Pfändung: Wer darf pfänden? Was ist pfändbar? Was kann ich tun?

Das Wichtigste zur Pfändung

Was bedeutet Pfändung?

Die Pfändung dient als Maßnahme der Zwangsvollstreckung dazu, die Forderungen des Gläubigers zu erfüllen.

Wann ist eine Pfändung zulässig?

Nach dem Pfändungsrecht ist eine Pfändung nur zulässig, wenn der Gläubiger einen Pfändungsantrag beim zuständigen Vollstreckungsorgan stellt und wenn er einen Vollstreckungstitel besitzt, der dem Schuldner auch zugestellt wurde.

Wie kann ich mein Konto vor der Pfändung schützen?

Das Pfändungsschutzkonto (P-Konto) ist die einzige Möglichkeit, um im Falle einer Forderungspfändung weiterhin Zugriff auf das eigene Konto zu haben. Die Kontopfändung wird dadurch nicht verhindert, sondern nur auf einen bestimmten Betrag beschränkt.

Detaillierte Infos zu den Arten der Pfändung

Wie viel darf gepfändet werden? Rechnen Sie es hier aus!

Im Video mehr: Alles zur Pfändung

Was Sie über die Pfändung wissen müssen, erfahren Sie auch im Video.
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Was passiert, wenn Insolvenz und Pfändung drohen

Gläubiger können mit Hilfe einer Pfändung ihr Geld bekommen.
Gläubiger können mit Hilfe einer Pfändung ihr Geld bekommen.

Überschuldung ist in der heutigen Zeit kein Einzelfall mehr. Zahlreiche Menschen stecken in einer finanziellen Notsituation und können ihre Rechnungen nicht mehr bezahlen. Suchen Sie selbst einen Weg aus den Schulden, kann Ihnen der kostenlose und unverbindliche Schuldencheck ** weiterhelfen.

Wer seine Schulden nicht mehr abzahlen kann, gerät schnell in eine brenzlige Situation, weil Gläubiger mithilfe einer Pfändung versuchen können, an ihr Geld zu kommen. Richtig unangenehm wird es dann, wenn aus diesem Grund der Gerichtsvollzieher vor der eigenen Haustür steht oder wenn die Bank aufgrund einer Kontopfändung das Konto sperrt.

Was bedeutet Pfändung?

Wenn der Schuldner nicht zahlt, hat der Gläubiger die Möglichkeit, seine Geldforderung auf dem Wege der Zwangsvollstreckung durchzusetzen. Die Pfändung ist in diesem Zusammenhang die Beschlagnahme eines Gegenstands oder einer Forderung durch den Staat, und zwar durch das Vollstreckungsgericht oder den Gerichtsvollzieher. Die gepfändeten Sachen oder Forderungen werden anschließen verwertet, um mit dem Erlös die Gläubiger befriedigen zu können.

Hierbei ist zu unterscheiden zwischen

  • der Pfändung von Sachen und
  • der Pfändung von Forderungen, die dem Schuldner zustehen, und anderen Vermögenswerten.

Bewegliche Sachen nimmt in der Regel der Gerichtsvollzieher in Besitz. Oder er versieht sie mit einem Pfandsiegel, dem sogenannten „Kuckuck“.

Unbewegliches Vermögen, wie z. B. Grundstücke und Immobilien werden zwangsversteigert oder zwangsverwaltet. Aber auch die Belastung mit einer Zwangshypothek ist möglich.

Gewöhnlich hat der Schuldner selbst Forderungen gegenüber andern, z. B. gegenüber seinem Arbeitgeber. Auch diese Forderungen können gepfändet werden. Die Lohn- oder Gehaltspfändung ist ein typischer Fall der Pfändung von Forderungen.

Je nach Art des Vermögens und der Pfändung variiert deren Ablauf.

Weitere Ratgeber zum pfändbaren Vermögen

Voraussetzungen einer Pfändung

Der Gläubiger darf das Vermögen des Schuldners nur unter bestimmten Voraussetzungen pfänden lassen:

  • Er muss zunächst einen Pfändungsantrag beim Gericht stellen. Bevor dieser Antrag nicht eingegangen ist, darf auch nicht gepfändet werden.
  • Der Gläubiger muss einen Vollstreckungstitel gegen den Schuldner besitzen. Dieser Titel muss dem Schuldner zunächst zugestellt werden.

Diese benannten Voraussetzungen gelten im privaten Recht bzw. im Zivilrecht. Bei einer Pfändung durch das Finanzamt wegen Steuerschulden genügt in der Regel eine Vollstreckungsanordnung.

Pfändet der Gerichtsvollzieher beim Schuldner eine Sache oder eine Forderung, so löst dies ein Verfügungsverbot aus.

