor

Franziska
Franziska L.

Seit 2017 verstärkt Franziska das Redaktionsteam von schuldnerberatung.de. In ihren Texten vermittelt sie Wissen rund um Schuldenabbau, Finanzen sowie Verbraucherschutz und beantwortet Fragen zur Insolvenz und Zwangsvollstreckung. Entsprechendes Fachwissen bringt sie aus ihrer juristischen Ausbildung mit.

** Anzeige

28 Gedanken zu „Kontopfändung ohne Ankündigung: Geht das rechtlich überhaupt?

  1. Kata

    Das Finanzamt Bad Kreuznach hat mein Konto gepfändet ohne irgendwelche Ankündigung und bin ich 500% sicher weil per Zufall habe ich erfahren dass einem Brief bei meinem ex Mann lag dass mit der Pfändung zu tun hat, das lag im Mülleimer und was für eine böse Überraschung zu sehen dass seine Schulden auf mich gegangen sind auch wenn ich nie eine Firma gehabt habe.

    In 14 Jahre Ehe war ich Hausfrau ohne eigenes Einkommen und jetzt bin ich laut Finanzamt ein Verbrecher…. „Gesamtschuldner“ von einer Summe von 51000€ dass von Steuer der Firma meines ex Mannes stehen. Ich habe einem Aufteilungsantrag der Schulden im Februar geschickt und die tolle Antwort ist dass die Pfändung bleibt, bin ich immer noch Gesamtschuldner und wenn ich nicht bezahle dann wird es teuer…. und was mit den ex Mann der seine Schulden nicht bezahlen will???????????????

    Ich suche Beratung und alle Steuerberater dass ich gefragt habe und Anwälte die sich mit Steuerrecht kennen sagen auch dass etwas nicht stimmt in das ganze und können mir nicht helfen und sollte Fach Anwälte suchen… aber hier wo ich wohne gibt sowas nicht… wie kann man sich von Finanzamt schützen? verteidigen?????????????????????????????????????????????????? dürfen die alles so treiben?

  2. Stephan

    Hallo.
    Die KK pfändet mein Konto, schicken mir trotzdem noch Mahnungen. (mit Mahngebühren und allen drum und dran)
    Dürfen die das? Denn im Prinzip zahle ich mich an den Mahngebühren dumm und dämlich.

  3. Mario

    Gerade habe ich festgestellt, dass ich kein Geld von meinem Konto überweisen kann. Laut meiner Bank ist dort eine Pfändung drauf und ich habe keinen Pfändungs- bzw Überweisungbeschluss erhalten. Es gab auch keinen Vollstreckungstitel oder dergleichen gegen mich.

    Daher mal meine Fragen:
    Warum geht das?
    Aus welchem Grund erhält man keine Benachrichtigung darüber?
    Wie kann man sich dagegen wehren?

    Mit freundlichen Grüßen

  4. Brückner

    Hallo
    ich habe am 7.04.21 eine Ankündigung der Vollstreckung vom Finanzamt bekommen.
    Habe Einspruch eingelegt, da der Bescheid falsch ist.
    und jetzt haben Sie mir am 30.04.21 meine ganzen Konten gesperrt . Ohne irgendeiner Info.
    Dürfen die das und was kann ich tun.
    Wäre Ihnen dankbar für Ihre Hilfe

    MFG
    Brückner

  5. Kerstin

    Hallo ich habe ein p Konto und habe eine Nachzahlung von meiner Erwerbsminderungsrente bekommen diese Nachzahlung war im August 2020 nun weiß ich nicht wie ich mir das Geld auszahlen kann die Rentenversicherung hat mir geschrieben das es keine weiteren Ansprüche von anderen gläubiger gibt

  6. Frank

    Habe heute eine Kontopfändug bekommen. Allerdings ist diese an meine alte Anschrift gesendet worden. Ist diese Pfändung überhaupt gültig?
    Ich bin zwischenzeitlich umgezogen, Der Bank ist meine neue Anschrift bekannt.

