Schulden: Hilft die Verjährung Schuldnern aus der Patsche?

Das Wichtigste zur Verjährung von Schulden

Wann verjähren meine Schulden?

Gemäß § 195 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) tritt bei Schulden eine Verjährung gewöhnlich nach drei Jahren ein.

Zu welchem Zeitpunkt beginnt die Verjährungsfrist zu laufen?

Die Verjährungsfrist beginnt erst mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger davon Kenntnis erlangen musste.

Gibt es Situationen, in denen die Schulden erst später verjähren?

Ja. Liegt z. B. eine titulierte Forderung vor, beträgt die Verjährungsfrist 30 Jahre. Auch Schadensersatzansprüche, die auf einer vorsätzlichen Körperverletzung oder Gesundheitsschädigung beruhen, verjähren erst nach 30 Jahren.

Wann verjähren Schulden?

Wann bei Schulden die Verjährung eintritt, ist gesetzlich geregelt.
Wann bei Schulden die Verjährung eintritt, ist gesetzlich geregelt.

Eine Forderung von einem Gläubiger kann einen Schuldner schnell in finanzielle Bedrängnis bringen. So mancher Betroffener fragt sich in einem solchen Moment, wie er der Zahlung entgehen kann.

In einer solchen Situation mögen Schuldner vielleicht daran denken, dass gesetzliche Verjährungsfristen von Schulden ihre Rettung sein können. Ist bei Schulden die Verjährung abgelaufen, kann ein Anspruch eines Gläubigers schließlich nicht mehr eingefordert werden, oder? Die Verjährung würde dann dabei helfen, Schulden abzubauen.

Die regelmäßige Verjährungsfrist von Schulden ist § 195 BGB zu entnehmen. Sie wird auf drei Jahre festgelegt und gilt etwa für die folgenden Forderungen aus

  • Lohn- und Gehaltsansprüchen,
  • Kaufverträgen,
  • der Lieferung von Waren oder
  • Handwerks- und anderen Dienstleistungen.

Wann beginnt die Verjährungsfrist?

Wichtig zu beachten ist hierbei aber, wann diese Verjährungsfrist genau beginnt. Wurde eine Forderung etwa zum 3. März 2017 fällig, bedeutet dies nicht, dass bei den Schulden die Verjährung am 3. März 2020 eintritt. Vielmehr besagt § 199 Abs. 1 BGB Folgendes:

„Die regelmäßige Verjährungsfrist beginnt, soweit nicht ein anderer Verjährungsbeginn bestimmt ist, mit dem Schluss des Jahres, in dem
1. der Anspruch entstanden ist und
2.der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.“

In unserem Beispiel beginnt die Verjährungsfrist also erst am 31. Dezember 2017 und die Forderung ist erst am 1. Januar 2021 verjährt.

Auch wenn bei Ihren Schulden die Verjährung eingetreten ist, bedeutet das noch nicht, dass Forderungen der Gläubiger nicht mehr bestehen. Vielmehr können sie Ansprüche nicht mehr einfordern. Der Schuldner muss in einem solchen Fall schriftlich darauf hinweisen, dass die Verjährungsfrist bereits abgelaufen ist. Sind Sie unsicher, ob die Forderungen Ihrer Gläubiger bereits verjährt sind? Im Rahmen einer unverbindlichen Erstberatung auf www.schuldenanalyse-kostenlos.de ** können Fragen dieser Art geklärt werden.

Besondere Arten von Schulden und ihre Verjährung

Was ist bezüglich der Verjährung von Mietschulden zu beachten?
Was ist bezüglich der Verjährung von Mietschulden zu beachten?

Im Folgenden möchten wir uns nun mit einigen speziellen Formen von Schulden und ihrer Verjährung beschäftigen, zu denen viele Schuldner Fragen haben.

  • Mietschulden: Welche Verjährung wird angesetzt?
    Wann verjähren Mietschulden? Hier gelten die gleichen Regelungen, die wir auch schon weiter oben genannt haben. Haben Mieter also Schulden, tritt die Verjährung nach drei Jahren ein.
  • Welches Gesetz greift bei Schulden bei der Krankenkasse?
    Wann bei Schulden bei der Krankenkasse die Verjährung eintritt, ist § 25 Abs. 1 des Vierten Sozialgesetzbuches zu entnehmen. Laut diesem verjähren Ansprüche auf Beiträge in vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie fällig geworden sind. Wurden Beiträge vorsätzlich vorenthalten, tritt die Verjährung der Beiträge erst nach 30 Jahren ein.
  • Wann verjähren Schulden bei Inkasso-Maßnahmen?
    Auch wenn ein Inkassounternehmen mit der Eintreibung von Schulden beauftragt wird, gilt die dreijährige gesetzliche Verjährungsfrist. Sollte allerdings ein Vollstreckungsbescheid vorliegen, verlängert sich die Frist auf 30 Jahre.
  • Wie ist die Verjährung von Steuerschulden geregelt?
    Wann verjähren Steuerschulden? Bei dieser Art von Schulden tritt die Verjährung gemäß § 228 der Abgabenordnung (AO) nach fünf Jahren ein.

Verjährung von Schulden mit Titel: Die Frist wird stark verlängert

Schuldner sollten sich jedoch nicht zu früh freuen: Die Verjährungsfrist für Schulden kann nämlich verlängert werden. Erwirkt der Gläubiger einen gerichtlichen Mahnbescheid, setzt bei den betreffenden Schulden die Verjährung erst sechs Monate später ein.

Zu einer noch viel bedeutenderen Verlängerung der Verjährungsfrist kommt es, wenn der Gläubiger einen Schuldtitel vorweisen kann. Dies ist eine offizielle Bestätigung der schuldrechtlichen Verpflichtung des Schuldners dem Gläubiger gegenüber. Hierzu zählen etwa ein Vollstreckungsbescheid, ein gerichtliches Urteil oder eine notarielle Urkunde.

Liegt ein Schuldtitel vor, verlängert sich die Verjährung laut § 197 BGB auf 30 Jahre. Gläubiger können dann also noch viel länger ihre Forderungen geltend machen. Befinden Sie sich selbst in finanziellen Schwierigkeiten und suchen einen Weg aus den Schulden? Beim Online-Schuldencheck ** erhalten Sie eine unverbindliche und kostenlose Erstberatung.

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Über den Autor

Meike
Meike Z.

Meike erwarb ihren Master-Abschluss im Fach Linguistik an der Universität Paderborn und ist seit 2016 Teil des schuldnerberatung.de-Teams. Ihr thematischer Fokus liegt insbesondere auf unterschiedlichsten Fragestellungen rund ums Schulden- und Insolvenzrecht.

Bildnachweise

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212 Gedanken zu „Schulden: Hilft die Verjährung Schuldnern aus der Patsche?

  1. Martina N.

    Hallo,
    1985 hatte/ habe ich Schulden aus einem Darlehen bei der P., die ich nicht zurückzahlen konnte.
    1996 gab es dann einen Vollstreckungsbescheid.
    Die Schulden gingen dann von einem Inkasso zum nächsten.
    Ich hatte das schon ganz vergessen, die letzte Vollstreckung war im Januar 2007.
    Jetzt hat das wieder ein anderes Inkassounternehmen und hat mich angeschrieben.
    Die Schulden sind doch von 1985, ist das dann nicht schon verjährt?
    Und muß nicht 6 Monate nach dem Mahnbescheid der Vollstreckungsbescheid beantragt werden?
    Zwischen Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid liegen immerhin 11 Jahre?
    Danke und Gruß

    1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

      Hallo Martina,

      liegt eine titulierte Forderung vor, tritt die Verjährung nach 30 Jahren ein. Diese verlängert sich, wenn der Gläubiger weitere Schritte einleitet. Nach § 701 ZPO muss der Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheid innerhalb von 6 Monaten ab Zustellung des Mahnbescheids an den Antragsgegner bei Gericht eingegangen sein.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  2. Manuel

    Hallo,
    ich hätte da eine Frage bezüglich der Verjährungsfristen.