Wer darf das Konto pfänden?
Wer darf das Konto pfänden?

Und wer darf pfänden bzw. die Pfändung veranlassen? Grundsätzlich kann jeder Gläubiger die Zwangsvollstreckung betreiben und das Vermögen des Schuldners pfänden lassen, wenn er die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt. So ist z. B. auch eine Pfändung wegen Unterhalt möglich, wenn der Unterhaltspflichtige nicht zahlt.

Die Pfändung vom eigenen Konto (Kontopfändung)

Die Kontopfändung richtet sich nach denselben Vorschriften wie die Forderungspfändung. Sie ist eine der wirksamsten Maßnahmen der Zwangsvollstreckungen und dementsprechend besonders schmerzhaft für den Schuldner. Voraussetzung für die Kontopfändung ist, dass der Schuldner der Kontoinhaber ist.

Die Pfändung auf das eigene Konto ist nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig.

  1. Der Gläubiger besitzt einen Vollstreckungstitel gegen den Schuldner, welcher diesem auch zugestellt wurde. Es kann sich hierbei um ein Urteil oder einen Vollstreckungsbescheid handeln.
  2. Der Gläubiger muss die Kontopfändung beim zuständigen Vollstreckungsgericht beantragen. Dieses erlässt daraufhin einen Pfändung- und Überweisungsbeschluss.
  3. Der Gerichtsvollzieher muss den Pfändung- und Überweisungsbeschluss bei der Bank zustellen.

Die Konsequenzen der Kontopfändung sind für den Schuldner besonders unangenehm. Seine EC-Karte wird eingezogen und er kann kein Bargeld mehr abheben. Daueraufträge und Lastschriften werden nicht mehr erfüllt. Dadurch kann der Schuldner auch keine laufenden Kosten mehr bezahlen, weil die Beträge für Strom, Miete und Telefon nicht mehr abgebucht werden können.

Weitere Informationen zur Kontopfändung

Pfändung durch das Finanzamt

Für das Finanzamt ist eine Pfändung des Kontos sogar noch einfacher: Seine Forderungen, insbesondere die Steuern, gehören zum öffentlichen Recht. Als vollstreckbarer Titel genügt hier der Leistungsbescheid, beispielsweise in Form der Nachforderung von Steuerzahlungen.

Doch auch dieser Bescheid muss dem Schuldner zugestellt werden. Gerät der Schuldner mit seinen Zahlungen in Verzug, so erlässt das Finanzamt eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung. Diese muss lediglich von der Post an die Bank als Drittschuldner zugestellt werden. Auch Krankenkassen können auf diesem Wege ihre Forderungen eintreiben.

Das eigene Konto vor der Pfändung schützen – Pfändungsschutzkonto (P-Konto)

Spätestens wenn Ihnen Mahnbescheide oder Vollstreckungsbescheide Ihrer Gläubiger zugestellt wurden, sollten Sie sich ein Pfändungsschutzkonto einrichten. Das gilt auch, wenn Ihnen bereits Mahnungen der Krankenkasse oder des Finanzamtes zugegangen sind. Denn in diesem Stadium der Überschuldung müssen Sie mit einer Kontopfändung rechnen, vor allem dann, wenn Sie bereits eine eidesstattliche Versicherung abgegeben haben. Bei Abgabe dieser Versicherung müssen Sie Ihre Kontodaten offen legen.

Ist etwas Geld im Konto trotz Pfändung noch möglich?
Ist etwas Geld im Konto trotz Pfändung noch möglich?

Es kann sinnvoll sein, Kontakt zum Gläubiger aufzunehmen und eine Ratenzahlung zu vereinbaren. Lässt sich der Gläubiger darauf ein, so stellt er die Kontopfändung bei Ratenzahlung zumindest ruhend.

So haben Sie weiterhin Zugriff auf Ihr Konto und können andere offene Rechnungen begleichen. Haben Sie Fragen zur Verhandlung mit dem Gläubiger über eine Ratenzahlung? Hier ** können Sie Ihre Möglichkeiten unverbindlich und kostenlos prüfen lassen.

Das Pfändungsschutzkonto ist die einzige Möglichkeit, um das eigene Konto vor einer Pfändung zu schützen. Ein normales Girokonto ist vor der Pfändung nicht sicher. Sie können Ihr Girokonto in ein P-Konto umwandeln lassen. So sorgen Sie dafür, dass Sie auch weiterhin über Ihr pfändungsfreies Einkommen verfügen können. Diese Umwandlung ist kostenfrei, die Kontoführung jedoch nicht. Wurde das Konto gepfändet, muss die Bank diese Umwandlung spätestens nach vier Geschäftstagen vornehmen.

Bei einem P-Konto ist Guthaben von 1.410 Euro pro Kalendermonat automatisch vor der Pfändung geschützt. Im Falle einer Pfändung hat der Schuldner trotzdem Zugang zu seinem P-Konto und kann über sein Guthaben bis zur Höhe des besagten Freibetrags verfügen. Das bedeutet, die Pfändung auf ein P-Konto ist trotzdem möglich. Nur der Ihnen zustehende Freibetrag ist vor der Pfändung geschützt.

Weiterführende Ratgeber zur Pfändung und den damit zusammenhängenden Formalitäten

Gehaltspfändung bzw. Lohnpfändung

Auch das eigene Arbeitseinkommen, das für die meisten Schuldner die einzige Möglichkeit zur Existenzsicherung darstellt, kann bis zu einen bestimmten Betrag gepfändet werden. Der Pfändungsfreibetrag von mindestens 1.409,99 € muss dem Schuldner verbleiben.

Dieser Freibetrag steigt, wenn der Schuldner Anderen Menschen Unterhalt zahlen muss, bei …

  • einem Unterhaltsberechtigen auf 1.939,99 €
  • zwei Unterhaltsberechtigten auf 2.229,99 €
  • bei drei Unterhaltsberechtigten auf 2.519,99 €
  • bei vier Unterhaltsberechtigen auf 2.809,99 € und
  • bei fünf oder mehr Unterhaltsberechtigten auf 3.109,99 €.

Bei der Gehaltspfändung handelt es sich ebenfalls um eine Forderungspfändung, sodass deren Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Auch hier ist es dringend zu empfehlen, ein Pfändungsschutzkonto anzulegen, um einen gewissen Freibetrag vor der Pfändung zu schützen und um weiterhin Zugriff auf das Konto zu haben.

Die Lohnpfändung ist in den §§ 850 ff. Zivilprozessordnung (ZPO) geregelt. Um dem Schuldner weiterhin eine gewisse Existenz und Lebensführung zu sichern, schränkt das Gesetz die Pfändung von Arbeitseinkommen ein. Bestimmte Bezüge sind unpfändbar oder nur bedingt pfändbar. Hierzu gehören beispielsweise Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld und Aufwandsentschädigung.

Der Pfändung der Rente wegen einer Geldforderung ist demselben Umfang zulässig, wie die Gehaltspfändung. Sind Sie als Rentner verschuldet und möchten wissen, was Sie unternehmen können? Eine unverbindliche Schuldenanalyse ** kann Ihnen weiterhelfen.

Video zur Gehaltspfändung

In diesem Video zeigen wir Ihnen, wie die Gehaltspfändung funktioniert und welche Auswirkungen sie hat.
In diesem Video zeigen wir Ihnen, wie die Gehaltspfändung funktioniert und welche Auswirkungen sie hat.

Die Pfändung vom Weihnachtsgeld und deren Berechnung

Auch die Pfändung von Weihnachtsgeld ist in bestimmten Grenzen möglich.
Auch die Pfändung von Weihnachtsgeld ist in bestimmten Grenzen möglich.

In diesem Zusammenhang stellen sich Schuldner oft die Frage, ob eine Pfändung auch ihr Weihnachtsgeld betreffen kann. Geregelt ist dies in § 850a Nr. 4 ZPO. Weihnachtsgeld ist danach bis zur Hälfte des monatlichen Arbeitseinkommens unpfändbar, maximal jedoch bis zu 705 Euro (Stand: 1.7.2023).

Schuldner können also im Zahlungsmonat über bis zu 705 Euro mehr verfügen, vorausgesetzt ihr Arbeitgeber berechnet die Lohnpfändung richtig. Für die Berechnung des unpfändbaren Anteils Ihres Weihnachtsgeldes gibt es zwei Berechnungsmethoden. Wenn Sie der Ansicht sind, dass dieser Anteil als pfändbar berechnet wurde, sollten Sie sich von einem Anwalt oder Schuldnerberater helfen lassen.

Um Ihr Weihnachtsgeld vor der Pfändung zu schützen, sollten Sie prüfen, ob der Freibetrag Ihres P-Kontos für den Schutz dieser Zuwendung ausreicht. Sollte Ihr mit dem Weihnachtsgeld ausgezahltes Gehalt über dem Freibetrag des Pfändungsschutzkontos liegen, können Sie beim zuständigen Vollstreckungsgericht die Festsetzung eines Zusatzbetrags beantragen. (§ 850k Abs. 4 ZPO).

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Pfändung: Wer darf pfänden? Was ist pfändbar? Was kann ich tun?
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Über den Autor

Franziska
Franziska L.

Seit 2017 verstärkt Franziska das Redaktionsteam von schuldnerberatung.de. In ihren Texten vermittelt sie Wissen rund um Schuldenabbau, Finanzen sowie Verbraucherschutz und beantwortet Fragen zur Insolvenz und Zwangsvollstreckung. Entsprechendes Fachwissen bringt sie aus ihrer juristischen Ausbildung mit.

Bildnachweise

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114 Gedanken zu „Pfändung: Wer darf pfänden? Was ist pfändbar? Was kann ich tun?

  1. Laura

    Guten Tag,
    Da ich in der Ausbildung bin und mein Gehalt laut Lohntabelle nicht pfändbar ist soll nun ein Gerichtsvollzieher kommen. Meine Schulden betragen in etwa 1.000€. Kann der vollzieher ein Auto pfänden das zwar ich fahre, aber meinen Vater gehört und auch über meinen Vater zugelassen wurde?

    MfG Laura

    1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

      Hallo Laura,
      normalerweise pfändet der Gerichtsvollzieher nur Dinge, die dem Schuldner gehören. Eigentum Dritter unterliegt hingegen nicht der Zwangsvollstreckung. Lassen Sie sich ggf. anwaltlich beraten, da wir keine Rechtsberatung anbieten.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  2. Klaus

    Klaus B

    Hallo, und wertes Team!

    Der Insolvenzverwalter hat seinen Titel und klagte vor dem Amtsgericht. Nun wurde das Verfahren als abgeschlossen beendet und an das Landgericht weitergereicht. Was erwartet mich da.
    Inzwischen habe ich in Erfahrung gebracht, dass ein Beschluss auch wenn er als gültig gezeichnet wurde zu widersprechen ist
    Eine fiktive Rückabnahmeprüfung
    §§ 50 Abs. 2 Satz 2 SGB 45

    Danke Klaud

  3. Joe-Anna

    Hallo liebes Schuldnerberatung-Team,

    im November 2018 bin ich in die Privatinsolvemz gegangen. Ich bin voll Berufstätig, erhalte jedoch eine kleine Aufstockung vom Jobcenter. Im Mai 2019 bin ich umgezogen und nun will die Hausverwaltung meine Mietkaution direkt an meinen Insolventverwalter überweisen. Diese Mietkaution wurde während Harz IV Bezug im Rahmen eines Darlehns vom mir schon komplett an das Jobcenter zurückgezahlte.

    Frage:
    1. Muss die Hausverwaltung die Kaution direkt an meinem Insolvenzverwalter überweisen?
    2. Fließt die Kaution komplett in die Vermögensmasse, auch wenn diese während des Bezugs von Harz IV aufgebracht wurde?

    Ich hoffe sehr, dass sie mir da weiter helfen können.

    Vielen lieben Dank….. LG Joe-Anna E.

  4. jens

    Hallo,
    meine Frau und ich sind und der Wohlverhaltensphase,
    jetzt hat meine Frau ihr Arbeitsstelle gewechselt und wir bekommen eineinhalb Monate kein Geld da sie immer am 30. jeden Monats den Lohn bekommen hat und nun aber erst am 15 des Folgetag Monats ,also haben wir den letzten Lohn weitesgehend auf ihrem Konto gelassen wegen der laufenden Abgaben nun wurde uns aber fast 400 € weggenommen mit der Begründung wir hätten das Geld abheben müssen und dann wieder einzahlen sollen …kann das richtig sein??
    wir wissen nicht wie wir über die runden kommen und sparen und nun wissen wir nicht wie wir die Miete bezahlen sollen ??!!

  5. Adam

    guten tag..ich wurde zu einer bewährungsstrafe verurteilt und muss nun die gerichtskosten tragen.allerdings bekomme ich zum lebensunterhalt nur grundsicherung in höhe des harz4 satz.können die gerichtskosten trotzdem vom gericht gepfändet werden ?

  6. Katrin

    Hallo. Ich habe eine Frage. Darf Hartz 4 und Bufdigeld vollständig gepfänet werden ?

    1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

      Hallo Katrin,
      Einkommen, das unterhalb der Pfändungsfreigrenze liegt, darf nicht gepfändet werden. Diese Grenze ergibt sich aus der Pfändungstabelle.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  7. ingo

    Hallo liebes Schuldnerberatungsteam

    Habe folgende frage

    Ein Gerichtsvollzieher hat beim Gegenstände gepfändet die sich noch in einer Ratenzahlung befinden. Da kein Termin vereinbart wurde wann es zur Pfändung kommt, war ich leider nicht da Heim. Meine Untermieterin hat in reingelassen. Somit konnte ich nicht sagen das diese Sachen noch nicht mein Eigentum sind, und ich immer noch Raten zahle. Wo ich die Raten zahle an ein Versandhaus, dieses Versandhaus ist auch kein Gläubiger da ich meine Raten immer rechtzeitig begleiche. Da ich jetzt nicht mehr im Besitz bin muss ich diese Raten weiterzahlen, ohne die Sachen zu besitzen. Ich habe dem Versandhaus den Vorfall gemeldet, dieses meinte ich müsse weiterzahlen. Aber ich besitze doch diese Gegenstände nicht mehr und so ist doch der Vertrag eigentlich nicht mehr bindenden oder.