  7. An. N.

    Hey ich habe nach eine frage: ich habe vor ein paar tage von eine inkasso bescheid bekomme das ich 4100,00 euro zahlen muss an herr sonst würden sie eine kontopfändung machen, ich habe vor 20jahre an einem Rechtsanwalt eine beratung in anspruch genommen habe auch bezahllt und die endrechnung wollte er mir zuschicken hab ich aber nicht bekommen und jetzt nach 20 jahre bekomme ich von eine inkasso bescheid ich soll bis zum 10.02 21 berahlen sonst würde ich eine kontopfändung bekommen was kann ich dagegen tun

  8. Niederstein

    Hey ich habe nach eine frage: ich habe vor ein paar tage von eine inkasso bescheid bekomme das ich 4100,00 euro zahlen muss an herr sonst würden sie eine kontopfändung machen, ich habe vor 20jahre an einem Rechtsanwalt eine beratung in anspruch genommen habe auch bezahllt und die endrechnung wollte er mir zuschicken hab ich aber nicht bekommen und jetzt nach 20 jahre bekomme ich von eine inkasso bescheid ich soll bis zum 10.02 21 berahlen sonst würde ich eine kontopfändung bekommen was kann ich dagegen tun

  9. Dimi

    Hallo,
    Heute erfahre ich dass mein Konto gesperrt ist und gepfändet wird. Bin gez Gegner und mir war schon bekannt dass es soweit kommen wird. Doch dies geschah ohne Ankündigung von der kasse. Natürlich will die kasse für die Pfändung zusätzliche Gebühren haben und das hätte ich vor der Pfändung wissen müssen. Ich hätte anders gehandelt und hätte das nicht soweit kommen lassen dass das Konto gesperrt wird.
    Frage: Kann ich mich gegen die zusätzliche Gebühren währen? Die kasse behauptet dass Schreiben an mich versendet wurden.

    Mfg

  10. Julia

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich erhalte 1100€ im Monat.
    Mein Konto wurde ohne Ankündigung, gepfändet.
    Ich bin in richtig großen Schwierigkeiten. Das Unternehmen meldet sich nicht bei mir. Ich benötige dringend Hilfe.
    Mit freundlichen Grüßen
    J.K.

  11. Patrick

    Guten Tag,

    ich habe eine Pfändung erhalten. Das Anschreiben an mich, sowie die beigefügte Pfändungs- und Einziehungsverfügung wurde mit Datum per 21.10.2019 gedruckt. Der Stempel auf dem Briefumschlag an mich, als Porto für die Post, zeigt das Datum 30.10.2019.

    Am 31.10.2019 sowie 1.11.2019 war Feiertag und danach Wochenende. Am 4.11.2019 ging der Brief bei mir ein. Die Bank hat nach Information an mich am 4.11.2019, die Pfändung bereits am 1.11.2019 durchgeführt. Ich hatte somit Praktisch zwischen 21.10.2019, als eigentliches Druckdatum und dem Durchsetzen der Bank am 1.11.2019 keine Möglichkeit mehr zu reagieren um die Angelegenheit gütlich zu regeln. Dieses Verfahren höre ich immer öfter von anderen Personen, besonders derer, welche im Gewerblichen Bereich tätig sind. Ist dieses Vorgehen rechtens?

    Ich finde leider keinen Zeitlichen Rahmen in welcher der Schuldige informiert werden muss um noch Zeit zum reagieren zu haben. Ich hätte ja die Möglichkeit gerne genutzt das ganze ohne Durchsetzung der Pfändung zu regeln. Erschwerend kommt noch hinzu, das auf der Pfändungs- und Einziehungsverfügung eine falsche Kontonummer angegeben wurde, welche mir nicht gehört und auch kein Unterkonto darstellt. Ich kenne diese Kontonummer nicht.

    Viele Fragen in dieser Sache welche hier offen sind.

    Ich würde mich sehr über Ihre Rückantwort freuen.