    Dazu ein simples Beispiel:
    Ein Vermieter bzw eine Wohnunggesellschaft besteht auf eine Forderung von 2011.
    Diese meldet das weitere Bestehen der Forderung jeden Monat an die Schufa.
    Allerdings bereits seit mehreren Jahren, hat man sich nicht an den Schuldner gewandt.
    Verjährt diese Forderung, da man als Schuldner nicht informiert wird oder reicht es zugunsten des Gläubigers bereits aus, seine Forderung bei der Schufa regelmäßig aufzuzeigen?

    1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

      Hallo Manuel,

      die reguläre Verjährungsfrist beträgt drei Jahre. Diese wird nur verlängert, wenn ein offizieller Titel erwirkt wird oder wenn der Schuldner die Schulden anerkennt – z. B. durch eine Ratenzahlung.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  3. Helmut

    Hallo,
    Ich habe eine Schuld in den Jahren 2002 bis 2007 ( 5 Jahre ) ncht bedient, ohne das sich der Schuldner meldete. Erst 2008 meldete er sich und ich zahlte mit möglichen geringen Beträgen monatlich weiter. Nach Verkauf der Schuld an ein Inkassounternehmen zahle ich bis heute gleichartig weiter. Da ich jetzt erst etwas von der Verjährungsfrist erfuhr, ist meine Frage, ob es nicht eigentlich verjährt ist und ich meine Zahlungen sofort einstellen kann nach Hinweis darauf, da ja die 3 Jshresfrist bereits erfüllt wurde, oder bin damit wieder in die Zahlungsverpflichtung hineingeraten. Ein Titel, bzw.Schuldanerkenntnis besteht nicht ( hier 30 Jahresfrist ). Ich weiß auch, das diesbezüglich eine Rückforderung der Überzahlung nicht möglich wäre.
    Danke im Voraus für die Antwort

    1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

      Hallo Helmut,

      jede Teilzahlung bzw. Anerkennung des Zahlungsanspruchs führt dazu, dass die Verjährungsfrist erneut beginnt.

      Ihr Team von schuldnerbeartung.de

  4. Marion

    Ich zahle seit 12 Jahre 10 Euro an den Inkasso Dienst. Bis vor 10 Jahre mußte ich regelmäßig einen Nachweis über meine Einkünfte erbringen. Da ich Hartz 4 beziehe blieb es bei den 10 Euro. Nun habe ich seit 10 Jahre nichts mehr von der Inkasso gehört, bis ich vor 2 Tage einen Brief vom Inkasso Dienst bekam wo sie mir eine Ratenzahlung anboten. Wie muß ich mich jetzt verhalten? Ist die Sache verjährt?

    1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

      Hallo Marion,

      liegt ein Titel vor, tritt die Verjährung erst nach 30 Jahren ein.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  5. Mandy S.

    Hallo

    Gilt für Verjährunsfrist auch bei Versicherungen? Mein Mann hat heute einen Brief von einer Anwaltskanzlei bekommen wo diese eine Forderung der Versicherung einfordern. Nach Nachfrage handelt es sich dabei wohl um eine Tierkrankenversicherung und die Forderung ist aus 2012.
    1. so weit wir wissen hatten wir nach Verkauf des Hundes die Versicherung informiert und
    2. kam nie ein Brief der Versicherung oder sonst wem wo die Summe angefordert wurde sonst hätten wir diese ja bezahlt.

    Nun ist die Frage ob das nicht eh verjährt ist und wir dem Anwalt schreiben das die Forderung verjährt ist und wir somit keine Zahlung leisten.

    Mit freundlichen Grüßen

    1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

      Hallo Mandy,

      eine pauschale Antwort aus der Ferne lässt sich nur schwer geben. Ein Anwalt kann die Unterlagen prüfen und Sie zum weiteren Vorgehen beraten.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  6. Sylvia

    Guten Abend,
    gegen mich gibt es einen Titel aus dem Jahr 1990. Die Forderung auf die dieser Titel beruht ist aus 1989. Frage:
    -Wann greift die 30 jährige Frist 31.12.19 oder 31.12.20 ?
    -Mir wurde gesagt, das mit jeder Abgabe der EV sich die Frist um 30 Jahre verlängert ???

    1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

      Hallo Sylvia,

      die Verjährungsfrist beginnt erst mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger davon Kenntnis erlangen musste. Unser oben genanntes Beispiel zeigt: Wurde eine Forderung etwa zum 3. März 2017 fällig, beginnt die Verjährungsfrist also erst am 31. Dezember 2017. Die Verjährung beginnt erneut, wenn der Schuldner etwa Abschlagszahlungen leistet, den Anspruch in sonstiger Weise anerkennt oder eine gerichtliche oder behördliche Vollstreckungshandlung vorgenommen bzw. beantragt wird.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  7. Meli

    Hallo
    Habe ein Schreiben vom Inkassobüro bekommen die bei mir Schulden eintreiben wollen von meinem alten Handyvertrag den ich mit meinem Expartner gemacht habe. Mein Handy wurde mir damals geklaut die Versicherung wollte davon nix wissen also lief der Vertrag weiter da mein Expartner sein Handy noch genutzt hat(Partnervertrag) nur habe ich mich von ihm getrennt und er zahlte seine Rechnungen nicht und ich sah es nicht ein sie zu bezahlen doch jetzt 12 Jahre später drohen sie mir mit Gerichtsvollzieher und etc.
    Meine Frage ist sind die Schulden mittlerweile nicht verjährt oder muss ich jetzt wirklich den seine Schulden bezahlen???
    Mfg Meli

    1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

      Hallo Meli,

      liegt ein Titel vor, verjähren die Schulden erst nach 30 Jahren. Haben Sie unterschrieben, haften Sie in der Regel für die Schulden.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  8. Mani

    Hallo
    Habe da eine frage, in meine damalige Ehe hat mich meine damalige Frau tif in schulden geriten. da ich nun 7.5 jahre nicht in deutschland gelebt habe, und durch eine wohnung brande alle papire verschwunden sind. wolte ich gerne wissen wie ich erfahre was ich noch als schulden ofen habe. und ob meine ex teil der schulden übernehmen muss. danke

    1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

      Hallo Mani,

      ein offizielles Register besteht nicht. Im Regelfall müssten Sie sich also direkt an die Schuldner wenden. Wurden Titel erwirkt, sollten diese beim zuständigen Gericht gespeichert sein.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  9. Christa S.

    Hallo zusammen,
    die Ursprungssumme wurden von meinem Exmann (jetzt verstorben) und mir 1978 zusammen unterschrieben, obwohl ich nachweislich über mehrere Jahre nicht berufstätig war. Heute heißt das sittenwidrig.
    Bei der Scheidung 1999 wurde der Ursprungsbetrag und einen Teil der Zinsen vom Exmann getilgt. Die Restzinsen will man seit dieser Zeit von mir, ich wurde auch zwischenzeitlich mehrmals an verschiedene Inkassofirmen verkauft. Gegen mich pers. läuft kein Titel, werde im Frühjahr und Herbst mit Angebote und Aufforderungen überhäuft, darauf einzugehen. Von Teilzahlungen mit Restablöse, von 70,00 Euro monatlich usw. und das über so viele Jahre. In der Schufa sind dafür ca. 5.000 Euro eingetragen. Juckt mich überhaupt nicht, die haben speziell für mich keinen Titel, es geht nur um die Teilzinsen, die nicht mitabgelöst wurden. Wenn die rechtlich was in der Hand hätten, würden die auch völlig anders reagieren. Sie versuchen es immer wieder. 2007 schrieb ich lediglich, dass ich damit nichts zu tun habe, da ich vom Scheidungsanwalt meines Ex ein Schreiben habe, dass die Gesamtforderung aufgrund einer Abfindung erledigt sein sollte. Einfach weiter ignofieren? Ich heb diese vielen Brief allerdings auf. Ein Riesenstapel!!
    Freundliche Grüße Christa S.

    1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

      Hallo Christa,

      bitte beachten Sie, dass wir an dieser Stelle keine kostenlose Rechtsberatung anbieten dürfen. Hinweise zum weiteren Vorgehen erhalten Sie bei einem Anwalt.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  10. Silvia

    Hallo,
    wenn ich mir als Schuldner oder ehemaliger Schuldner nicht sicher bin, ob es noch eine titulierte Forderung gegen mich gibt, kann ich dann beim zuständigen Amtsgericht eine Anfrage stellen? Wenn ja, gibt es dafür Musterschreiben?
    Und zweite Frage:
    Vor 2009 hatte ich beim Finanzamt Schulden aufgrund einer Schätzung. 2015 habe ich bei einem anderen Finanzamt eine Einkommenssteuererklärung (nun unselbständige Tätigkeit) eingereicht und eine Erstattung von 1800 € erhalten. Bzw. eben auch nicht erhalten, weil das FA diese 1800 € an das erste FA überwiesen hat. Ist das so rechtens? Meines Erachtens waren die – möglicherweise vorhandenen – Ansprüche aus 2009 schon verjährt. Wie muss ich vorgehen, um die 1800 € zurückzuerhalten?

    1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

      Hallo Silvia,

      es gibt kein Verzeichnis, in welches vollstreckbare Titel eingetragen sind. Sie können versuchen, beim Amtsgericht an weitere Informationen zu kommen, einen speziellen Antrag dafür gibt es aber nicht. Zu 2.) Aus der Ferne können wir nicht über die Verjährung urteilen. Hierzu können Sie einen Anwalt um Rat fragen.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  11. Gabriele

    Guten Tag,
    wie ist die Verjährungsfrist für Schulden(Urteil von März 1983), die ein Inkassounternehmen eintreibt und mit einer Ratenzahlungsvereinbarung belegt ist? Gilt in diesem Fall auch die Verjährungsfrist von 30 Jahren, d.h., die Ratenzahlung konnte theoretisch 2013 eingestellt werden?

    Vielen Dank im voraus für Ihre Antwort!

    1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

      Hallo Gabriele,

      laut § 212 BGB beginnt die Verjährung erneut, wenn der Schuldner dem Gläubiger gegenüber den Anspruch durch Abschlagszahlung, Zinszahlung, Sicherheitsleistung oder in anderer Weise anerkennt.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  12. Thomas

    Hallo ,meine Frage bezieht sich auf die 30 Jahre Verjährungsfrist.Ich habe Schulden von ca.30000 Euro von 1988.Es liegt ein Titel vor.Ich muß alle 3Jahre zum Gerichtsvollzieher meine Unterlagen vorlegen das ich nicht zahlen kann.Nun die Frage: Laufen die Schulden trotzdem nach 30 Jahre weiter?Mit freundlichen Gruß Thomas

    1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

      Hallo Thomas,

      es kann auch nach 30 Jahren dazu kommen, dass der Gläubiger den Betrag einfordert. In diesem Fall können Sie jedoch auf die Verjährung verweisen. Nähere Informationen erhalten Sie bei einem Anwalt.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  13. Sven H.

    Hallo.,
    Es liegt ein Titel des Gläubigers von 1982 vor. Die Hauptforderung beträgt rund 2.500,– € ist aber durch zwischenzeitliche Vollstreckungsmaßnahmen und immense Zinsen auf zwischenzeitlich weit über 5.000,– € angewachsen.
    Ich gehe davon aus, das bei dem 36 jahr alten Titel die Hauptforderung verjährt ist.
    Aber was ist mit den Nebenforderungen, also Kosten der Zwangsvollstreckung, Zinsen usw. ?
    Verjähren die automatisch mit, im Rahmen der Regelverjährung oder fallen insgesamt weg?

    1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

      Hallo Sven,

      grundsätzlich verjähren titulierte Forderungen nach 30 Jahren. Das sollte auch für die damit zusammenhängenden Nebenfolgen gelten.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  14. Tuncer

    Hallo zusammen,

    Hatte damals mit meiner ex Frau in Deutschland bei einer Bank einen Kredit aufgenommen (Jahr 2004) und nach der Scheidung (im Jahr 2006) konnte ich durch meiner finanziellen Not Situation nicht mehr zurück zahlen. Bis zum Jahr 2012 lebte ich noch in Deutschland und bekam auch keinerlei Schreiben von der Bank. Durch unseren Umzug nach Österreich (im Jahr 2012) bekam ich dann einen Anruf (im Jahr 2017) von einem österreichischen Inkasso unternehmen, das die Bank die Forderung eintreiben möchte.

    Seither schreibt mich das Inkasso Unternehmen per Mail an und verlangt von mir ein aktuellen lohnzettel, ansonsten würde diese Klage einreichen.

    Was sollte ich Ihrer Meinung dagegen tun ? Ist eine Verjährung nicht schon längst überfällig ?

    Bedanke mich jetzt schon mal für Ihre Bemühungen.

    1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

      Hallo Tuncer,

      ein Anwalt kann die Unterlagen prüfen und Sie zum weiteren Vorgehen beraten. Wir dürfen an dieser Stelle keine kostenlose Rechtsberatung anbieten.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  15. Michael

    Guten Tag Zusammen!

    Soeben habe ich einen Anruf von einem Inkasso-Unternehmen erhalten. Man fordert von mir knapp 350 Euro wegen einer nicht bezahlten Rechnung eines Versandhauses aus dem Jahre 2003. Also eine 15 Jahre alte Forderung! Laut der Dame liegt wohl ein Titel vor. Ist es wirklich rechtens, dass man die Summe inklusive Zinsen zahlen muss, obwohl man NIE einen Mahnbescheid o.ä. erhalten hat? Die können doch nicht von 15 Jahren Zinsen und Gebühren verlangen, wenn man gar nichts davon wusste… sonst könnte man ja theoretisch absichtlich warten.
    Es sei vielleicht noch erwähnt, dass besagtes Versandhaus letztes Jahr Insolvenz angemeldet hat…

    Vielen Dank für eine Antwort.

    1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

      Hallo Michael,

      nicht in allen Fällen wird eine Mahnung nötig. Auf eine Mahnung kann unter anderem verzichtet werden, wenn die Forderung durch ein Kalenderdatum auf der Rechnung bestimmt ist oder wenn auf anderem Wege ein Zahlungsdatum erkennbar ist, etwa „14 Tage nach Lieferung“.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  16. Markus

    Hallo ich habe seit einem Jahr eine Insolvenz hinter mir und jetzt bekomme ich von 2008 ein Forderung von einer Inkassofirma mit Schuldtitel.
    Die Restschuldbefreiung ist bewilligt ist die Forderung jetzt hinfällig.

    1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

      Hallo Markus,

      laut § 301 Abs. 1 InsO gilt Folgendes: „Wird die Restschuldbefreiung erteilt, so wirkt sie gegen alle Insolvenzgläubiger. Dies gilt auch für Gläubiger, die ihre Forderungen nicht angemeldet haben.“

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  17. Laura B.

    Hallo,

    Wie sieht es aus mit Schulden bei der Bank? Wenn man einen Kredit aufgenommen hat, verjaehrt dieser?

    1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

      Hallo Laura,

      in der Regel greift auch hier die dreijährige Verjährungsfrist, insofern die Bank die Fälligstellung nicht gemahnt oder einen Titel erwirkt hat.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  18. Jelinski

    Ich habe in diesem Monat eine Forderung von einem Inkassobüro bekommen in dem steht Forderung vom 28.09.2010 wegen Kreditkartenvertrag.Die Summe beläuft sich auf 2651,62€ ,dann steht im Brief fällige Hauptforderung verzinslich ab 1.04.2016 plus alle Gebühren am Ende sind es 2929,62€.
    Wie gesagt ,Brief vom Inkasso habe ich erst jetzt bekommen,ist die Forderung von der Bank und zugleich von der Inkasso nicht verjährt?

    1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

      Hallo,

      besteht kein Titel, verjähren die Ansprüche in der Regel nach drei Jahren. Haben Sie in der Zwischenzeit jedoch Zahlungen geleistet, wäre die Frist damit erneut angefangen zu laufen. Ein Anwalt kann die Unterlagen prüfen und Sie zum weiteren Vorgehen beraten.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

      1. Jelinski

        Ich habe keine Zahlungen zu der Forderung geleistet,jedoch habe ich ein Zahlungsvorschlag unterschrieben und an die Inkasso abgeschickt.Ist es jetzt fällig,wenn ich dem Angebot der Inkasso zugestimmt habe?

        1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

          Hallo Jelinski,

          mit Ihrer Unterschrift haben Sie die Forderung anerkannt und die Verjährung tritt damit erst später ein. Die Forderung sollte nun fällig werden.

          Ihr Team von schuldnerberatung.de

        2. Claudia

          Hallo, ich habe heute nach 22 Jahren einen Vollstreckungsbescheid bekommen offene Restforderung 1599,23€,. Keine Mahnbescheide bekommen weiss auch garnicht um was es geht. Frist ist bis 21.6.2020 ist es verjährt.

  19. Alexandra K.

    Hallo , im Jahre 01/2013 unterzeichnete ich aufgrund des überzogenen Kontos ( 13000€) eine Vereinbarung zur Rückzahlung. Ich bediente diese aber aufgrund meines geringen Einkommens nur 3 mal . Danach habe ich jahrelang bis heute nichts mehr von der Bank gehört . Heute wurde mein Konto gepfändet . Ist das überhaupt rechtlich korrekt? Gilt hier nicht die Verjährungsfrist? Viele dank für ihre Antwort

    1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

      Hallo Alexandra,

      mit der Rückzahlungsvereinbarung haben Sie die Schulden anerkannt. Damit beginnt die Verjährungsfrist erneut.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  20. Vanessa

    Wie wird denn ein Schuldentitel oder die Benachrichtigung darueber zugestellt wenn der Schuldner nicht mehr in Deutschland wohnhaft war ?
    Ich wohne seit 15 Jahren nicht mehr in D und zu der Zeit als noch Mahnungen kamen hatte ich eine Postweiterleitung die nur zeitlich begrenzt lief
    meine alte Wohnadresse war schon aufgegeben worden,es kamen also noch einige Zeit Mahnungen und danach nichts mehr.Eine Schufabfrage kann ich nicht machen da ich keinen gueltigen Personalausweis habe und mit Pass ginge es nur vor Ort.

    1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

      Hallo Vanessa,

      innerhalb der EU können gerichtliche Schriftstücke aus Deutschland zugestellt werden. Gesetzliche Grundlage ist die Europäische Zustellungsverordnung vom 13.11.2007 (EU-Verordnung Nr. 1393/2007 (EUZustVO), § 33 ZRHO (Rechtshilfeordnung für Zivilsachen). Bei weiteren Fragen sollten sie sich an einen Anwalt wenden.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  21. Tanja

    Hallo meine Frage ich bin seit Februar 2017 mit meinem nee Familie in Italien. Bin aber erst seit Juli 2017 hier gemeldet. Ich habe vor wieder nach Deutschland zu gehen. Nun es haben sich in Deutschland normal Schulden angesammelt wie sieht es da aus wegen der Verjährung und wann kann ich wieder nach Deutschland.

    1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

      Hallo Tanja,

      grundsätzlich verjähren die meisten Schulden gemäß § 195 BGB nach drei Jahren. Liegt jedoch eine titulierte Forderung vor, verlängert sich die Frist auf 30 Jahre.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  22. Fux

    Hallo ich habe eine frage.. in dem Jahr 2011 wurde mir ein darlehen gegeben, von 15 0000 Franken.. ich habe 5000 davon zurück bezahlt. Dann hat die Familie das zu Hause verloren und wir sie haben bei mir und überall unterstützung erhalten.. essen. Hundefutter usw. irgendwann hat mein Chef sie Finanziell unterstütz und auch ihre Sachen eingestellt. Für das haben sie die Schulden Quittiert und es war abgeschlossen für mich. Nun kommen sie im Jahre 2018 mit der Forderung per Anwalt sie mit 200 Franken im Monat zu bezahlen.. oder sie werden mich Betreiben. Prinzipiell bin ich nicht so, doch bei mir gilt die Unschuldsvermutung und ich habe danach auch kontakt zu ihr gesucht . Sie hat behauptet dass sie es nicht Unterschrieben hat. Und sie jetzt eine niedrige Rente hätte wovon sie nicht leben könne. Ich habe sicher nicht es selbst unterschrieben. Da es lange her ist, weiss ich nicht wo ich es verlegt habe. Für mich war es abgeschlossen. Besteht das Recht auf diese Forderung immer noch? Wer

    1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

      Hallo Fux,

      über die Situation in der Schweiz liegen uns keine genauen Informationen vor. Ein Anwalt sollte die Unterlagen überprüfen und Sie dann zum weiteren Vorgehen beraten.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  23. Leo S.

    Hallo, habe soeben von meinem Vermieter eine Forderung auf Zahlung von NK (zusätzlich zu meinen bezahlten monatlichen Vorauszahlungen) für das Jahr 2016 erhalten.
    Ist dies nicht verjährt .
    Danke für die Antwort
    Leo

    1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

      Hallo Leo,

      grundsätzlich ist der Vermieter dazu verpflichtet, innerhalb von zwölf Monaten nach Ablauf der Abrechnungsperiode die Nebenkostenabrechnung zu erstellen. Ist er dieser Pflicht nachgekommen, verjähren Nachforderungen aus einer Nebenkostenabrechnung nach drei Jahren. Die Frist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch geltend gemacht wurde.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  24. Kathy

    Hallo… ich war lange im Ausland Zirka 4 Jahre, konnte also meine Schulden nicht bezahlen weil ich nun mal nicht hier war. Gilt das dann auch, dass meine Schulden verjährt sind?

    Lg Kathy

    1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

      Hallo Kathy,

      Schulden verjähren in der Regel nach drei Jahren, insofern keine titulierte Forderung vorliegt, kein Schuldanerkenntnis abgegeben wurde und Sie keine vollstreckbare Urkunde anerkannt haben.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  25. Denisa

    Hallo
    Im Jahr 2012 nahm ich eine Kreditkarte. Anfangs war auf 100 EUR und danach wurde auf etwa 2300 EUR erhöhen. Im August 2014 bin ich von Deutschland weggezogen. Ich bin September 2016 wiedergekommen. Bis jetzt hat mich niemand kontaktieren, aber in onlineschufa sehe ich Aufzeichnungen von A. Bank. 25.07.2018.

    Ist die Forderung verjährt?
    Was soll ich jetzt machen?

    1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

      Hallo Denisa,

      ein Anwalt kann die Unterlagen prüfen und Sie zum weiteren Vorgehen beraten.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

    2. Marcus

      War es ein persönlicher Kredit? Oder war es eine gemeinsame Rechnung? Kann einen Unterschied machen, denke ich.

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