    1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

      Hallo ingo,
      wer einen Kaufvertrag schließt, muss als Käufer auch seinen Pflichten aus dem Kaufvertrag nachkommen und den Kaufpreis bezahlen, während der Verkäufer die Plicht hat, die Ware zu liefern. Verliert der Käufer die Sachen im Nachhinein, so ist dies unerheblich, er muss gewöhnlich trotzdem bezahlen.
      Der Gerichtsvollzieher prüft normalerweise nicht, in wessen Eigentum die gepfändeten Sachen fallen. Gehören die gepfändeten Gegenstände einer dritten Person und nicht dem Zwangsvollstreckungsschulndner, so kann sich der Dritte gegen die Pfändung seiner Sachen juristisch wehren.
      Für weitergehende Fragen wenden Sie sich bitte an eine Schuldnerberatungsstelle. Wir bieten keine Rechtsberatung an.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  8. Maurice

    Guten Tag

    Wir haben eine Kontopfändung erhalten .
    Vorher nie eine Forderung erhalten . Die Firma EOSDID hat die Pfändung veranlasst ohne uns vorher zu benachrichtigen.

    Muss nicht vorher mal ein Brief kommen oder so? Was können wir tun ? Dadurch haben die Kosten sich verdoppelt.

    Gruß Maurice

    1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

      Hallo Maurice,
      normalerweise ist eine Pfändung nur zulässig, wenn dem Schuldner ein Vollstreckungstitel zugestellt wurde. Im Falle einer Kontopfändung ist diesem in der Regel auch der erforderliche Pfändungs- und Überweisungsbeschluss des Vollstreckungsgerichts zuzustellen. Für weitergehende Informationen wenden Sie sich bitte an eine Schuldnerberatung oder einen Anwalt.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  9. Frank

    Hallo Team von schuldnerberatung.de
    Ich habe eine Frage zur Konto Pfändung.
    Ich habe zurzeit eine Pfändung ganz frisch laufen, der Pfändungs Betrag ist 1000 Euro von einem Inkasso Unternehmen mein Einkommen Monatlich 1500 Euro wo die Mithe der Dienst Wohnung noch abgeht von 400 Euro automatisch vom Arbeitgeber und so habe ich 1100 Euro zu Verfügung!
    Ich bin Verheiratet meine Frau und ich haben zusammen ein gemeinsames Konto Sie ist ja jetzt mit betroffen ( Beide Lohne ein Konto}) wie verhält es sich nun?
    Die Inkasso wollte sich auch nicht auf eine 3x Rate 2x Rate einlassen!
    Ja ich habe durch einige Privaten Faktoren verseumt meine Pflichten nachzukommen bei einem Privaten Fernsehen Anbieter.
    Ich hoffe das Ihr meine Frage verstehen könntet ( lige Ich im Freibetrag oder muss meine Frau mit Büsen?) Mfg Frank

  10. Tanja

    Liebes schuldnerberatung.de-Team,
    meine Tochter hat eine Kontopfändung und ein P-Konto. Nun hat sie sich direkt nach Ausbildungsabschluss selbständig gemacht und erwartet in ca einem Monat die ersten bezahlten Rechnungen ihrer Kunden. Wie kann verhindert werden, dass das Geld für MwST und Einkommensteuer gepfändet wird. Sie ist froh mit den Schulden bald fertig zu sein, möchte aber keine Probleme mit dem Finanzamt bekommen.
    Vielen Dank für eure Mühe
    Tanja

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Tanja,

      in Fällen dieser Art empfiehlt sich die persönliche Beratung durch eine anerkannte Schuldnerberatungsstelle.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  11. Frank K.

    Hallo, meine Freundin hat knapp 21.000€ Euro Schulden. Meine Frage ist, darf der GV meine elektronischen Geräte pfänden, die laufen ja alle auch mich, Rechnungen sind vorhanden. Sie hat praktisch nur ihre Anziehsachen bei mir.

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Frank,

      der Gerichtsvollzieher ist nicht dazu verpflichtet, die Eigentumsverhältnisse zu klären, bevor er eine Pfändung vornimmt. Können Sie jedoch nachweisen, dass Sie die Geräte bezahlt haben, findet in der Regel keine Pfändung statt. Sollte es doch dazu kommen, können Sie eine Drittwiderspruchsklage einreichen.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  12. Marianna

    Hallo!
    Ich bin Rentnerin mit Schulden. Ich lebe mit meinem 23 jährigen Sohn der noch ein wenig Alg2 bekommt in einer Bedarfsgemeinschaft.
    Habe schon ein P-Konto. Zurzeit wird noch verhandelt, wie hoch die Rate sein soll, mit der ich die Schulden begleiche…wenn überhaupt, da ich noch eine
    weitere Rate bezahlen muss. Mein Sohn macht eine schulische Ausbildung ohne Vergütung mit Bafög und ich bekomme Kindergeld. Meine Fragen wären – kann ein Gläubiger ,,direkt,, bei der Kindergeldkasse oder bei der Rentenversicherung pfänden? Und, wäre es besser, wenn mein Sohn das Kindergeld auf sein Konto überwiesen bekommt? Kann dann die Bank ( bei der ich Schulden habe und mein Sohn auch sein Konto hat ) das Kindergeld pfänden? Unser Einkommen liegt unter der Pfändungsfreigrenze.

    Danke für Ihre liebe Mühe und Ihre Antwort
    Herzliche Grüße

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Marianna,

      Kindergeld kann nicht gepfändet werden und mit einer entsprechenden Bescheinigung geschützt werden. Liegt das Einkommen unter der Freigrenze, kann nichts gepfändet werden.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  13. Marianna

    Guten Tag!
    Erstmal vielen herzlichen Dank für all Ihre tollen Informationen hier. Diese Seiten sind wirklich Gold wert.
    Ich bin Erwerbsminderungsrentnerin und verschuldet, eine Pfändung droht. Habe gelesen, das auch im Zimmer meines Sohnes ( 23J.) gepfändet werden darf. Den PC usw. hat er von seinem Onkel geschenkt bekommen und keine Quittung. Wir sind mit dem Onkel aber jetzt im Streit, sodass wir nicht belegen können, das diese Gestände meinem Sohn gehören. Kann mein Sohn beim Gerichtsvollzieher eine Eidesstattliche Erklärung abgeben, das diese Gegenstände wirklich ihm gehören? Darf der Gerichtsvollzieher dann trotzdem pfänden?

    Vielen Dank für Ihre Mühe ♥ und Antwort
    Liebe Grüße

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Marianna,

      in der Regel müssen Sie entsprechende Belege vorlegen können. Der Gerichtsvollzieher ist nicht dazu verpflichtet, die Besitzverhältnisse zu klären. Werden Gegenstände gepfändet, die nicht dem Schuldner gehören, kann eine Drittwiderspruchsklage eingelegt werden. Aber auch dafür werden Belege benötigt.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  14. Tamara

    Hallo,
    ich habe im April 2014 den Antrag auf Insolvenz abgegeben, im November 2014 wurde die Insolvenz eröffnet. Ich befinde mich auch schon in der Wohlverhaltensperiode. Seit Insolvenzbeginn wurde nie etwas gepfändet von meinem Lohn, da ich als Alleinerziehende zu wenig verdiene.
    Allerdings war Anfangs einiges an Insolvenzmasse da. Werden denn davon die Verfahrenskosten und der Insolvenzverwalter gedeckt, oder muss ich nach Ende der Insolvenz und der Restschuldbefreiung noch irgendetwas bezahlen?
    Besteht für mich die Möglichkeit auch auf 5 Jahre zu verkürzen, oder ist das nicht machbar da ich vor der Neuerung den Antrag abgegeben habe?
    Und inwieweit wird ev. Ausbildungsvergütung meines mittlerweile 18-jährigen Sohnes angerechnet, bzw. bei welchem Lohn (Höhe) meines Sohnes, werde ich bei der Pfändungsgrenze runtergestuft und habe keinen Vorteil mehr zwecks unterhaltspflichtigem Kind?

    Vielen Dank

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Tamara,

      ob die Insolvenzmasse die Verfahrenskosten deckt, hängt davon ab, wie hoch die beiden Posten sind. Das können wir aus der Ferne schwerlich beurteilen. Eine Verkürzung der Insolvenz ist nur möglich, wenn das Verfahren nach der Gesetzesänderung angemeldet wurde. Weitere Fragen kann eine Schuldnerberatungsstelle bzw. ein Anwalt für Insolvenzrecht beantworten.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  15. Shirocco

    Ich lebe in einer Wohngemeinschaft, ich bin Hauptmieter, d.h. der Vermieter bekommt die gesamte Miete von mir überwiesen. Nun steht bei mir eine Kontopfändung ins Haus (P-Konto habe ich). Mein Mitbewohner bezahlt seinen Mietanteil auf mein Konto. Mit seinem hälftigen Mietanteil und meiner Rente plus etwas Wohngeld komme ich über den Pfändungsfreibetrag. Kann sein Mietanteil als zweckgebunden deklariert werden? Das Geld geht ja direkt weiter an den Vermieter und steht mir nicht zur Verfügung…mit Dank für eine Antwort.

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Shirocco,

      das sollte möglich sein. Fragen Sie bei einer entsprechenden Stelle nach, ob diese einen Nachweis darüber erstellen kann.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  16. Adrian

    Normalerweise bekomme ich Gehalt. Dieses wurde durch Insolvenzverwalter freigestellt, da eine Doppelpfändung nicht im Sinne des Verfahrens ist.
    Dementsprechend erhöht sich in der Regel der Pfändungsfreibetrag auf das, was ich vom Arbeitgeber überwiesen bekomme.

    Jetzt habe ich aber 4 Monat aufgrund eines Arbeitsunfalles ausschließlich Verletztengeld bekommen. Laut Aussage der Bank (unseriöste Bank die es sowieso gibt!), hätte ich im April einen Lohn von knapp … € bekommen – Aufgrund dessen haben diese mir den Standardfreibetrag von 1.133,80 € gesetzt.

    Was geschieht denn jetzt mit dem Kranken- bzw. Verletztengeld?
    Dieser Beträgt ohnehin nicht das volle Gehalt, maximal nur 80% des Nettoeinkommens.

    Muss die Bank diese Zahlungen als normale Gehaltszahlungen ansehen?

  17. Wolfgang K.

    Ich habe eine Kontopfändung vom Finanzamt über 1200 € zur Zeit habe ich deswegen keinen Zugriff auf mein Konto.Am 1.Mai gehen verschiedene Renten in gesamt höhe von 2000 € ein, so das die Schuld dann mit der Pfändung getilgt ist. Wann kann ich über die restlichen 800 € verfügen ? Die Bank hat mir darauf keine klare Antwort gegeben.
    Mit freundlichen Grüssen

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Wolfgang,

      dazu muss zunächst die Pfändung durch den Gläubiger aufgehoben werden.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  18. Emily

    Ich habe momentan eine Kontopfändung und nun stand der Gerichtsvollzieher vor der Tür und hat mich aber nicht angetroffen. Ich rufe natürlich sofort zurück am Montag aber nun frage ich mich was er denn noch will.
    Mfg

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Emily,

      diese Frage kann wohl nur der Gerichtsvollzieher beantworten.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  19. Anja W.

    Was passiert wenn ich immer am 27. / 28. im Monat mein Geld bekomme – muss ich das dann sofort alles abheben ?
    Denn es geht ja dann mit in den anderen Monaten und am 27. / 28. kommt ja schon das neue Gehalt … wird das dann addiert ?
    Danke für eine Antwort im Voraus
    Lg A. K.

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Anja,

      nicht verbrauchtes Geld können Sie auf den nächsten Monat übertragen, müssen es aber dann verbrauchen.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  20. Renate P.

    Ich habe eine Frage
    Muss man die neue P.konto Nr den Gläubigern mitteilen wie Stadt Werke T. usw
    Danke für die Auskunft

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Renate,

      grundsätzlich sind Änderungen mitzuteilen.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  21. Geo

    Guten Tag,
    Bereits seit Jahren habe ich eine Gehaltspfändung. Da ich einen Verlustvortrag beim Finanzamt hatte und keine Steuern berechnet wurden, bekamen meine Gläubiger natürlich einen höheren pfändbaren Betrag überwiesen. Der Verlustvortrag ist vor einem Jahr entfallen und nun hat das Finanzamt eine Nachberechnung für zu bezahlende Steuern geschickt und eine zusätzliche Pfändung übermittelt.
    Frage: Müssten nicht jetzt die Steuernachzahlungen vor den Pfändungen meiner Gläubiger priorisiert werden? Ich war der Meinung, dass zu zahlende Steuern nicht durch Gläubiger gepfändet werden können, obwohl der Anspruch des Finanzamtes später eingereicht wurde? MfG Geo

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Geo,

      ein Anwalt kann dies prüfen.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  22. Klaus B.

    Hallo, und wertes Team!
    Ich habe einen Prozess verloren. Der Insolvenzverwalter bekam seinen Titel und nach mehrfachen vergeblichen Bemühungen wurde eine Pfändung eingeleitet. Vermögensauskunft habe fristgerecht erteilt. Nun folgt dem Vollstreckungsauftrag. Im Vollstreckungsauftrag wurde Unterstützung meiner Frau auf Voll oder Teil weis Unterstützung nicht vermerkt. Das nahm zunächst das Amtsgericht als Anlass meine Frau nur zum Teil oder auch gar nicht zu unterstützen. Widerspruch eingelegt und fristgerecht volle Unterstützung beantragt. Darauf erhöhte der Insolvenzverwalter willkürlich die Rente meiner Frau, so das die Pfändung meiner Rente infrage kommt. Ferner wurde der Antrag auf alleinige Lebenshaltung beantragt. Die Rente meiner Frau ist gerade über dem Mindestsatz von Hartz 4. Meine Rente und die meiner Frau lassen die Lebenshaltungskosten kaum begleichen. Der anstehende Betrag beläuft sich auf €8.343. Des Weiteren bekomme ich die Nachricht eines weiteren verlorenen Prozess. Deren Anwaltskosten der Gegenseite sowie das Gericht kosten wurden bereits vorgelegt. Der Prozess wurde nicht leichtfertig gemacht. Ist in diesem Fall eine Insolvenz angebracht.

    Auf eine E-Mail würde ich mich sehr freuen.

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Klaus,

      grundsätzlich ist eine Insolvenz dann zu empfehlen, wenn nicht davon auszugehen ist, dass Sie Ihre Schulden in naher Zukunft aus eigener Kraft abbauen können. Nähere Informationen erhalten Sie bei einer Schuldnerberatungsstelle oder einem Anwalt für Insolvenzrecht.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  23. Kai

    Hallo.

    Ich bin zwei Kinder unterhaltspflichtig, und hatte gut Verdient (2100€ netto/Monat). Durch Scheidung und Job-Wechsel habe ich jetzt nur noch 1550€ netto. Jedes Kind hat einen Anteil von 178,50€ erhalten, da ich nicht mehr zahlen konnte. (alte Verbindlichkeiten) Jetzt pfändet das Jugendamt von meinem Netto-Lohn, so dass mir nur noch 909€ im Monat bleiben. Jeglicher Versuch mit dem Jugendamt eine Einigung zu erzielen ist vergebens. Ich zahle 670€ Miete und muss (um überhaupt zur Arbeit zu kommen) 80€ für die Monatskarte zahlen. So bleiben mir 159€ für den Monat. Kann man da überhaupt nichts machen?

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Kai,

      bei einer bevorrechtigten Pfändung legt das Vollstreckungsgericht den Freibetrag fest. Der Schuldner muss aber weiterhin seinen Lebensunterhalt bestreiten können. Beratung erhalten Sie bei einem Anwalt oder einer Schuldnerberatungsstelle.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  24. Reinhard A.

    Habe eine Gehaltspfändung auf meinem Konto.Habe mit der Anwaltskanzlei D. eine Ratenzahlung von 500 € im Monat die ich auch immer Beglichen habe .und Trotzdem haben sie mir schon drei mal mein Konto bis auf den letzten Zent gelehrt ohne meinen Vater hätte ich mir nicht mal ein Brötchen Kaufen können .was soll ich tun können sie mir einen Rat geben besser helfen.Müssen die mir Geld zurück Zahlen.Selbst mein Weihnachtsgeld haben sie mir Abgehohlt.Bitte Helfen sie mir wenn es Geht. Mfg.Reinhard A.

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Reinhard,

      zunächst sollten Sie ein P-Konto einrichten. Damit ist ein Freibetrag von mindestens 1.138,80 pro Monat geschützt. Hilfe und Beratung bei Schulden erhalten Sie bei einer Schuldnerberatungsstelle (https://www.schuldnerberatung.de/beratungsstellen/).

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  25. Alexander D.

    Guten Morgen.
    Wenn es um (austehenden) Kindesunterhalt geht, haben Arbeitslose einen Selbsterhalt von 880,- Euro.
    Was passiert wenn so Jemand nun ein P-Konto eröffnet?
    Kann er damit ganz legal seinen Selbsterhalt auf diese 1.133,80 Euro erhöhen?
    Oder gelten bei Kindesunterhalt andere Regeln und es darf auch von diesen 1.133,80 entsprechend gepfändet werden.

    Vielen Dank im Voraus

    Alex

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Alexander,

      handelt es sich um unmittelbare Unterhaltsforderungen, dürfen höhere Beträge gepfändet werden.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

    2. Gabriella P.

      Hallo bin Gabi meine Situation ist so bin leider arbeitslos geworden und ich habe ein p.Kontoschutzpandung da. Drauf sind 2400 euro eingespart können sie trotz meine Arbeitslosigkeit pfänden? Danke

      1. schuldnerberatung.de

        Hallo Gabriella,

        Beträge, die den Freibetrag übersteigen, können auch dann gepfändet werden, wenn Sie arbeitslos sind.

        Ihr Team von schuldnerberatung.de

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