    Mit freundlichen Grüßen

  12. kathrin

    Ich hätte mal eine Frage!
    Mein Vater hat eine rechnung nicht bezahlt!jetzt ist mein konto gepfändet worden,obwohl ich rein garnichts damit zu tun habe!wusste bis dahin garnicht wo drum es geht!ist dies so einfach möglich?
    Mfg

    1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

      Hallo Kathrin,
      eine Kontopfändung ist normalerweise nur zulässig, wenn ein Vollstreckungstitel vorliegt, in dem unter anderem auch der Schuldner (Kontoinhaber) genau bezeichnet ist. Dieser Titel ist dem Schuldner zuzustellen.
      Für weitergehende Fragen wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt oder eine Schuldnerberatungsstelle.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  13. osmann

    Man hätte den Mahnbescheid widersprechen müssen.Ist die Zeit abgelaufen,kann der Gläubiger einen Vollstreckungsbescheid beantragen,dafür aber kann er sich Zeit lassen.Er hätte 30 Jahre Zeit.
    Man soll gegen den VB Widerspruch legen innerhalb 14 Tagen(in dieser Zeit muss er beim Gericht eintreffen) nach Erhalt und am besten gleich ein Antrag gegen Vollstreckung stellen(Vollstreckungsschutz).Somit verhindert man die Vollstreckung.Ist die Forderung bezahlt,muss man den Titel bekommen,sonst kann der Gläubiger 30 Jahre weiter Geld verlangen.
    Deshalb ist sehr wichtig den Mahnbescheid zu widersprechen.Bei unberechtigte Forderung.

  14. Weiß

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    bei mir wurde das Konto Mitte Juni gepfändet. Um an mein Guthaben auf dem Konto weiter nutzen zu können, musste ich den zu zahlenden Betrag natürlich begleichen, obwohl ich mir sicher war dass ich nie einen Vollstreckungsbescheid bekommen habe. Dieser ist nun Mitte September(!!!) im Briefkasten gelandet. Ist es rechtens das mein Konto dennoch schon gepfändet wurde, obwohl ich bis dato keine Vollstreckung bekommen habe, oder sollte ich einen Anwalt einschalten?

    Liebe Grüße

  15. Anna

    Ich habe ein Problem man hat mir nichts ahnent 15,-‚€ vom Konto gepfändet als Teil Zahlung ohne vorwahrung ohne das ich irgend etwas schriftliches habe damit man es weiss und damit man noch etwas ändern kann.
    Ich weiß das es der Vermieter ist der mich mit einer zwahngsauszug Begründung er möcht die Wohnung nicht renovieren wo ich auch damit mit dem Rechtsanwalt vom mieterverein vor Gericht war nicht helfen könnte und sie der Vermieter meine ganze Kaution behalten haben und ich die Wohnung zwangräumen musste sie noch weiteres Geld von mir verlangt obwohl die vor dem Gericht gesagt wurde ich bekomme keine Geld und die Vermieter auch nichts.
    Das war die Geschichte und da ich schon seit 2016 im Obdachlosenheim wohnen musste bis eine andere Wohnung von der Stadt frei wurde die jetzt Gott Lob dann auch 1 Jahr später gefunden habe .Aber der änder Vermieter verfolgt mich sein dieser Zeit mir über 600,-€ zu bekommen wo ich bis heute nicht bezahlen kann da ich noch immer auf Arbeit suche bin die vorherigen Gerichtsvollzieher haben es mich immer gestundet hat jeweils 2 Jahren .und dies haben die auch ausgenutzt um immer wieder einen Rechtsanwalt auf mich zu jagen.

    Nun was kann ich noch tun damit ich meine Situation ändern kann.

  16. Vera

    Hallo.
    Wie erfahre ich denn bei einer Kontopfändung, die ich nicht zuordnen kann, wer gepfändet hat.
    Gruß Vera

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Vera,

      unter Umständen können Sie dies bei Ihrer Bank erfragen.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  17. Cornelia

    Hallo,
    vor ca.4Wochen wurde unser Gemeinschaftskonto gepfändet, das ist aber die Schuld von meinem Mann da er als selbständiger die Krankenkasse nicht bezahlt hat! Warum wurde ich nicht vorher von der Krankenkasse informiert es ist ja schließlich unser gemeinsames Konto!?

