Insolvenzverfahren: Langer Weg bis zur Restschuldbefreiung

Das Wichtigste zum Insolvenzverfahren

Was ist ein Insolvenzverfahren laut Definition?

Das Insolvenzverfahren ist ein gerichtliches Verfahren, das dazu dient, die Gläubiger des Schuldners so gut wie möglich gemeinschaftlich zu befriedigen. Dafür wird das Schuldnervermögen, die Insolvenzmasse, verwertet und der Erlös daraus verteilt.

Welche Arten von Insolvenzverfahren sieht die InsO vor?

Es gibt die Verbraucherinsolvenz für Privatpersonen, das Regelinsolvenzverfahren für Unternehmen und die Nachlassinsolvenz für den Fall, dass ein Verstorbener überwiegend Schulden hinterlässt.

Ab wann beginnt das Insolvenzverfahren?

Das Insolvenzverfahren beginnt mit der Insolvenzeröffnung. Dafür erlässt das Insolvenzgericht einen Eröffnungsbeschluss, der öffentlich bekannt gemacht wird.

Wer erfährt von einem Insolvenzverfahren?

Alle Insolvenzverfahren sind aufgrund der gerichtlichen Insolvenzbekanntmachungen für jedermann öffentlich einsehbar.

Weitere Ratgeber zum Insolvenzverfahren:

Ziel eines Insolvenzverfahrens: Schuldentilgung & Schuldenfreiheit

Was ist die Voraussetzung für ein Insolvenzverfahren? Das und vieles mehr erfahren Sie in diesem Ratgeber.
Was ist die Voraussetzung für ein Insolvenzverfahren? Das und vieles mehr erfahren Sie in diesem Ratgeber.

Wenn ein Schuldner zahlungsunfähig ist, kann ein Insolvenzverfahren sinnvoll sein. Ziel ist es, die offenen Forderungen der Gläubiger bestmöglich und gleichmäßig zu tilgen. Das funktioniert wie folgt:

  • Regelinsolvenz: Bei einer Unternehmensinsolvenz gibt es zwei Möglichkeiten. Zum einen die Zerschlagung, bei der das vorhandene Vermögen des Unternehmens verwertet und der Erlös an die Gläubiger verteilt wird und zum anderen die Unternehmenssanierung.
  • Privatinsolvenz: Hier wird lediglich das pfändbare Einkommen und Vermögen der insolventen Privatperson zur Gläubigerbefriedigung herangezogen.
  • Nachlassinsolvenzverfahren: Bei diesem Verfahren wird nur der Nachlass, also das Erbe, herangezogen, um die Nachlassgläubiger bzw. die Gläubiger des Verstorbenen gemeinschaftlich zu befriedigen. Dieses Insolvenzverfahren nützt auch den Erben, weil sie nicht mehr mit ihrem persönlichen Vermögen für die geerbten Schulden haften.

Ein weiteres Ziel des Insolvenzverfahrens ist die Restschuldbefreiung – also die Chance eines Schuldners, sich von seinen restlichen Schulden zu befreien. An dieser Stelle erfahren Sie mehr.

Voraussetzungen für die Eröffnung von einem Insolvenzverfahren

Ein Insolvenzverfahren wird nur eröffnet, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind: Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens setzt immer einen Insolvenzantrag beim Insolvenzgericht voraus.

Außerdem muss einer der drei folgenden Insolvenzgründe vorliegen:

  1. Zahlungsunfähigkeit, das bedeutet, der Schuldner kann seine fälligen Verbindlichkeiten nicht mehr begleichen
  2. drohende Zahlungsunfähigkeit, sprich, es ist für den Schuldner absehbar, dass er seine Rechnungen nicht bezahlen kann
  3. Überschuldung, die immer dann vorliegt, wenn die bestehenden Verbindlichkeiten das vorhandene Schuldnervermögen übersteigen

Das Insolvenzgericht eröffnet die Insolvenz nur, die Insolvenzmasse voraussichtlich ausreicht, um die Kosten für das Insolvenzverfahren – die Gerichtskosten sowie die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters – zu decken.

Die Insolvenzmasse umfasst das gesamte Vermögen des Schuldners, das ihm zur Zeit der Insolvenzeröffnung gehört und Vermögenswerte, die während des Insolvenzverfahrens hinzukommen.

Wenn der Schuldner eine mittellose, natürliche Person ist und eine Restschuldbefreiung anstrebt, kann er eine Stundung der Verfahrenskosten beantragen.

Wer darf einen Insolvenzantrag stellen?

Konkursverfahren ist ein veralteter Begriff für Insolvenzverfahren.
Konkursverfahren ist ein veralteter Begriff für Insolvenzverfahren.

Einen Antrag auf Eröffnung der Insolvenz kann der Schuldner oder einer seiner Gläubiger stellen. Im Falle eines Unternehmens sind das beispielsweise Geschäftspartner, das Finanzamt, Krankenkassen oder Banken.

Gläubiger dürfen nur dann ein Insolvenzverfahren beantragen, wenn sie – beispielsweise aufgrund offener Rechnungen –ein rechtliches Interesse an der Insolvenzeröffnung haben und wenn sie einen Eröffnungsgrund glaubhaft machen. Dafür müssen sie entsprechende Belege vorlegen, z. B. einen Nachweis über die Forderung und eine Vermögensauskunft des Schuldners.

Für bestimmte Unternehmensformen wie die GmbH, GmbH & Co. KG, Aktiengesellschaften, die UG und Genossenschaften besteht sogar eine Insolvenzantragspflicht. Sie müssen Insolvenz anmelden, wenn sie ihren finanziellen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen können.

Ratgeber zum Ablauf eines Insolvenzverfahrens:

Wie läuft ein Insolvenzverfahren ab? Regelinsolvenz im Überblick

Die Regelinsolvenz läuft im Wesentlichen in folgenden Phasen ab:

  • Insolvenzantrag: Das Unternehmen stellt einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens beim zuständigen Insolvenzgericht.
  • Vorläufiges Insolvenzverfahren: Dieses Eröffnungsverfahren dient dem Schutz und Erhalt der Insolvenzmasse. Dafür setzt das Gericht einen vorläufigen Insolvenzverwalter ein, der sich um das Schuldnervermögen kümmert. Außerdem prüft das Gericht, ob die Voraussetzungen für eine Insolvenzeröffnung vorliegen. Je nachdem, wie diese Prüfung ausgeht, eröffnet es das Insolvenzverfahren per Beschluss oder lehnt den Insolvenzantrag ab.
  • Insolvenzeröffnung: Der Insolvenzverwalter übernimmt die laufenden Geschäfte des Unternehmens. Sein Ziel ist es, die offenen Schulden so gut wie möglich zu tilgen, indem er das Unternehmen komplett zerschlägt, Teile davon verkauft oder das Unternehmen saniert. Im Eröffnungsbeschluss fordert das Gericht alle Gläubiger auf, ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anzumelden. An die Schuldner des insolventen Unternehmens ergeht die Aufforderung, nur noch an den Insolvenzverwalter zu leisten. Außerdem legt das Insolvenzgericht im Eröffnungsbeschluss einen Berichtstermin und einen Prüfungstermin fest.
  • Berichtstermin: Während dieser ersten Gläubigerversammlung im Insolvenzverfahren werden folgende Fragen erörtert: Wie ist die Situation des Unternehmens? Soll das Vermögen des insolventen Betriebs liquidiert werden oder besteht eine Chance, ihn vollständig oder teilweise zu erhalten? Besteht die Möglichkeit einer Unternehmenssanierung oder eines Insolvenzplans?
  • Prüfungstermin: In diesem Termin werden die angemeldeten Forderungen der Gläubiger geprüft.
  • Schlusstermin: In dieser letzte Gläubigerversammlung wird die Schlussrechnung erörtert. Außerdem können die Gläubiger Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis erheben und über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse entscheiden.
  • Schlussverteilung: Sie wird erst durchgeführt, nachdem rechtskräftig über die Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis entschieden wurde. Mit dieser Schlussverteilung steht fest, welche Insolvenzquote die Gläubiger erhalten.
  • Beendigung: Das Insolvenzverfahren wird aufgehoben. Die Regelinsolvenz endet nach der Verteilung der Insolvenzmasse.

Gläubigerbefriedigung im Insolvenzverfahren: Wer bekommt zuerst Geld?

Wie lange dauert ein Insolvenzverfahren? Die reguläre Dauer bis zur Erteilung der Restschuldbefreiung beträgt drei Jahre.
Wie lange dauert ein Insolvenzverfahren? Die reguläre Dauer bis zur Erteilung der Restschuldbefreiung beträgt drei Jahre.

Es gibt fünf verschiedene Gläubiger bei einem Insolvenzverfahren. Ihre Forderungen werden nacheinander in dieser Reihenfolge befriedigt:

  1. Aussonderungsberechtigte Gläubiger können vom Insolvenzverwalter die Herausgabe eines Gegenstands (Aussonderung) verlangen, weil sie beispielsweise dessen Eigentümer sind. Ein typisches Beispiel sind Verkäufer, die dem Schuldner eine Sache unter Eigentumsvorbehalt verkauft haben. Diese Gläubiger nehmen nicht am eigentlichen Insolvenzverfahren teil, sondern werden bevorzugt befriedigt.
  2. Absonderungsberechtigte Gläubiger besitzen ein Sicherungsrecht an einem Gegenstand, der zur Insolvenzmasse gehört, z. B. eine Grundschuld an einer dem Schuldner gehörenden Immobilie. Wenn diese Immobilie versteigert wird, erhält zuerst der absonderungsberechtigte Gläubiger den Erlös.
  3. Massegläubiger sind Inhaber von Masseverbindlichkeiten, die erst nach der Insolvenzeröffnung entstanden sind. Zu diesen Masseverbindlichkeiten gehören vor allem die Verfahrenskosten. Auch Arbeitnehmer und Vermieter sind Massegläubiger, deren Forderungen bevorzugt behandelt werden.
  4. Insolvenzgläubiger sind die Gläubiger, deren Forderungen bereits vor der Insolvenzeröffnung entstanden sind. Voraussetzung dafür, dass sie überhaupt Geld bekommen, ist ihre Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren.
  5. Nachrangige Insolvenzgläubiger bekommen als Letztes Geld, falls noch ausreichend Insolvenzmasse vorhanden ist. Zu den Forderungen dieser Gläubiger gehören beispielsweise Zinsen und Säumniszuschläge, die nach der Insolvenzeröffnung entstanden sind, sowie Geldstrafen, Geldbußen, Ordnungsgelder und Zwangsgelder.

Ratgeber zur Forderungsanmeldung:

Was bedeutet das Insolvenzverfahren für die Arbeitnehmer?

Wer eröffnet das Insolvenzverfahren? Dafür ist das Insolvenzgericht zuständig.
Wer eröffnet das Insolvenzverfahren? Dafür ist das Insolvenzgericht zuständig.

Auch die Arbeitnehmer eines zahlungsunfähigen Unternehmens sind vom Insolvenzverfahren betroffen. Möglicherweise erhalten sie gar kein Gehalt mehr und müssen obendrein um ihren Arbeitsplatz bangen.

Deshalb sorgt das Insolvenzrecht für Klarheit und regelt die Rechte und Pflichten der Beschäftigten genau:

  • Das Arbeitsverhältnis besteht fort, sodass der Arbeitnehmer auch weiterhin an seinem Arbeitsplatz erscheinen muss. Allerdings nimmt der Insolvenzverwalter mit der Insolvenzeröffnung die Stellung des Arbeitgebers ein.
  • Es gibt kein generelles Sonderkündigungsrecht im Insolvenzverfahren – weder für Arbeitnehmer noch für den Arbeitgeber. Arbeitgeber und Insolvenzverwalter dürfen den Mitarbeitern wegen der Insolvenz nicht außerordentlich kündigen. Eine ordentliche – betriebsbedingte – Kündigung ist nur im Rahmen der arbeitsrechtlichen Vorschriften möglich. Arbeitnehmer können sich ggf. mit einer Kündigungsschutzklage wehren.
  • Eine insolvenzrechtliche Besonderheit besteht allerdings im Hinblick auf die ordentliche Kündigungsfrist. Sie beträgt während der Insolvenz drei Monate – und zwar auch dann, wenn der Arbeits- oder Tarifvertrag eine längere Frist vorsieht.
  • Einen Anspruch auf Abfindung gibt es bei einem Insolvenzverfahren des Arbeitgebers im Falle einer betriebsbedingten Kündigung laut § 1a Abs. 1 KSchG nur, wenn der Arbeitnehmer keine Kündigungsschutzklage erhebt.
  • Mitarbeiter, die vor oder während des Insolvenzverfahrens kein Gehalt mehr bekommen, sollten eine schriftliche Mahnung aussprechen und eine fristgerechte Auszahlung ihres Lohns einfordern.
  • Arbeitnehmer können bis spätestens zwei Monate nach Insolvenzeröffnung bei der Arbeitsagentur Insolvenzgeld beantragen. Dieses Geld wird als Ersatz für bis zu drei ausstehende Gehälter ausgezahlt.
  • Auch während des Insolvenzverfahrens haben Beschäftigte Anspruch auf Urlaub, sofern dem keine betrieblichen Gründe entgegenstehen.

Ratgeber über wichtige Organe im Insolvenzverfahren:

Insolvenzverfahren für Privatpersonen: Ablauf einer Verbraucherinsolvenz

Bei einem Verbraucherinsolvenzverfahren besteht die Besonderheit gegenüber der Regelinsolvenz: Verbraucher, die Insolvenz anmelden möchten, müssen vorher versuchen, eine außergerichtliche Einigung mit all ihren Gläubigern zu erzielen.

Ein Insolvenzantrag ist nur zulässig, wenn es ihnen nicht gelingt, einen solchen Vergleich zum Schuldenabbau auszuhandeln. Das müssen sie sich von einer anerkannten Schuldnerberatung oder einem Rechtsanwalt bescheinigen lassen.

Wer privat ein Insolvenzverfahren anmelden möchte, braucht einen Nachweis, dass die außergerichtliche Schuldenbereinigung gescheitert ist.
Wer privat ein Insolvenzverfahren anmelden möchte, braucht einen Nachweis, dass die außergerichtliche Schuldenbereinigung gescheitert ist.

Das Privatinsolvenzverfahren ist ein vereinfachtes Insolvenzverfahren, das im Wesentlichen in folgenden Schritten abläuft:

  • außergerichtlicher Einigungsversuch mit allen Gläubigern
  • Antrag auf Eröffnung der Privatinsolvenz
  • ggf. gerichtlicher Einigungsversuch
  • Insolvenzeröffnung und Beginn der Wohlverhaltensphase
  • dreijährige Abtretungsfrist (Wohlverhaltensphase)
  • Erteilung der Restschuldbefreiung
  • Aufhebung des Insolvenzverfahrens

Mehr zum Ablauf der Privatinsolvenz im Video

Wie läuft eine Privatinsolvenz ab? Worauf müssen Schuldner achten? Das und viel mehr klären wir im Video!
Wie läuft eine Privatinsolvenz ab? Worauf müssen Schuldner achten? Das und viel mehr klären wir im Video!
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Restschuldbefreiung nach dem Insolvenzverfahren

Welche Nachteile hat ein Insolvenzverfahren? Infolge der Bekanntmachung durch das Insolvenzgericht ist das Verfahren öffentlich einsehbar.
Welche Nachteile hat ein Insolvenzverfahren? Infolge der Bekanntmachung durch das Insolvenzgericht ist das Verfahren öffentlich einsehbar.

Ein Insolvenzverfahren dient nicht nur der gemeinschaftlichen Gläubigerbefriedigung, sondern bietet redlichen Schuldnern laut § 1 S. 2 InsO auch die Chance, „sich von seinen restlichen Verbindlichkeiten zu befreien.“

Eine solche Restschuldbefreiung erhalten aber nur natürliche Personen wie Verbraucher, Selbstständige oder Freiberufler – nicht aber Unternehmen oder andere insolvente Einrichtungen. Die Art des Insolvenzverfahrens spielt dafür keine Rolle.

Wenn beispielsweise ein Unternehmer mit seinem Privatvermögen für die Unternehmensschulden haftet, sollte er zusätzlich einen Antrag auf Erteilung der Restschuldbefreiung stellen – insbesondere, wenn abzusehen ist, dass die Schulden im Insolvenzverfahren nicht (vollständig) getilgt werden können.

Überschuldete Verbraucher erlangen nach der Privatinsolvenz ebenfalls eine Restschuldbefreiung, wenn sie dies beantragen.

Diese Schuldenbefreiung bewirkt, dass der Schuldner gegenüber allen Gläubigern von seinen restlichen Verbindlichkeiten befreit wird. Diese bleiben zwar bestehen, sind aber (gerichtlich) nicht mehr durchsetzbar.

Voraussetzung für die Erteilung der Restschuldbefreiung ist unter anderem, dass der Schuldner …

  • ab Insolvenzeröffnung für drei Jahre sein pfändbares Einkommen an den Treuhänder abtritt
  • einer angemessenen Arbeit nachgeht oder sich zumindest ernsthaft um eine Erwerbstätigkeit bemüht
  • zur Schuldentilgung nur noch an den Treuhänder zahlt und
  • keine unangemessenen Verbindlichkeiten begründen

Im Video erklärt: Was ist eine Wohlverhaltensphase?

In diesem Video erfahren Sie, was die Wohlverhaltensphase ist und welche Pflichten Sie als Schuldner währenddessen haben!
In diesem Video erfahren Sie, was die Wohlverhaltensphase ist und welche Pflichten Sie als Schuldner währenddessen haben!

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Über den Autor

Sascha Münch (Rechtsanwalt)
Sascha Münch

Sascha Münch ist Rechtsanwalt für Verbraucher-, Schadens- und Wirtschaftsrecht und außerdem Notar a. D. Er studierte an der Universität Bremen und absolvierte anschließend am OLG Celle sein Referendariat. Als Autor für schuldnerberatung.de informiert er seine Leser zu Themen wie Pfändung und Insolvenzrecht.

Bildnachweise

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29 Gedanken zu „Insolvenzverfahren: Langer Weg bis zur Restschuldbefreiung

  1. Andreas

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    ich habe da einen Zwischenfall bei einer Verbraucherinsolvenz wo ich nicht weiter weiß.
    Eine Freundin von mir befindet sich in der Verbraucherinsolvenz und arbeitet Schicht und bekommt einen (nicht pfändbaren) Fahrkostenzuschuss.
    Sie arbeitet auf Mindestlohnbasis, ihre Gesamtauszahlung ist aber WEIT über 1400 Euro / Monat – eben wegen den nicht pfändbaren Zuschüssen.
    Wie wird sowas dann gehandhabt?
    Der Insolvenzverwalter nimmt halt vom Arbeitgeber über eine Lohnpfändung das „maximum“ was halt rechtlich geht – das sind aber eben maximal nur ~100 Euro im Monat. An den Rest kommt er ja nicht, zumindest nicht über den Arbeitgeber.
    Was kann hier passieren? Darf er jetzt das Konto Pfänden weil ihm die 100 Euro nicht reichen? Da würde er ja sozusagen das Gesetz ausspielen, weil dann würde er an die (unpfändbaren) Bezüge kommen.
    Bis jetzt hat sie keine Kontopfändungsankündigung bekommen – läuft auch bereits seit 2 Monaten so. Das Erstgespräch mit dem Insolvenzverwalter ist auch bereits abgeschlossen, dort wurde auch nichts gesagt.
    Beispiel letzter Monat:
    Netto nach Steuer beim Arbeitgeber : 1500 Euro
    Pfändbar : ca. 100 Euro
    Gesamtbetrag aufs Konto : dennoch 2100 Euro
    (Setzt sich eben zusammen aus dem Fahrkostenzuschuss + Feiertags- und Nachtschichtzuschläge – das sind halt mal in einem „guten“ Monat schnell 500-600 Euro.)
    Das mit den Zuschlägen war auch weit vor der Insolvenz bereits so und konnte auch dem Verwalter nachgewiesen werden.

    Antworten
  2. Marco

    Hallo zusammen.
    Meine Geschäftsinsolvenz ist seit 08.2022 beendet. Ich habe am Samstag, 21.10.2023, einen Mahnbescheid vom Amtsgericht bekommen, indem ein Gläubiger noch eine 5 stellige Summe fordert. Diese Summe ist während dem Insolvenzverfahren schon behandelt worden. Ist mein Insolvenzverwalter nach meiner Insolvenz noch zuständig für dieses Verfahren?
    Habe ihn schon mehrmals kontaktiert, aber er reagiert nicht darauf.

    Antworten
  3. Hatim

    Hallo,
    ich habe mein Insolvenzantrag am 01.03.2021 eingereicht. Am 05 10 2022 wurde die Ankündigung für die Restschuldbefreiung (insolvenzverfahren abgeschloßen und das Begimm von Wohlverhaltenphase).
    Ab wann ist die 3 Jahre um? Und ab wann kann ich einen Antrag stelle ?
    Mit freundlichen Grüßen

    Antworten
  4. Maria

    Mit wurde angedroht sie rstschuldbefreiung zu versagen (von Seiten des Gerichts)
    Was passiert dann mit den Gläubigern die ihre ansprüche nicht angemeldet haben?

    Antworten
  5. Karin

    Mir wurde am 17.12.2018 auf Antrag nach 3 Jahren die RestschuldbefreiunG vom Amtsgericht erteilt. Bis zum heutigen Tage wurde der Schlußbericht durch den Insolvenzverwalter nicht ersellt dem Amtsgericht zur Entscheidung übergeben::
    Mit Schreiben vom 10.06.2019 habe ich den Insolventverwalter gebeten die erforderlichen Maßnahmen zur Beendigung des Insolvenzverfahrens zu erarbeiten und dem Amtsgericht zur Entscheidung zu übergeben.
    Ich habe bis zum heutigen Tage .keine Nachricht erhalten.
    Gibt es für den Abschluss des Insolvenzverfahrens nach Vorliegen der Restschuldbefreiung keine Bearbeitungsfristen?

    Antworten
  6. Gabi

    Hallo
    Meine Frage ist : eine bekannte hatte während der Insolvenz mehrere Hundewürfe gehabt und viel Geld eingenommen und jetzt nach der Insolvenz hat sie wieder ca 70 Tsusend € aufgenommen von der Bank. Ich denke nach der Insolvenz darf man keine Schulden mehr machen? Und wären der Insolvenz muss man die Einnahmen angeben ???

    Antworten
    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Gabi,
      es gibt kein generelles Verbot, nach der Insolvenz neue Schulden zu machen. Allerdings ist eine erneute Restschuldbefreiung nach einem zweiten Insolvenzverfahren innerhalb der nächsten zehn Jahre nicht möglich, wenn dem Schuldner schon eine Restschuldbefreiung erteilt wurde (§ 287a InsO).

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

      Antworten
  7. Johann

    Hallo ich bekomme Gehalt, Kindergeld und Kindesunterhalt werden diese Beträge gepfändet ?

    Antworten
  8. Manfred

    Guten Tag,

    mein Privatinsolvenzverfahren ist am 6.6.19 eröffnet worden. Ich habe im März diesen Jahres eine EV bei einem Gerichtsvollzieher abgelegt. Wie sich jetzt herausstellt ist für mich das „kleinere Übel“ keine Privatinsolvenz zu machen. Ist es möglich der Eröffnung des InSoVerfahrens zu widersprechen?
    In dem Schreiben vom Amtsgericht (14.6.2019) ist von der Möglichkeit der sofortigen Beschwerde die Rede, wäre die Beschwerde gegen den Beschluß des Amtsgerichts auch gleichzeitig der Widerspruch? Welche Konsequenzen hätte das?
    Ich bin 69 Jahre alt und Rentner, lt. Pfändungstabelle sind bei mir eh nur 134,– Euro abzuführen.
    Für eine entsprechende Auskunft wäre ich Ihnen dankbar.
    Mit freundlichen Grüßen
    Manfred

    Antworten
  9. Olivia K.

    Hallo, meinem Freund wurde gesagt, Schulden bei der gesetzlichen Krankenkasse aus einer früheren selbstständigen Tätigkeit (mehr als 5 Jahre zurückliegend, seitdem angestellt bzw. HartzIV-Bezieher) wären ein Hinderungsgrund für eine Privatinsolvenz bzw. würden nicht mit getilgt – ist das so richtig? Grüße, O.

    Antworten
    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Olivia,

      bestehen noch Forderungen aus Arbeitsverhältnissen, ist keine Privatinsolvenz möglich. In diesem Fall müsste eine Regelinsolvenz durchlaufen werden.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

      Antworten
  10. Brigitte F.

    Mein Restschuldbefreiungsverfahren ist beendet und ich habe nun vom Gericht stellt mir nun Kosten für das Insolvenz-u.Restschuldbefreiungsverfahren von über 1.000€ fest, sowie die Vergütung des Treuhänders von fast 600 €. Ich beziehe Harz IV und kann diese Summen nicht aufbringen.
    Frage: Was kann ich tun. Kann ich Ratenzahlung von 10 € anbieten? Mehr ist mir nicht möglich. Oder gibt es eine andere Möglichkeit?
    Vielen Dank für Ihre Antwort.

    Antworten
    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Brigitte,

      haben Sie nicht zuvor einen Antrag auf Stundung der Verfahrenskosten gestellt? Kontaktieren Sie das Insolvenzgericht am besten direkt, um eine Lösung zu finden.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

      Antworten
  11. Kalpein S.

    Meine Insolvenz wurde 2017 beendet. Nu bekomme ich Nachricht von der Stadt D. die fordern das städtische baudarlehen was 1997 zum Bau eines Eigenheimes von der Stadt bewilligt wurde. Das Eigenheim wurde zwangsversteigert im Jahr 2010. meine privatinsolvenz begann 2011 und wurde 2017 erfolgreich beendet. Dezember 2018 fordert die Stadt D. das städtische baudarlehen in Höhe von 8180 Euro nu zurück . Begründung ist das das pfandobjekt am 17.12.2010 zwangsversteigert wurde und die Förderung der Stadt Dortmund aus der versteigerungssumme nicht befriedigt wurde. Nu soll die Zahlungsfähigkeit dargelegt werden. Einnahmen und Ausgaben. Ist diese Forderung der Stadt Dortmund mir gegenüber rechtens?

    Antworten
    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Kalpein,

      wir dürfen an dieser Stelle keine kostenlose Rechtsberatung anbieten. Ein Anwalt kann die Unterlagen prüfen und Sie zum weiteren Vorgehen beraten.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

      Antworten
  12. Wolfgang

    Hallo, habe vor einigen Jahren nach Insolvenz Restschuldbefreiung erlangt. Dabei waren auch u.a. Finanzamtschulden aus gewerblicher Tätigkeit. Sind diese damit auch erledigt oder kann es da noch Überraschungen geben. Eine Zahlungsaufforderung gab es vom FA seit daher nicht mehr. Gruß WW

    Antworten
    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Wolfgang,

      in den meisten Fällen werden Steuerschulden von der Restschuldbefreiung erfasst. Ausnahmen bestehen unter anderem, wenn die Schulden aus einer Straftat hervorgegangen sind.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

      Antworten
  13. Harald H.

    Folgende Frage: Eine Schwester meiner Freundin hat folgendes Problem:
    Verheiratet, Trennung, keine Kinder.
    Jetzt in Lebensgemeinschaft mit einem Partner, ein Kind des Lebenspartners. Der Ehemann wird zur Zahlung von Lebensunterhalt verpflichtet (meine Kenntnis).
    Sie steht mit dem Kind – der Vater auf Montage – auf fast null Geld da. Jugendamt, welches für die Sorge zuständig wäre, verweist auf Wohngeld.
    Schuldnerberatung sagt: da der Betrag unter 5.000,00 Euro liegt, kann sie nichts machen.
    Stimmt dies? Lässt man eine Frau mit – fast – null Geld allein?
    Ich muss leider sagen, ich habe es nur vernommen. Ich glaube es aber auf Grund der Vorgeschichte.

    Antworten
    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Harald,

      ist das Existenzminimum einer Person gefährdet, sollte unter gewissen Umständen die Grundsicherung einspringen. Eine Schuldnerberatungsstelle sollte helfen – egal, wie hoch die Schulden sind. Es empfiehlt sich, einen anderen Anbieter um Rat zu fragen.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

      Antworten
  14. Sinnika Z.

    Hallo,
    meine Frage, mein Verfahren wurde am 9.3.2015 eröffnet und die Verfahrenskosten sind bezahlt, ab wann kann ich frühestens eine Restschuldbefreiung beantragen?
    Danke für die Antwort
    MfG

    Antworten
    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Sinnika,

      haben Sie sämtliche Schulden sowie Verfahrenskosten bezahlt, können Sie jederzeit einen Antrag stellen. Ein Antrag ist nach drei Jahren möglich, wenn Sie die Verfahrenskosten und 35 Prozent der Schulden bezahlt haben. Nach fünf Jahren ist die Restschuldbefreiung möglich, wenn Sie nur die Verfahrenskosten abgezahlt haben.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

      Antworten
  15. Jennifer F.

    Ich würde gerne in Erfahrung bringen wie es sich im nachfolgenden Fall verhält (Privatinsolvenzverfahren). Ich habe nach Absprache mit meinem Insolvenzverwalter, die Quote von 35% erreicht. Er hat den Schlußbericht bereits im August beim Amtsgericht eingereicht und ich somit vor fünf Wochen, den Antrag auf vorzeitige Restschuldbefreiuung gestellt. Bisher habe ich keine Rückmeldung erhalten. Ist in dieser Zeit (also nach Antragsstellung) noch weiterhin der pfändbare Anteil an den Insolvenzverwalter abzuführen? Vielen Dank für eine Antwort. Jennifer F.

    Antworten
    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Jennifer,

      haben Sie sowohl 35 Prozent der Schuldensumme sowie sämtliche Verfahrenskosten gezahlt, sollten in der Regel keine weiteren Zahlungen mehr nötig sein. Nähere Informationen erhalten Sie beim zuständigen Insolvenzgericht bzw. beim Insovenzverwalter.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

      Antworten
  16. Sabine S.

    Meine Frage, wenn die Restschuldbefreiung erteilt ist, ist somit auch das Insovenzverfahren beendet?
    Kann die Verwalterin weiterhin die Steuererklärung fordern?
    Im Februar 2018 ist das Verfahren 8 Jahre gelaufen, nnun habe ich die Restschuldbefreiung erhalten, kann das Gericht so eine lange Bearbeitungszeit
    in Anspruch nehmen? Nach schriftlicher Anfrage, hieß es nur der Fall liegt beim Rechtspfleger.
    Ist dies normal?
    Um eine Antwort wäre ich sehr dankbar
    mfG
    Sabine S.

    Antworten
    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Sabine,

      der endgültige Beschluss über die Restschuldbefreiung erfolgt oft erst einige Wochen bis Monate später.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

      Antworten
  17. Manfred D.

    Ich möchte gerne den Begriff „Insolvenzbeschlag“ deulich und gut verständlich erläutert haben,
    finde dazu aber im Internet trotz langer Suche nicht einen Hinweis.
    Das kann doch nicht so schwer sein.
    Wer mir hier eine klare antwort geben kann, dem danke ich im Voraus

    Antworten
    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Manfred,

      wir zitieren aus dem Gabler Wirtschaftslexikon: „Inbegriff der Wirkungen, die die Insolvenzeröffnung in Ansehung der Insolvenzmasse ausübt, bes. Bindung des gesamten, dem Gemeinschuldner zz. der Insolvenzeröffnung gehörenden pfändbaren Vermögens zugunsten der Insolvenzgläubiger, Wegfall des Verwaltungs- und Verfügungsrechts des Gemeinschuldners und Übergang auf den Insolvenzverwalter.“ (https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/insolvenzbeschlag-41642).

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

      Antworten
      1. Kerstin

        kann ich mir aussuchen,
        ob mein Lohn gepfändet wird oder mein Konto,

        Antworten
        1. Josef

          Nein, es besteht keine Wahlmöglichkeit.
          Herr des Schuldner*innen-Vermögens ist der Insolvenz-Verwalter von dem Zeitpunkt der Veröffentlichung des Insolvenz-Verfahrens durch das zuständige Amtsgericht, Abteilung Insolvenzgericht, an.

          Antworten

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