Steuerschulden – Ist Ratenzahlung oder Stundung möglich?

Das Wichtigste zu Steuerschulden

Ich habe Schulden beim Finanzamt. Was soll ich tun?

Wenn Sie beim Finanzamt Schulden haben, sollten Sie sich umgehend mit diesem in Verbindung setzen. Gegebenenfalls kann Ihnen ein Schuldnerberater dabei helfen, über Ihre Steuerschulden mit dem Finanzamt zu verhandeln.

Was passiert, wenn ich nichts unternehme?

Bei Untätigkeit oder Nichtzahlung kann das Finanzamt zwangsvollstrecken. Hierfür genügt in der Regel der entsprechende Steuerbescheid.

Welche Möglichkeiten habe ich, wenn ich die Steuerschulden nicht sofort bezahlen kann?

Wenn Sie beim Finanzamt eine Stundung beantragen, wird Ihnen für Ihre Steuerschulden möglicherweise eine Ratenzahlung gewährt. Weitere Informationen können Sie im folgenden Abschnitt nachlesen.

Weiterführende Ratgeber zum Thema Steuerschulden:

Schulden beim Finanzamt & die Fälligkeit von Nachzahlungen

Treffen Sie rechtzeitig Vorkehrungen, um Steuerschulden beim Finanzamt zu vermeiden.
Treffen Sie rechtzeitig Vorkehrungen, um Steuerschulden beim Finanzamt zu vermeiden.

Drohende oder tatsächlich geforderte Steuernachzahlungen können schnell eine finanzielle Notlage verursachen, wenn der Betroffene keine entsprechenden Rücklagen gebildet hat. Wenn Sie eine Steuerzahlung erwarten oder diese für Sie bereits vorhersehbar ist, sollten Sie unverzüglich reagieren. Anderenfalls drohen Ihnen teure Säumniszuschläge oder Vollstreckungsmaßnahmen durch das Finanzamt.

Wenn ein Bürger oder ein Unternehmen einen Steuerbescheid über eine Nachzahlung erhält, so muss er bis zu dem im Bescheid festgelegten Fälligkeitsdatum die entsprechende Summe auf das Konto des Finanzamts überweisen. Sollte der Bescheid keine Frist enthalten, so kann sich diese aus gesetzlichen Regelungen ergeben.

Der Steuerschuldner hat dafür Sorge zu tragen, dass das Geld pünktlich auf dem Konto des Amtes eingeht. Wenn die Frist nicht eingehalten wird und die Nachzahlung zu spät beim Finanzamt eingeht, erhebt dieses einen Säumniszuschlag. Dieser beträgt 1 Prozent monatlich auf den nicht gezahlten Betrag.

Ignorieren Sie die Nachforderung von Steuern auf keinen Fall. Das Finanzamt wird seine Forderung auch mittels Kontopfändung durchsetzen.

Wann droht eine Zwangsvollstreckung wegen Steuerschulden?

Das Finanzamt darf grundsätzlich nur unter bestimmten Voraussetzungen gegen Steuerschuldner vollstrecken:

  • Erlass eines Steuerbescheids über die geforderte Nachzahlung
  • Aufforderung des Steuerschuldners zur Zahlung
  • Fristsetzung von einer Woche bis zur Zwangsvollstreckung

Anders als bei der privatrechtlichen Zwangsvollstreckung muss das Finanzamt diese weder beantragen noch benötigt sie ein Urteil oder Vollstreckungsbescheid gegen den Schuldner. Das Amt kann vielmehr direkt aus dem wirksamen Steuerbescheid vollstrecken.

Wenn man Steuerschulden nicht zahlen kann – Was Schuldner tun können

Die Verjährung von Steuerschulden kann unter bestimmten Umständen unterbrochen werden.
Die Verjährung von Steuerschulden kann unter bestimmten Umständen unterbrochen werden.

Eines sollten Sie auf keinen Fall tun, wenn Sie Steuerschulden haben: sich totstellen und Zahlungsaufforderungen ignorieren. Vielmehr empfiehlt es sich, umgehend Kontakt zum Finanzamt aufzunehmen, gegebenenfalls mithilfe eines Schuldnerberaters oder Rechtsanwalts.

Wenn Sie Steuern nicht zahlen können, haben Sie folgende Möglichkeiten:

  • Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegen, wenn Sie erhebliche Bedenken an der Richtigkeit des Bescheids haben. Diese müssen Sie jedoch gut begründen können.
  • Stundungsantrag beim Finanzamt stellen (Bitte um Zahlungsaufschub, gegebenenfalls verbunden mit Antrag auf Ratenzahlung beim Finanzamt)
  • Aussetzung der Vollziehung beantragen
Sie können sich darüber hinaus kostenlos und unverbindlich auf Schuldencheck ** unterstützen lassen.
Infografik zur Steuerstundung (Für größere Ansicht auf das Bild klicken.)
Infografik zur Steuerstundung (Für größere Ansicht auf das Bild klicken.)

Die Stundung beim Finanzamt

Wenn Steuerschuldner einen Zahlungsaufschub beantragen, können sie den im Bescheid angegebenen Termin zeitlich nach hinten verlegen.

Der Antrag auf Stundung der Steuerschuld muss schriftlich gestellt werden und eine Begründung für den erbetenen Zahlungsaufschub enthalten. Mögliche Ursachen für einen finanziellen Engpass können z. B. die folgenden Umstände sein:

  • offene Forderungen, weil die Kunden bzw. Schuldner des Steuernachzahlers noch nicht gezahlt haben
  • Gewinneinbrüche
  • Schulden bei anderen Gläubigern
  • andere unverschuldete Zahlungsschwierigkeiten
Bei Antragstellung sollte der Schuldner seine sämtlichen Einkommens- und Vermögensverhältnisse offen darlegen. So wird deutlich, warum er seine Steuerschulden beim Finanzamt nicht fristgerecht bezahlen kann. Es empfiehlt sich außerdem, einen konkreten Plan zur Ratenzahlung an das Finanzamt beizufügen. Bei Fragen zum Stundungsantrag unterstützt auch Schuldenanalyse ** kostenlos und unverbindlich.

Unterliegen Steuerschulden der Verjährung?

Auch Steuern können verjähren. Die Fristen hierfür richten sich nach der Abgabenordnung (AO). Hierbei ist zwischen der Festsetzungsverjährung und der Zahlungsverjährung zu unterscheiden.

Die Festsetzungsverjährung bezieht sich vor allem auf die Festlegung der Besteuerungsgrundlage und auf die Festsetzung der Steuermessbeträge.

Hiervon zu unterscheiden ist die Zahlungsverjährung. Diese beträgt für Steueransprüche fünf Jahre. Sie beginnt mit dem Ende des Kalenderjahres, in welchem der Anspruch fällig geworden ist.

Die Verjährung kann jedoch durch verschiedene Umstände unterbrochen werden mit der Folge, dass die Verjährungsfrist neu beginnt, wenn das Kalenderjahr der Unterbrechung abgelaufen ist.

Eine Unterbrechung kann durch folgende Maßnahmen veranlasst werden:

  • Stundung oder Zahlungsaufschub der Steuerschuld
  • Mahnung
  • Insolvenzanmeldung des Schuldners
  • Vollstreckungsaufschub
  • Vollstreckungsmaßnahmen
  • Ermittlungen zum Wohnsitz oder zum ständigen Aufenthaltsort der steuerpflichtigen Person

Steuerschulden in der Privatinsolvenz

In der Privatinsolvenz werden Steuerschulden genauso behandelt wie andere Schulden.
In der Privatinsolvenz werden Steuerschulden genauso behandelt wie andere Schulden.

Im Falle einer Insolvenz werden Steuerschulden vom Gesetz genauso behandelt, wie alle anderen Schulden auch. Sie gelten also auch als Insolvenzforderung. Demnach gilt die Restschuldbefreiung nach der Privatinsolvenz auch für Steuerschulden.

Welches Insolvenzverfahren das Richtige ist, richtet sich danach, ob der Steuerschuldner ein Verbraucher ist, also „eine natürliche Person, die keine selbstständige wirtschaftliche Tätigkeit ausübt oder ausgeübt hat“, § 304 Insolvenzordnung (InsO). Ist dies der Fall, so kann der Betroffene unter Umständen wegen seiner Schulden beim Finanzamt Privatinsolvenz anmelden.

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Steuerschulden – Ist Ratenzahlung oder Stundung möglich?
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Über den Autor

Franziska
Franziska L.

Seit 2017 verstärkt Franziska das Redaktionsteam von schuldnerberatung.de. In ihren Texten vermittelt sie Wissen rund um Schuldenabbau, Finanzen sowie Verbraucherschutz und beantwortet Fragen zur Insolvenz und Zwangsvollstreckung. Entsprechendes Fachwissen bringt sie aus ihrer juristischen Ausbildung mit.

Bildnachweise

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68 Gedanken zu „Steuerschulden – Ist Ratenzahlung oder Stundung möglich?

  1. Ralf

    Guten Tag,
    gehen Steuerschulden aus einer Selbstständigkeit auch auf die Erben über?

    Danke im voraus für die Antwort.

    1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

      Hallo Ralf,
      nach dem Tod eines Menschen gehen dessen Vermögen und Verbindlichkeiten auf seine Erben über. Diese haften dann normalerweise auch für dessen Schulden. Für weitergehende Informationen zu Ihrem Fall wenden Sie sich bitte an einen Anwalt.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  2. Julia

    Hallo,
    mein Partner war 2010-2012 mal selbstständig. Dieses Gewerbe wurde dann aber auch abgemeldet. Und die Steuerschulden blieben wohl stehen.
    da ich Ihnen erst 2015 kennengelernt habe und er da sehr tief in der Sch steckte. habe ich alles ind ie Wege geleitet und die Privatinsolvenz durchgeboxt.

    seit April 16 ist er in PVI und seit 17 dann in der Wohlverhaltensphase

    Nun haben wir Steuererklärungen Rückwirkend für 15 und 16 gemacht und es soll wohl einen Teil für uns geben. da alles was vor der insolvenz war dem FA gehört.

    verjähren die Steuerschulden nicht auch? nun soll angebliche jede Erstattung auch die für 17 und 18 beim FA bleiben. ist das rechtens? Ichbitte um Hilfe.

  3. Manuel

    Ich habe 3000 € Schulden an Finanzamt zum zahle kann ich 100 € auf Raten zahlen

  4. Christa

    Ich war im Jahr 2018 berufstätig und habe somit auch Steuern bezahlt. Ich ging dann ab 1.10.2018 in Rente ohne Abzüge.
    Mein Problem ist jetzt das ich eine Kapitalauszahlung aus meiner Pensionskasse über 36.000 € erhalten habe. Dies war im Juni 2018
    Meine Versicherung hat mir Anfang des Jahres einen Brief zugesandt das ich dies bei der Steuererklärung Anlage R mitteilen muss.
    Ich habe nun eine Steuererklärung erstellen lassen und müsste 15.208,00 € ans Finanzamt zahlen. Diese ging noch nicht an Finanzamt. Die Versicherung wurde 01.01.2004 abgeschlossen. Die Versicherung hatte mir nie mitgeteilt das ich dafür Steuern zahlen müsste. Wie kann das sein? Übrigens wurde ich nie angeschrieben um eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Können Sie mir helfen?
    Mit freundlichen Grüßen

    1. Kerstin

      Hallo,
      meine Mutter ist seit Februar 2019 im Pflegeheim, ich habe als Verfügungsberechtigte vom Finanzamt Post bekommen ,meine Mutter(84 Jahre) soll für die Jahre 2015/2016/2017/2018 Einkommensteuererklärung machen, habe ich denn auch für Sie gemacht ,nun soll sie 1900,00 Euro an das Finanzamt Zahlen ,was Sie nicht kann .Sie Zahlt für das Pflegeheim 1750,00 Euro es bleiben Ihr dann nur noch 300,00 € übrig,davon muss sie aber auch eine Zuzahlung von Medikamenten ect. bezahlen.
      Was kann ich tun bzw. muss ich jetzt für die Schulden aufkommen ?

  5. Steffen

    Hallo.
    Ich habe ein ernstes Problem.
    Ich habe 2014 eine UG gegründet und diese 2017 wieder abgemeldet. Die Firma hat nie Umsätze gemacht. Sie war nur auf dem Papier existent. Ich habe zwar einige Briefe vom Finanzamt erhalten aber diese leider ignoriert, da mir nicht bewusst war, dass wenn die Firma keine Umsätze macht, ich auch eine Umsatzsteuervoranmeldung machen muss. Was, wie mir inzwischen bekannt ist, ein riesen Fehler war. Denn vor ca. 4 Wochen kam dann ein Brief vom Finanzamt. Laut diesem muss ich jetzt ca. 1.6000.000€ dem Finanzamt bezahlen. Ich bin seit 2017 Arbeitslos und selbst wenn ich wieder arbeit haben werde, ich diese Summe niemals zurück bezahlen kann. Nach dem besagten Schreiben habe ich unverzüglich die Umsatzsteuervoranmeldungen, mit €0,00 Umsatz, der vergangenen Jahre nachgereicht. Jetzt kam letzte Woche ein weiterer Brief aus dem ich herauslesen konnte, dass die Umsatzsteuervoranmeldungen nicht wirksam sind.

    Können Sie mir eventuell mitteilen, wie ich weiter Verfahren kann und inwieweit man mir helfen kann?

    Vielen dank.

    MfG
    Steffen

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Steffen,

      in einem solchen Fall, in dem es um so große Summen geht, sollten Sie sich am besten an einem Anwalt wenden. Dieser kann Sie zum weiteren Vorgehen beraten.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  6. Manfred

    Hallo ich habe Steuerschulden beim Finanzamt und ich habe aus gesundheitlichen Gründen ab Jahr 2012 meine Raten nicht mehr bezahlt ich weiß allerdings nicht mehr ob ich eine Stundung beantragt habe. Kann es sein da ich vom Finanzamt nichts mehr seit damals gehört habe die Sache verjährt ist ?
    Da ich nach meiner Krankheit wieder einen festen Job hatte und auch Steuer bezahlt habe und ich vom Finanzamt nichts mehr gehört habe gehe ich jetzt mal davon aus das sich die Sache erledigt hat.
    Da ich damals Lebensversicherungen als Sicherheitsleistungen hinterlegt habe Kann ich da jetzt das Finanzamt bitte diese wieder frei zu geben ?

  7. Hanno

    Einen recht schönen guten Abend zusammen.

    Das Finanzamt pfänded bei meinem Auftraggeber. Nach So weit so gut. Aber wie soll ich die laufenden Steuern abführen? Nach den pfändungsfreigrenzen, bleibt nach Abzug der Miete, Strom usw. so wenig, daß ich ich die laufenden Steuern gar nicht begleichen kann. Umsatzsteuer-Voranmeldung zb. Hier beißt sich die Katze doch selbst in den schwanz. Nach Erledigung der Schuld, können sie gelich wieder Pfändung, da natürlich neue Schulden entstanden sind. Da ich durch den verbleibenden Freibetrag kaum in der Lage sein werde, auch noch Rücklagenbildung zu betreiben.

  8. Bernhardine

    Hallo.
    Ich habe 4000,- Einfuhr-Umsatzsteuer ( Ware in Holland eingekauft ) für 2017 ans deutsche FA zu zahlen. Aus meinem Gewerbe. Keine GmbH.
    Mein Mann und ich werden zusammen veranlagt. ( Einkommenssteuer)
    Würde bei einer Insolvenz meinerseits mein Mann mit zur Verantwortung gezogen ?
    Vielen Dank Bernhardine

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Bernhardine,

      bei einer Zusammenveranlagung haften beide Partner für Steuerschulden.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  9. Rita

    Hallo!
    Ich muss meine Steuerabklärungen rückgängig für 4 Jahre abgeben. Ich habe nie vom Finanzamt ein Brief während diesen Jahres bekommen dass ich Steuererklärung machen soll. Nun muss ich, obwohl ich verheiratet war, wegen aktuelle Scheidung und auf Wunsch meines Exmannes die Steuererklärungen als Einzelveranlagung abgeben. Es wird auf mich ca. 32.000 Euro Steuerschuld zukommen. In welche Zeitraum muss man es bezahlen? Gibt es Möglichkeit etwas weniger zu zahlen? Ich bin alleinstehende Mama.
    Danke

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Rita,

      wie Sie dem obenstehenden Text entnehmen können, haben Sie unter anderem die Möglichkeit, einen Antrag auf Ratenzahlung zu stellen. Ein Steuerberater kann Sie bezüglich all Ihrer Fragen beraten.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  10. Martin

    Hallo,

    ich habe Steuerschulden aus den Jahren 2009-2011 diese wurden 2014 festgesetzt. Bescheide wurden erlassen und sind rechtskräftig. Habe danach eine eidesstatliche Erklärung abgegeben. Es wurde einmal versucht zu pfänden, danach habe ich 4 Jahre nichts mehr vom Finanzamt gehört. Können diese Steuerschulden verjähren weil die Zwangsvollstreckung nicht mehr durchgeführt wurde ?

    VG Martin

      1. Martin

        Was wären denn z.B. erneute Vollstreckungsmaßnahmen? Mir wurde seit dem nicht mehr ein Brief zugestellt und auch keine Vollstreckungsmaßnahme zugegangen. Das einzige was ab und zu passiert ist das wenn ich zuviel Geld auf meinem P Konto liegen habe das diese automatisch gepfändet wird

        Viele Grüße
        Martin

        1. schuldnerberatung.de

          Hallo Martin,

          eine Kontopfändung ist eine Vollstreckungsmaßnahme.

          Ihr Team von schuldnerberatung.de

  11. Christian B.

    Hallo zusammen,
    ich muss ca 3500 € Steuern nachzahlen.
    Habe zwar das Geld, würde aber lieber Stunden.
    Geht das überhaupt?

  12. Michael

    Hallo liebes Team von Schuldnerberatung.de,

    mein Vater hat aus einer Immobilienspekulation von vor 25-30 Jahren noch Steuerschulden (Spekulationssteuer) beim Finanzamt.

    Seine Frau wird jetzt, zur Abgabe ihrer Steuererklärung, aufgefordert, mein Vater ist mittlerweile Rentner mit minimaler Rente.

    Wird diese Steuerschuld bei einer Zusammenveranlagung irgendwie berücksichtigt (vorausgesetzt sie ist nicht verjährt) und sollte seine Frau daher ggfs. lieber Einzeln veranlagen?

    Danke!

    Viele Grüße!

    Michael

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Michael,

      grundsätzlich gilt Folgendes: Werden Eheleute zusammen zur Einkommensteuer veranlagt, haften sie für die Steuerschulden dem Finanzamt gegenüber gesamtschuldnerisch. Ein Steuerberater kann die Unterlagen prüfen und die Betroffenen beraten.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  13. Ralf

    Wir haben eine Steuerschuld i.H.v. 16.000€ aus den Jahren 2013, 2014, 2015 sowie 2016 – wir haben in diesen Jahren keine Einnahmen gehabt die zu versteuern waren und dies nun im Jahr 2018 gemeldet. Das Finanzamt besteht dennoch auf die Rückzahlung des geschätzten Wertes – ist dies rechtens?

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Ralf,

      aus der Ferne und ohne nähere Informationen lässt sich dies nur schwer beurteilen. Ein Anwalt kann die Unterlagen prüfen und Sie zum weiteren Vorgehen beraten.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  14. Flor

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    Wir leben getrennt und müssen für 2016 und 2017 noch Steuern nachzahlen.
    Ich möchte die Teilung beantragen, wie sieht es aus, wenn der Ex Partner seinen Teil nicht bezahlt? Muss ich dann alles zahlen bzw wird dann ggf bei beiden gepfändet? Wobei ich meinen Teil bezahlt habe?

    Mit freundlichen Grüßen

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Flor,

      nach der Teilung haftet jeder Schuldner nur noch für seine Steuerschulden. Es gibt jedoch einige Fälle, in denen trotzdem in das Vermögen des anderen Ehegatten vollstreckt werden kann. Eine Beratung durch einen Anwalt ist anzuraten.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  15. Boris

    Ich habe sehr hohe Einkommenssteuerschulden aus einer alten Selbstständigkeit 2010, bei mir wurde dieses Jahr nach Offenbarung aller Güter mein Vermögen gepfändet und eine Grundschuld in meine Eigentumswohnung in der ich lebe eingetragen. Ich kann keine Privatinsolvenz melden da meine Wohnung sonst weg ist. Ich bin nun in einem Anstellungsverhältnis und verdiene so viel dass etwa 100 EUR gepfändet werden können.
    Kann in meinem Fall auch eine Verjährung nach 5 Jahren erfolgen wenn keine Mahnung und sonstige Drohung mehr eingeht?
    Trotz monatlicher Pfändung von 100 EUR?

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Boris,

      durch die Zahlung haben Sie die Forderung anerkannt. Das sollte in der Regel zur Unterbrechung der Frist führen.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  16. Juergen A.

    Die Seite sieht seriious aus. Daher die Frage: Ich befinde mich in einer laufenden Privatinsolvenz mit Restschuldbefreiung und erhalte nun vom Finanzamt die Aufforderung zur Steuernachzahlung fuer 2016 und 2017. Steuerschulden ‚NACH‘ der Eroeffnung des Insolvenzverfahrens. Ich lebe mit dm rechtlichen Finanzminimum. Ich kann also nicht zahlen.

    What to do?

    JA

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Jürgen,

      wir dürfen an dieser Stelle keine kostenlose Rechtsberatung anbieten. Ein Anwalt oder eine Schuldnerberatungsstelle kann Sie zum Vorgehen beraten.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  17. Aysun c.

    Hallo ich habe steuerschlden 48.000 un möchte keine inzolwens geben kann mann auch ratenzahlung machen nicht monatlich sondan jerlich

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Aysun,

      die Einzelheiten bezüglich der Rückzahlung sind mit dem zuständigen Finanzamt zu klären.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  18. Kerstin

    Hallo,

    mein Mann war mit seiner Firma insolvent. Die Insolvenz ist jetzt abgeschlossen. Jetzt möchte das Finanzamt die Steuerrückerstattung aus 2017 einbehalten. Ist das korrekt?

    Gruß Kerstin

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Kerstin,

      in der Regel ist es so, dass der Schuldner Steuerrückerstattungen aus Lohn- und Einkommenssteuer nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens behalten kann. Bestehen denn noch Schulden beim Finanzamt? Ein Anwalt kann die Unterlagen prüfen und Sie entsprechend beraten.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  19. Walsch

    Werte Damen und Herren
    Wir haben hohe Steuerschulden und werden Insolvenz anmelden müssen . Die Firma gehört meiner Frau und Einkommensteuern werden ja zusammen veranlagt . Wie kann ich vermeiden durch die Einkommensschulden mit in Privatinsolvenz gezogen zu werden . Was passiert mit Reststeuerschuld nach Regel und oder Privatinsolvenz . Kann das Finanzamt danach vollstrecken .

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo,

      wir dürfen an dieser Stelle keine kostenlose Rechtsberatung anbieten. Ein Anwalt kann Sie zum Vorgehen beraten.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  20. Siggi

    Hallo,
    ich sollte noch von einem ehemaligen Geschäftspartner noch Geld bekommen. Er hatte reichlich Schulden sowohl privat als auch von seiner selbständigen Tätigkeit unter anderem auch Steuerschulden im 5 stelligen Bereich. Er hat Privatinsolvenz angemeldet die mittlerweile erledigt ist.
    Ich sprach ihn auf meine Geldforderung an die außerhalb der Insolvenz ist.. Er sagte mir, dass er mir nichts bezahlen kann weil er zuerst seine Steuerschulden tilgen müsste.
    Werden die nicht auch nach beendeter Privatinsolvenz ausgebucht?
    Vielen Dank für eine Rückmeldung

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Siggi,

      Steuerschulden werden nicht von der Restschuldbefreiung erfasst, wenn der Schuldner wegen einer Steuerstraftat (z. B. Steuerhinterziehung) verurteilt wurde.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  21. Gül

    Ich habe eine Rechnung bekommen für 2016 weil ich die Steuererklärung nicht abgegeben habe.
    Nun fordern Sie 6000€
    Kann ich es noch nachreichen können Sie es nochmals durchgehen oder ist es schon zu spät?
    Hatte in der Schweiz gearbeitet

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Gül,

      zur Klärung diese Frage müssen Sie sich an das zuständige Finanzamt wenden.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  22. Peter G.

    Ich lebe seit über 10 Jahren im Ausland und habe Steuerschulden. Ich habe nie etwas vom Finanzamt erhalten. Sind die Schulden verjährt?? Vielen Dank!!

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Peter,

      wie Sie dem oben stehenden Text entnehmen können, gilt Folgendes: Die Zahlunsgverjährung tritt nach fünf Jahren ein. Sie kann jedoch in bestimmten Situationen unterbrochen werden, etwa wenn Ermittlungen zum Wohnsitz oder zum ständigen Aufenthaltsort der steuerpflichtigen Person durchgeführt werden müssen. Ein Anwalt kann Sie nach Durchsicht der Unterlagen beraten.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  23. Wolfgang

    Hallo, wenn eine Lohsteuerschuld mit zur Tabelle in der Verbraucherinsolvenz angemeldet war, dann darf das Finanzamt ja in der Wohlverhaltensphase die Schuld mit Steuerrückerstattungen verrechnen. Darf das Finanzamt dann auf die Steuerschuld die vollen Säumniszuschläge z.B. 1% pro Monat berechnen?

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Wolfgang,

      auch Säumniszuschläge zählen in der Regel zur eigentlichen Hauptforderung.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  24. Sabine

    Hallo, steuerschuld wurde pünktlich zum Fälligkeitsdatum beglichen. 3 Tage später wurde trotzdem das Insolvenzverfahren eröffnet. Ist das rechtens? Was kann man tun?

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Sabine,

      meinen Sie die Zwangsvollstreckung? Wurden die Schulden beglichen, sollte eine Zwangsvollstreckung nicht mehr durchgeführt werden. Setzen Sie sich zur Klärung am besten mit dem zuständigen Finanzamt auseinander.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  25. Charlotta

    Darf das Finanzamt alles vom Konto pfänden oder gibt es da eine pfändungsgrenze? Danke im voraus

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Charlotta,

      auch das Finanzamt muss die geltenden Pfändungsfreigrenzen beachten.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

      1. Tolga

        Guten Tag,
        Mein Vater hatte aus dem Jahr 2004 noch eine offene Steuerschuld von 500€, die er irgendwie vergessen hat. Nun kam Gestern jemand vom Finanzamt und wollte die Schuld von knapp 4000€ beglichen haben(Säumnisszuschläge 15 Jahre). Kann man da Rechtlich vorgehen? Er hat nie einen Mahnbrief bekommen. Und ich frag mich warum sich jemand erst nach 15 Jahren meldet.
        Mfg

        1. Murat

          Guten abend, habe Umsatzteuerschulden aus dem Jahr 2000, mein Konto war bis 2005 gepfändet. Seid 2008 existiert dieses Konto jedoch nicht, 2008 habe ich ein gemeinsames Konto mit meiner Frau. Auf diesem Konto ist bei eine Pfändung gewesen, auch bei meinem Arbeitgeber war nie eine Pfändung. Habe seid 2003 auch nie was vom Finanzamt gehört oder bekommen. Der letzte Besuch vom Finanzamt war 2003. Sind meine Steuerschulden jetzt verjährt?

          Viele Grüße

    2. Jan-Lukas

      Schönen guten Abend,
      Bei mir geht es darum ich war 3 Jahre selbstständig und von heute auf morgen wurde die Stelle gestrichen wo ich tätig war und bin jetzt seit einer Weile arbeitslos und muss bald die jährliche steuernachzahlung begleichen aber mein zurück gelegtes Geld dafür ist durch gewisse Umstände weg was kann jetzt passieren oder Was kann ich tun?

    3. Walter S.

      Ich bin Rentner und lebe seit 2000 in Irland jetzt soll ich Steuern auf meine Rente bezahlen von 2013 an. Ich hatte auch seit 2005 nicht die Moeglichkeit
      meine Rentenbeitraege von den Steuern in Deutschland abzusetzen. Jetzt soll ich bezahlen ohne,dass ich die Vorteile nutzen konnte ist dies nicht
      eine Doppelbesteuerung und somit gegen das Gesetz. Gruesse Walter S.

      1. schuldnerberatung.de

        Hallo Walter,

        eine Einschätzung kann ein Steuerberater oder ein Anwalt treffen.

        Ihr Team von schuldnerberatung.de

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