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Cornelia,

      unseres Kenntnisstandes nach müssen Sie nicht gesondert informiert werden.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  18. Florian123

    Hallo,
    ich habe ein ähnliches Problem. Ich habe vor ca 10 Jahren eine Wertgarantie abgeschlossen, konnte die aber nicht durchgehend bezahlen. Soweit ich weiß blieben aber Mahnungen nach der Zahlung einer Summe aus. Da bin ich mir nicht sicher.
    Sicher bin ich aber das ich 2009 den Vertrag abgeschlossen hatte und seit ca 5- 7 Jahren keine Mahnungen erhalten habe. Mir wurde mal gesagt das nach 7 Jahren einiges verjähren kann. Letzte Woche sagte mir die Bank das ich eine Kontopfändung habe, konnte mir irgendeine Inkasso und eben das Wort Werrgarantie nennen. Ich habe aber keinen Mahnbescheid bekommen. Bin zwar die letzten Jahre 3 Mal umgezogen aber war immer ordentlich gemeldet. Wie, warum und soll ich überhaupt darauf reagieren?

    Vielen Dank im Voraus

  19. Karin H.

    Was kann man tun gegen willkührliche Steuerforderungen ? Es gibt kein Gesetz das mich verpflichtet eine Einkommensteuererklärung zu erstellen . Wir werden einfach vor die Tatsache gestellt das ,das Finanzamt irgend welche Geldleistungen fordert , vor 2 Wochen erhielt ich eine Mahnung über 286,00 Euro ohne Begründung wofür und weshalb , heut sah ich auf meinem Kontoauszug das , das Finanzamt eine Pfändungs-und Eiziehungsverfügung an die Bank geschickt hat , ohne mich zu informieren . Die Mahnung war wir immer ohne Unterschrift , am Ende stand nur Mit freundlichen Grüßen Ihr Finanzamt . Das Bundesverfassungsgericht hat doch ein Urteil gesprochen das Schreiben egal welcher Art von Behörden immer unterschrieben sein müssen ansonsten sind sie nicht gültig . Aber auch Pfändungs-und Einziehungsverfügungen werden von ihnen nicht unterschrieben oder nur mit i.A. auch das ist doch ungesetzlich . Ich habe langsam das Gefühl das Finanzamt macht das alles ( mittlerweile geht das bereits seit 5 Jahren so ), um mich zu ruinieren . Wie kann man sich dagegen wehren ?

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Karin,

      ein Anwalt bietet Ihnen Hilfe bei rechtlichen Problemen an.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  20. Siegfrierd C.

    Habe mal eine frage mein konto wurde gefändet am 29.3 habe bis heute keine Brief erhalten laut Gericht hat müssen wir 3800 bezahlen Urteil wegen mietstreitigkeiten auch kein Problem aber jetzt das Problem jetzt will der Gläubiger 5800 Euro das kannst doch wohl nicht sein keine briefe bekommen nichts das das er htens und wie muss i h mir jetzt verhalten mit freundlichen gruss

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Siegfried,

      ohne genauere Informationen lässt sich schwerlich eine Einschätzung treffen. Ein Anwalt kann die Unterlagen prüfe und Sie zum weiteren Vorgehen beraten.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  21. Ines P.

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich habe gestern eine Nachricht von meiner Bank erhalten, dass mein Konto gesperrt worden sei aufgrund einer Pfändung. Ich habe aber definitiv keinen Vollstreckungsbescheid vorab erhalten. Kann ein Vollstreckungsbescheid auch per Mail zugestellt werden? Da ich mir zu 100% sicher bin, dass ich keinerlei Schulden habe, außer denen bei der Bank, kann ich mir das nur so erklären, dass ich nicht auf dem Postweg informiert wurde, sondern eine solche Mail als Spam gelöscht habe. Hinzu kommt, dass es vorab einen Identitätsdiebstahl gegeben haben muss, da ich meine Rechnungen in der Regel zeitnah begleiche. Wie kann ich eine Pfändung abwenden, wenn der offene Betrag nicht von mir verursacht wurde und auch die Pfändung nicht postalisch vorab angekündigt wurde?

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Ines,

      eine Zustellung per E-Mail ist uns nicht bekannt. Zunächst ist es oft hilfreich, wenn Sie vorsichtshalber ein P-Konto einrichten lassen. Sie sollten mit einem enstprechenden Rechtsbehelf gegen die Zwangsvollstreckung vorgehen können. Ein Anwalt kann Sie zum Vorgehen beraten.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

    2. Pascal

      Ich habe genau das selbe Problem . Aber trotzdem dem Betrug sind wir die am Ende die leittragenden.

Hinterlassen Sie einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert