Schulden bei der Krankenkasse: Welche Optionen gibt es?

Das Wichtigste zu Schulden bei der Krankenkasse

Wie entstehen Schulden bei der Krankenkasse?

Normalerweise ist das nur möglich, wenn Selbstständige oder Privatversicherte ihre Beiträge nicht bezahlen (können). Bei Arbeitnehmern und Empfängern von Arbeitslosengeld 1 oder 2 werden die Beiträge automatisch über den Arbeitgeber bzw. das Amt abgeführt.

Kann ich trotz Schulden bei der Krankenkasse zum Arzt gehen?

Beitragsrückstände können sich negativ auf den Versicherungsschutz auswirken. In Notsituationen stehen Ihnen dennoch trotz der Schulden ärztliche Versorgungsleistungen zu.

Wie werde ich meine Schulden los?

In vielen Fällen sind Ratenzahlungen möglich, vorausgesetzt Sie kooperieren. Wichtig ist, dass Sie schnell handeln, weil die Krankenkasse anderenfalls eine Zwangsvollstreckung veranlassen könnte.

Wie entstehen Schulden bei der Krankenkasse und wie werden Sie sie los?

Haben Sie bei der Krankenkasse Schulden und sind selbstständig, kontaktieren Sie am besten direkt Ihre Versicherung.
Haben Sie bei der Krankenkasse Schulden und sind selbstständig, kontaktieren Sie am besten direkt Ihre Versicherung.

Es gibt viele verschiedene Gründe für das Entstehen von Schulden. Häufig ist schlichtweg das monatliche Einkommen nicht hoch genug, um die anfallenden Ausgaben tragen zu können und so rutschen Sie von Monat zu Monat weiter in die Verschuldung. Aber auch unvorhergesehene Situationen wie andauernde Krankheitsfälle können ein Loch in die Kasse reißen.

Wer in finanziellen Nöten ist, hat dann Probleme, die laufenden Kostenpunkte zu begleichen. Neben der Miete sind Beiträge für Versicherungen einer der größten monatlichen Kostenfaktoren. Wer bei der Krankenkasse Schulden hat, kann im Vergleich zu anderen Schuldenquellen auf Kooperation hoffen. Was genau passiert, wenn Sie Ihren Versicherungsbeitrag nicht zahlen können und wie Sie am besten aus der Misere herauskommen, erfahren Sie hier. Bei Fragen zu diesem Thema hilft auch die Schuldenanalyse ** kostenlos und unverbindlich weiter.

Wie macht man bei der Krankenkasse Schulden?

Sie haben bei der Krankenkasse Schulden? Eine Ratenzahlung ist häufig möglich.
Sie haben bei der Krankenkasse Schulden? Eine Ratenzahlung ist häufig möglich.

Für die meisten Menschen ist es überhaupt nicht möglich, Beitragsschulden bei der Krankenkasse zu haben. Denn für all diejenigen, die festangestellt sind und deren Einkommen über dem Betrag für Geringverdiener liegt, läuft die gesetzliche Versicherung über den Arbeitgeber.

Der Betrag wird automatisch von ihrem Bruttogehalt abgezogen und an die Krankenkasse weitergeleitet. In diesem Fall ist es in aller Regel nicht möglich, bei der Krankenkasse Beitragsschulden zu haben.

Angst vor Schulden bei der Krankenkasse müssen auch Hartz-4-Empfänger in der Regel nicht haben, da der Leistungsträger die Kosten für eine gesetzliche Pflichtversicherung übernimmt. Anders sieht es für diejenigen aus, die privatversichert oder selbstständig sind.

Haben Sie eine private Krankenversicherung, müssen Sie den Beitrag jeden Monat selbst zahlen. Tun Sie das nicht, entstehen Schulden. Die gleiche Regelung wie bei privaten Krankenkassen gilt auch für Selbstständige.

Was passiert, wenn Sie Schulden bei der Krankenkasse haben?

Haben Sie bei der Krankenkasse Schulden, ist eine Verjährung nach vier Jahren möglich.
Haben Sie bei der Krankenkasse Schulden, ist eine Verjährung nach vier Jahren möglich.

Wird die Krankenkasse Ihnen die Schulden erlassen, weil Sie kein Geld haben? Ganz so einfach ist das nicht. Solange Sie aber kooperieren, lässt sich in den meisten Fällen ein Weg finden, wie die Schulden beglichen werden können. Grundsätzlich ist in Fällen von Schulden bei der Krankenkasse auch eine Ratenzahlung möglich. Entscheidend ist, dass Sie Bereitschaft zeigen, die Schulden begleichen zu wollen, und nicht versuchen, sich vor Pflichtzahlungen zu drücken.

Gleiches gilt im Falle von Schulden bei der Krankenkasse in Sachen Verjährung. In § 25 SGB IV heißt es bezüglich der Option einer Verjährung:

(1) Ansprüche auf Beiträge verjähren in vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahrs, in dem sie fällig geworden sind. Ansprüche auf vorsätzlich vorenthaltene Beiträge verjähren in dreißig Jahren nach Ablauf des Kalenderjahrs, in dem sie fällig geworden sind.

Ich habe Schulden bei der Krankenkasse. Kann ich die Versicherung wechseln?
Ich habe Schulden bei der Krankenkasse. Kann ich die Versicherung wechseln?

Das bedeutet, dass – solange nicht davon auszugehen ist, dass Sie wissentlich und in böswilliger Absicht nicht zahlen – eine Verjährung der Schulden nach vier Jahren greift. Es ist grundsätzlich auch möglich, Schulden bei der Krankenkasse in die Privatinsolvenz einzuberechnen. Verlassen Sie sich jedoch nicht auf diese Option.

Haben Sie Schulden bei der Krankenkasse und werden krank, können Sie ohne Angst vor weiteren Rechnungen zum Arzt gehen. Wer Schulden bei der Krankenkasse hat, ist trotzdem versichert. Zumindest in Fällen von akuter Behandlungsnot muss die Krankenkasse trotz Schulden die Kosten übernehmen. Allerdings nur für einen Zeitraum von zwei Monaten.

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Schulden bei der Krankenkasse: Welche Optionen gibt es?
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Über den Autor

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Mario G.

Mario hat einen Master-Abschluss in Sozialmanagement an der FH Potsdam erworben. Seit 2016 ist er Mitglied unserer Redaktion von schuldnerberatung.de und informiert unsere Leser über allerlei wichtige Themen rund um Schuldenrecht, Privatinsolvenz und Schuldenabbau.

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121 Gedanken zu „Schulden bei der Krankenkasse: Welche Optionen gibt es?

  1. Ahmed

    Hallo, ich habe einen halbseitigen Brief von der Krankenkasse bekommen, worin steht, dass ich für die Zeit von 2015 und 2016 noch Beiträge in Höhe von ca. 19950 Euro schulde! Und ich sollte diesen Betrag innerhalb einer Woche überweisen!
    Bis jetzt habe ich kein Beitragsbescheid bekommen und ich verstehe nicht warum die KK jetzt erst diese Beiträge fordert.

    Ist diese Forderung bereits verjährt? Falls nein, bitte um eine Erklärung und wann dies verjährt wird.

    Sollte ich diesen Brief einfach ignorieren? Falls Vollstreckungsmaßnahmen auf mich zukommen, kann ich dann ein Anwalt einschalten und Wiederspruch einreichen?
    Ich war im Jahr 2015 und 2016 geringfügig Beschäftigt und jetzt Leistungen von dem Jobcenter bekommen.

    Bitte um Hilfe.

  2. Sven

    Hallo, ich hab hier ein kleines problem

    Ich bin seit november 2019 nichtmehr im AG1 und muss deshalb seit dem die Krankenkasse aus eigener Tasche zahlen, was nicht geht. Da ich einfach, egal was ich tue keine arbeit finde und kein AG2 bin weiß ich nicht wie ich das machen soll…

    jetzt schickt mir die Krankenkasse: „1081,47€ Rückstand“ und die schicken mir sonnst nenn zwangsverwalter, aber was können die mir einziehen wenn ich nichts besitze? Da mein Computer ja auch zur Arbeitssuche benötigt wird dürfen die den nicht einziehen.

    Was kann ich nun machen?

  3. Mehmet

    Hallo war am 17.12.2019 aerbeitslos geworden hab mich bei Jobcenter arbeitsuchend gemeldet und arbe wieder seit 5.2.2020 aber ich soll meine Krankenversicherung nachbezahlen in der Zeit in der ich arbeitsuchend war habe keine hilfe bekommen bei Jobcenter und soll noch die krankenv selbst bezahlen 320 €

  4. Lisa

    Hallo
    Ich habe keine Krankenkarte mehr habe Schulden bei der aok bekomme bald mein Baby bekommt mein Kind eine Karte wenn es über mich versichert wird ?

  5. Marijana

    Sollte die Krankenkasse nach 4 Jahren merken, eine Leistung bezalt zu haben, die sie eigentlich nicht zahlen müsste, kann sie von dem Versicherten jetzt verlangen, diese Leistung zu bezahlen? Gibt es hier eine Verjährungsfrist?

  6. Simpy

    Muss die Krankenkasse nach Insolvenz Beiträge neu berechnen oder können Sie die einfach wie sie schon mal berechnet waren lassen? Nach der Insolvenz startet man doch bei Null also müssten die Beiträge ja neu berechnet werden oder nicht?

  7. Akiiri

    Hallo.

    Ich habe bei meiner aktuellen Krankenkasse Schulden.

    Da mein aktueller Arbeitgeber mir nahe gelegt hat zu einer anderen ) zu wechseln da ich bei der für Sport im Studio mit dem mein Arbeitgeber eng zusammen arbeitet erhebliche Vergünstigungen bekomme würde sich das für mich sehr lohnen.

    Meine Frage ist kann ich wechseln und besteht das Risiko das mein Arbeitgeber von meinen Schulden erfährt, von denen weiß er nichts.

    Würde mich über Antworten riesig freuen.

  8. Imer

    Hallo mein Name ist Imer ich haben Schulden beim Krankenkasse ikk ich wollten zum frei für Krankenkasse machen ich habe gewesen selbstständig und die hat die kommt zum bezaubernd der Krankenkasse so viel höre Summen und jetzt ich habe keine viel Geld zum meine Krankenkasse bezahlt was gibt möglich zum Krankenkasse ledig ich muss nach Arzt zum kontrollieren mal ich kann nicht in Harz zu fahren nur Khan in Krankenhaus ich bieten zum finde etwas möglich zum helfen bitte ich hab ihn Krankenkasse Summen bis 9000 €

  9. Sandra

    Ich habe 4 Jahre keine Krankenkassenbeiträge eingezahlt. Ich war in diesem Zeitraum arbeitslos, habe mich aber nicht arbeitslos gemeldet und dachte (dummerweise) dass meine Versicherung solange einfach ruht (habe in diesem Zeitraum auch keine Leistungen -Arztbesuche usw. in Anspruch genommen),Seit 2015 bin ich nun wieder voll beschäftigt, Beiträge werden gezahlt. Das Hauptzollamt bekommt seit 08.2018 per Lohnpfändung monatlich Geld, was sich nun herausgestellt hat, sind das allerdings NICHT die offenen Versicherungsbeträge, sondern handelt es sich um Sozialversicherungsbeiträge.Daher hat die Krankenkasse meine Leistungen nun „beschränkt“, weswegen ich nun einen Privatinsolvenzantrag gestellt habe und dieser auch mit Wirkung vom 15.01.20 eröffnet ist.
    Meine Frage ist nun wie es weitergeht bzw. ab wann ich wieder mit vollständiger Leistung durch meine Krankenkasse rechnen kann ?

    LG und danke für eine Antwort,
    Sandra

  10. Mary

    Hallo Zusammen,

    ich habe ein Problem mit der KK, die wollen 24.000 € von mir haben.
    ich war 2,5 Jahre selbständig (2014-2017) und habe durch meinen Steuerberater einen geringen Betrag an die KK überwiesen.
    Nachdem ich Arbeitslos wurde haben die mein Konto pfänden lassen.
    Ich habe mehrmals mit denen telefoniert um eine Summe zu erfahren aber ich habe unterschiedliche Summen genannt bekommen.
    Wir haben eine monatliche Rate vereinbart und nach der Frage was die Gesamtsumme sei hieß es die müssen das neu berechnen.
    Die haben mir jetzt die Anfangssumme von 24.000 € genannt obwohl es monatliche Pfändungen gab und Ratenzahlung also müsste die Summe ja eigentlich gesunken sein.
    Wie soll ich weiter vorgehen.
    ICh habe mir sagen lassen das die immer den Höchstsatz berechnen aber ich möchte es gerne auf den Mindestsatz drücken, was man ja machen kann.
    Also ich möchte meine Schulden gerne loswerden aber wie es aussieht ist das noch eine lange Prozedur mit der KK.
    Ich hoffe jemand kann mir helfen.

  11. Lila

    Hallo ich habe Schulden bei der kk und bin jetzt schwanger meine kk Karte ist abgelaufen ich bekomme Erstmal keine neue wegen den Schulden und ich musste das letze Mal meine Rechnung selber zahlen beim Arzt weil die den Zettel nicht akzeptiert haben muss ich jetzt immer selber zahlen ? Wegen den Schulden wechseln kann ich nicht erst in 7 Monaten bin aber schwanger muss regelmäßig hin

  12. Martina

    Ich habe Schulden bei der Krankenkasse…diese treiben sie mit einer kontopfändung ein…ich arbeite aber zahle also auch meine Beiträge,trotzdem bekomme ich keine versicherungskarte von der Kasse,muss immer anrufen wenn ich zum Arzt muss damit sie dann eine Bestätigung schicken das ich da versichert bin. Ich darf mich nur bei akut erkrankungen beim Arzt vorstellen…ist das so rechtens?

  13. Philipp

    Hallo,
    ich hatte einen Ratenzahlung vereinbart die ich allerdings früher zurück zahle, als vereinbart. Muss ich dennoch die vollen Zinsen mit bezahlen, obwohl ich schon früher alles abbezahlt hab oder wollen die nur tricksen?
    Viele Grüße

  14. Alfred

    Hallo, ich habe aus meiner früheren Selbständigkeit 4800,- Beitragsrückstände bei meiner Krankenkasse.
    Während meiner neuen Beschäftigung als Arbeitnehmer hatte ich eine längere Krankheit mit dreiwöchigem Klinikaufenthalt.
    Sechs Wochen davon hat ja meine Firma bezahlt, danach müsste ja meine Krankenkasse die Zahlung übernehmen.
    Diese lehnten aber meinen Anspruch ab, mit der Begründung das ich noch offene Beiträge habe, und sie dadurch nicht verpflichtet sind diese Kosten zu übernehmen . Nicht mal ein Gegenrechnen von Rückstände und Anspruch sei möglich!
    Meine Frage: ist das legitim?

  15. Nurgul

    Hallo, ich war Studentin in Deutschland und regelmäßig mein kk bezahlt, bis Ende 2016, und 2017 ich war zurück nach Heimat geflogen, ich hab vergessen zu abmelden. Nach ein Jahr 2018 komme ich wieder hier und bei andere kk angemeldet und Versischert , heute 2019 ( Ende august ) habe ich Brief bekommen dass ich muss 28000 Euro zahlen, aber ich habe garnicht kk benutzen und ich bin bei andere versichert. Was soll ich machen ich hab kein Geld das zu zahlen weil ich bei andere versichert. Bitte um eine Antwort Oder Hilfe

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Nurgul,
      bitte wenden Sie sich an eine Schuldnerberatung. Wir bieten keine Rechtsberatung an.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

    2. Sevgi

      Hallo Nurgül,

      Wie hast du das Problem gelöst?

      Viele Grüße
      Sevgi

  16. Susanne

    Aktuell verweigert meine gesetzliche Krankenkasse die Herausgabe einer Versichertenkarte, da Schulden aus einer Selbstständigkeit bestehen, die nun in ein Insolvenzverfahren laufen. Seit September letzten Jahres werden regelmäßig Beiträge bezahlt. Es besteht wieder eine Festanstellung.
    Mein Zahnarzt droht mir aktuell gerade mit Erstellung einer privaten Rechnung, da keine Versichertenkarte, sondern nur eine Versicherungsbestätigung in Papierform vorhanden ist.
    Ist das rechtlich möglich?
    Darf die Kasse mir die Versichertenkarte vorenthalten?
    Was kann ich tun?

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Susanne,
      bitte wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt. Wir bieten keine Rechtsberatung an.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  17. Frank G.

    Hallo liebe Leute,
    immer wieder wird zitiert, dass die Verjährung 4 Jahre dauern kann, wenn nicht „vorsätzlich“ …
    Wie muss man das verstehen ? Wenn ich die Beiträge aufgrund mangelnder „Masse“ während meiner Selbständigkeit nicht zahlen konnte (es hätte nicht mehr zum Leben gereicht) … dann hab ich doch auch „bewusst“ (wenn auch nicht in böswilliger Absicht) Beitrag eben nicht gezahlt ?!? Ist dann dann auch Vorsatz? Gibt es es da eine eindeutige Richtlinie ??
    Gruß,
    F

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Frank,

      von Vorsatz wird bei Wissen und Wollen der Verwirklichung einer Tat gesprochen. Nähere Informationen erhalten Sie bei einem Anwalt für Insolvenzrecht.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  18. Ingo

    Guten Tag. Durch Krankenkassen wechsel wurde meine Versicherung Juni gekündigt und sollte Juli bei der neuen Versicherung beginnen. Folglich meldete mein Arbeitgeber mich Ende Juni ab. Folgendes Problem Sachlich erklärt. Bin gekündigt worden zu Juni Geld kam Juli Arbeitgeber zahlt immer zum 15 des Folgemonats. Antrag auf Hartz4 gestellt am Juli. Wurde abgelehnt weil ich ja zum 15 Juli noch Gehalt bekam und übern Bedarf verdient habe. Antrag wurde für August bewilligt. Krankenkasse fordert nun 1 Monat Geld zurück weil ich ja von der Zeit Juli bis August keine Beträge gezahlt hab. Weil meine Kündigung der Krankenkasse sich überschneidet mit der Kündigung des Arbeitsgebers.
    Also sitz ich nun vor dem Problem muss ich das bezahlen? Das ist doch nicht meine Schuld. Vielleicht können Sie mir ja helfen. Es hieß es gäbe auch eine überbrückungszeit wo man 4 Wochen trotzdem versichert ist, die aber anscheinend wegen dem kassen Wechsel nicht bei mir greift. Sehr verwirrend aber fakt ist warum soll ich nun 1 Monat bezahlen wenn ich meine Pflichten bei allen nachgekommen bin.

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Ingo,

      rechtliche Beartung erhalten Sie bei einem Anwalt. Dieser kann Sie zum weiteren Vorgehen beraten und den Fall prüfen.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  19. Mario

    Ich habe leider feststellen müssen das die gesetzliche KK sich bei Schulden durch Selbstständigkeit nicht auf eine Ratenzahlung einlässt. Die Schulden werden schon durch die Säumniszuschläge zzgl. laufender Beiträge immer mehr.
    Ergo bedeudet dies, Abgabe der EV, Abmeldung des Gewerbe und ALG Ii, wobei die Schulden auch nicht weniger werden.

  20. Lisa

    Hallo, ich war drei Jahre sogar länger im Ausland, aber hab mich nirgends abgemeldet oder bei den Behörden Bescheid gegeben, jetzt hab ich bei der Krankenkasse 14.000 Euro Schulden, was kann ich dagegen machen? Ich hab kein Geld um das alles zu zahlen..

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Lisa,

      Sie können die Krankenkasse unter anderem um eine Ratenzahlung bitten. Weitere Informationen erhalten Sie bei einer Schuldnerberatungsstelle.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  21. Anika H.

    Liebes Schuldnerberatung-Team,

    der Fall eines Mannes, den ich betreue, stellt sich wie folgt dar:

    Eigentlich ist er seit 2 Jahren durchgängig arbeitsunfähig erkrankt. Er hat es aber versäumt, die AUs regelmäßig einzureichen und weil er auf die Schreiben der KK nicht reagiert hat, wurde er im die freiwillige Versicherung überführt, aber hat seit 3 Jahren die monatlichen Beiträge nicht bezahlt. Mittlerweile hat er deshalb 3000 Euro Schulden.
    Eine nachträgliche Einreichung der AUs hat die KK nicht akzeptiert und das Sozialamt (das seit Jahren aufstockend seine Miete zahlt) möchte es auch nicht übernehmen.

    Letztlich ist es natürlich sein eigenes Verschulden, aber er lebt am Existenzminimum und kann die 3000 Euro nicht zahlen.

    Hätten Sie einen Rat?

    Vielen Dank im Voraus!

    Anika H.

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Anika,

      grundsätzlich ist es möglich, die Krankenkasse um eine Ratenzahlung zu bitten. In Fällen dieser Art empfiehlt sich außerdem die Beratung durch eine anerkannte Schuldnerberatungsstelle. Dort kann auch geklärt werden, ob er unter Umständen Anspruch auf weitere staatliche Leistungen hat.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  22. Momo

    Hallo zusammen habe eine Frage und zwar waren meine Eltern nicht verheiratet .Mein Vater geht arbeiten und ich und mein Bruder sind durch meinen Vater versichert da meine Eltern nicht verheiraten waren war meine Mutter Jahre lang nicht versichert das sind jz knapp 40000 Euro zusammen gekommen .Da jetzt meine Eltern geheiratet haben ist meine frage ob wir trotzdem die 40000 Euro zahlen müssen da meine Mutter jetzt auch durch meinen Vater versichert ist ?

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Momo,

      Ihre Mutter war in dem entsprechenden Zeitraum nicht versichert. Das sollte auch nicht durch eine spätere Heirat aufgehoben werden. Beratung erhalten Sie bei einem Anwalt.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  23. brigitte

    Eine kurze Frage hab ich…seit 3 Jahren gehe ich mit meinem Sohn zum Hausarzt…die Krankenkasse hat nie etwas gesagt und immer bezahlt( sind privat!)…bei der letzten Rechnung haben Sie aber nicht bezahlt und mir stattdessen eine Aufforderung über eine Schweigepflichtsentbindung sowie Auskünfte über Behandlungen…auch ältere bei mir und meinen Sohn zugestellt….da sie jetzt plötzlich in Frage stellen ob der Arzt uns immer richtig behandelt hat und ob eine Leistungspflichtig besteht….und von der Ärztekammern wollen sie jetzt plötzlich auch noch die Bestätigung über die Niederlassung des Arztes….was sagt ihr dazu?
    glg
    Brigitte

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Brigitte,

      wir dürfen an dieser Stelle keine kostenlose Rechtsberatung erteilen. Ein Anwalt kann den Fall prüfen und Sie beraten.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  24. Karolina

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    ich wende mich im Namen meiner Großmutter an Sie.
    Sie erhielt Auslandsrente und gleichzeitig erhielt sie von der Stadt Hilfe zum Lebensunterhalt (Grundsicherung). Die Auslandsrente wurde ihr nie ausgezahlt, sondern das Amt hat das mit der Grundsicherung verrechnet. Nun ist sie in ein EU-Ausland gezogen, und erhielt nun von ihrer Krankenkasse die Aufforderung, fällige Beträge für die Kranken- bzw. Pflegeversicherung ab 2014 nachzuzahlen (z.Zt. ca. 600 €). Da sie eine sehr kleine Rente hat, und es hinten und vorne nicht reicht, kann sie den Betrag unmöglich zurückzahlen. Den Sachverhalt haben wir bereits dargelegt. Die Krankenkasse stellt sich stur.
    Kurzum gefragt: Wie sieht die Rechtslage aus? Kann sie im EU-Ausland belangt werden und in welcher Form?
    Danke für die Beantwortung

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Karolina,

      in Fällen dieser Art empfiehlt sich die Beratung durch einen Anwalt.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  25. Elli

    Ich bin selbstständig und bei der Künstlersozialkasse versichert. Durch eine momentane schlechte Auftragslage, wird es mir nicht möglich sein, meinen Versicherungsbeitrag nächsten Monat zu zahlen. Wer hilft in solchen Fällen oder wie gehe ich am besten vor ?

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Elli,

      es empfiehlt sich, zunächst direkt mit der Kasse in Kontakt zu treten und das Problem zu schildern.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

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